DJ PTA-HV: AMAG Austria Metall AG: Einladung zur 4. ordentlichen Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AGHauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Ranshofen (pta006/19.03.2015/09:00) - Wir laden unsere Aktionärinnen und
Aktionäre zu der am Donnerstag, 16. April 2015 um 11:00 Uhr im Schlossmuseum
Linz, Schlossberg 1, 4010 Linz, stattfindenden 4. ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 samt dem
Lagebericht des Vorstandes und dem Corporate Governance-Bericht, des
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 samt dem Konzernlagebericht des
Vorstandes sowie des Berichtes des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG für das
Geschäftsjahr 2014.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember
2014 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2014.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2014.
5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2014.
6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2015.
7. Wahlen in den Aufsichtsrat.
8. Beschlussfassung über
a) den Widerruf der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von
Wandelschuldverschreibungen gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 21. März 2011;
sowie gleichzeitig über
b) die Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Ausgabe
von Wandelschuldverschreibungen gemäß § 174 Abs 2 AktG, mit denen Umtausch-
und/oder Bezugsrechte auf auf Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft
verbunden sind, und zwar auch unter gänzlichem oder teilweisem Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre (Wandelschuldverschreibung 2015).
9. Beschlussfassung über
a) den Widerruf des bestehenden bedingten Kapitals gemäß § 4 Abs 6 der aktuellen
Satzung in der Höhe von derzeit EUR 15.000.000,- (Euro fünfzehn Millionen), das
durch Ausgabe von bis zu 15.000.000 (fünfzehn Millionen) auf Inhaber lautende
neue Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit Stimmrecht zu den in der
Ermächtigung nach § 4 Abs 6 der Satzung festgesetzten Bedingungen durchgeführt
werden kann; sowie gleichzeitig über
b) die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Absatz 2
Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen im Ausmaß von
einem Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 17.500.000,-- (Euro siebzehn
Millionen fünfhunderttausend), durch Ausgabe von bis zu 17.500.000 (siebzehn
Millionen fünfhunderttausend) auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert
(Stückaktien), und zwar mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch unter gänzlichem
oder teilweisem Ausschluss des Bezugsrechts (Bedingtes Kapital 2015); sowie
gleichzeitig über
c) die Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch
die Ausgabe von Aktien aus dem Bedingten Kapital 2015 ergeben zu beschließen;
sowie gleichzeitig über
d) die entsprechenden Änderungen in der Satzung in § 4 (Grundkapital).
10. Beschlussfassung über
a) den Widerruf des eingeräumten genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs 5 der
aktuellen Satzung in der Höhe von derzeit EUR 9.736.000,-- (Euro neun Millionen
siebenhundert-sechsunddreißigtausend), das durch Ausgabe von bis zu 9.736.000
(neun Millionen siebenhundertsechsunddreißigtausend) auf Inhaber lautende
Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit Stimmrecht zu den in der
Ermächtigung nach § 4 Abs 5 der Satzung festgesetzten Bedingungen durchgeführt
werden kann; sowie gleichzeitig über
b) die Ermächtigung des Vorstands, innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der
entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 17.500.000 (Euro siebzehn
Millionen fünfhunderttausend), durch Ausgabe von bis zu 17.500.000 (siebzehn
Millionen fünfhunderttausend) auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert
(Stückaktien), und zwar auch unter gänzlichem oder teilweisem Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre, gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital 2015) und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag der
Stückaktien am bisherigen Grundkapital liegen darf, sowie die sonstigen
Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen; sowie
gleichzeitig über
c) die Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch
die Ausgabe von Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2015 ergeben, zu beschließen;
sowie gleichzeitig über
d) die entsprechenden Änderungen in der Satzung in § 4 (Grundkapital).
