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DGAP-HV: Klöckner & Co SE: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Klöckner & Co SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.05.2015 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Klöckner & Co SE  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
27.03.2015 15:27 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Klöckner & Co SE 
 
   Duisburg 
 
   - ISIN DE000KC01000 - 
   - Wertpapier-Kenn-Nr. KC0 100 - 
 
 
   Einladung 
   zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie hiermit ein 
   zur ordentlichen Hauptversammlung der Klöckner & Co SE am Dienstag, 
   den 12. Mai 2015, um 10.30 Uhr im Congress Center Düsseldorf (CCD 
   Ost), Messe Düsseldorf, Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten 
           Lageberichts für die Klöckner & Co SE und den Konzern, des 
           Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
           Handelsgesetzbuch, jeweils für das Geschäftsjahr 2014, sowie 
           Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des 
           Geschäftsjahres 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
           Klöckner & Co SE für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von EUR 
           19.950.000,- in voller Höhe an die Aktionäre als Dividende 
           auszuschütten. Dieser Betrag entspricht bei 99.750.000 
           dividendenberechtigten Stückaktien einer Ausschüttung von EUR 
           0,20 je Stückaktie. Die Dividende wird voraussichtlich am 13. 
           Mai 2015 ausgezahlt. 
 
 
           Der vom Vorstand am 23. Februar 2015 aufgestellte 
           Jahresabschluss und der Konzernabschluss sind vom Aufsichtsrat 
           am 2. März 2015 gebilligt worden. Der Jahresabschluss ist 
           damit festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die 
           Hauptversammlung bedarf es daher insoweit nicht. Die 
           vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung jedoch 
           zugänglich zu machen und daher vom Zeitpunkt der Einberufung 
           der Hauptversammlung an unter der Internet-Adresse 
           www.kloeckner.com/hauptversammlung abrufbar. Sie liegen 
           darüber hinaus von der Einberufung der Hauptversammlung an in 
           den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Am Silberpalais 1, 47057 
           Duisburg, und während der Hauptversammlung im Versammlungssaal 
           zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 sowie 
           als Prüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten 
           Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 
           37y Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2015 zu wählen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Billigung des 
           Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat das Vergütungssystem für die Mitglieder 
           des Vorstands zum Geschäftsjahr 2015 angepasst. Die 
           Hauptversammlung soll daher erneut über die Billigung des 
           Systems der Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen. Das 
           angepasste Vergütungssystem ist im Vergütungsbericht für das 
           Geschäftsjahr 2014, der sich im Geschäftsbericht auf den 
           Seiten 26 bis 31 findet, ausführlich erläutert. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das System zur 
           Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen. 
 
 
     6.    Zustimmung zum Beherrschungs- und 
           Gewinnabführungsvertrag mit der kloeckner.i GmbH 
 
 
           Die Klöckner & Co SE als herrschendes Unternehmen und die 2014 
           gegründete kloeckner.i GmbH, Berlin, als beherrschte 
           Gesellschaft haben am 10. Dezember 2014 einen Beherrschungs- 
           und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Dieser bedarf zu 
           seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der 
           Klöckner & Co SE. Die Gesellschafterversammlung der 
           kloeckner.i GmbH hat dem Beherrschungs- und 
           Gewinnabführungsvertrag am 11. Dezember 2014 zugestimmt. 
 
 
           Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat folgenden 
           Wortlaut: 
 
 
          Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
 
 
           Zwischen der Klöckner & Co SE, nachfolgend 'Klöckner & Co' 
           genannt, und der kloeckner.i GmbH, nachfolgend 'kloeckner.i' 
           genannt, wird der nachfolgende Beherrschungs- und 
           Gewinnabführungsvertrag geschlossen: 
 
 
            § 1 
          Leitung 
 
 
       (1)   Die kloeckner.i unterstellt die Leitung ihrer 
             Gesellschaft der Klöckner & Co. 
 
