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DGAP-HV: Bayerische Motoren Werke -3-

DJ DGAP-HV: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2015 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
26.03.2015 15:08 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft 
 
   München 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden die Aktionäre hiermit ein zu der 95. ordentlichen 
   Hauptversammlung der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft mit 
   dem Sitz in München 
 
   am Mittwoch, 13. Mai 2015, um 10.00 Uhr, in der Olympiahalle im 
   Olympiapark, Coubertinplatz, 80809 München. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des 
           Lageberichts und des mit dem Lagebericht zusammengefassten 
           Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands 
           zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des 
           Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung 
           erläutert und sind auch dort zugänglich. Sie sind auch vor der 
           Hauptversammlung insbesondere im Internet unter 
           www.bmwgroup.com über den Verweis (Link) 'Hauptversammlung' 
           verfügbar und stehen dort zum Herunterladen bereit. Sie werden 
           den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Anfragen richten 
           Sie bitte an die E-Mail-Adresse 
           Geschaeftsberichte@bmwgroup.com oder an die Postanschrift: 
           Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft, Abt. FF-2, 80788 
           München. Ihre Anfrage wird auch telefonisch unter der Nummer 
           +49(0)89/382-0 entgegengenommen. 
 
 
           Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
           Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung der Hauptversammlung 
           vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den 
           Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2014 in Höhe von 1.904.224.588,04 EUR wie 
           folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 2,92 EUR je          158.438.519,64 
   Vorzugsaktie ohne Stimmrecht im Nennbetrag von 1                 EUR 
   EUR auf das dividendenberechtigte Grundkapital 
   (54.259.767 Vorzugsaktien), das sind: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 2,90 EUR je        1.745.786.068,40 
   Stammaktie im Nennbetrag von 1 EUR auf das                       EUR 
   dividendenberechtigte Grundkapital (601.995.196 
   Stammaktien), das sind: 
 
   Bilanzgewinn                                        1.904.224.588,04 
                                                                    EUR 
 
 
           Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der 
           dividendenberechtigten Aktien gegenüber dem oben 
           berücksichtigten Stand per 31.12.2014 verändern. Vorstand und 
           Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung in diesem Fall einen 
           aktualisierten Beschlussvorschlag mit unveränderten 
           Dividendensätzen unterbreiten und vorschlagen, einen nicht auf 
           die Dividendenzahlung entfallenden Betrag des Bilanzgewinns 
           auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum Entlastung 
           zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, 
           (1.) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2015 sowie 
           (2.) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten 
           Konzernzwischenabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts 
           über die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2015 zu 
           bestellen. 
 
 
     6.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Von der Hauptversammlung sind drei Aufsichtsratsmitglieder der 
           Aktionäre zu wählen. Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds 
           Prof. Dr. rer. nat. Dr.-Ing. E. h. Henning Kagermann endet mit 
           der Beendigung der Hauptversammlung am 13. Mai 2015. Mit 
           Wirkung zum selben Zeitpunkt haben die Aufsichtsratsmitglieder 
           Wolfgang Mayrhuber und Prof. Dr.-Ing. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. 
           Joachim Milberg ihr jeweiliges Aufsichtsratsmandat 
           niedergelegt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach den §§ 96 Abs. 1, 
           101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG. Die 
           Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung ab 
           Beendigung der Hauptversammlung am 13. Mai 2015 zu 
           Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu wählen: 
 
 
       6.1   Herrn Prof. Dr. rer. nat. Dr.-Ing. E. h. Henning 
             Kagermann, Königs Wusterhausen, Präsident der acatech - 
             Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e. V., für eine 
             Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
             die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 entscheidet, 
 
 
       6.2   Frau Simone Menne, Kiel, Mitglied des Vorstands 
             der Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft, für eine Amtszeit 
             bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
             Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 entscheidet, und 
 
 
       6.3   Herrn Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Norbert Reithofer, 
             Penzberg, Vorsitzender des Vorstands der Bayerische Motoren 
             Werke Aktiengesellschaft (bis zur Beendigung der 
             Hauptversammlung am 13. Mai 2015), für eine Amtszeit bis zur 
             Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
             das Geschäftsjahr 2019 entscheidet. 
 
