Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Ranshofen (pta006/19.03.2015/09:00) - Wir laden unsere Aktionärinnen und
Aktionäre zu der am Donnerstag, 16. April 2015 um 11:00 Uhr im Schlossmuseum
Linz, Schlossberg 1, 4010 Linz, stattfindenden 4. ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 samt dem
Lagebericht des Vorstandes und dem Corporate Governance-Bericht, des
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 samt dem Konzernlagebericht des
Vorstandes sowie des Berichtes des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG für das
Geschäftsjahr 2014.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember
2014 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2014.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2014.
5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2014.
6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2015.
7. Wahlen in den Aufsichtsrat.
8. Beschlussfassung über
a) den Widerruf der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von
Wandelschuldverschreibungen gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 21. März 2011;
sowie gleichzeitig über
b) die Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Ausgabe
von Wandelschuldverschreibungen gemäß § 174 Abs 2 AktG, mit denen Umtausch-
und/oder Bezugsrechte auf auf Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft
verbunden sind, und zwar auch unter gänzlichem oder teilweisem Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre (Wandelschuldverschreibung 2015).
9. Beschlussfassung über
a) den Widerruf des bestehenden bedingten Kapitals gemäß § 4 Abs 6 der aktuellen
Satzung in der Höhe von derzeit EUR 15.000.000,- (Euro fünfzehn Millionen), das
durch Ausgabe von bis zu 15.000.000 (fünfzehn Millionen) auf Inhaber lautende
neue Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit Stimmrecht zu den in der
Ermächtigung nach § 4 Abs 6 der Satzung festgesetzten Bedingungen durchgeführt
werden kann; sowie gleichzeitig über
b) die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Absatz 2
Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen im Ausmaß von
einem Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 17.500.000,-- (Euro siebzehn
Millionen fünfhunderttausend), durch Ausgabe von bis zu 17.500.000 (siebzehn
Millionen fünfhunderttausend) auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert
(Stückaktien), und zwar mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch unter gänzlichem
oder teilweisem Ausschluss des Bezugsrechts (Bedingtes Kapital 2015); sowie
gleichzeitig über
c) die Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch
die Ausgabe von Aktien aus dem Bedingten Kapital 2015 ergeben zu beschließen;
sowie gleichzeitig über
d) die entsprechenden Änderungen in der Satzung in § 4 (Grundkapital).
10. Beschlussfassung über
a) den Widerruf des eingeräumten genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs 5 der
aktuellen Satzung in der Höhe von derzeit EUR 9.736.000,-- (Euro neun Millionen
siebenhundert-sechsunddreißigtausend), das durch Ausgabe von bis zu 9.736.000
(neun Millionen siebenhundertsechsunddreißigtausend) auf Inhaber lautende
Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit Stimmrecht zu den in der
Ermächtigung nach § 4 Abs 5 der Satzung festgesetzten Bedingungen durchgeführt
werden kann; sowie gleichzeitig über
b) die Ermächtigung des Vorstands, innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der
entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 17.500.000 (Euro siebzehn
Millionen fünfhunderttausend), durch Ausgabe von bis zu 17.500.000 (siebzehn
Millionen fünfhunderttausend) auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert
(Stückaktien), und zwar auch unter gänzlichem oder teilweisem Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre, gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital 2015) und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag der
Stückaktien am bisherigen Grundkapital liegen darf, sowie die sonstigen
Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen; sowie
gleichzeitig über
c) die Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch
die Ausgabe von Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2015 ergeben, zu beschließen;
sowie gleichzeitig über
d) die entsprechenden Änderungen in der Satzung in § 4 (Grundkapital).
11. Beschlussfassung über
a) die bis maximal 30 Monate ab dem Tag der Beschlussfassung gültige
Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, eigene Aktien
gem § 65 Abs 1 Z 8 AktG in einem Volumen von bis zu 10 % des Grundkapitals zu
erwerben sowie über die Festsetzung der Rückkaufsbedingungen und über die
Ermächtigung des Vorstands, ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung Aktien
einzuziehen; sowie gleichzeitig über
b) die Ermächtigung des Vorstands, ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung
die Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft auch auf andere gesetzlich
zulässige Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, auch unter
Ausschluss des Wiederkaufsrechts der Aktionäre, zu beschließen und die
Veräußerungsbedingungen festzusetzen; sowie gleichzeitig über
c) die Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch
die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
12. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 4 Abs 7 im Hinblick auf
die Beschlussfassung über das Bedingte Kapital 2015 und Genehmigte Kapital 2015.
13. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 19 Abs 4.
Unterlagen zur Hauptversammlung:
Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab
26.03.2015, auf der Internetseite der Gesellschaft www.amag.at unter
"ordentliche Hauptversammlung 2015" abrufbar:
a. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 samt Lagebericht
b. Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2014
c. Konzernabschluss samt Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2014
d. Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
e. Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den
Tagesordnungspunkten 2 (Vorschlag für die Gewinnverwendung), 3, 4, 5, 8, 9, 10,
11, 12, 13 sowie den Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats zum Tagesordnungspunkt
6 und den Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats zum Tagesordnungspunkt 7
f. Erklärungen der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen
betreffend ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
Funktionen und dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer
Befangenheit begründen könnten sowie deren Lebensläufe (§ 87 Abs 2 AktG)
g. Berichte des Vorstandes über den Ausschluss der Bezugsrechte zu (i) den
Tagesordnungspunkten 8 und 9, (ii) dem Tagesordnungspunkt 10 und (iii) dem
Tagesordnungspunkt 11
h. Neufassung der Satzung
Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag.at) die Formulare
für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sowie die
gegenständliche Einladung abrufbar.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG:
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, können
schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der nächsten
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beigefügt werden.
Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung
Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens
am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 26.03.2015, zugehen.
Weiters können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (§ 13 Abs 2 AktG)
Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden
Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des
Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden.
Das Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätestens am 07.04.2015, zugehen. Sofern Kandidaten zur
Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, hat jeder Wahlvorschlag die
fachliche Qualifikation der vorgeschlagenen Person, ihre beruflichen oder
vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis
einer Befangenheit begründen könnten.
Zu jedem anderen Tagesordnungspunkt kann jeder Aktionär auch noch in der
Versammlung Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresMarch 19, 2015 04:00 ET (08:00 GMT)
Ranshofen (pta006/19.03.2015/09:00) - Wir laden unsere Aktionärinnen und
Aktionäre zu der am Donnerstag, 16. April 2015 um 11:00 Uhr im Schlossmuseum
Linz, Schlossberg 1, 4010 Linz, stattfindenden 4. ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 samt dem
Lagebericht des Vorstandes und dem Corporate Governance-Bericht, des
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 samt dem Konzernlagebericht des
Vorstandes sowie des Berichtes des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG für das
Geschäftsjahr 2014.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember
2014 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2014.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2014.
5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2014.
6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2015.
7. Wahlen in den Aufsichtsrat.
8. Beschlussfassung über
a) den Widerruf der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von
Wandelschuldverschreibungen gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 21. März 2011;
sowie gleichzeitig über
b) die Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Ausgabe
von Wandelschuldverschreibungen gemäß § 174 Abs 2 AktG, mit denen Umtausch-
und/oder Bezugsrechte auf auf Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft
verbunden sind, und zwar auch unter gänzlichem oder teilweisem Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre (Wandelschuldverschreibung 2015).
9. Beschlussfassung über
a) den Widerruf des bestehenden bedingten Kapitals gemäß § 4 Abs 6 der aktuellen
Satzung in der Höhe von derzeit EUR 15.000.000,- (Euro fünfzehn Millionen), das
durch Ausgabe von bis zu 15.000.000 (fünfzehn Millionen) auf Inhaber lautende
neue Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit Stimmrecht zu den in der
Ermächtigung nach § 4 Abs 6 der Satzung festgesetzten Bedingungen durchgeführt
werden kann; sowie gleichzeitig über
b) die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Absatz 2
Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen im Ausmaß von
einem Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 17.500.000,-- (Euro siebzehn
Millionen fünfhunderttausend), durch Ausgabe von bis zu 17.500.000 (siebzehn
Millionen fünfhunderttausend) auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert
(Stückaktien), und zwar mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch unter gänzlichem
oder teilweisem Ausschluss des Bezugsrechts (Bedingtes Kapital 2015); sowie
gleichzeitig über
c) die Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch
die Ausgabe von Aktien aus dem Bedingten Kapital 2015 ergeben zu beschließen;
sowie gleichzeitig über
d) die entsprechenden Änderungen in der Satzung in § 4 (Grundkapital).