 
       (2)   Die Klöckner & Co ist hiernach berechtigt, der 
             Geschäftsführung der kloeckner.i hinsichtlich der Leitung 
             der Gesellschaft Weisungen zu erteilen. Die 
             Eigenverantwortlichkeit der Geschäftsführung der kloeckner.i 
             wird hierdurch jedoch nicht berührt. 
 
 
       (3)   Klöckner & Co kann der Geschäftsführung der 
             kloeckner.i nicht die Weisung erteilen, diesen Vertrag zu 
             ändern, aufrechtzuerhalten oder zu beenden. 
 
 
 
                § 2 
          Gewinnabführung 
 
 
       (1)   Die kloeckner.i verpflichtet sich, vorbehaltlich 
             einer Bildung und Auflösung von Rücklagen nach Abs. 2, ihren 
             gesamten Jahresüberschuss, der sich ohne die Gewinnabführung 
             ergeben würde, an die Klöckner & Co abzuführen. Für den 
             Höchstbetrag der Gewinnabführung gilt § 301 AktG in seiner 
             jeweils gültigen Fassung. 
 
 
       (2)   Die kloeckner.i kann mit Zustimmung der Klöckner 
             & Co Beträge aus dem Jahresüberschuss in die anderen 
             Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, soweit dies 
             handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger 
             kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. 
             Während der Dauer des Vertrages gebildete andere 
             Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB sind auf Verlangen der 
             Klöckner & Co aufzulösen und als Gewinn abzuführen. 
 
 
       (3)   Die Abführung von Erträgen aus der Auflösung von 
             Kapitalrücklagen oder von vorvertraglichen Gewinnrücklagen 
             ist ausgeschlossen. 
 
 
       (4)   Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht zum 
             Stichtag des Jahresabschlusses der kloeckner.i und wird zu 
             diesem Zeitpunkt fällig. Er ist ab diesem Zeitpunkt mit 5 % 
             p.a. zu verzinsen. Die Verpflichtung zur Gewinnabführung 
             gilt erstmals für den ganzen Gewinn des Geschäftsjahres der 
             kloeckner.i, in dem dieser Vertrag nach § 4 Abs. 1 wirksam 
             wird. 
 
 
 
                § 3 
          Verlustübernahme 
 
 
       (1)   Klöckner & Co ist gegenüber kloeckner.i 
             entsprechend den auf Beherrschungs- bzw. 
             Gewinnabführungsverträge anzuwendenden Bestimmungen des § 
             302 AktG in seiner jeweils geltenden Fassung zur 
             Verlustübernahme verpflichtet. 
 
 
       (2)   § 2 Abs. 4 gilt entsprechend für die 
             Verpflichtung zum Verlustausgleich. 
 
 
 
                        § 4 
          Wirksamwerden und Vertragsdauer 
 
 
       (1)   Der Vertrag wird unter dem Vorbehalt der 
             Zustimmung der Hauptversammlung der Klöckner & Co und der 
             Gesellschafterversammlung der kloeckner.i abgeschlossen. Er 
             wird wirksam mit der Eintragung in das Handelsregister der 
             kloeckner.i und gilt - mit Ausnahme des Weisungsrechts nach 
             § 1 Abs. 2 - rückwirkend für die Zeit ab dem Beginn des im 
             Zeitpunkt des Wirksamwerdens laufenden Geschäftsjahres der 
             kloeckner.i. 
 
 
       (2)   Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit 
             geschlossen. Er kann schriftlich mit einer Frist von sechs 
             Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres der kloeckner.i 
             gekündigt werden. Dieser Vertrag kann allerdings erstmals 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 27, 2015 10:27 ET (14:27 GMT)

DJ DGAP-HV: Klöckner & Co SE: Bekanntmachung der -2-

zum Ende des Geschäftsjahres der kloeckner.i gekündigt 
             werden, nach dessen Ablauf die durch diesen Vertrag zu 
             begründende körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft 
             ihre steuerliche Mindestlaufzeit erfüllt hat (nach 
             derzeitiger Rechtslage fünf Zeitjahre, § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 
             3 KStG, § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG). Für die Einhaltung der 
             Frist kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs des 
             Kündigungsschreibens bei der anderen Partei an. 
 
