Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich offen für Veränderungen an seinen bisherigen Plänen für eine Reform der Erbschaftsteuer gezeigt, die bei der Wirtschaft auf harsche Kritik gestoßen sind. "Wir sind überhaupt nicht festgelegt, sondern wir prüfen und nehmen alle Argumente wirklich ernst in dem Bestreben, eine minimalinvasive, aber verfassungsfeste Lösung zu finden", betonte Schäuble beim 15. Sparkassen-Forum Deutscher Mittelstand in Berlin.
Die von ihm vorgelegten Eckpunkte seien "weit davon entfernt, ein Referentenentwurf zu sein", erklärte der Finanzminister. "Das ist der Beginn einer Diskussion." Zu dieser lade er alle Beteiligten ein. Schäuble unterstrich, auch der von der Wirtschaft kritisierte Plan, ab einem vererbten Unternehmenswert von 20 Millionen Euro eine Bedürfnisprüfung vorzusehen und bis zur Hälfte des Privatvermögens einzubeziehen, stehe zur Debatte. "Auch da bin ich nicht festgelegt." Jedoch warnte Schäuble, dann gebe es nur die Alternative, "ein bisschen mehr im Unternehmen" zu zahlen.
Schäubles Pläne zu einer Neugestaltung der Erbschaftsteuer haben zu einem Proteststurm bei der mittelständischen Wirtschaft geführt. Mehrere Unternehmensverbände haben seitdem eigene Vorschläge für das Vorhaben unterbreitet, mit dem der Gesetzgeber auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes reagiert. Auch aus den Ländern, in deren Kassen die Steuer letztlich fließt, war Kritik gekommen.
Die Eckpunkte des Finanzministers sehen vor, zwar grundsätzlich daran festzuhalten, Betriebsvermögen nicht der Steuer zu unterwerfen. Neu ist aber, dass er notfalls einen Teil des Privatvermögens der Unternehmer heranziehen will. Dafür plant Schäuble eine Freigrenze von 20 Millionen Euro: Liegt das ererbte Betriebsvermögen darüber, soll das Privatvermögen bis maximal zu seiner Hälfte zur Begleichung der Erbschaftsteuer herangezogen werden. Dazu soll zuvor eine Bedürfnisprüfung gemacht werden.
Die Stiftung Familienunternehmen hat sich darüber ebenso empört gezeigt wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und andere Verbände. Die Familienunternehmer warnten vor einer drohenden "Doppelbesteuerung", weil das Privatvermögen schon einmal besteuert worden sei.
Schäuble will mit den Plänen einem Urteil des Verfassungsgerichts nachkommen, das die bisherige Regelung im Dezember 2014 verwarf. Die Karlsruher Richter haben dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 2016 zur Neuregelung gesetzt, ansonsten aber wenig konkrete Vorgaben gemacht. "Die Anforderung, das Verfassungsgerichtsurteil umzusetzen, ist nicht ganz einfach", konstatierte Schäuble bei der Mittelstandstagung.
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March 26, 2015 12:03 ET (16:03 GMT)
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