
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird voraussichtlich noch an diesem Dienstag einen Rechtsstreit zwischen dem Netzbetreiber Kabel Deutschland und zwei ARD-Sendern entscheiden. In dem Verfahren will Kabel Deutschland erreichen, dass die Sender wieder für die Verbreitung ihrer Programme im Netz des Unternehmens zahlen.
Der Kartellsenat des Gerichts hörte in Karlsruhe die Argumente des Klägers sowie der Sender Südwestrundfunk (SWR) und Bayerischer Rundfunk (BR). Das Verfahren habe "mit einem ganzen Bündel an interessanten Fragen zu tun", sagte die Präsidentin des BGH und Vorsitzende Richterin Bettina Limperg.
In dem Revisionsverfahren geht es um zwei Entscheidungen der Oberlandesgerichte Stuttgart und München. Beide Gerichte urteilten, dass der SWR und BR nicht zum Abschluss eines Einspeisevertrags verpflichtet sind. Ihren Vertrag mit Kabel Deutschland kündigten sie 2012.
"Es handelt sich hier um einen Machtkampf einer überaus mächtigen Sendergruppe mit einem überaus mächtigen Kabelnetzbetreiber", sagte Jörg Nothdurft vom Bundeskartellamt dem Gericht. Er äußerte sich zu kartellrechtlichen Fragen in dem Verfahren./gio/DP/zb
ISIN GB00BH4HKS39 DE000KD88880
AXC0182 2015-03-03/14:44