 
       (3)   Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne 
             Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Die 
             Klöckner & Co kann diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem 
             Grund mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ihr nicht mehr 
             die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der 
             kloeckner.i zusteht, wenn die Klöckner & Co oder die 
             kloeckner.i verschmolzen, gespalten oder liquidiert wird, 
             die Klöckner & Co die Beteiligung an der kloeckner.i in ein 
             anderes Unternehmen einbringt oder sonst ein wichtiger Grund 
             im Sinne des Abschnitts 60 Abs. 6 KStR 2004 oder einer 
             entsprechenden Vorschrift vorliegt, die im Zeitpunkt der 
             Kündigung dieses Vertrags Anwendung findet. 
 
 
 
                  § 5 
          Schlussbestimmungen 
 
 
       (1)   Die Kosten dieses Vertrages, der Beurkundung des 
             Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der 
             kloeckner.i zu diesem Vertrag sowie die Kosten der 
             Beurkundung der Hauptversammlung der Klöckner & Co und die 
             Kosten der Eintragung im Handelsregister trägt die Klöckner 
             & Co. 
 
 
       (2)   Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam 
             sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen 
             gleichwohl. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame 
             Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem 
             wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am 
             nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn der Vertrag eine 
             Lücke aufweisen sollte. 
 
 
       (3)   Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages 
             bedürfen der Schriftform, sofern nicht notarielle 
             Beurkundung vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für eine 
             Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. 
 
 
 
          ____________________ 
 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Beherrschungs- und 
           Gewinnabführungsvertrag zwischen der Klöckner & Co SE als 
           herrschendem Unternehmen und der kloeckner.i GmbH, Berlin, als 
           abhängiger Gesellschaft zuzustimmen. 
 
 
           Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an sind 
           folgende Unterlagen unter der Internet-Adresse 
           www.kloeckner.com/hauptversammlung zugänglich: 
 
 
       -     Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
             zwischen der Klöckner & Co SE und der kloeckner.i GmbH vom 
             10. Dezember 2014 
 
 
       -     Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse sowie 
             zusammengefasste Lageberichte der Klöckner & Co SE und des 
             Konzerns für die Geschäftsjahre 2012, 2013 und 2014 
 
 
       -     Jahresabschluss der kloeckner.i GmbH für das 
             Rumpfgeschäftsjahr 2014 
 
 
       -     Vertragsbericht gemäß § 293a AktG (analog) des 
             Vorstands der Klöckner & Co SE 
 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen liegen darüber hinaus von der 
           Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der 
           Gesellschaft, Am Silberpalais 1, 47057 Duisburg, und während 
           der Hauptversammlung im Versammlungssaal zur Einsicht der 
           Aktionäre aus. 
 
 
           Einer Prüfung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags 
           entsprechend § 293b AktG und der Erstellung eines 
           Prüfungsberichts entsprechend § 293e AktG bedarf es nicht, da 
           sich alle Anteile der kloeckner.i GmbH in der Hand der 
           Klöckner & Co SE befinden. 
 
 
   Teilnahmevoraussetzungen und sonstige Angaben gemäß § 121 Abs. 3 Satz 
   3 AktG 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft 
   spätestens bis zum Ablauf des 5. Mai 2015 (24.00 Uhr MESZ) unter der 
   nachstehenden Adresse (schriftlich oder per Telefax) 
 
           Hauptversammlung Klöckner & Co SE 
           c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH 
           Postfach 57 03 64 
           22772 Hamburg 
 
 
           Telefax: +49 69 71267173 
 
 
   oder elektronisch unter Nutzung des zugangsgeschützten Online-Service 
   unter der Internet-Adresse www.kloeckner.com/hv-service zur 
   Hauptversammlung anmelden und zum Zeitpunkt der Hauptversammlung im 
   Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Formulare, die 
   Aktionäre für die Anmeldung nutzen können, sind den 
   Einladungsunterlagen beigefügt. 
 
