
Um die Rückstellungen der Energiekonzerne zur Stilllegung der deutschen Atomkraftwerke wird weiter gestritten. Während Umweltschützer am Mittwoch bei einer Anhörung im Bundestagswirtschaftsausschuss für eine Fonds-Lösung warben, äußerte die Essener Anwaltskanzlei Kümmerlein verfassungsrechtliche Bedenken. Die Betreiber haben insgesamt rund 35,8 Milliarden Euro zurückgelegt, um den Rückbau der Kraftwerke und die Entsorgung des Atommülls zu bezahlen. Damit die notwendigen Summen auch in ferner Zukunft noch zur Verfügung stehen, wird aber immer wieder darüber nachgedacht, einen Teil des Geldes in einen Fonds fließen zu lassen.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) macht sich für die Einrichtung eines solchen öffentlich-rechtlichen Fonds stark. Wenn das Geld in den Händen der Atomkonzerne bleiben würde, sei "die Finanzierung der Folgekosten der Atomenergie infrage gestellt", heißt es in der schriftlichen BUND-Stellungnahme für den Ausschuss. Die Kanzlei Kümmerlein warnt hingegen, eine zwangsweise Überführung der Rückstellungen in einen Fonds sei ein Eingriff in die Grundrechte der Energieunternehmen. "Der rechtsstaatliche Vertrauensschutz sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sprechen gegen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des angedachten Systemwechsels."/ax/DP/stw
ISIN DE000ENAG999 DE0007037129 DE0005220008
AXC0229 2015-03-04/16:24