 
 
           Gemäß § 10 Ziffer 4 S. 1 der Satzung erfolgt die Wahl eines 
           Aufsichtsratsmitglieds, das anstelle eines vor Ablauf seiner 
           Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds gewählt wird, für den Rest 
           der Amtszeit des Ausgeschiedenen. Da die 
           Aufsichtsratsmitglieder Wolfgang Mayrhuber und Prof. Dr. 
           Joachim Milberg vor Ablauf ihrer Amtszeit ausscheiden, erfolgt 
           die Wahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern für die jeweiligen 
           restlichen Amtszeiten der ausscheidenden Mitglieder. 
 
 
           Es ist geplant, die Wahlen als Einzelwahlen durchzuführen. 
 
 
           Die vorgenannten Vorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf 
           die Empfehlung des Nominierungsausschusses und berücksichtigen 
           die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen 
           Besetzungsziele. Herr Prof. Dr. Henning Kagermann und Frau 
           Simone Menne erfüllen nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
           jeweils die Anforderungen an einen unabhängigen Finanzexperten 
           i.S.d. § 100 Abs. 5 AktG. 
 
 
           Der Vorschlag des Aufsichtsrats, Herrn Dr. Norbert Reithofer 
           zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen, stützt sich zudem 
           auf Vorschläge der Aktionäre AQTON SE und Susanne Klatten 
           Beteiligungs GmbH jeweils mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe, 
           Deutschland, die insgesamt mehr als 25 Prozent der Stimmrechte 
           an der Gesellschaft halten (vgl. Geschäftsbericht 2014, S. 
           83). 
 
 
     7.    Beschlussfassung über Änderungen in § 10 der 
           Satzung 
 
 
           Einige Regelungen in § 10 der Satzung (Zusammensetzung des 
           Aufsichtsrats) erscheinen nicht mehr zeitgemäß und sollen 
           daher gestrichen werden: 
 
 
           Für Fälle des vorzeitigen Ausscheidens eines 
           Aufsichtsratsmitglieds bestimmt die Satzung derzeit, dass eine 
           Neubesetzung dieses Mandats für den Rest der Amtszeit des 
           ausgeschiedenen Mitglieds erfolgt. Künftig soll die 
           Hauptversammlung in diesen Fällen mehr Flexibilität bei der 
           Festlegung der Amtszeiten haben. Daher soll diese Regelung 
           entfallen. 
 
 
           Die Möglichkeit der Bestellung von Ersatzmitgliedern für 
           Aktionärsvertreter wurde in den vergangenen Jahren nicht 
           genutzt. Ohnehin ist eine Bestellung von Ersatzmitgliedern 
           auch ohne Satzungsbestimmung im Rahmen der gesetzlichen 
           Vorgaben möglich. Die Satzungsregelungen zu Ersatzmitgliedern 
           erscheinen daher entbehrlich. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 10 (Zusammensetzung 
           des Aufsichtsrats) Ziffern 3 und 4 der Satzung ersatzlos zu 
           streichen. Die bisherige Ziffer 5 wird zur neuen Ziffer 3. 
 
 
     II.   Weitere Angaben 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 26, 2015 10:08 ET (14:08 GMT)

DJ DGAP-HV: Bayerische Motoren Werke -2-

1.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt 
           der Einberufung 
 
 
           Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der 
           Gesellschaft 656.494.740 EUR und ist eingeteilt in 656.494.740 
           Aktien im Nennbetrag von jeweils 1 EUR, und zwar in 
           601.995.196 Stammaktien, die insgesamt 601.995.196 Stimmen 
           gewähren, und 54.499.544 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Das 
           Stimmrecht jeder Aktie, auf die die gesetzliche Mindesteinlage 
           gezahlt wurde, entspricht ihrem Nennbetrag. Je 1 EUR 
           Nennbetrag des bei der Abstimmung vertretenen Grundkapitals 
           gewährt eine Stimme. 
 
