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DGAP-HV: Gerresheimer AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Gerresheimer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.04.2015 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Gerresheimer AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
20.03.2015 15:14 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   GERRESHEIMER AG 
 
   Düsseldorf 
 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) A0LD6E 
   International Securities Identification 
   Number (ISIN) DE000A0LD6E6 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der 
   Gerresheimer AG ein, die am Donnerstag, dem 30. April 2015, um 10:00 
   Uhr (Einlass ab 09:00 Uhr) MESZ, im Congress Center Düsseldorf (CCD 
   Ost), Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf, Raum L, M, R, 
   stattfindet. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Gerresheimer AG und des gebilligten Konzernabschlusses, 
           jeweils zum 30. November 2014, des zusammengefassten 
           Lageberichts der Gerresheimer AG und des Konzerns 
           einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
           Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 289 Absatz 5, 315 Absatz 4 HGB 
           sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2014 (1. Dezember 2013 - 30. November 2014) 
 
 
           Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen werden in 
           der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Darüber hinaus können 
           sie im Internet unter 
           www.gerresheimer.de/investor-relations/berichte und in den 
           Geschäftsräumen am Sitz der Gerresheimer AG, 
           Klaus-Bungert-Straße 4, 40468 Düsseldorf, eingesehen werden. 
           Sie werden den Aktionären unverzüglich und kostenfrei auf 
           Anfrage auch zugesandt. 
 
 
           Zum Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst werden, 
           weil das Gesetz eine Beschlussfassung über den festgestellten 
           Jahresabschluss, den gebilligten Konzernabschluss und die 
           weiteren Unterlagen nicht vorsieht. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns der Gerresheimer AG 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2014 der Gerresheimer AG 
 
 
          in Höhe von    EUR 108.106.360,83 
 
 
           wie folgt zu verwenden: 
 
 
   a)    Ausschüttung an die Aktionäre durch     EUR 23.550.000,00 
         Zahlung einer Dividende von EUR 0,75 
         je dividendenberechtigter Stückaktie 
 
   b)    Vortrag auf neue Rechnung               EUR 84.556.360,83 
 
 
           Die Dividende soll am 4. Mai 2015 ausgezahlt werden. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers 
 
 
           Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt 
           der Aufsichtsrat vor, die Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
           Abschlussprüfer für die Gerresheimer AG und den Konzern für 
           das Geschäftsjahr 2015 (1. Dezember 2014 - 30. November 2015) 
           und zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des 
           verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das 
           erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2015 zu wählen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Ergänzungswahl zum 
           Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
           AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des 
           Mitbestimmungsgesetzes und § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs 
           von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu 
           wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
 
           Satzungsbedingt scheidet Herr Gerhard Schulze als von der 
           Hauptversammlung gewähltes Mitglied des Aufsichtsrats aus 
           Altersgründen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung 
           am 30. April 2015 aus dem Aufsichtsrat aus. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Andrea Abt, wohnhaft in 
           München, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 30. 
           April 2015 als Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner zu 
           wählen, und zwar für eine Amtszeit bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats 
           für das Geschäftsjahr 2016 (1. Dezember 2015 - 30. November 
           2016) beschließt. 
 
 
           Frau Andrea Abt (geboren 1960 in Essen, Staatsangehörigkeit: 
           deutsch) hat einen Master of Business Administration der 
           Universität von Toronto und ein abgeschlossenes 
           Philologiestudium. Sie begann ihre Laufbahn in der Industrie 
           1989 im Daimler-Benz Konzern, wo sie verschiedene 
           Vertriebsbereiche verantwortete. Seit Anfang 1997 war Frau Abt 
           innerhalb des Siemens Konzerns national und international in 
           verschiedenen, vorzugsweise kaufmännischen Funktionen tätig. 
           Zuletzt war Frau Abt von 2011 bis Ende 2014 Leiterin Supply 
           Chain Management (Einkauf und Logistik) des Siemens Sektors 
           Infrastruktur und Städte. Seit ihrem Ausscheiden aus dem 
           Siemens Konzern berät Frau Abt Unternehmen und übernimmt 
           Aufsichtsrats- und Beiratsmandate. 
 
 
           Frau Abt ist nicht-geschäftsführendes Mitglied im Board of 
           Directors der Brammer plc, Großbritannien, sowie der SIG plc, 
           Großbritannien. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag des 
           Aufsichtsrats nicht gebunden. 
 
 
           Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen Frau Abt 
           und der Gerresheimer AG, deren Konzernunternehmen, den Organen 
           der Gerresheimer AG oder einem wesentlich an der Gerresheimer 
           AG beteiligten Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen 
           Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
           Governance Kodex. 
 
 
           Mit der Wahl von Frau Abt wären im zwölfköpfigen Aufsichtsrat 
           der Gerresheimer AG vier Frauen vertreten, je zwei 
           Vertreterinnen der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. 
 
