Thema heute:
Erste Abmahnung wegen Teilen eines Artikels über Facebook Share Button: Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke rät zu größter Vorsicht
Es ist für mich immer wieder verwunderlich, wie blauäugig speziell Nutzer in den sozialen Netzwerken mit Urheberrechten umgehen. Da werden fremde Bilder munter geteilt und wenn dann eine Abmahnung kommt, wundern sich die Betroffenen. Nun könnte auf Blogbetreiber, Online-Medien und Internetnutzer eine neue Abmahnwelle heran rollen. Zum ersten Mal ist ein Internetnutzer nur für das Drücken des Teilen Buttons abgemahnt worden. Getroffen hat es die Inhaberin einer Fahrschule, die den beliebten Facebook-Teilen-Knopf unter einem Internet-Bericht der BILD Zeitung gedrückt hat. Der Artikel handelte von Marco Reus und seiner Fahrt mit einem gefälschten Führerschein. Der Fotograf, der den Fußballspieler beim Aussteigen aus dessen Aston Martin fotografiert hatte, war wenig begeistert als sein Bild bei Facebook geteilt wurde, ohne ihn als Urheber zu nennen. Er mahnte die Inhaberin der Fahrschule ab.
"Diese Abmahnung ist für den Nutzer besonders überraschend", erklärt der Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE "Beim Teilen eines Beitrags über den Share Button wird nämlich immer automatisch ein verkleinertes Vorschaubild gezeigt, auf das der Nutzer keinen Einfluss hat. Er kann weder verhindern, dass das Bild gezeigt wird, noch kann er die Größe des Bildes so variieren, dass eventuell noch der Name des Urhebers sichtbar wird". Hier liegt ein entscheidender Unterschied zum Teilen eines Links bei Facebook. Beim Setzen eines Links kann das Vorschaubild entfernt oder bearbeitet werden.
Nach Ansicht von IT Anwalt Solmecke sind die Blogbetreiber und Online Medien aber auch in der Pflicht. Sie müssen dafür sorgen, dass alle Bilder, die sie auf ihrer Webseite posten, auch über die sozialen Netzwerke geteilt werden dürfen. Und zwar notfalls auch ohne Nennung des Urhebers. Ansonsten müssen sie mit Regressansprüchen der abgemahnten Nutzer rechnen.
Dies haben bereits die Richter am Landgericht Frankfurt in einem Streit zum Facebook Share Button entschieden (Urteil v. 17.07.2014, Az. 2-03 S 2/14). Solange die Teilen Funktion genutzt wird, vergibt der Seitenbetreiber konkludent eine Lizenz an den geteilten Inhalten."
"Es wird mit Sicherheit nicht bei dieser einen Abmahnung bleiben", glaubt Solmecke. Eine wegweisende Gerichtsentscheidung sei unabdingbar. Bis dahin bestehe nun eine erhöhte Abmahngefahr für die Nutzer und eine noch größere Gefahr für die Blogbetreiber, die womöglich bald zahlreichen Regressansprüchen ausgesetzt sein werden. Meine Devise. Wer nichts mit Bildern teilt, der geht auch kein Risiko ein. Denken Sie mal drüber nach!
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