 
           Zu den unter I. aufgeführten Tagesordnungspunkten der 
           Hauptversammlung sind nur Stammaktionäre stimmberechtigt. 
 
 
     2.    Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts, in Person oder durch einen Bevollmächtigten, sind 
           nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
           Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder 
           englischer Sprache angemeldet haben. 
 
 
           Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur 
           Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. 
           Hierzu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in englischer oder 
           deutscher Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes 
           durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis 
           hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung 
           (Nachweisstichtag), d.h. auf den 22. April 2015, 00.00 Uhr zu 
           beziehen. Maßgeblich für die Berechtigung zur Teilnahme und 
           zur Ausübung des Stimmrechts ist somit der Aktienbesitz zu 
           diesem Stichtag; im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
           Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des 
           Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
           Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. 
 
 
           Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes 
           der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 6. Mai 2015 
           unter folgender Adresse zugehen: 
 
 
           Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft 
           c/o UniCredit Bank AG 
           CBS51GM 
           80311 München 
           Telefax: +49(0)89/5400-2519 
           E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de 
 
 
           Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung 
           nicht blockiert, d.h. über sie kann auch nach erfolgter 
           Anmeldung unverändert verfügt werden. 
 
 
           Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die 
           Anmeldung und übermitteln den Nachweis des Anteilsbesitzes für 
           ihre Kunden, nachdem die Kunden eine Eintrittskarte für die 
           Hauptversammlung bestellt haben. Die Aktionäre werden daher 
           gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges 
           depotführendes Institut zu wenden und eine Eintrittskarte zu 
           bestellen. 
 
 
     3.    Vollmachten; Verfahren für die Ausübung des 
           Stimmrechts durch Bevollmächtigte 
 
 
           Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
           teilnehmen und/oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben 
           möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, 
           insbesondere des Stimmrechts, auch durch Bevollmächtigte, z. 
           B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, 
           vertreten lassen. 
 
 
           Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis 
           der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
           Textform oder können elektronisch erfolgen und übermittelt 
           werden, indem die unter www.bmwgroup.com/ir/proxyvoting 
           bereitgestellte Anwendung genutzt wird. 
 
 
           Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen durch das 
           Aktiengesetz gleichgestellte Personen und Institutionen können 
           im Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen 
           Sonderregelung (§ 135 AktG) abweichende Anforderungen an die 
           ihnen zu erteilenden Vollmachten vorsehen. Diese Anforderungen 
           können bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden erfragt werden. 
 
 
           Darüber hinaus bietet die Bayerische Motoren Werke 
           Aktiengesellschaft ihren Stammaktionären an, sich bei der 
           Ausübung des Stimmrechts durch von der Gesellschaft benannte 
           weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. 
           Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
           bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen 
           für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese 
           Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter 
           der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
 
 
           Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft 
           benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter können im 
           Vorfeld der Hauptversammlung unter Verwendung der von der 
           Gesellschaft dafür vorgesehenen Vollmachtsformulare erteilt 
           werden. Stammaktionäre erhalten diese Vollmachtsformulare mit 
           der Eintrittskarte. Die ausgefüllten Vollmachtsformulare 
           müssen in diesem Fall spätestens bis zum Ablauf des 8. Mai 
           2015 bei der Gesellschaft unter der Adresse Bayerische Motoren 
           Werke Aktiengesellschaft, Abt. FF-2, 80788 München, 
           eingegangen sein. 
 
 
           Die Möglichkeit, den von der Gesellschaft benannten 
           weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern Vollmachten und 
           Weisungen zu erteilen, besteht auch elektronisch über das 
           Internet, indem die dafür unter 
           www.bmwgroup.com/ir/proxyvoting bereitgestellte Anwendung 
           gemäß dem von der Gesellschaft vorgesehenen Verfahren benutzt 
           wird. Diese Anwendung steht bis zum 12. Mai 2015, 12 Uhr zur 
           Verfügung. 
 
 
     4.    Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch 
           Briefwahl 
 
 
           Stammaktionäre können ihre Stimmen, ohne an der 
           Hauptversammlung teilzunehmen, auch schriftlich oder im Wege 
           elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl). 
 
