
Nach der Milliardenklage der Deutschen Bahn (DB) wegen eines Luftfracht-Kartells müssen sich die aufgeflogenen Fluggesellschaften auf noch viel höhere Forderungen geschädigter Unternehmen einstellen. Eine große Zahl von Herstellern, die ihre Waren über die Bahn-Frachttochter DB Schenker als Spediteur auf den Luftweg geschickt hatten, klagten ihrerseits gegen die Fluglinien, sagte Joost van Doesburg vom European Shippers Council (ECS) dem Luftfracht-Medienportal "CargoForwarder Global" (Montag) laut einer Vorabmeldung. Die Forderungen dürften sich auf mehr als 6,5 Milliarden Euro belaufen.
Die Bahn hatte bereits im vergangenen Jahr Klagen gegen die Lufthansa und 16 weitere Fluggesellschaften eingereicht. Die Ansprüche der Bahn beliefen sich weltweit auf rund 2,1 Milliarden Euro, hatte der Leiter der Bahn-Kartellrechtsabteilung, Christopher Rother, im Dezember gesagt. Zwischen 10 und 20 Prozent der entstandenen Schäden entfielen auf die Lufthansa. Die Bahn wirft den Fluglinien vor, von 1999 bis 2006 die Kerosin- und Sicherheitszuschläge für Frachtflüge abgesprochen zu haben. DB Schenker sei dadurch erheblicher Schaden entstanden.
Laut van Doesburg sehen sich jedoch die Kunden der Bahn als die eigentlichen Geschädigten. "Nach unserer Auffassung hat die Bahn überhaupt keinen Schaden erlitten, da sie die zu hohen Preise alle an ihre Kunden, die Hersteller, durchgereicht hat", sagte van Doesburg, der beim ECS für Luftfrachtpolitik zuständig ist. Die Hersteller, die nun klagen, stammen ihm zufolge aus vielerlei Branchen, darunter Hightech und Pharma, die meisten aus Europa, andere aus den USA. Die Hersteller könnten auch gegen Spediteure wie DB Schenker klagen, sagte der ECS-Manager.
Die Preisabsprachen zwischen den Fluglinien waren bereits vor Jahren aufgeflogen. Die Europäische Kommission verhängte im November 2010 fast 800 Millionen Euro an Bußgeldern. Zu Geldstrafen von insgesamt rund 1,5 Milliarden Euro kam es außerdem in den USA, in Australien, Brasilien, Kanada, Neuseeland, Südafrika, Südkorea und der Schweiz. Die Deutsche Lufthansa hatte die Verstöße bei den Wettbewerbshütern gemeldet und wurde deswegen nicht zur Kasse gebeten. Die von Kartellbehörden verhängten Bußgelder fließen jedoch nicht an die geschädigten Unternehmen.
Die Lufthansa hatte schon in ihrem Geschäftsbericht für 2013 darauf verwiesen, dass ihrem Kunden "kein tatsächlicher Schaden durch das Kartell entstanden sei". Es sei zu prüfen, ob auch DB Schenker angeblich erhöhte Preise nicht an seine eigenen Kunden weitergegeben habe. Die Bahn hatte dies zurückgewiesen./stw/jha/fbr
ISIN DE0008232125
AXC0228 2015-03-16/16:05