ISARIA Wohnbau AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
27.03.2015 15:31
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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ISARIA Wohnbau AG
München
ISIN: DE000A1E8H38
WKN: A1E8H3
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Freitag, dem 8. Mai 2015, um 10.00 Uhr
in der Leopoldstraße 10, 80802 München,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2015 ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
ISARIA Wohnbau AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2014, der Lageberichte für die ISARIA Wohnbau AG
und den Konzern für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Berichts
des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das
Geschäftsjahr 2014
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im
Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen,
weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss
bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit
festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem
Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz generell
lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit
der Einsichtnahme und keine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung vor.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 8. Mai 2015 endet die
Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder. Die
Aufsichtsratsmitglieder müssen daher neu gewählt werden.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs.
1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft
aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung
gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge
nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Prof. Dr. Raimund Baumann, Rechtsanwalt, wohnhaft
in Stuttgart
b) Robert Unger, Rechtsanwalt, wohnhaft in Berlin,
und
c) Michael Kranich, Executive Director, wohnhaft in
Pfäffikon,
mit Wirkung zur Beendigung dieser Hauptversammlung und für die
Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, zu
Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.
Von den Kandidaten für den Aufsichtsrat qualifiziert sich vor
allem Herr Prof. Dr. Raimund Baumann aufgrund seiner Expertise
als Rechtsanwalt und Steuerberater als unabhängiger
Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.
Die Wahlvorschläge berücksichtigen im Übrigen die vom
Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung.
Gemäß Nr. 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance
Kodex wird darauf hingewiesen, dass Herr Prof. Dr. Raimund
Baumann für den Fall seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat
seine Bereitschaft erklärt hat, erneut für den
Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.
Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden im Einklang mit Ziffer
5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex als Einzelwahl
durchgeführt.
Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Herr Prof. Dr. Raimund Baumann,
Rechtsanwalt und Steuerberater, Stuttgart
* MBS AG - Aufsichtsratsvorsitzender
* LMT GmbH & Co. KG - Aufsichtsratsvorsitzender
* Seibt & Kapp Maschinenfabrik GmbH & Co. KG - Beiratsmitglied
* Jessen Holding GmbH & Co. KG - Beiratsmitglied
Herr Robert Unger,
Rechtsanwalt, Berlin
* keine weiteren Mandate
Herr Michael Kranich,
Executive Director der aeris CAPITAL, Pfäffikon, Schweiz
* Park & Bellheimer AG - Aufsichtsratsvorsitzender
* ZetVisions AG - stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
* Leonardo Venture GmbH & KGaA - stellvertretender
Aufsichtsratsvorsitzender
* Epple Holding GmbH - Vorsitzender des Beirats
* VRmagic Holding AG - Aufsichtsrat
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Nörenberg * Schröder GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu
wählen.
* * *
Weitere Angaben
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft
23.764.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben. Jede
Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt
somit 23.764.000. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung
angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Zum Nachweis der
Berechtigung bedarf es eines Nachweises des Anteilsbesitzes. Ein in
Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut reicht für den Nachweis aus. Der Nachweis hat
sich auf den Beginn des 17. April 2015 (0.00 Uhr) zu beziehen
('Nachweisstichtag'). Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung
müssen der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer
Sprache spätestens bis zum Ablauf des 1. Mai 2015 (24.00 Uhr) unter
der folgenden Adresse zugehen:
ISARIA Wohnbau AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Wilhelmshofstraße 67
74321 Bietigheim-Bissingen
oder per Telefax: 07142 / 78 86 67-55
oder per E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär,
wer den Nachweis über den Anteilsbesitz erbracht hat. Die Berechtigung
zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
vollständigen oder partiellen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für
Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär
werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und
stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, zum
Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben
lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Wird ein Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125
Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine
Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG
bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils
bei diesen zu erfragen sind.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft
benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres
Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der
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