 
           Für die schriftliche Briefwahl steht den Stammaktionären das 
           mit der Eintrittskarte zugesandte Formular zur Verfügung. Die 
           schriftlichen Stimmabgaben müssen spätestens bis zum Ablauf 
           des 8. Mai 2015 bei der Gesellschaft unter der Adresse 
           Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft, Abt. FF-2, 80788 
           München, eingegangen sein. 
 
 
           Eine Stimmabgabe durch Briefwahl ist auch auf elektronischem 
           Weg möglich, indem die dafür unter 
           www.bmwgroup.com/ir/proxyvoting bereitgestellte Anwendung nach 
           dem von der Gesellschaft vorgesehenen Verfahren benutzt wird. 
           Diese Anwendung steht bis zum 12. Mai 2015, 12 Uhr zur 
           Verfügung. 
 
 
     5.    Ergänzungsverlangen 
 
 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
           Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR (dies 
           entspricht 500.000 Aktien im Nennbetrag von 1 EUR) erreichen, 
           können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf 
           die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem 
           neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
           Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an 
           den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es wird darum 
           gebeten, die folgende Anschrift zu verwenden: 
 
 
           Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft 
           Der Vorstand 
           Postanschrift: 80788 München 
           oder 
           Hausanschrift: Petuelring 130, 80809 München 
 
 
           Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
           Versammlung, d.h. spätestens bis zum Ablauf des 12. April 2015 
           zugegangen sein. 
 
 
     6.    Gegenanträge und Wahlvorschläge 
 
 
           Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung 
           Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder 
           Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten zu stellen und 
           Wahlvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 5 (Wahl des 
           Abschlussprüfers) und 6 (Wahlen zum Aufsichtsrat) zu machen 
           (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG). Wenn Gegenanträge und 
           Wahlvorschläge im Vorfeld übermittelt werden, sind sie 
           ausschließlich zu richten an: 
 
 
           Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft 
           Abt. FF-2 
           Postanschrift: 80788 München 
           Telefax: +49(0)89/382-11793 
           oder 
           E-Mail: hv@bmw.de 
 
 
           Mindestens 14 Tage vor der Versammlung, d.h. spätestens bis 
           zum Ablauf des 28. April 2015 unter dieser Adresse 
           eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden, soweit 
           sie den anderen Aktionären zugänglich zu machen sind, bei 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 26, 2015 10:08 ET (14:08 GMT)

Nachweis der Aktionärseigenschaft unverzüglich im Internet 
           unter www.bmwgroup.com über den Verweis (Link) 
           'Hauptversammlung' veröffentlicht. 
 
 
     7.    Auskunftsrecht 
 
 
           Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in 
           der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
           Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und 
           geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen 
           Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den 
           Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die 
           Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
           Tagesordnung erforderlich ist. 
 
 
     8.    Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 (Wahlen 
           zum Aufsichtsrat) 
 
 
           Weitere Informationen zu den Kandidaten, insbesondere 
           Lebensläufe, finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft 
           unter www.bmwgroup.com über den Verweis (Link) 
           'Hauptversammlung'. 
 
 
     8.1   Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich 
           zu bildenden Aufsichtsräten (?) und Mitgliedschaften in 
           vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen (?). 
 
 
   Prof. Dr. rer. nat. Dr.-Ing. 
   E. h. Henning Kagermann 
 
   -                               Deutsche Bank AG 
 
   -                               Deutsche Post AG 
 
   -                               Franz Haniel & Cie. GmbH 
                                   (voraussichtlich bis 25.04.2015) 
 
   -                               Münchener 
                                   Rückversicherungs-Gesellschaft 
                                   Aktiengesellschaft in München 
 
 
 
   Simone Menne 
 
   -               Delvag Luftfahrtversicherungs-AG (Vorsitzende)* 
 
   -               Deutsche Post AG 
 
   -               LSG Lufthansa Service Holding AG (Vorsitzende)* 
 
   -               Lufthansa Cargo AG* 
 
   -               Lufthansa Technik AG* 
 
                   * Konzernmandat Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft 
 
 
          Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Norbert 
          Reithofer 
 
          -                                  Siemens Aktiengesellschaft 
 
          -                                  Henkel AG & Co. KGaA 
                                             (Gesellschafterausschuss) 
 
 
     8.2   Angaben zu persönlichen oder geschäftlichen 
           Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidaten gemäß Ziffer 5.4.1 
           Absatz 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex. 
 
