Glarus, 26. März 2015
Medieninformation der Glarner Kantonalbank
- Kantonsgericht Glarus heisst Verantwortlichkeitsklage der Glarner Kantonalbank gegen ehemalige Organe gut
Das Kantonsgericht Glarus heisst die Schadenersatzklage der Glarner Kantonalbank (GLKB) gegen ehemalige Organe (einschliesslich ehemalige externe Revisionsstelle)im Umfang von rund CHF 16 Mio. gut.
Seit dem Jahr 2010 ist beim Kantonsgericht Glarus eine Verantwortlichkeitsklage der GLKB gegen ehemalige Bankräte, gegen ehemalige Geschäftsleitungsmitglieder sowie gegen die ehemalige externe Revisionsstelle der Bank hängig. Das Kantonsgericht hat der GLKB als Klägerin und den Beklagten heute Donnerstagabend seinen Entscheid mitgeteilt. Die Klage wurde im Umfang von rund CHF 16 Mio. gutgeheissen. Es verpflichtet die ehemalige Revisionsstelle KPMG, einen Anteil von rund 39% zu bezahlen. Der Anteil der übrigen Beklagten variiert zwischen ungefähr 4% und 13%.
Gegen den Entscheid des Kantonsgerichts kann innert 30 Tagen seit Zustellung der schriftlichen Begründung Berufung ans Obergericht des Kantons Glarus eingelegt werden.
Die Glarner Kantonalbank nimmt den Entscheid des Kantonsgerichts zur Kenntnis und wird diesen im Detail analysieren.
Kontakt:
Martin Leutenegger
Präsident des Verwaltungsrats
Telefon: +41 (0)79 430 63 11
E-Mail: martin.leutenegger@glkb.ch