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Dow Jones News
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DGAP-HV: UMS United Medical Systems International -3-

DJ DGAP-HV: UMS United Medical Systems International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.04.2015 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

UMS United Medical Systems International AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
16.03.2015 15:12 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   UMS United Medical Systems International AG 
 
   Hamburg 
 
   - ISIN DE0005493654 - 
   - WKN 549365 - 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
        Montag, dem 27. April 2015, um 10:00 Uhr 
 
   im Grand Elysée, Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg, stattfindenden 
 
        ordentlichen Hauptversammlung 
 
   der UMS United Medical Systems International AG ('Gesellschaft') ein. 
 
   Tagesordnung und Beschlussvorschläge 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           UMS United Medical Systems International AG zum 31. Dezember 
           2014 sowie des Lageberichts der UMS United Medical Systems 
           International AG für das Geschäftsjahr 2014, des Vorschlags 
           des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, des 
           Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014, des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 
           Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Berichts des 
           Vorstands nach § 71 Abs. 3 S. 1 AktG 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss entsprechend § 172 AktG am 2. März 2015 
           gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit 
           entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Die 
           vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung, ohne dass 
           es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, 
           zugänglich zu machen. Der Vorstand und, soweit der Bericht des 
           Aufsichtsrats betroffen ist, der Aufsichtsrat werden die 
           zugänglich gemachten Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung 
           erläutern. Die Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im 
           Rahmen ihres Auskunftsrechts die Gelegenheit, Fragen hierzu zu 
           stellen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten 
           Jahresabschluss der UMS United Medical Systems International 
           AG zum 31. Dezember 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe 
           von EUR 32.268.814,47 wie folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 7,53 je    EUR    32.243.904,27 
   dividendenberechtigter Stückaktie 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                       EUR        24.910,20 
 
 
           Eigene Aktien der Gesellschaft sind nicht 
           dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung kann sich die 
           Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In 
           diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter 
           Ausschüttung von EUR 7,53 je dividendenberechtigter Stückaktie 
           ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag 
           unterbreitet werden. Die Dividende soll ab dem 28. April 2015 
           ausgezahlt werden. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds 
           des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Auflösung der 
           Gesellschaft 
 
 
           Vor dem Hintergrund der erfolgten Veräußerung der United 
           Medical Systems (DE), Inc. (USA) an die UMS Acquisition 
           Holdings, Inc. (USA), und der damit verbundenen faktischen 
           Aufgabe des operativen Geschäfts der Gesellschaft, soll die 
           Gesellschaft aufgelöst und das nach Berichtigung der 
           Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen unter den Aktionären 
           verteilt werden. Zur besseren Handhabbarkeit der 
           Rechnungslegung soll die Auflösung nach der 
           Dividendenausschüttung und zum Monatsende, d.h. zum Ablauf des 
           30. April 2015 erfolgen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
           Die Gesellschaft wird zum Ablauf des 30. April 2015 aufgelöst. 
 
 
     6.    Wahl des Prüfers für die 
           Abwicklungs-Eröffnungsbilanz und den erläuternden Bericht 
           sowie des Abschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr der 
           Gesellschaft vom 1. Januar 2015 bis zum 30. April 2015 und für 
           das erste Abwicklungsgeschäftsjahr 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Niederlassung Hamburg, wird zum Prüfer für die 
           Abwicklungs-Eröffnungsbilanz und den erläuternden Bericht 
           sowie zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses für das 
           Rumpfgeschäftsjahr der Gesellschaft vom 1. Januar 2015 bis zum 
           30. April 2015 und für das erste Abwicklungsgeschäftsjahr 
           gewählt, sofern diese jeweils einer Prüfung unterzogen werden 
           oder gesetzlich zu unterziehen sind. 
 
