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DGAP-HV: LEONI AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2015 in Nürnberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

LEONI AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
25.03.2015 15:12 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   LEONI AG 
 
   Nürnberg 
 
   ISIN DE 000 540888 4 
   Wertpapier-Kenn-Nummer 540 888 
 
 
   Hiermit laden wir unsere Aktionäre ein zur ordentlichen 
   Hauptversammlung der LEONI AG, Nürnberg, die am Donnerstag, den 7. Mai 
   2015, 10:00 Uhr, in der Frankenhalle der NürnbergMesse GmbH, 
   Messezentrum, 90471 Nürnberg, stattfindet. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, der 
           Lageberichte für die LEONI AG und den Konzern, jeweils mit dem 
           erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 
           5 des Handelsgesetzbuchs (HGB) bzw. § 315 Abs. 4 HGB, sowie 
           des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen sind über die Internetseite der 
           Gesellschaft unter www.leoni.com/de/hv2015/ zugänglich. Ferner 
           werden diese Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich 
           sein und näher erläutert werden. 
 
 
           Zu dem Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung der 
           Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom 
           Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss nach § 172 Aktiengesetz (AktG) bereits 
           gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Somit 
           ist nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Feststellung durch 
           die Hauptversammlung nicht erforderlich. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen: 
 
 
           Aus dem Bilanzgewinn der LEONI AG des Geschäftsjahres 2014 in 
           Höhe von Euro 40.421.483,65 wird eine Dividende von Euro 1,20 
           je dividendenberechtigter Stückaktie, das sind insgesamt Euro 
           39.202.800,00, ausgeschüttet. Der verbleibende Restbetrag von 
           Euro 1.218.683,65 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
 
           Der Gewinnverwendungsvorschlag geht davon aus, dass sämtliche 
           Aktien der Gesellschaft dividendenberechtigt sind. Sollte sich 
           die Zahl der für das Geschäftsjahr 2014 dividendenberechtigten 
           Aktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird bei unveränderter 
           Ausschüttung von Euro 1,20 je dividendenberechtigter 
           Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
           Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet werden. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum Entlastung 
           zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers, des 
           Konzernabschlussprüfers und des Abschlussprüfers für die 
           prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das 
           Geschäftsjahr 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für den 
           Jahresabschluss, zum Konzernabschlussprüfer und zum 
           Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht von 
           Zwischenfinanzberichten, wenn und soweit diese einer 
           prüferischen Durchsicht unterzogen werden, für das 
           Geschäftsjahr 2015 die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zu wählen. 
 
 
           Der vorgenannte Vorschlag des Aufsichtsrats ist auf die 
           Empfehlung seines Prüfungsausschusses gestützt. 
 
 
     6.    Wahl zum Aufsichtsrat 
 
 
           Herr Wilhelm Wessels hat sein Amt als Mitglied des 
           Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2014 
           niedergelegt. An seine Stelle ist Herr Axel Markus getreten, 
           der in der Hauptversammlung vom 16. Mai 2012 als 
           Ersatzmitglied für Herrn Wessels sowie für die weiteren damals 
           bestellten Aufsichtsratsmitglieder gewählt worden war. Herr 
           Axel Markus hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats sowie 
           sein Amt als Ersatzmitglied für die in der Hauptversammlung 
           vom 16. Mai 2012 gewählten Aufsichtsratsmitglieder mit Wirkung 
           zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Mai 
           2015 niedergelegt. 
 
 
           Wird ein Aufsichtsratsmitglied an Stelle eines ausscheidenden 
           Mitglieds gewählt, so besteht sein Amt gemäß § 7 Abs. 3 der 
           Satzung der Gesellschaft für den Rest der Amtsdauer des 
           ausscheidenden Mitglieds, sofern die Hauptversammlung für 
           Anteilseignervertreter keine andere Amtszeit bestimmt. Die 
           ordentliche Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder der 
           Gesellschaft endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die 
           über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
           i.V.m. §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG 
           und § 7 Abs. 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung 
           (Anteilseignervertreter) und sechs von den Arbeitnehmern 
           (Arbeitnehmervertreter) nach den Bestimmungen des 
           Mitbestimmungsgesetzes zu wählenden Mitgliedern. Die 
           Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf einen entsprechenden 
           Vorschlag seines Nominierungsausschusses und unter 
           Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine 
           Zusammensetzung beschlossenen Ziele - vor, 
 
 
             Frau Dr. Ulrike Friese-Dormann, München, 
             Rechtsanwältin und Partnerin der Milbank, Tweed, Hadley & 
             McCloy LLP, 
 
 
 
           für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
           über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, als 
           Anteilseignervertreterin in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
           Frau Dr. Ulrike Friese-Dormann ist nicht Mitglied eines 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines 
           vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums eines 
           Wirtschaftsunternehmens. 
 
 
           Der Lebenslauf von Frau Dr. Ulrike Friese-Dormann ist auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter www.leoni.com/de/hv2015/ 
           abrufbar. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate 
           Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Nach 
           Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die 
           Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen 
           oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Frau Dr. Ulrike 
           Friese-Dormann einerseits und den Gesellschaften des 
           LEONI-Konzerns, den Organen der LEONI AG oder einem direkt 
           oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien 
           an der LEONI AG beteiligten Aktionär andererseits. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zur 
           Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder 
           Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser 
           Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts, die 
           Schaffung eines neuen bedingten Kapitals sowie die Änderung 
           der Satzung 
 
 
           Die von der Hauptversammlung vom 6. Mai 2010 beschlossene 
           Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder 
           Optionsschuldverschreibungen gilt bis zum 5. Mai 2015. Daher 
           soll eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder 
           Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen 
           (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie ein neues 
           bedingtes Kapital in Höhe von 20 % des Grundkapitals 
           beschlossen werden. 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen: 
 
 
       a)    Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder 
             Wandelanleihen, Genussrechten oder 
             Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser 
             Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts 
 
 
         (1)   Laufzeit der Ermächtigung, Nennbetrag, 
               Aktienzahl, Währung, Ausgabe durch Konzerngesellschaften, 
               Laufzeit und Verzinsung 
 
 
               Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
               Aufsichtsrats bis zum 6. Mai 2020 einmalig oder mehrmals 
               Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder 
               Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser 
               Instrumente) (zusammen 'Schuldverschreibungen') im 

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March 25, 2015 10:12 ET (14:12 GMT)

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