Klöckner & Co SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 27.03.2015 15:27 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Klöckner & Co SE Duisburg - ISIN DE000KC01000 - - Wertpapier-Kenn-Nr. KC0 100 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Klöckner & Co SE am Dienstag, den 12. Mai 2015, um 10.30 Uhr im Congress Center Düsseldorf (CCD Ost), Messe Düsseldorf, Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Klöckner & Co SE und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch, jeweils für das Geschäftsjahr 2014, sowie Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Klöckner & Co SE für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von EUR 19.950.000,- in voller Höhe an die Aktionäre als Dividende auszuschütten. Dieser Betrag entspricht bei 99.750.000 dividendenberechtigten Stückaktien einer Ausschüttung von EUR 0,20 je Stückaktie. Die Dividende wird voraussichtlich am 13. Mai 2015 ausgezahlt. Der vom Vorstand am 23. Februar 2015 aufgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss sind vom Aufsichtsrat am 2. März 2015 gebilligt worden. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher insoweit nicht. Die vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung jedoch zugänglich zu machen und daher vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an unter der Internet-Adresse www.kloeckner.com/hauptversammlung abrufbar. Sie liegen darüber hinaus von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Am Silberpalais 1, 47057 Duisburg, und während der Hauptversammlung im Versammlungssaal zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 sowie als Prüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2015 zu wählen. 5. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder Der Aufsichtsrat hat das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands zum Geschäftsjahr 2015 angepasst. Die Hauptversammlung soll daher erneut über die Billigung des Systems der Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen. Das angepasste Vergütungssystem ist im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2014, der sich im Geschäftsbericht auf den Seiten 26 bis 31 findet, ausführlich erläutert. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen. 6. Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der kloeckner.i GmbH Die Klöckner & Co SE als herrschendes Unternehmen und die 2014 gegründete kloeckner.i GmbH, Berlin, als beherrschte Gesellschaft haben am 10. Dezember 2014 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Dieser bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der Klöckner & Co SE. Die Gesellschafterversammlung der kloeckner.i GmbH hat dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag am 11. Dezember 2014 zugestimmt. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat folgenden Wortlaut: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Zwischen der Klöckner & Co SE, nachfolgend 'Klöckner & Co' genannt, und der kloeckner.i GmbH, nachfolgend 'kloeckner.i' genannt, wird der nachfolgende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen: § 1 Leitung (1) Die kloeckner.i unterstellt die Leitung ihrer Gesellschaft der Klöckner & Co. (2) Die Klöckner & Co ist hiernach berechtigt, der Geschäftsführung der kloeckner.i hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen. Die Eigenverantwortlichkeit der Geschäftsführung der kloeckner.i wird hierdurch jedoch nicht berührt. (3) Klöckner & Co kann der Geschäftsführung der kloeckner.i nicht die Weisung erteilen, diesen Vertrag zu ändern, aufrechtzuerhalten oder zu beenden. § 2 Gewinnabführung (1) Die kloeckner.i verpflichtet sich, vorbehaltlich einer Bildung und Auflösung von Rücklagen nach Abs. 2, ihren gesamten Jahresüberschuss, der sich ohne die Gewinnabführung ergeben würde, an die Klöckner & Co abzuführen. Für den Höchstbetrag der Gewinnabführung gilt § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung. (2) Die kloeckner.i kann mit Zustimmung der Klöckner & Co Beträge aus dem Jahresüberschuss in die anderen Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, soweit dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer des Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB sind auf Verlangen der Klöckner & Co aufzulösen und als Gewinn abzuführen. (3) Die Abführung von Erträgen aus der Auflösung von Kapitalrücklagen oder von vorvertraglichen Gewinnrücklagen ist ausgeschlossen. (4) Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht zum Stichtag des Jahresabschlusses der kloeckner.i und wird zu diesem Zeitpunkt fällig. Er ist ab diesem Zeitpunkt mit 5 % p.a. zu verzinsen. Die Verpflichtung zur Gewinnabführung gilt erstmals für den ganzen Gewinn des Geschäftsjahres der kloeckner.i, in dem dieser Vertrag nach § 4 Abs. 1 wirksam wird. § 3 Verlustübernahme (1) Klöckner & Co ist gegenüber kloeckner.i entsprechend den auf Beherrschungs- bzw. Gewinnabführungsverträge anzuwendenden Bestimmungen des § 302 AktG in seiner jeweils geltenden Fassung zur Verlustübernahme verpflichtet. (2) § 2 Abs. 4 gilt entsprechend für die Verpflichtung zum Verlustausgleich. § 4 Wirksamwerden und Vertragsdauer (1) Der Vertrag wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlung der Klöckner & Co und der Gesellschafterversammlung der kloeckner.i abgeschlossen. Er wird wirksam mit der Eintragung in das Handelsregister der kloeckner.i und gilt - mit Ausnahme des Weisungsrechts nach § 1 Abs. 2 - rückwirkend für die Zeit ab dem Beginn des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens laufenden Geschäftsjahres der kloeckner.i. (2) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres der kloeckner.i gekündigt werden. Dieser Vertrag kann allerdings erstmals
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March 27, 2015 10:27 ET (14:27 GMT)