
(Korrigiert wurde im ersten Absatz, zweiter Satz, das entscheidende Gericht. Es handelt sich um das Gericht der Europäischen Union)
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Großbritannien feiert im Kampf um die Bedeutung des Finanzplatzes London einen seltenen Erfolg gegen die Eurozone. Das Gericht der Europäischen Union erklärte am Mittwoch eine Vorgabe der Europäischen Zentralbank (EZB) für nichtig, wonach die Abwicklung von großen Wertpapiergeschäften in Euro auch im Euroraum stattfinden muss. Eine solche Verordnung übersteige die Befugnisse der Notenbank, urteilten die Richter. Damit dürfen Clearinghäuser, die als sogenannte zentrale Gegenparteien Finanzgeschäfte zwischen Käufern und Verkäufern abwickeln, weiterhin von London aus Eurogeschäfte führen.
Die britische Hauptstadt ist das weltweite Zentrum für Clearinggeschäfte, die das Risiko von privat ausgehandelten Geschäften in Billionenhöhe managen. Hätte das EU-Gericht die EZB-Vorgabe bestätigt, wollten viele zentrale Gegenparteien ihre Euro-Geschäfte nach Paris oder Frankfurt verlegen. Der britische Finanzminister George Osborne sprach daher von einem "großen Erfolg" für sein Land. Allerdings kann die EZB in den nächsten zwei Monaten noch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Die EZB wollte sich zunächst nicht äußern.
Zuletzt hatte die Regierung in London in ihrem juristischen Kampf gegen die Finanztransaktionssteuer, die Boni-Begrenzung für Banker und das Leerverkaufsverbot empfindliche Niederlagen kassiert./enl/zb/fbr
ISIN DE0005810055 GB00B0SWJX34
AXC0262 2015-03-04/17:44