
Griechenlands Staatspräsident Prokopis Pavlopoulos pocht auf deutsche Reparationszahlungen für erlittene Schäden im Zweiten Weltkrieg durch die Nationalsozialisten. Die Forderungen nach Reparationen wie auch nach Rückzahlung einer Zwangsanleihe Griechenlands von 1942 seien nach wie vor gültig und berechtigt, zitierte ihn die Nachrichtenagentur Ana am Montag. Damit liegt er auf einer Linie mit dem Regierungschef Alexis Tsipras. Pavlopoulos betonte, er werde alle rechtlichen Mittel ausschöpfen. Die Bundesregierung sieht die Forderungen hingegen als erledigt an.
Der Bremer Völkerrechtler Andreas Fischer-Lescano warf der Bundesregierung eine "beschämende" Haltung vor. "Da wird mit unerbitterlicher Härte eine Schlussstrich-Politik verfolgt, weil ein Präzedenzfall befürchtet wird", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. So gehe es bei der Anleihe für das damals von den Nationalsozialisten besetzte Land um einen völkerrechtlichen Rückzahlungsanspruch. "Notfalls kann die griechische Regierung in dieser Frage vor den Internationalen Gerichtshof ziehen." Auch sei das Thema der Reparationen nie abschließend geklärt worden.
'GESTE IST WICHTIG'
Athen pocht seit Jahrzehnten auf eine Klärung, es gab nur 1960 ein Abkommen, das die Zahlung von 115 Millionen Mark vorsah. "Das muss nicht auf eine milliardenschwere individuelle Vollentschädigung hinauslaufen, aber eine Geste beispielsweise durch Einrichtung eines Fonds ist wichtig", so Fischer-Lescano.
Die Bundesregierung argumentiere, durch den 2+4-Vertrag von 1990 zur deutschen Einheit seien alle Reparationsfragen erledigt, sagte der Völkerrechtler. Griechenland sei aber nicht Vertragspartner gewesen und habe auch danach einem Verzicht nie zugestimmt. "Die Argumentation der Bundesregierung ist rechtlich untragbar." Griechenland habe seit 1990 immer wieder und am deutlichsten in einer Verbalnote 1995 auf diesen Ansprüchen bestanden und Gespräche eingefordert.
HISTORIKER: IM PRINZIP NOCH HEUTE RÜCKZAHLUNGSANSPRUCH
Der auf Reparationsfragen spezialisierte Historiker Hans Günter Hockerts betonte, am aussichtsreichsten seien die Forderungen Athens bei der Anleihe. "Da Kredite zurückgezahlt werden müssen und das Londoner Schuldenabkommen von 1953 diese Kategorie von Ansprüchen nicht eingeschränkt hat, kann es im Prinzip auch heute noch einen Rückzahlungsanspruch geben", sagte der Historiker./ir/tt/DP/stb
AXC0206 2015-03-16/15:12