
Von Isabel Gomez
FRANKFURT(Dow Jones)--Mehr als drei Jahre nach dem Fusionsverbot für die Deutsche Börse und die New Yorker NYSE hat der Europäische Gerichtshof eine Klage der Börse gegen das Verbot zurückgewiesen. Es würden "sämtliche von der Deutsche Börse geltend gemachten Klagegründe" zurückgewiesen, heißt es in dem Urteil vom Montag.
Im Sommer 2011 hatten die Börse und die NYSE ihr Fusionsvorhaben bekannt gegeben. Die Kommission stoppte den Zusammenschluss im Februar 2012. Nach Ansicht der Behörde hätte die Fusion im weltweiten Börsenhandel mit europäischen Finanzderivaten zu einer monopolartigen Stellung geführt. Das behindere "in erheblichem Maße effektiven Wettbewerb", so die Begründung. Das neu entstandene Unternehmen hätte nach Berechnungen der Kommission mehr als 90 Prozent der weltweiten Transaktionen mit europäischen Derivaten abgewickelt.
Dagegen hat die Deutsche Börse eine Nichtigkeitsklage eingereicht. Ihrer Ansicht nach hatte die Kommission die bisherige Wettbewerbssituation und die Effizienzvorteile für Kunden durch die Fusion falsch beurteilt. Der Europäische Gerichtshof bestätigte nun jedoch die Sichtweise der Kommission hinsichtlich Marktmacht und Einschränkungen für die Kunden.
Das Verbot wurde seinerzeit als Niederlage für Börsenchef Reto Francioni gewertet, der zu diesem Zeitpunkt die Börse durch Übernahmen und Fusionen auf Wachstumskurs halten wollte. Bei seiner letzten Bilanzvorlage im Februar, bevor er sein Amt im Mai an seinen Nachfolger Carsten Kengeter übergibt, hatte Francioni gesagt, das Fusionsverbot sei in seiner Amtszeit nicht "die größte Niederlage, sondern die größte Enttäuschung" gewesen.
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March 09, 2015 04:53 ET (08:53 GMT)
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