
Von Christian Grimm
BERLIN (Dow Jones)--Inmitten des Streits um die Reform der Erbschaftsteuer zwischen Union und SPD platzt der Bundesverband der Mittelständischen Wirtschaft (BVMW) mit einem neuen Vorschlag in die Debatte. Der BVMW schlägt zur Lösung des Konflikts einen Flat-Tax-Tarif vor, wie Dow Jones Newswires exklusiv erfuhr. Damit sollen Firmenerben und ihre Betriebe vor hohen Belastungen durch die Steuer geschützt werden.
Nach den Vorstellungen des Verbandes sollte die Bundesregierung einen pauschalen Steuersatz auf das Betriebsvermögen von "deutlich unter zehn Prozent" einführen. "Mittelständischen Unternehmen muss auch die Möglichkeit gegeben werden, die Steuerschuld über zehn Jahre zu strecken, damit sie aus dem laufenden Ertrag abgezahlt werden kann", heißt es dazu weiter aus dem BVMW. Außerdem sollen die Freibeträge verdoppelt werden. Derzeit liegen sie für Kinder von Familienunternehmern bei 400.00 Euro, für Ehe- und Lebenspartner bei einer halben Million Euro.
In Berlin steckt die Reform der Erbschaftssteuer zwischen SPD und CDU/CSU fest. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Koalitionären Änderungen aufgetragen, weil die Regelung in ihrer jetzigen Form nach Ansicht der Richter Firmenerben mit zu großen Privilegien ausstattet.
Finanzminister Wolfgang Schäuble hatte nach dem Urteil im Dezember versprochen, den Mittelstand zu schützen und die Eingriffe minimalinvasiv zu gestalten. Doch seine Vorschläge gehen Teilen des eigenen Lagers genau wie der Wirtschaft viel zu weit. Verlangte Änderungen will die SPD aber nicht mittragen.
"Die Reform der Erbschaftsteuer gerät zu einem Frontalangriff auf die Substanz der mittelständischen Familienunternehmen", schimpft BVMW-Präsident Mario Ohoven. Die Vorgeschlagene Freigrenze von 20 Millionen Euro hält er für viel zu gering. Die vorgestellten Eckwerte seien keineswegs minimalinvasiv, so Ohoven. Der Verbandschef wehrt sich auch gegen den Plan Schäubles, die Privatvermögen von Firmenerben heranzuziehen. Das verbiete sich völlig. "Es ist bereits durch die Einkommen- oder auch Erbschaftsteuer besteuert worden, eine erneute Besteuerung darf es nicht geben."
Nach den Plänen des Finanzministers soll ab spätestens Mitte nächsten Jahres der Fiskus prüfen, ob die Erben von den großzügigen Ausnahmeregelungen profitieren können. Grenzwert dafür sind Erbschaften ab 20 Millionen Euro. Kommt das Finanzamt zum dem Schluss, der Erbe sei der Verschonung nicht bedürftig, soll das Privatvermögens bis zur Hälfte belastet werden.
Wie SPD-Fraktionsvize Carsten Schneider dem Handelsblatt sagte, seien mit seiner Partei Lockerungen zu Gunsten großer Vermögen nicht zu machen. Das wiederum fordern Teile der Union, was die Lage für Schäuble unangenehm macht.
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March 20, 2015 08:09 ET (12:09 GMT)
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