
Spediteure aus Polen, Ungarn und Österreich gehen in Karlsruhe gegen die Anwendung des deutschen Mindestlohngesetzes vor. Das Bundesverfassungsgericht hat den "Badischen Neuesten Nachrichten" den Eingang der Verfassungsbeschwerde bestätigt. Damit verbunden ist ein Eilantrag auf Aussetzung des Mindestlohngesetzes für europäische Transportunternehmen, wie ein Sprecher am Abend erklärte. Vergangene Woche hatte die Hamburger Kanzlei DD Legal als Vertreter der Beschwerdeführer angekündigt, das Gesetz von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) überprüfen lassen zu wollen.
Die Transportfirmen halten auch nach dem politischen Kompromiss, wonach Kontrollen bei reinem Transitverkehr ausgesetzt wurden, das Gesetz für ausländische Transporteure weiterhin für nicht anwendbar und verfassungswidrig. Die Spediteure aus Polen, Ungarn und Österreich wollen ihren Fahrern auch dann nicht den deutschen Mindestlohn zahlen, wenn das Fahrtziel in Deutschland liegt und dort Lkw be- oder entladen werden./hot/DP/he
AXC0241 2015-03-10/19:52