   Die Einladungsunterlagen werden allen Aktionären, die dies verlangen 
   oder die am 28. April 2015 (0.00 Uhr MESZ) im Aktienregister 
   eingetragen sind, per Post übersandt. Auf der Rückseite der per Post 
   übersandten Einladung sind die persönlichen Zugangsdaten 
   (Aktionärsnummer und individuelle Zugangsnummer) zur Nutzung unseres 
   Online-Service für die Aktionäre vermerkt. Auch dieses Jahr können Sie 
   sich über unseren Hauptversammlungs-Online-Service 
   (www.kloeckner.com/hv-service) für die Hauptversammlung anmelden und 
   Eintrittskarten zur Hauptversammlung bestellen, die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. Dritte zur Ausübung 
   Ihres Stimmrechts bevollmächtigen oder Ihre Stimme per Briefwahl 
   abgeben. Die Anmeldung über den Hauptversammlungs-Online-Service ist 
   ebenfalls nur bis zum Ablauf des 5. Mai 2015 (24.00 Uhr MESZ) möglich. 
 
   Aktionäre können auch nach einer Anmeldung zur Hauptversammlung über 
   ihre Aktien frei verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 
   67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär aber nur, wer als solcher im 
   Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht an der 
   Hauptversammlung am 12. Mai 2015 und das Stimmrecht ist insoweit der 
   Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Bitte beachten Sie, dass im 
   Zeitraum zwischen dem 6. Mai 2015 und dem 12. Mai 2015 (jeweils 
   einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen 
   werden, d. h. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 
   5. Mai 2015 eingehen, werden erst nach der Hauptversammlung im 
   Aktienregister eingetragen. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag 
   (sogenannter Technical Record Date) ist somit der Ablauf des 5. Mai 
   2015. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht 
   im Aktienregister eingetragen sind, werden vor diesem Hintergrund 
   gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen. 
 
   Verfahren für die Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in 
   diesem Fall sind eine rechtzeitige Anmeldung sowie eine Eintragung im 
   Aktienregister der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung 
   erforderlich. Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit 
   der Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Das Vollmachtsformular wird 
   Aktionären ferner jederzeit auf Verlangen in Textform übermittelt. Es 
   ist schließlich unter www.kloeckner.com/hauptversammlung im Internet 
   abrufbar. Bitte beachten Sie, dass die Gesellschaft im Falle einer 
   Bevollmächtigung mehrerer Personen bzw. Institutionen berechtigt ist, 
   eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen. 
 
   Sofern weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder 
   diesen gemäß §§ 135 Abs. 8, 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Personen bzw. Institutionen bevollmächtigt werden, 
   bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis 
   der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Die 
   Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber der Gesellschaft 
   unter der nachstehenden Adresse (postalisch, per Telefax oder per 
   E-Mail) 
 
           Hauptversammlung Klöckner & Co SE 
           c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH 
           Postfach 57 03 64 
           22772 Hamburg 
 
 
           Telefax: +49 69 71267173 
           E-Mail: hv-service.kloeckner@adeus.de 
 
 
   oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht 
   gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises 
   der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Dieser kann der 
   Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse (postalisch, per 
   Telefax oder per E-Mail) übermittelt werden. Zudem kann der Nachweis 
   auch am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 27, 2015 10:27 ET (14:27 GMT)

erbracht werden. Auch über unseren Hauptversammlungs-Online-Service 
   (www.kloeckner.com/hv-service) können Sie die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter oder Dritte zur Ausübung Ihres 
   Stimmrechts bevollmächtigen und für diese Eintrittskarten zur 
   Hauptversammlung bestellen. Bei persönlichem Erscheinen zur 
   Hauptversammlung gilt eine zuvor erteilte Vollmacht automatisch als 
   widerrufen. 
 
