
Europäische Transportunternehmen aus mehreren Ländern wollen am Freitag in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Anwendung des deutschen Mindestlohngesetzes einlegen. Das kündigte die Hamburger Fachkanzlei DD Legal als Vertreter der Beschwerdeführer am Donnerstag an. Die Rechtsanwälte halten auch nach dem politischen Kompromiss, wonach Kontrollen bei reinem Transitverkehr ausgesetzt wurden, das Gesetz für ausländische Transporteure weiterhin für nicht anwendbar und verfassungswidrig. Die Spediteure aus Polen, Ungarn und Österreich wollen ihren Fahrern auch dann nicht den deutschen Mindestlohn zahlen, wenn das Fahrtziel in Deutschland liegt und dort Lkw be- oder entladen werden./egi/DP/stw
AXC0219 2015-03-05/15:47
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