 
     7.    Billigung des Vergütungssystems des Vorstands 
 
 
           Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat auf der 
           Hauptversammlung vom 29. April 2010 das bisherige System zur 
           Vergütung der Vorstandsmitglieder gebilligt. 
 
 
           In seiner Sitzung am 22. Mai 2014 hat der Aufsichtsrat der 
           Gerresheimer AG ein in einigen Punkten geändertes 
           Vergütungssystem beschlossen. Das neue 
           Vorstandsvergütungssystem trägt den Erfahrungen mit dem 
           bisherigen System und veränderten Markttrends bei einzelnen 
           Vergütungskomponenten Rechnung. Das neue System gilt für 
           Abschlüsse, Änderungen und Verlängerungen von 
           Vorstandsdienstverträgen seit dem 22. Mai 2014. 
 
 
           Zusätzlich hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 10. 
           Februar 2015 für neu zu bestellende Vorstandsmitglieder die zu 
           gewährende Altersversorgungszusage von einer im Rahmen der 
           betrieblichen Altersversorgung gegebenen Leistungszusage auf 
           eine beitragsorientierte Zusage umgestellt. 
 
 
           Zu dem geänderten Vergütungssystem soll gemäß § 120 Abs. 4 
           Satz 1 AktG ein Billigungsbeschluss der Hauptversammlung 
           eingeholt werden. 
 
 
           Das neue Vergütungssystem ist ausführlich im Corporate 
           Governance Bericht auf den Seiten 22 und 23 des 
           Geschäftsberichts 2014 dargestellt und kann im Internet unter 
           www.gerresheimer.de/investor-relations/berichte und in den 
           Geschäftsräumen am Sitz der Gerresheimer AG, 
           Klaus-Bungert-Straße 4, 40468 Düsseldorf, eingesehen werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das System zur 
           Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen. 
 
 
   GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital EUR 31.400.000. Das Grundkapital ist eingeteilt in 
   31.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt in 
   der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte 
   beläuft sich somit auf 31.400.000. Die Gesellschaft hält keine eigenen 
   Aktien. 
 
   VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE 
   AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS 
 
   Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht 
   ausüben wollen, müssen sich nach § 16 Absatz 1 der Satzung vor der 
   Versammlung anmelden. Sie müssen außerdem ihre Berechtigung zur 

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March 20, 2015 10:14 ET (14:14 GMT)

Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   gemäß § 16 Absatz 2 der Satzung nachweisen. Hierzu ist ein durch das 
   depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut 
   erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz ausreichend. Der Nachweis 
   hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der 
   Hauptversammlung, also Donnerstag, den 9. April 2015, 00:00 Uhr MESZ, 
   (Nachweisstichtag) zu beziehen. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
   den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
   Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Veränderungen des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag sind möglich (keine Veräußerungs- oder 
   Erwerbssperre), haben aber für die Teilnahmeberechtigung und den 
   Umfang des Stimmrechts keine Bedeutung. Der Nachweisstichtag hat keine 
   Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Nur solche Personen, die den Nachweis über den Anteilsbesitz zum 
   Nachweisstichtag führen und sich zur Hauptversammlung anmelden, sind 
   zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmabgabe berechtigt. 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in Textform 
   und in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der 
   Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse spätestens am 
   Donnerstag, dem 23. April 2015, 24:00 Uhr MESZ, zugehen: 
 
   Gerresheimer AG 
   c/o AAA HV Management GmbH 
   Ettore-Bugatti-Straße 31 
   51149 Köln 
   Fax +49 2203 20229-11 
   E-Mail GXI2015@aaa-hv.de 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes 
   werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
   zugesandt. 
 
   VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE/investor 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, 
   können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen 
   Bevollmächtigten, z.B. durch das depotführende Kredit- oder 
   Finanzdienstleistungsinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär 
   mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
   diesen zurückweisen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine 
   fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den 
   vorstehend wiedergegebenen Bestimmungen erforderlich; dies schließt 
   eine Vollmachtserteilung nach erfolgter Anmeldung nicht aus. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform; § 
   135 AktG bleibt unberührt. 
 
   Für die Vollmachtserteilung kann das Formular verwendet werden, das 
   mit der Eintrittskarte übersandt wird. Zudem ist auf der Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
   www.gerresheimer.de/investor-relations/hauptversammlung ein Formular 
   zum Herunterladen bereitgestellt. Darüber hinaus wird jedem Aktionär 
   auf Verlangen ein solches Formular übermittelt. Das Verlangen ist zu 
   richten an: 
 
   Gerresheimer AG 
   c/o AAA HV Management GmbH 
   Ettore-Bugatti-Straße 31 
   51149 Köln 
   Fax +49 2203 20229-11 
   E-Mail GXI2015@aaa-hv.de 
 
   Möglich ist aber auch, eine gesonderte Vollmacht in Textform 
   auszustellen. In diesem Fall bitten wir, sich an den Formalien des 
   Vollmachtsformulars auf der Internetseite zu orientieren. 
 