10. Beschlussfassung über
a) den Widerruf des eingeräumten genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs 5 der
aktuellen Satzung in der Höhe von derzeit EUR 9.736.000,-- (Euro neun Millionen
siebenhundert-sechsunddreißigtausend), das durch Ausgabe von bis zu 9.736.000
(neun Millionen siebenhundertsechsunddreißigtausend) auf Inhaber lautende
Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit Stimmrecht zu den in der
Ermächtigung nach § 4 Abs 5 der Satzung festgesetzten Bedingungen durchgeführt
werden kann; sowie gleichzeitig über
b) die Ermächtigung des Vorstands, innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der
entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 17.500.000 (Euro siebzehn
Millionen fünfhunderttausend), durch Ausgabe von bis zu 17.500.000 (siebzehn
Millionen fünfhunderttausend) auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert
(Stückaktien), und zwar auch unter gänzlichem oder teilweisem Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre, gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital 2015) und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag der
Stückaktien am bisherigen Grundkapital liegen darf, sowie die sonstigen
Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen; sowie
gleichzeitig über
c) die Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch
die Ausgabe von Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2015 ergeben, zu beschließen;
sowie gleichzeitig über
d) die entsprechenden Änderungen in der Satzung in § 4 (Grundkapital).
11. Beschlussfassung über
a) die bis maximal 30 Monate ab dem Tag der Beschlussfassung gültige
Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, eigene Aktien
gem § 65 Abs 1 Z 8 AktG in einem Volumen von bis zu 10 % des Grundkapitals zu
erwerben sowie über die Festsetzung der Rückkaufsbedingungen und über die
Ermächtigung des Vorstands, ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung Aktien
einzuziehen; sowie gleichzeitig über
b) die Ermächtigung des Vorstands, ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung
die Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft auch auf andere gesetzlich
zulässige Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, auch unter
Ausschluss des Wiederkaufsrechts der Aktionäre, zu beschließen und die
Veräußerungsbedingungen festzusetzen; sowie gleichzeitig über
c) die Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch
die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
12. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 4 Abs 7 im Hinblick auf
die Beschlussfassung über das Bedingte Kapital 2015 und Genehmigte Kapital 2015.
13. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 19 Abs 4.
Unterlagen zur Hauptversammlung:
Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab
26.03.2015, auf der Internetseite der Gesellschaft www.amag.at unter
"ordentliche Hauptversammlung 2015" abrufbar:
a. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 samt Lagebericht
b. Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2014
c. Konzernabschluss samt Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2014
d. Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
e. Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den
Tagesordnungspunkten 2 (Vorschlag für die Gewinnverwendung), 3, 4, 5, 8, 9, 10,
11, 12, 13 sowie den Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats zum Tagesordnungspunkt
6 und den Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats zum Tagesordnungspunkt 7
f. Erklärungen der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen
betreffend ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
Funktionen und dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer
Befangenheit begründen könnten sowie deren Lebensläufe (§ 87 Abs 2 AktG)
g. Berichte des Vorstandes über den Ausschluss der Bezugsrechte zu (i) den
Tagesordnungspunkten 8 und 9, (ii) dem Tagesordnungspunkt 10 und (iii) dem
Tagesordnungspunkt 11
h. Neufassung der Satzung
Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag.at) die Formulare
für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sowie die
gegenständliche Einladung abrufbar.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG:
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, können
schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der nächsten
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beigefügt werden.
Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung
Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens
am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 26.03.2015, zugehen.
Weiters können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (§ 13 Abs 2 AktG)
Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden
Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des
Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden.
Das Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätestens am 07.04.2015, zugehen. Sofern Kandidaten zur
Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, hat jeder Wahlvorschlag die
fachliche Qualifikation der vorgeschlagenen Person, ihre beruflichen oder
vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis
einer Befangenheit begründen könnten.
Zu jedem anderen Tagesordnungspunkt kann jeder Aktionär auch noch in der
Versammlung Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresMarch 19, 2015 04:00 ET (08:00 GMT)