Frankfurt (ots) - Da muss Ackermann durch", war ein Kommentar an
dieser Stelle vor zwölf Jahren überschrieben. Der damalige
Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Josef Ackermann, et al. waren
wegen besonders schwerer Untreue angeklagt worden. Zur Erinnerung: Es
ging um die Bewilligung von 57 Mill. Euro an Prämien und
Pensionsabfindungen für Ex-Manager anlässlich der Akquisition des
Mobilfunkunternehmens Mannesmann durch Vodafone - "die Mutter aller
Übernahmeschlachten". Ackermann hatte als Mitglied des
Aufsichtsratspräsidiums von Mannesmann agiert.
Vom 28. April an wird nun sein Nachfolger Jürgen Fitschen in
München vor Gericht stehen, zusammen mit wiederum Ackermann, dessen
Vorgänger Rolf Breuer, dem früheren Aufsichtsratsvorsitzenden Clemens
Börsig und Ex-Vorstandsmitglied Tessen von Heydebreck. Hauptvorwurf
diesmal: versuchter Prozessbetrug im Zivilverfahren Kirch gegen die
Deutsche Bank.
Drei Deutsche-Bank-Chefs auf der Anklagebank, das sieht fast schon
nach einem Abonnement aus. Bei allem Respekt vor dem Restquartett,
namentlich vor Breuer, dem seit seinem vermaledeiten Interview vor 13
Jahren ("Was alles man darüber lesen und hören kann...") von Kirch
und dessen Rächern besonders übel mitgespielt wird: Anno 2015
interessiert hier in erster Linie Fitschen. Der ist nicht nur
aktueller Co-Chef der Deutschen Bank, sondern als Präsident des
Bundesverbandes deutscher Banken obendrein die Galionsfigur der
privaten Säule des Gewerbes. Muss er - die Frage wird jetzt wieder
rauf- und runterdiskutiert werden - angesichts der Schwere der
Vorwürfe nicht zurücktreten oder zumindest seine Ämter ruhen lassen?
Nein, muss er nicht. Die Forderung nach solchen Konsequenzen führt
den rechtsstaatlichen Grundsatz der Unschuldsvermutung ad absurdum.
Zumal gerade die Anklage gegen Fitschen an den Haaren
herbeigezogen erscheint. Teil des Vorwurfs gegen ihn ist ja allen
Ernstes, er habe bei seiner gerichtlichen Anhörung als Partei
vermeiden wollen, nachweislich falsche Angaben zu machen. Sorry, aber
das will gemeinhin jeder, der die Wahrheit sagt. Implizit wird
Fitschen zur Last gelegt, er habe es versäumt, angebliche
Falschaussagen seiner Kollegen zu korrigieren. (Prozess-)Betrug setzt
übrigens Vorsatz voraus.
Ackermann kam durch: Einstellung gegen Geldauflage. Auch der von
Uli-Hoeneß-Anwalt Hanns W. Feigen verteidigte Fitschen muss jetzt da
durch, und - daran hat der 66-Jährige zum Glück nie Zweifel gelassen
- er will da durch. Für ihn kann es allerdings nur ein Prozessziel
geben: Freispruch erster Klasse.
Originaltext: Börsen-Zeitung
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/pm/100014783
Medienmappe via RSS: http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100014783.rss2
Kontakt:
Börsen-Zeitung
Redaktion
Telefon: 069--2732-0
www.boersen-zeitung.de
dieser Stelle vor zwölf Jahren überschrieben. Der damalige
Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Josef Ackermann, et al. waren
wegen besonders schwerer Untreue angeklagt worden. Zur Erinnerung: Es
ging um die Bewilligung von 57 Mill. Euro an Prämien und
Pensionsabfindungen für Ex-Manager anlässlich der Akquisition des
Mobilfunkunternehmens Mannesmann durch Vodafone - "die Mutter aller
Übernahmeschlachten". Ackermann hatte als Mitglied des
Aufsichtsratspräsidiums von Mannesmann agiert.
Vom 28. April an wird nun sein Nachfolger Jürgen Fitschen in
München vor Gericht stehen, zusammen mit wiederum Ackermann, dessen
Vorgänger Rolf Breuer, dem früheren Aufsichtsratsvorsitzenden Clemens
Börsig und Ex-Vorstandsmitglied Tessen von Heydebreck. Hauptvorwurf
diesmal: versuchter Prozessbetrug im Zivilverfahren Kirch gegen die
Deutsche Bank.
Drei Deutsche-Bank-Chefs auf der Anklagebank, das sieht fast schon
nach einem Abonnement aus. Bei allem Respekt vor dem Restquartett,
namentlich vor Breuer, dem seit seinem vermaledeiten Interview vor 13
Jahren ("Was alles man darüber lesen und hören kann...") von Kirch
und dessen Rächern besonders übel mitgespielt wird: Anno 2015
interessiert hier in erster Linie Fitschen. Der ist nicht nur
aktueller Co-Chef der Deutschen Bank, sondern als Präsident des
Bundesverbandes deutscher Banken obendrein die Galionsfigur der
privaten Säule des Gewerbes. Muss er - die Frage wird jetzt wieder
rauf- und runterdiskutiert werden - angesichts der Schwere der
Vorwürfe nicht zurücktreten oder zumindest seine Ämter ruhen lassen?
Nein, muss er nicht. Die Forderung nach solchen Konsequenzen führt
den rechtsstaatlichen Grundsatz der Unschuldsvermutung ad absurdum.
Zumal gerade die Anklage gegen Fitschen an den Haaren
herbeigezogen erscheint. Teil des Vorwurfs gegen ihn ist ja allen
Ernstes, er habe bei seiner gerichtlichen Anhörung als Partei
vermeiden wollen, nachweislich falsche Angaben zu machen. Sorry, aber
das will gemeinhin jeder, der die Wahrheit sagt. Implizit wird
Fitschen zur Last gelegt, er habe es versäumt, angebliche
Falschaussagen seiner Kollegen zu korrigieren. (Prozess-)Betrug setzt
übrigens Vorsatz voraus.
Ackermann kam durch: Einstellung gegen Geldauflage. Auch der von
Uli-Hoeneß-Anwalt Hanns W. Feigen verteidigte Fitschen muss jetzt da
durch, und - daran hat der 66-Jährige zum Glück nie Zweifel gelassen
- er will da durch. Für ihn kann es allerdings nur ein Prozessziel
geben: Freispruch erster Klasse.
Originaltext: Börsen-Zeitung
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/pm/100014783
Medienmappe via RSS: http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100014783.rss2
Kontakt:
Börsen-Zeitung
Redaktion
Telefon: 069--2732-0
www.boersen-zeitung.de