 
   * * * * * 
 
   Vorlagen an die Aktionäre 
 
   Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den 
   Geschäftsräumen der UMS United Medical Systems International AG, 
   Borsteler Chaussee 53, 22453 Hamburg, die nachfolgenden Unterlagen 
   während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre aus 
   und sind ab diesem Zeitpunkt im Internet unter http://www.umsag.com im 
   Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 'ordentliche 
   Hauptversammlung 2015' zugänglich: 
 
     *     die in Punkt 1 der Tagesordnung genannten 
           Unterlagen 
 
 
   Auf Wunsch wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und 
   kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt. Die 
   Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen 
   bzw. zugänglich sein. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 6.016.261,00. Es ist eingeteilt in 
   4.757.668 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung 
   eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt 
   der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 4.757.668 Stück. Es 
   bestehen keine unterschiedlichen Gattungen von Aktien. Die 
   Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   475.609 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 
   3 AktG und dessen Bedeutung) 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 17 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
   sich bei der Gesellschaft unter Vorlage eines in Textform erstellten 
   besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes anmelden. Die Anmeldung und 
   der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft 
   spätestens bis zum 20. April 2015, 24:00 Uhr unter der nachfolgend 
   genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse ('Anmeldeadresse') 
   zugehen: 
 
   UMS United Medical Systems International AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Fax: +49 (0) 89/889 690 633 
   E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
   Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes ist vom depotführenden 
   Institut in deutscher oder englischer Sprache abzufassen und hat sich 
   auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, 
   demnach auf den 6. April 2015, 0:00 Uhr ('Nachweisstichtag') zu 
   beziehen. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des 
   Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, 
   frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des 
   Aktienbesitzes Sorge zu tragen und empfehlen unseren Aktionären, sich 
   alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den besonderen Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen 
   sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 16, 2015 10:12 ET (14:12 GMT)

DJ DGAP-HV: UMS United Medical Systems International -2-

ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
   maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
   den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von 
   Aktien nach dem Nachweisstichtag: Personen, die zum Nachweisstichtag 
   noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
   teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich 
   bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Teilnahmeberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, haben die 
   Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen 
   Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung, von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben zu 
   lassen. Auch in diesem Fall haben sich die Bevollmächtigten nach den 
   vorstehenden Bestimmungen rechtzeitig selbst anzumelden oder durch den 
   Aktionär anmelden zu lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine 
   Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, es 
   sei denn, die Vollmachtserteilung erfolgt an ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder an eine andere der in § 135 AktG 
   gleichgestellten Personen oder Institutionen. Bei der Bevollmächtigung 
   eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen 
   nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können 
   Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem 
   solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von 
   ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden 
   gebeten, zur Erteilung der Vollmacht und etwaigen Weisungen das 
   Formular zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür bereithält. Es 
   wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der 
   Eintrittskarte zugesendet. Es kann zudem unter der oben genannten 
   Anmeldeadresse postalisch, per Telefax oder per E-Mail angefordert 
   werden. 
 
   Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt 
   werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die 
   Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des 
   Nachweises per Post oder per Telefax verwenden Aktionäre bzw. 
   Aktionärsvertreter bitte die oben genannte Anmeldeadresse. Der 
   Nachweis kann auch unter oben genannter E-Mail-Adresse übermittelt 
   werden. Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn 
   die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft 
   erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der 
   Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer 
   bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten 
   Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt 
   werden. 
 
   Aktionäre, die sich nach den vorstehenden Bestimmungen ordnungsgemäß 
   angemeldet haben, können auch von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer 
   Bevollmächtigung nur weisungsgebunden aus. Die Vollmachten mit 
   Weisungen müssen ebenfalls in Textform erteilt werden. Ohne Weisungen 
   des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu 
   Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen. 
 
   Auch für die Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreters kann das den Aktionären zusammen mit der 
   Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet 
   werden. Das Formular kann zudem unter der oben genannten 
   Anmeldeadresse postalisch, per Telefax oder per E-Mail angefordert 
   werden. 
 
   Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung 
   gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum 24. April 
   2015 (Zugang) postalisch, per Telefax oder E-Mail an die nachfolgende 
   Adresse zu übermitteln: 
 
   UMS United Medical Systems International AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
   E-Mail: umsag@better-orange.de 
 
   Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in 
   der Hauptversammlung erschienenen Aktionären und Aktionärsvertretern 
   an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in 
   der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. 
 
   Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 131 Abs. 1 AktG 
 
   Recht auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals (entspricht EUR 300.813,05 oder Stück 237.884 ganzen 
   Aktien) erreichen ('Mindestbeteiligung'), können verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
   Die Mindestbeteiligung muss der Gesellschaft nachgewiesen werden, 
   wobei eine Vorlage von Bankbescheinigungen genügt. Die Antragsteller 
   haben ferner nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor 
   dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
   Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten (§ 122 Abs. 1 
   und 2 i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG). 
 
   Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu 
   richten, wobei jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung eine Begründung 
   oder eine Beschlussvorlage beiliegen muss. Das Ergänzungsverlangen 
   kann auch auf einen beschlusslosen Diskussionspunkt zielen. Es muss 
   der Gesellschaft spätestens bis zum 27. März 2015, 24:00 Uhr zugehen. 
   Wir bitten, entsprechendes Verlangen an folgende Adresse zu senden: 
 
   UMS United Medical Systems International AG 
   - Vorstand - 
   Borsteler Chaussee 53 
   22453 Hamburg 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht 
   wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger 
   bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, 
   bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
   der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf 
   der Internetadresse http://www.umsag.com im Bereich 'Investor 
   Relations' unter der Rubrik 'ordentliche Hauptversammlung 2015' 
   bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG 
 
   Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von 
   Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
   Tagesordnung zu stellen und Wahlvorschläge zur Wahl von 
   Abschlussprüfern zu unterbreiten. Nach § 126 AktG zugänglich zu 
   machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge müssen der Gesellschaft 
   schriftlich, per Telefax oder per E-Mail spätestens bis zum 12. April 
   2015, 24.00 Uhr, ausschließlich unter der folgenden Adresse zugegangen 
   sein: 
 
   UMS United Medical Systems International AG 
   Borsteler Chaussee 53 
   22453 Hamburg 
   Telefax: +49 (0)40 50 01 77 77 
   E-Mail: investor@umsag.com 
 
   Zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären 
   werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen 
   Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter 
   http://www.umsag.com im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 
   'ordentliche Hauptversammlung 2015' zugänglich gemacht. Eventuelle 
   Stellungnahmen der Verwaltung hierzu werden ebenfalls unter dieser 
   Internetadresse zugänglich gemacht. Gegenanträge sind - anders als 
   Wahlvorschläge - nur dann zugänglich zu machen, wenn sie mit einer 
   Begründung versehen sind. Von einer Zugänglichmachung eines 
   Gegenantrags oder eines Wahlvorschlags und seiner Begründung kann die 
   Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 
   Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- 
   oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. 
   Eine Begründung eines Gegenantrages braucht nicht zugänglich gemacht 
   zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
   Darüber hinaus braucht ein Wahlvorschlag zur Wahl von Abschlussprüfern 
   auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der Wahlvorschlag 
   nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort bzw. - im Falle einer 
   juristischen Person - die Firma und den Sitz des zur Wahl 
   vorgeschlagenen Prüfers enthält. 
 
   Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Wahl 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 16, 2015 10:12 ET (14:12 GMT)

von Abschlussprüfern in der Hauptversammlung nur dann Beachtung 
   finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt 
   werden. 
 
   Das Recht eines jeden Aktionärs, auch ohne deren vorherige und 
   fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft während der 
   Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen 
   Tagesordnungspunkten zu stellen oder Wahlvorschläge zur Wahl von 
   Abschlussprüfern zu unterbreiten, bleibt unberührt. 
 
   Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom 
   Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, 
   soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich 
   auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
   Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und die Lage des 
   Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
   Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich 
   im Rahmen der Aussprache zu stellen. 
 
   Nach § 18 Abs. 2 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft ist der 
   Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht des 
   Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken. Außerdem ist der 
   Vorstand berechtigt, in bestimmten, im Aktiengesetz abschließend 
   geregelten Fällen (§ 131 Abs. 3 AktG) die Auskunft zu verweigern, etwa 
   weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer 
   Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen 
   Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. 
 
   Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft 
 
   Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.umsag.com im 
   Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 'ordentliche 
   Hauptversammlung 2015'. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der 
   Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben. 
 
   Hamburg, im März 2015 
 
   UMS United Medical Systems International AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
16.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  UMS United Medical Systems International AG 
              Borsteler Chaussee 53 
              22453 Hamburg 
              Deutschland 
Telefon:      +49 40 50017700 
Fax:          +49 40 50017777 
E-Mail:       investor@umsag.de 
Internet:     http://www.umsag.com 
ISIN:         DE0005493654 
WKN:          549365 
Börsen:       Frankfurt,  München,  Hamburg,  Düsseldorf,  Stuttgart, 
              Berlin 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 16, 2015 10:12 ET (14:12 GMT)

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