 
           Der Kandidat Prof. Dr. Henning Kagermann ist seit 2010 
           Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft. 
 
 
           Der Kandidat Dr. Norbert Reithofer ist seit 2000 Mitglied des 
           Vorstands der Gesellschaft und war zunächst zuständig für 
           Produktion. Seit 2006 ist er Vorsitzender des Vorstands. Er 
           wird mit Beendigung der Hauptversammlung am 13. Mai 2015 aus 
           dem Vorstand ausscheiden. 
 
 
           Darüber hinaus stehen die vorgenannten Kandidaten nach 
           Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner gemäß Ziffer 5.4.1 
           Abs. 4 und 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
           mitzuteilenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu 
           der Gesellschaft oder Konzernunternehmen, Organen der 
           Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft 
           beteiligten Aktionär. 
 
 
     8.3   Angaben zur Kandidatur für den Aufsichtsratsvorsitz 
           gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 und 5.4.4 Satz 2 des Deutschen 
           Corporate Governance Kodex. 
 
 
           Der Aufsichtsrat unterstützt den Vorschlag, Herrn Dr. Norbert 
           Reithofer - vorbehaltlich seiner Wahl in den Aufsichtsrat - 
           nach der Hauptversammlung am 13. Mai 2015 zum Vorsitzenden des 
           Aufsichtsrats zu wählen, um parallel zum Generationswechsel im 
           Vorstandsvorsitz einen Generationswechsel im 
           Aufsichtsratsvorsitz herbeizuführen. Die profunden Kenntnisse 
           und die Erfahrung Herrn Dr. Norbert Reithofers in der Führung 
           des Unternehmens sollen dem Unternehmen erhalten bleiben und 
           der Arbeit des Aufsichtsrats in einer Schlüsselrolle 
           zugutekommen. Der Aufsichtsrat ist der Meinung, dass ein 
           unmittelbarer Wechsel von Herrn Dr. Norbert Reithofer in den 
           Aufsichtsratsvorsitz als klare Nachfolgeregelung ohne 
           Interimsphase den Aufsichtsrat in seiner Rolle stärken wird 
           und daher im Interesse des Unternehmens liegt. 
 
 
     9.    Veröffentlichungen auf der Internetseite; 
           Übertragung der Rede des Vorstandsvorsitzenden; ergänzende 
           Informationen 
 
 
           Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu 
           machenden Unterlagen und Informationen, weitergehende 
           Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, 
           § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG sowie Informationen 
           zu Tagesordnungspunkt 6 stehen auf der Internetseite der 
           Gesellschaft unter www.bmwgroup.com über den Verweis (Link) 
           'Hauptversammlung' zur Verfügung. Dort werden nach der 
           Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse 
           veröffentlicht. 
 
 
           Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit können die Rede 
           des Vorstandsvorsitzenden am 13. Mai 2015 auch direkt (live) 
           im Internet unter www.bmwgroup.com verfolgen. Die Rede steht 
           auch nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung. 
 
 
           Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
           zur Stimmrechtsausübung, auch durch Briefwahl, zur Vollmachts- 
           und Weisungserteilung sowie Vollmachts- und Briefwahlformulare 
           erhalten die Aktionäre mit der Eintrittskarte zugesandt. 
 
 
   München, 26. März 2015 
 
   Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
26.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft 
              Petuelring 130 
              80809 München 
              Deutschland 
E-Mail:       hv@bmw.de 
Internet:     http://www.bmwgroup.com 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
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(END) Dow Jones Newswires

March 26, 2015 10:08 ET (14:08 GMT)

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