11. Beschlussfassung über
a) die bis maximal 30 Monate ab dem Tag der Beschlussfassung gültige
Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, eigene Aktien
gem § 65 Abs 1 Z 8 AktG in einem Volumen von bis zu 10 % des Grundkapitals zu
erwerben sowie über die Festsetzung der Rückkaufsbedingungen und über die
Ermächtigung des Vorstands, ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung Aktien
einzuziehen; sowie gleichzeitig über
b) die Ermächtigung des Vorstands, ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung
die Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft auch auf andere gesetzlich
zulässige Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, auch unter
Ausschluss des Wiederkaufsrechts der Aktionäre, zu beschließen und die
Veräußerungsbedingungen festzusetzen; sowie gleichzeitig über
c) die Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch
die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
12. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 4 Abs 7 im Hinblick auf
die Beschlussfassung über das Bedingte Kapital 2015 und Genehmigte Kapital 2015.
13. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 19 Abs 4.
Unterlagen zur Hauptversammlung:
Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab
26.03.2015, auf der Internetseite der Gesellschaft www.amag.at unter
"ordentliche Hauptversammlung 2015" abrufbar:
a. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 samt Lagebericht
b. Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2014
c. Konzernabschluss samt Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2014
d. Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
e. Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den
Tagesordnungspunkten 2 (Vorschlag für die Gewinnverwendung), 3, 4, 5, 8, 9, 10,
11, 12, 13 sowie den Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats zum Tagesordnungspunkt
6 und den Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats zum Tagesordnungspunkt 7
f. Erklärungen der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen
betreffend ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
Funktionen und dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer
Befangenheit begründen könnten sowie deren Lebensläufe (§ 87 Abs 2 AktG)
g. Berichte des Vorstandes über den Ausschluss der Bezugsrechte zu (i) den
Tagesordnungspunkten 8 und 9, (ii) dem Tagesordnungspunkt 10 und (iii) dem
Tagesordnungspunkt 11
h. Neufassung der Satzung
Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag.at) die Formulare
für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sowie die
gegenständliche Einladung abrufbar.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG:
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, können
schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der nächsten
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beigefügt werden.
Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung
Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens
am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 26.03.2015, zugehen.
Weiters können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (§ 13 Abs 2 AktG)
Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden
Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des
Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden.
Das Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätestens am 07.04.2015, zugehen. Sofern Kandidaten zur
Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, hat jeder Wahlvorschlag die
fachliche Qualifikation der vorgeschlagenen Person, ihre beruflichen oder
vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis
einer Befangenheit begründen könnten.
Zu jedem anderen Tagesordnungspunkt kann jeder Aktionär auch noch in der
Versammlung Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresMarch 19, 2015 04:00 ET (08:00 GMT)Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns sowie die
in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie
auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über
mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich
war.
Um einen - im Sinne aller Aktionäre liegenden - zügigen und sachgerechten Ablauf
der Hauptversammlung zu ermöglichen, bitten wir Sie, Fragen, deren Beantwortung
einer längeren Vorbereitungszeit bedürfen, zeitgerecht vor der Hauptversammlung
schriftlich an die Gesellschaft zu richten.
Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während eines
bestimmten Zeitraumes geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der
Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum erbracht wird;
hierfür genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Anträge auf Ergänzung der
Tagesordnung, Beschlussvorschläge und Fragen sind an die Gesellschaft
ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zu übermitteln.
Per Post:
AMAG Austria Metall AG
z.Hd. Herrn Dipl. Kfm. Felix Demmelhuber
Postfach 3
A-5282 Ranshofen
Per Telefax: +43 (0) 7722 801 8 2203
Per E-Mail: felix.demmelhuber@amag.at
Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung:
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
Aktionärsrechte richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages
vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem
Anteilsbesitz am 06.04.2015, 24.00 Uhr (MEZ). Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist
und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die bei der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit am 13.04.2015, 24.00 Uhr (MEZ) an eine der nachgenannten
Adressen einlangen muss.
