Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
26.03.2015 15:08
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
München
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre hiermit ein zu der 95. ordentlichen
Hauptversammlung der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft mit
dem Sitz in München
am Mittwoch, 13. Mai 2015, um 10.00 Uhr, in der Olympiahalle im
Olympiapark, Coubertinplatz, 80809 München.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des
Lageberichts und des mit dem Lagebericht zusammengefassten
Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des
Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Die vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung
erläutert und sind auch dort zugänglich. Sie sind auch vor der
Hauptversammlung insbesondere im Internet unter
www.bmwgroup.com über den Verweis (Link) 'Hauptversammlung'
verfügbar und stehen dort zum Herunterladen bereit. Sie werden
den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Anfragen richten
Sie bitte an die E-Mail-Adresse
Geschaeftsberichte@bmwgroup.com oder an die Postanschrift:
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft, Abt. FF-2, 80788
München. Ihre Anfrage wird auch telefonisch unter der Nummer
+49(0)89/382-0 entgegengenommen.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung der Hauptversammlung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den
Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2014 in Höhe von 1.904.224.588,04 EUR wie
folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 2,92 EUR je 158.438.519,64
Vorzugsaktie ohne Stimmrecht im Nennbetrag von 1 EUR
EUR auf das dividendenberechtigte Grundkapital
(54.259.767 Vorzugsaktien), das sind:
Ausschüttung einer Dividende von 2,90 EUR je 1.745.786.068,40
Stammaktie im Nennbetrag von 1 EUR auf das EUR
dividendenberechtigte Grundkapital (601.995.196
Stammaktien), das sind:
Bilanzgewinn 1.904.224.588,04
EUR
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der
dividendenberechtigten Aktien gegenüber dem oben
berücksichtigten Stand per 31.12.2014 verändern. Vorstand und
Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung in diesem Fall einen
aktualisierten Beschlussvorschlag mit unveränderten
Dividendensätzen unterbreiten und vorschlagen, einen nicht auf
die Dividendenzahlung entfallenden Betrag des Bilanzgewinns
auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin,
(1.) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2015 sowie
(2.) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten
Konzernzwischenabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts
über die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2015 zu
bestellen.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
Von der Hauptversammlung sind drei Aufsichtsratsmitglieder der
Aktionäre zu wählen. Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds
Prof. Dr. rer. nat. Dr.-Ing. E. h. Henning Kagermann endet mit
der Beendigung der Hauptversammlung am 13. Mai 2015. Mit
Wirkung zum selben Zeitpunkt haben die Aufsichtsratsmitglieder
Wolfgang Mayrhuber und Prof. Dr.-Ing. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h.
Joachim Milberg ihr jeweiliges Aufsichtsratsmandat
niedergelegt.
Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach den §§ 96 Abs. 1,
101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung ab
Beendigung der Hauptversammlung am 13. Mai 2015 zu
Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu wählen:
6.1 Herrn Prof. Dr. rer. nat. Dr.-Ing. E. h. Henning
Kagermann, Königs Wusterhausen, Präsident der acatech -
Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e. V., für eine
Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 entscheidet,
6.2 Frau Simone Menne, Kiel, Mitglied des Vorstands
der Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft, für eine Amtszeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 entscheidet, und
6.3 Herrn Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Norbert Reithofer,
Penzberg, Vorsitzender des Vorstands der Bayerische Motoren
Werke Aktiengesellschaft (bis zur Beendigung der
Hauptversammlung am 13. Mai 2015), für eine Amtszeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2019 entscheidet.
Gemäß § 10 Ziffer 4 S. 1 der Satzung erfolgt die Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds, das anstelle eines vor Ablauf seiner
Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds gewählt wird, für den Rest
der Amtszeit des Ausgeschiedenen. Da die
Aufsichtsratsmitglieder Wolfgang Mayrhuber und Prof. Dr.
Joachim Milberg vor Ablauf ihrer Amtszeit ausscheiden, erfolgt
die Wahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern für die jeweiligen
restlichen Amtszeiten der ausscheidenden Mitglieder.
Es ist geplant, die Wahlen als Einzelwahlen durchzuführen.
Die vorgenannten Vorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf
die Empfehlung des Nominierungsausschusses und berücksichtigen
die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen
Besetzungsziele. Herr Prof. Dr. Henning Kagermann und Frau
Simone Menne erfüllen nach Einschätzung des Aufsichtsrats
jeweils die Anforderungen an einen unabhängigen Finanzexperten
i.S.d. § 100 Abs. 5 AktG.
Der Vorschlag des Aufsichtsrats, Herrn Dr. Norbert Reithofer
zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen, stützt sich zudem
auf Vorschläge der Aktionäre AQTON SE und Susanne Klatten
Beteiligungs GmbH jeweils mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe,
Deutschland, die insgesamt mehr als 25 Prozent der Stimmrechte
an der Gesellschaft halten (vgl. Geschäftsbericht 2014, S.
83).
7. Beschlussfassung über Änderungen in § 10 der
Satzung
Einige Regelungen in § 10 der Satzung (Zusammensetzung des
Aufsichtsrats) erscheinen nicht mehr zeitgemäß und sollen
daher gestrichen werden:
Für Fälle des vorzeitigen Ausscheidens eines
Aufsichtsratsmitglieds bestimmt die Satzung derzeit, dass eine
Neubesetzung dieses Mandats für den Rest der Amtszeit des
ausgeschiedenen Mitglieds erfolgt. Künftig soll die
Hauptversammlung in diesen Fällen mehr Flexibilität bei der
Festlegung der Amtszeiten haben. Daher soll diese Regelung
entfallen.
Die Möglichkeit der Bestellung von Ersatzmitgliedern für
Aktionärsvertreter wurde in den vergangenen Jahren nicht
genutzt. Ohnehin ist eine Bestellung von Ersatzmitgliedern
auch ohne Satzungsbestimmung im Rahmen der gesetzlichen
Vorgaben möglich. Die Satzungsregelungen zu Ersatzmitgliedern
erscheinen daher entbehrlich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 10 (Zusammensetzung
des Aufsichtsrats) Ziffern 3 und 4 der Satzung ersatzlos zu
streichen. Die bisherige Ziffer 5 wird zur neuen Ziffer 3.
II. Weitere Angaben
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March 26, 2015 10:08 ET (14:08 GMT)
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