Bayer Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 27.03.2015 15:28 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Bayer Aktiengesellschaft Leverkusen Einladung Wir berufen hiermit unsere ordentliche Hauptversammlung ein auf Mittwoch, den 27. Mai 2015, um 10:00 Uhr, Congress-Centrum Koelnmesse, Eingang Nord, Halle 9, Deutz-Mülheimer-Straße 111, 50679 Köln. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das Geschäftsjahr 2014, sowie Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den gesamten im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von Euro 1.860.632.568,00 zur Ausschüttung einer Dividende von Euro 2,25 je dividendenberechtigter Aktie zu verwenden. Die Dividendensumme beruht auf der Anzahl der dividendenberechtigten Aktien am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand. Falls die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene Aktien hält und deshalb die Anzahl der zum Zeitpunkt der Hauptversammlung dividendenberechtigten Aktien niedriger ist als diejenige am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses, werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen entsprechend angepassten Gewinnverwendungsvorschlag unterbreiten mit der Maßgabe, dass bei unveränderter Ausschüttung einer Dividende von Euro 2,25 je Aktie der verbleibende Betrag des Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorgetragen wird. Der vom Vorstand am 13. Februar 2015 aufgestellte Jahresabschluss ist vom Aufsichtsrat am 25. Februar 2015 gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) gebilligt worden; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zugleich hat der Aufsichtsrat den Konzernabschluss gebilligt. Einer Beschlussfassung der Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses oder zur Billigung des Konzernabschlusses nach § 173 AktG bedarf es deshalb nicht. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG lediglich zugänglich zu machen, ohne dass es - abgesehen von der Beschlussfassung über die Gewinnverwendung - einer Beschlussfassung hierzu bedarf. 2. Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. Wahl zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz 1976 aus 20 Mitgliedern zusammen, von denen jeweils 10 Mitglieder durch die Anteilseigner und die Arbeitnehmer zu wählen sind. Mit Wirkung zum 30. September 2014 hat der von den Anteilseignern gewählte Herr Dr. Klaus Kleinfeld, New York/USA, sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt und ist damit aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 1. Oktober 2014 ist Herr Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Otmar D. Wiestler, Heidelberg, zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden. Herr Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Wiestler soll nunmehr durch die Hauptversammlung als Mitglied des Aufsichtsrats gewählt werden. Gemäß § 104 Abs. 5 AktG endet die gerichtliche Bestellung von Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Wiestler im Fall seiner Wahl durch die ordentliche Hauptversammlung 2015. Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf einen entsprechenden Vorschlag des Nominierungsausschusses - vor, als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Otmar D. Wiestler, Vorstandsvorsitzender und wissenschaftlicher Stiftungsvorstand des Deutschen Krebsforschungszentrums, Heidelberg, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Herr Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Wiestler ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Abgesehen davon, dass Herr Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Wiestler bereits bisher Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist, bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Wiestler einerseits und den Gesellschaften des Bayer-Konzerns, den Organen der Bayer Aktiengesellschaft oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Bayer Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär andererseits. 5. Anpassung des Unternehmensgegenstands (§ 2 Abs. 1 der Satzung) Der in § 2 Abs. 1 der Satzung festgelegte Unternehmensgegenstand soll an die sich verändernden wirtschaftlichen Gegebenheiten im Bayer-Konzern angepasst werden. § 2 Abs. 1 der Satzung lautet zurzeit wie folgt: 'Gegenstand des Unternehmens ist Erzeugung, Vertrieb, sonstige industrielle Betätigung oder Erbringung von Dienstleistungen auf den Gebieten Gesundheit, Landwirtschaft, Polymere und Chemie.' Der Vorstand der Bayer AG hat im September 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Bayer AG beschlossen, die Geschäfte des Bayer-Konzerns zukünftig ausschließlich auf die Life-Science-Geschäfte HealthCare und CropScience zu konzentrieren und MaterialScience als eigenständiges Unternehmen zu verselbstständigen und an die Börse zu bringen. MaterialScience entwickelt, produziert und vermarktet Polymer-Werkstoffe und bestimmte anorganische Grundchemikalien. Über die Beteiligung der Bayer AG an der Currenta GmbH & Co. OHG ('Currenta') erbringt der Bayer-Konzern auch nach vollständiger Trennung von MaterialScience noch Dienstleistungen auf den Gebieten Chemie und Polymere. Currenta betreibt den sogenannten CHEMPARK, der als Infrastrukturanbieter für chemienahe Dienstleistungen (einschließlich solcher Dienstleistungen im Bereich Polymere) an drei deutschen Standorten vertreten ist und dort zahlreiche Dienstleistungen für Unternehmen aus dem Bayer-Konzern und für andere Unternehmen zur Verfügung stellt. Sowohl der bevorstehenden, aber noch nicht abgeschlossenen Verselbstständigung von MaterialScience als auch der von dieser Verselbstständigung nicht erfassten Beteiligung an Currenta und der damit weiter bestehenden Tätigkeit im Bereich Dienstleistungen auf den Gebieten Chemie und Polymere soll durch die vorgeschlagene Änderung des Unternehmensgegenstands Rechnung getragen werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den Unternehmensgegenstand in der Satzung entsprechend anzupassen und folgenden Beschluss zu fassen: § 2 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Gegenstand des Unternehmens ist Erzeugung, Vertrieb, sonstige industrielle Betätigung oder Erbringung von Dienstleistungen auf den Gebieten Gesundheit und Landwirtschaft. Die Gesellschaft kann diese Tätigkeiten auch auf den Gebieten Polymere und Chemie erbringen.' 6. Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, als Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 sowie als Prüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2015 zu wählen. Ab Einberufung der Hauptversammlung sind zusammen mit dieser Einberufung insbesondere folgende Unterlagen im Internet unter www.bayer.de/hauptversammlung zugänglich: * Jahresabschluss, Konzernabschluss, zusammengefasster Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats, erläuternder Bericht des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben, Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das Geschäftsjahr 2014 (Tagesordnungspunkt 1). Diese Unterlagen sind zudem auch während der Hauptversammlung zugänglich. Zusätzlich werden diese Unterlagen auf Verlangen jedem Aktionär kostenlos in Kopie überlassen; dies gilt mit der Ausnahme der
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March 27, 2015 10:29 ET (14:29 GMT)