   Unbeschadet eines anderweitigen, nach dem Gesetz vorgegebenen Weges 
   zur Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung kann der Nachweis 
   auf elektronischem Wege an die nachstehende E-Mail-Adresse übermittelt 
   werden: 
 
   GXI2015@aaa-hv.de 
 
   Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den 
   Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 
   AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, 
   bevollmächtigt, so ist die Vollmachtserklärung von dem 
   Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachtserklärung 
   muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung 
   verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten die Aktionäre, die ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 
   135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen 
   bevollmächtigen wollen, sich mit diesen über die Vollmacht, 
   insbesondere die Form der Vollmacht, abzustimmen. 
 
   Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch einen von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen 
   vertreten zu lassen. Der Stimmrechtsvertreter darf das Stimmrecht nur 
   nach Maßgabe ausdrücklich und eindeutig erteilter Weisungen zu den 
   einzelnen Gegenständen der Tagesordnung ausüben. Sollte keine 
   ausdrückliche und eindeutige Weisung vorliegen, wird sich der von der 
   Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen 
   Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Die Gesellschaft weist 
   ihre Aktionäre darauf hin, dass der von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung 
   von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen 
   von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt. Zur Bevollmächtigung des 
   von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters kann im Vorfeld 
   der Hauptversammlung ausschließlich das zusammen mit der 
   Eintrittskarte zugesandte oder im Internet unter 
   www.gerresheimer.de/investor-relations/hauptversammlung zur Verfügung 
   gestellte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. 
   Vollmachten für den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft im Vorfeld 
   der Hauptversammlung müssen unter Verwendung des Vollmachts- und 
   Weisungsformulars in Textform erteilt werden und müssen bis spätestens 
   Dienstag, den 28. April 2015, 12:00 Uhr MESZ, in Textform bei der 
   vorstehend genannten Adresse der Gerresheimer AG eingehen. 
 
   Weitere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur 
   Vollmachts- und Weisungserteilung - auch in der Hauptversammlung - 
   erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. 
   Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter 
   www.gerresheimer.de/investor-relations/ 
   hauptversammlung einzusehen. 
 
   ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET 
 
   Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter, die 
   Erläuterung des Berichts des Aufsichtsrats durch den Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrats und die Rede des Vorstandsvorsitzenden werden live im 
   Internet übertragen. Alle Aktionäre sowie die interessierte 
   Öffentlichkeit können die Übertragung unter 
   www.gerresheimer.de/investor-relations/hauptversammlung mit verfolgen. 
 
   ANTRÄGE AUF ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals (entspricht EUR 1.570.000) oder den anteiligen Betrag 
   von EUR 500.000 erreichen, können gemäß § 122 Absatz 2 AktG verlangen, 
   dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
   werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den 
   Vorstand zu richten und muss diesem bis spätestens zum Montag, den 30. 
   März 2015, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Wir bitten, ein derartiges 
   Verlangen an folgende Adresse zu richten: 
 
   Gerresheimer AG 
   Vorstand 
   Klaus-Bungert-Straße 4 
   40468 Düsseldorf 
 
   Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei 
   Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also spätestens seit 
   Freitag, den 30. Januar 2015, 00:00 Uhr MEZ, Inhaber der Aktien sind. 
   § 70 AktG ist zu beachten. Für den Nachweis reicht eine entsprechende 
   Bestätigung des depotführenden Instituts aus. 
 
   ANTRÄGE UND WAHLVORSCHLÄGE VON AKTIONÄREN 
 
   Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und 
   Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 
   Absatz 1 AktG und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG 
   sind ausschließlich an nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig 
   adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht 
   berücksichtigt. 
 
   Gerresheimer AG 
   Investor Relations 
   Klaus-Bungert-Straße 4 
   40468 Düsseldorf 
   Fax +49 211 6181-121 
   E-Mail gerresheimer.ir@gerresheimer.com 
 
   Bis spätestens Mittwoch, den 15. April 2015, 24:00 Uhr MESZ, unter 
   vorstehender Adresse zugegangene und ordnungsgemäße Anträge und 
   Wahlvorschläge von Aktionären werden nach Nachweis der 
   Aktionärseigenschaft des Antragstellers unverzüglich unter der 
   Internetadresse 
   www.gerresheimer.de/investor-relations/hauptversammlung vorbehaltlich 
   § 126 Absatz 2 und Absatz 3 AktG zugänglich gemacht. Etwaige 
   Stellungnahmen der Verwaltung zu eingegangenen Anträgen und 
   Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse 
   veröffentlicht. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 

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March 20, 2015 10:14 ET (14:14 GMT)

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