Per Post:
AMAG Austria Metall AG
z.Hd. Herrn Dipl. Kfm. Felix Demmelhuber
Postfach 3
A-5282 Ranshofen
Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 91
Per E-Mail: anmeldung.amag@hauptversammlung.at (diesfalls als eingescanntes
PDF-File dem E-Mail anzuschließen)
Per Swift: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN AT00000AMAG3 im Text
angeben
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat mindestens die nachfolgenden
Angaben nach § 10a Abs 2 AktG zu enthalten:
1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift;
2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen
Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls
das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in ihrem
Herkunftsstaat geführt wird;
3. die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
4. Angaben über die Aktien: die Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
AT00000AMAG3;
5. ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am
06.04.2015 um 24:00 Uhr MEZ bezieht.
Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als
Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Depotbestätigungen werden in
deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen. Die Depotbestätigung als
Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 06.04.2015 beziehen.
Gemäß § 262 Abs 20 AktG werden Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114
Abs 1 vierter Satz AktG über ein international verbreitetes, besonders
gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig
identifiziert werden können gemäß § 10a Abs 3 zweiter Satz AktG als
SWIFT-Nachricht an die oben angeführte SWIFT-Adresse der Gesellschaft
entgegengenommen.
Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG:
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen,
der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person in Textform erteilt werden, wobei der Aktionär bezüglich
Anforderungen und Anzahl der Personen, die zum Vertreter bestellt werden, nicht
beschränkt ist. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes oder
des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit
der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Hat der Aktionär seinem
depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn
dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht
erteilt wurde.
Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der
Gesellschaft www.amag.at unter "ordentliche Hauptversammlung 2015" zur Verfügung
gestellte Formular, das auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht
ermöglicht, verwendet werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft spätestens am
15.04.2015 bis 15.00 Uhr ausschließlich an eine der oben genannten Adressen
zugegangen sein und wird von der Gesellschaft aufbewahrt werden. Am Tag der
Hauptversammlung erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht bei der Registrierung
zur Hauptversammlung am Versammlungsort.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
Stimmrechtsvertretung
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des Interessenverbands
für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf der Internetseite der
Gesellschaft www.amag.at unter "ordentliche Hauptversammlung 2015" ein
spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit
einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap, stellvertretender
Präsident der IVA, unter Tel. +43 (0)1 87 63 343-30, Telefax +43 (0)1 87 63
343-39 oder E-Mail: michael.knap@iva.or.at.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Gemäß § 106 Z 9 AktG wird bekanntgegeben, dass das Grundkapital der Gesellschaft
zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in 35.264.000 Stück auf
Inhaber lautende Stückaktien zerlegt ist. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine
eigenen Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 35.264.000.
Einlass
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt ab 10:30 Uhr. Die Aktionäre bzw. ihre
Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur Überprüfung der Identität am
Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein,
Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist. Wir ersuchen Sie, in Ihrer
Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen
Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen.
Anreise
Wir dürfen unsere Aktionärinnen und Aktionäre darauf aufmerksam machen, dass im
Bereich des Schlossmuseums keine öffentlichen Parkmöglichkeiten zur Verfügung
stehen. Hinweise zur Anreise stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.amag.at "ordentliche Hauptversammlung 2015" zur Verfügung.
Ranshofen, im März 2015
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: AMAG Austria Metall AG
Adresse: Lamprechtshausenerstraße 61, 5282 Ranshofen
Land: Österreich
Ansprechpartner: Dipl.Kfm. Felix Demmelhuber
Tel.: +43 7722 801 2203
E-Mail: investorrelations@amag.at
Website: www.amag.at
ISIN(s): AT00000AMAG3 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1426752000678
© pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und
Finanznachrichten übermittelt durch pressetext.adhoc. Archiv:
http://adhoc.pressetext.com . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender
verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300. (END) Dow Jones NewswiresMarch 19, 2015 04:00 ET (08:00 GMT)