   Sollen ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen 
   gemäß §§ 135 Abs. 8, 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt werden, so 
   bitten wir darum, mit der zu bevollmächtigenden Person bzw. 
   Institution die erforderliche Form der Vollmacht rechtzeitig 
   abzustimmen. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft bedarf es insofern nicht. 
 
   Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigt werden sollen, müssen diesen in jedem Fall Weisungen 
   für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die 
   Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
   Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   keine Vollmachten und Aufträge zur Ausübung des Rede- und Fragerechts, 
   zur Stellung von Anträgen und zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
   Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen und sich bei Abstimmungen 
   zu Verfahrensanträgen sowie solchen Abstimmungen, für die keine 
   Weisung erteilt wurde, stets der Stimme enthalten werden. 
 
   Vollmachten zugunsten der von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter können bis zum 5. Mai 2015 (24.00 Uhr MESZ) unter 
   der nachstehenden Adresse (postalisch, per Telefax oder per E-Mail) 
 
           Hauptversammlung Klöckner & Co SE 
           c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH 
           Postfach 57 03 64 
           22772 Hamburg 
 
 
           Telefax: +49 69 71267173 
           E-Mail: hv-service.kloeckner@adeus.de 
 
 
   oder über unseren Hauptversammlungs-Online-Service 
   (www.kloeckner.com/hv-service) erteilt werden. 
 
   Sofern Sie über unseren Hauptversammlungs-Online-Service eine 
   Vollmacht zugunsten der von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter erteilt haben, können Sie Ihre Weisungen - wenn 
   gewünscht - noch bis zum 12. Mai 2015 (8.00 Uhr MESZ) ändern. 
 
   Nähere Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten 
   unsere Aktionäre zusammen mit den Einladungsunterlagen zugesandt. 
   Diese Informationen sind außerdem im Internet unter 
   www.kloeckner.com/hauptversammlung abrufbar. 
 
   Verfahren für die Stimmrechtsausübung im Wege der Briefwahl 
 
   Auch in diesem Jahr bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Stimme 
   bereits im Vorfeld der Hauptversammlung per Briefwahl abzugeben. Ein 
   entsprechendes Formular erhalten Aktionäre zusammen mit den 
   Einladungsunterlagen zugesandt. Das Formular für die Briefwahl wird 
   Aktionären ferner jederzeit auf Verlangen in Textform übermittelt. Es 
   ist schließlich unter www.kloeckner.com/hauptversammlung im Internet 
   abrufbar. Auch im Fall der Briefwahl sind eine rechtzeitige Anmeldung 
   zur Hauptversammlung sowie eine Eintragung im Aktienregister der 
   Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung erforderlich. Die per 
   Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen spätestens bis zum Ablauf des 5. 
   Mai 2015 (24.00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse (postalisch, 
   per Telefax oder per E-Mail) 
 
           Hauptversammlung Klöckner & Co SE 
           c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH 
           Postfach 57 03 64 
           22772 Hamburg 
 
 
           Telefax: +49 69 71267173 
           E-Mail: hv-service.kloeckner@adeus.de 
 
 
   bei der Gesellschaft eingehen oder über unseren 
   Hauptversammlungs-Online-Service (www.kloeckner.com/hv-service) 
   abgegeben werden. Sofern Sie die Briefwahl über unseren 
   Hauptversammlungs-Online-Service vorgenommen haben, können Sie diese 
   Stimmrechtsausübung - wenn gewünscht - noch bis zum 12. Mai 2015 (8.00 
   Uhr MESZ) ändern oder widerrufen. Die persönliche Teilnahme des 
   Aktionärs oder eines von ihm Bevollmächtigten an der Hauptversammlung 
   gilt automatisch als Widerruf bereits abgegebener Briefwahlstimmen. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG zu 
   einem oder mehreren Tagesordnungspunkten sind ausschließlich an die 
   nachstehende Adresse (postalisch, per Telefax oder per E-Mail) zu 
   richten: 
 
