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DGAP-HV: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2015 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
26.03.2015 15:08 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft 
 
   München 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden die Aktionäre hiermit ein zu der 95. ordentlichen 
   Hauptversammlung der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft mit 
   dem Sitz in München 
 
   am Mittwoch, 13. Mai 2015, um 10.00 Uhr, in der Olympiahalle im 
   Olympiapark, Coubertinplatz, 80809 München. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des 
           Lageberichts und des mit dem Lagebericht zusammengefassten 
           Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands 
           zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des 
           Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung 
           erläutert und sind auch dort zugänglich. Sie sind auch vor der 
           Hauptversammlung insbesondere im Internet unter 
           www.bmwgroup.com über den Verweis (Link) 'Hauptversammlung' 
           verfügbar und stehen dort zum Herunterladen bereit. Sie werden 
           den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Anfragen richten 
           Sie bitte an die E-Mail-Adresse 
           Geschaeftsberichte@bmwgroup.com oder an die Postanschrift: 
           Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft, Abt. FF-2, 80788 
           München. Ihre Anfrage wird auch telefonisch unter der Nummer 
           +49(0)89/382-0 entgegengenommen. 
 
 
           Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
           Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung der Hauptversammlung 
           vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den 
           Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2014 in Höhe von 1.904.224.588,04 EUR wie 
           folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 2,92 EUR je          158.438.519,64 
   Vorzugsaktie ohne Stimmrecht im Nennbetrag von 1                 EUR 
   EUR auf das dividendenberechtigte Grundkapital 
   (54.259.767 Vorzugsaktien), das sind: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 2,90 EUR je        1.745.786.068,40 
   Stammaktie im Nennbetrag von 1 EUR auf das                       EUR 
   dividendenberechtigte Grundkapital (601.995.196 
   Stammaktien), das sind: 
 
   Bilanzgewinn                                        1.904.224.588,04 
                                                                    EUR 
 
 
           Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der 
           dividendenberechtigten Aktien gegenüber dem oben 
           berücksichtigten Stand per 31.12.2014 verändern. Vorstand und 
           Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung in diesem Fall einen 
           aktualisierten Beschlussvorschlag mit unveränderten 
           Dividendensätzen unterbreiten und vorschlagen, einen nicht auf 
           die Dividendenzahlung entfallenden Betrag des Bilanzgewinns 
           auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum Entlastung 
           zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, 
           (1.) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2015 sowie 
           (2.) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten 
           Konzernzwischenabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts 
           über die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2015 zu 
           bestellen. 
 
 
     6.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Von der Hauptversammlung sind drei Aufsichtsratsmitglieder der 
           Aktionäre zu wählen. Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds 
           Prof. Dr. rer. nat. Dr.-Ing. E. h. Henning Kagermann endet mit 
           der Beendigung der Hauptversammlung am 13. Mai 2015. Mit 
           Wirkung zum selben Zeitpunkt haben die Aufsichtsratsmitglieder 
           Wolfgang Mayrhuber und Prof. Dr.-Ing. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. 
           Joachim Milberg ihr jeweiliges Aufsichtsratsmandat 
           niedergelegt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach den §§ 96 Abs. 1, 
           101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG. Die 
           Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung ab 
           Beendigung der Hauptversammlung am 13. Mai 2015 zu 
           Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu wählen: 
 
 
       6.1   Herrn Prof. Dr. rer. nat. Dr.-Ing. E. h. Henning 
             Kagermann, Königs Wusterhausen, Präsident der acatech - 
             Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e. V., für eine 
             Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
             die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 entscheidet, 
 
 
       6.2   Frau Simone Menne, Kiel, Mitglied des Vorstands 
             der Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft, für eine Amtszeit 
             bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
             Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 entscheidet, und 
 
 
       6.3   Herrn Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Norbert Reithofer, 
             Penzberg, Vorsitzender des Vorstands der Bayerische Motoren 
             Werke Aktiengesellschaft (bis zur Beendigung der 
             Hauptversammlung am 13. Mai 2015), für eine Amtszeit bis zur 
             Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
             das Geschäftsjahr 2019 entscheidet. 
 
 
 
           Gemäß § 10 Ziffer 4 S. 1 der Satzung erfolgt die Wahl eines 
           Aufsichtsratsmitglieds, das anstelle eines vor Ablauf seiner 
           Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds gewählt wird, für den Rest 
           der Amtszeit des Ausgeschiedenen. Da die 
           Aufsichtsratsmitglieder Wolfgang Mayrhuber und Prof. Dr. 
           Joachim Milberg vor Ablauf ihrer Amtszeit ausscheiden, erfolgt 
           die Wahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern für die jeweiligen 
           restlichen Amtszeiten der ausscheidenden Mitglieder. 
 
 
           Es ist geplant, die Wahlen als Einzelwahlen durchzuführen. 
 
 
           Die vorgenannten Vorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf 
           die Empfehlung des Nominierungsausschusses und berücksichtigen 
           die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen 
           Besetzungsziele. Herr Prof. Dr. Henning Kagermann und Frau 
           Simone Menne erfüllen nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
           jeweils die Anforderungen an einen unabhängigen Finanzexperten 
           i.S.d. § 100 Abs. 5 AktG. 
 
 
           Der Vorschlag des Aufsichtsrats, Herrn Dr. Norbert Reithofer 
           zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen, stützt sich zudem 
           auf Vorschläge der Aktionäre AQTON SE und Susanne Klatten 
           Beteiligungs GmbH jeweils mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe, 
           Deutschland, die insgesamt mehr als 25 Prozent der Stimmrechte 
           an der Gesellschaft halten (vgl. Geschäftsbericht 2014, S. 
           83). 
 
 
     7.    Beschlussfassung über Änderungen in § 10 der 
           Satzung 
 
 
           Einige Regelungen in § 10 der Satzung (Zusammensetzung des 
           Aufsichtsrats) erscheinen nicht mehr zeitgemäß und sollen 
           daher gestrichen werden: 
 
 
           Für Fälle des vorzeitigen Ausscheidens eines 
           Aufsichtsratsmitglieds bestimmt die Satzung derzeit, dass eine 
           Neubesetzung dieses Mandats für den Rest der Amtszeit des 
           ausgeschiedenen Mitglieds erfolgt. Künftig soll die 
           Hauptversammlung in diesen Fällen mehr Flexibilität bei der 
           Festlegung der Amtszeiten haben. Daher soll diese Regelung 
           entfallen. 
 
 
           Die Möglichkeit der Bestellung von Ersatzmitgliedern für 
           Aktionärsvertreter wurde in den vergangenen Jahren nicht 
           genutzt. Ohnehin ist eine Bestellung von Ersatzmitgliedern 
           auch ohne Satzungsbestimmung im Rahmen der gesetzlichen 
           Vorgaben möglich. Die Satzungsregelungen zu Ersatzmitgliedern 
           erscheinen daher entbehrlich. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 10 (Zusammensetzung 
           des Aufsichtsrats) Ziffern 3 und 4 der Satzung ersatzlos zu 
           streichen. Die bisherige Ziffer 5 wird zur neuen Ziffer 3. 
 
 
     II.   Weitere Angaben 
 
 

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March 26, 2015 10:08 ET (14:08 GMT)

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