Deutliche Ansage: Städte- und Gemeinderäte dürfen sich nicht mit dem geplanten europäisch-amerikanischen Freihandelsabkommen TTIP beschäftigen. Tun sie es dennoch, verhalten sie sich "rechtswidrig". Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten, berichtet ...Den vollständigen Artikel lesen ...