           Klöckner & Co SE 
           Zentralbereich Human Resources/Legal & Compliance 
           Am Silberpalais 1 
           47057 Duisburg 
 
 
           Telefax: +49 203 57900-2284 
           E-Mail: hv@kloeckner.com 
 
 
   Alle nach Maßgabe der §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machenden Anträge 
   und Wahlvorschläge von Aktionären werden gemäß den gesetzlichen 
   Bestimmungen sowie mit etwaigen Stellungnahmen der Verwaltung im 
   Internet unter www.kloeckner.com/hauptversammlung veröffentlicht, 
   sofern sie unter der vorgenannten Adresse bis spätestens zum Ablauf 
   des 27. April 2015 (24.00 Uhr MESZ) zugegangen sind. 
 
   Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit 
   gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG und § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG i. V. m. § 122 Abs. 2 AktG 
   können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens einen anteiligen 
   Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 500.000,00 erreichen 
   (dies entspricht 200.000 Stückaktien der Gesellschaft), verlangen, 
   dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht 
   werden. 
 
   Ein solches Tagesordnungsergänzungsverlangen muss der Gesellschaft 
   schriftlich unter Beifügung der gesetzlich erforderlichen Nachweise 
   und Unterlagen mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis 
   spätestens bis zum Ablauf des 11. April 2015 (24.00 Uhr MESZ), unter 
   folgender Adresse zugehen: 
 
           Klöckner & Co SE 
           Zentralbereich Human Resources/Legal & Compliance 
           Am Silberpalais 1 
           47057 Duisburg 
 
 
   Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Gemäß § 131 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär und jeder 
   Aktionärsvertreter in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
   Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen 
   Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie 
   über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
   einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur 
   sachgemäßen Beurteilung eines oder mehrerer Tagesordnungspunkte 
   erforderlich ist. Wir weisen darauf hin, dass der Vorstand unter den 
   in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen die Auskunft verweigern 
   darf. 
 
   Angabe der Internetseite, über die hauptversammlungsrelevante 
   Informationen zugänglich sind 
 
   Diese Einberufung sowie alle sonstigen Informationen zur 
   Hauptversammlung einschließlich einer weitergehenden Erläuterung zu 
   den vorstehend beschriebenen Rechten der Aktionäre sowie der nach § 
   124a AktG zugänglich zu machenden Informationen sind über die 
   Internetseite www.kloeckner.com/hauptversammlung zugänglich. 
 
   Übertragung der Hauptversammlung 
 
   Am Tage der Hauptversammlung ab 10.30 Uhr können die Eröffnung der 
   Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter, die Rede des 
   Vorstandsvorsitzenden sowie der Bericht des Aufsichtsrats live im 
   Internet unter www.kloeckner.com/hauptversammlung verfolgt werden. 
   Nach Abschluss der Hauptversammlung werden diese Beiträge dort als 
   Aufzeichnung zur Verfügung stehen. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung ist das 
   Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 249.375.000,00 in 
   99.750.000 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt, die jeweils 
   eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
   beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung daher 
   99.750.000. 
 
   Duisburg, im März 2015 
 
   Klöckner & Co SE 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
27.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Klöckner & Co SE 
              Am Silberpalais 1 
              47057 Duisburg 
              Deutschland 
Telefon:      +49 203 3072122 
E-Mail:       christina.kolbeck@kloeckner.de 
Internet:     http://www.kloeckner.de 
ISIN:         DE000KC01000 
WKN:          KC0100 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
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(END) Dow Jones Newswires

March 27, 2015 10:27 ET (14:27 GMT)

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