ISARIA Wohnbau AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 27.03.2015 15:31 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- ISARIA Wohnbau AG München ISIN: DE000A1E8H38 WKN: A1E8H3 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 8. Mai 2015, um 10.00 Uhr in der Leopoldstraße 10, 80802 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2015 ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ISARIA Wohnbau AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, der Lageberichte für die ISARIA Wohnbau AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2014 Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz generell lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit der Einsichtnahme und keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat Mit Beendigung der Hauptversammlung am 8. Mai 2015 endet die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder. Die Aufsichtsratsmitglieder müssen daher neu gewählt werden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, a) Prof. Dr. Raimund Baumann, Rechtsanwalt, wohnhaft in Stuttgart b) Robert Unger, Rechtsanwalt, wohnhaft in Berlin, und c) Michael Kranich, Executive Director, wohnhaft in Pfäffikon, mit Wirkung zur Beendigung dieser Hauptversammlung und für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. Von den Kandidaten für den Aufsichtsrat qualifiziert sich vor allem Herr Prof. Dr. Raimund Baumann aufgrund seiner Expertise als Rechtsanwalt und Steuerberater als unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Die Wahlvorschläge berücksichtigen im Übrigen die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung. Gemäß Nr. 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass Herr Prof. Dr. Raimund Baumann für den Fall seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat seine Bereitschaft erklärt hat, erneut für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden im Einklang mit Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex als Einzelwahl durchgeführt. Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Herr Prof. Dr. Raimund Baumann, Rechtsanwalt und Steuerberater, Stuttgart * MBS AG - Aufsichtsratsvorsitzender * LMT GmbH & Co. KG - Aufsichtsratsvorsitzender * Seibt & Kapp Maschinenfabrik GmbH & Co. KG - Beiratsmitglied * Jessen Holding GmbH & Co. KG - Beiratsmitglied Herr Robert Unger, Rechtsanwalt, Berlin * keine weiteren Mandate Herr Michael Kranich, Executive Director der aeris CAPITAL, Pfäffikon, Schweiz * Park & Bellheimer AG - Aufsichtsratsvorsitzender * ZetVisions AG - stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender * Leonardo Venture GmbH & KGaA - stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender * Epple Holding GmbH - Vorsitzender des Beirats * VRmagic Holding AG - Aufsichtsrat 5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Nörenberg * Schröder GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen. * * * Weitere Angaben Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft 23.764.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 23.764.000. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung bedarf es eines Nachweises des Anteilsbesitzes. Ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut reicht für den Nachweis aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 17. April 2015 (0.00 Uhr) zu beziehen ('Nachweisstichtag'). Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum Ablauf des 1. Mai 2015 (24.00 Uhr) unter der folgenden Adresse zugehen: ISARIA Wohnbau AG c/o BADER & HUBL GmbH Wilhelmshofstraße 67 74321 Bietigheim-Bissingen oder per Telefax: 07142 / 78 86 67-55 oder per E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de Bedeutung des Nachweisstichtags Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, wer den Nachweis über den Anteilsbesitz erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder partiellen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Wird ein Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der
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March 27, 2015 10:32 ET (14:32 GMT)