Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 26.03.2015 15:08 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft München Einladung zur Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre hiermit ein zu der 95. ordentlichen Hauptversammlung der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft mit dem Sitz in München am Mittwoch, 13. Mai 2015, um 10.00 Uhr, in der Olympiahalle im Olympiapark, Coubertinplatz, 80809 München. I. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des Lageberichts und des mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats Die vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung erläutert und sind auch dort zugänglich. Sie sind auch vor der Hauptversammlung insbesondere im Internet unter www.bmwgroup.com über den Verweis (Link) 'Hauptversammlung' verfügbar und stehen dort zum Herunterladen bereit. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Anfragen richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse Geschaeftsberichte@bmwgroup.com oder an die Postanschrift: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft, Abt. FF-2, 80788 München. Ihre Anfrage wird auch telefonisch unter der Nummer +49(0)89/382-0 entgegengenommen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von 1.904.224.588,04 EUR wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von 2,92 EUR je 158.438.519,64 Vorzugsaktie ohne Stimmrecht im Nennbetrag von 1 EUR EUR auf das dividendenberechtigte Grundkapital (54.259.767 Vorzugsaktien), das sind: Ausschüttung einer Dividende von 2,90 EUR je 1.745.786.068,40 Stammaktie im Nennbetrag von 1 EUR auf das EUR dividendenberechtigte Grundkapital (601.995.196 Stammaktien), das sind: Bilanzgewinn 1.904.224.588,04 EUR Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien gegenüber dem oben berücksichtigten Stand per 31.12.2014 verändern. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung in diesem Fall einen aktualisierten Beschlussvorschlag mit unveränderten Dividendensätzen unterbreiten und vorschlagen, einen nicht auf die Dividendenzahlung entfallenden Betrag des Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, (1.) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 sowie (2.) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts über die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2015 zu bestellen. 6. Wahlen zum Aufsichtsrat Von der Hauptversammlung sind drei Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre zu wählen. Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Prof. Dr. rer. nat. Dr.-Ing. E. h. Henning Kagermann endet mit der Beendigung der Hauptversammlung am 13. Mai 2015. Mit Wirkung zum selben Zeitpunkt haben die Aufsichtsratsmitglieder Wolfgang Mayrhuber und Prof. Dr.-Ing. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Joachim Milberg ihr jeweiliges Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 13. Mai 2015 zu Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu wählen: 6.1 Herrn Prof. Dr. rer. nat. Dr.-Ing. E. h. Henning Kagermann, Königs Wusterhausen, Präsident der acatech - Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e. V., für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 entscheidet, 6.2 Frau Simone Menne, Kiel, Mitglied des Vorstands der Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft, für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 entscheidet, und 6.3 Herrn Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Norbert Reithofer, Penzberg, Vorsitzender des Vorstands der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (bis zur Beendigung der Hauptversammlung am 13. Mai 2015), für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 entscheidet. Gemäß § 10 Ziffer 4 S. 1 der Satzung erfolgt die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds, das anstelle eines vor Ablauf seiner Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds gewählt wird, für den Rest der Amtszeit des Ausgeschiedenen. Da die Aufsichtsratsmitglieder Wolfgang Mayrhuber und Prof. Dr. Joachim Milberg vor Ablauf ihrer Amtszeit ausscheiden, erfolgt die Wahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern für die jeweiligen restlichen Amtszeiten der ausscheidenden Mitglieder. Es ist geplant, die Wahlen als Einzelwahlen durchzuführen. Die vorgenannten Vorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses und berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Besetzungsziele. Herr Prof. Dr. Henning Kagermann und Frau Simone Menne erfüllen nach Einschätzung des Aufsichtsrats jeweils die Anforderungen an einen unabhängigen Finanzexperten i.S.d. § 100 Abs. 5 AktG. Der Vorschlag des Aufsichtsrats, Herrn Dr. Norbert Reithofer zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen, stützt sich zudem auf Vorschläge der Aktionäre AQTON SE und Susanne Klatten Beteiligungs GmbH jeweils mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland, die insgesamt mehr als 25 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft halten (vgl. Geschäftsbericht 2014, S. 83). 7. Beschlussfassung über Änderungen in § 10 der Satzung Einige Regelungen in § 10 der Satzung (Zusammensetzung des Aufsichtsrats) erscheinen nicht mehr zeitgemäß und sollen daher gestrichen werden: Für Fälle des vorzeitigen Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitglieds bestimmt die Satzung derzeit, dass eine Neubesetzung dieses Mandats für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds erfolgt. Künftig soll die Hauptversammlung in diesen Fällen mehr Flexibilität bei der Festlegung der Amtszeiten haben. Daher soll diese Regelung entfallen. Die Möglichkeit der Bestellung von Ersatzmitgliedern für Aktionärsvertreter wurde in den vergangenen Jahren nicht genutzt. Ohnehin ist eine Bestellung von Ersatzmitgliedern auch ohne Satzungsbestimmung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich. Die Satzungsregelungen zu Ersatzmitgliedern erscheinen daher entbehrlich. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 10 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats) Ziffern 3 und 4 der Satzung ersatzlos zu streichen. Die bisherige Ziffer 5 wird zur neuen Ziffer 3. II. Weitere Angaben
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March 26, 2015 10:08 ET (14:08 GMT)