
Von Andreas Plecko
LUXEMBURG (Dow Jones)--Großbritannien hat in der Frage, ob Abwicklungshäuser ihren Sitz in der Eurozone haben müssen, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) den Sieg davongetragen. Das Gericht urteilte, dass die von der Europäischen Zentralbank (EZB) aufgestellte Regel nichtig sei. Die EZB verfüge nicht über die erforderliche Befugnis, um ein solches Erfordernis für am Wertpapierclearing beteiligte zentrale Gegenparteien aufzustellen, erklärten die Richter.
Großbritannien hatte in dieser Regel einen Nachteil für den Finanzplatz London gesehen und vor dem EuGH geklagt. Über Abwicklungshäuser wie etwa die Deutsche-Börse-Tochter Clearstream läuft ein Großteil der Wertpapiergeschäfte. Eine Vielzahl von Transaktionen werden gegenseitig aufgerechnet, sodass nur die Spitzenbeträge ausgeglichen werden müssen.
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March 04, 2015 05:07 ET (10:07 GMT)
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