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DGAP-HV: ISARIA Wohnbau AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2015 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

ISARIA Wohnbau AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
27.03.2015 15:31 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   ISARIA Wohnbau AG 
 
   München 
 
   ISIN: DE000A1E8H38 
   WKN: A1E8H3 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
 
   Freitag, dem 8. Mai 2015, um 10.00 Uhr 
 
   in der Leopoldstraße 10, 80802 München, 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2015 ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           ISARIA Wohnbau AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
           31. Dezember 2014, der Lageberichte für die ISARIA Wohnbau AG 
           und den Konzern für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Berichts 
           des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands 
           zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das 
           Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im 
           Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen, 
           weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss 
           bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit 
           festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem 
           Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz generell 
           lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit 
           der Einsichtnahme und keine Beschlussfassung durch die 
           Hauptversammlung vor. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Mit Beendigung der Hauptversammlung am 8. Mai 2015 endet die 
           Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder. Die 
           Aufsichtsratsmitglieder müssen daher neu gewählt werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 
           1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft 
           aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung 
           gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge 
           nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
       a)    Prof. Dr. Raimund Baumann, Rechtsanwalt, wohnhaft 
             in Stuttgart 
 
 
       b)    Robert Unger, Rechtsanwalt, wohnhaft in Berlin, 
             und 
 
 
       c)    Michael Kranich, Executive Director, wohnhaft in 
             Pfäffikon, 
 
 
 
           mit Wirkung zur Beendigung dieser Hauptversammlung und für die 
           Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, zu 
           Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. 
           Von den Kandidaten für den Aufsichtsrat qualifiziert sich vor 
           allem Herr Prof. Dr. Raimund Baumann aufgrund seiner Expertise 
           als Rechtsanwalt und Steuerberater als unabhängiger 
           Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
 
           Die Wahlvorschläge berücksichtigen im Übrigen die vom 
           Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung. 
 
 
           Gemäß Nr. 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird darauf hingewiesen, dass Herr Prof. Dr. Raimund 
           Baumann für den Fall seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat 
           seine Bereitschaft erklärt hat, erneut für den 
           Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. 
 
 
           Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden im Einklang mit Ziffer 
           5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex als Einzelwahl 
           durchgeführt. 
 
 
           Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
           Herr Prof. Dr. Raimund Baumann, 
           Rechtsanwalt und Steuerberater, Stuttgart 
           * MBS AG - Aufsichtsratsvorsitzender 
           * LMT GmbH & Co. KG - Aufsichtsratsvorsitzender 
           * Seibt & Kapp Maschinenfabrik GmbH & Co. KG - Beiratsmitglied 
           * Jessen Holding GmbH & Co. KG - Beiratsmitglied 
 
 
           Herr Robert Unger, 
           Rechtsanwalt, Berlin 
           * keine weiteren Mandate 
 
 
           Herr Michael Kranich, 
           Executive Director der aeris CAPITAL, Pfäffikon, Schweiz 
           * Park & Bellheimer AG - Aufsichtsratsvorsitzender 
           * ZetVisions AG - stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender 
           * Leonardo Venture GmbH & KGaA - stellvertretender 
           Aufsichtsratsvorsitzender 
           * Epple Holding GmbH - Vorsitzender des Beirats 
           * VRmagic Holding AG - Aufsichtsrat 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Nörenberg * Schröder GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu 
           wählen. 
 
 
   * * * 
 
   Weitere Angaben 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft 
   23.764.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben. Jede 
   Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 
   somit 23.764.000. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung 
   angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Zum Nachweis der 
   Berechtigung bedarf es eines Nachweises des Anteilsbesitzes. Ein in 
   Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
   depotführende Institut reicht für den Nachweis aus. Der Nachweis hat 
   sich auf den Beginn des 17. April 2015 (0.00 Uhr) zu beziehen 
   ('Nachweisstichtag'). Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung 
   müssen der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer 
   Sprache spätestens bis zum Ablauf des 1. Mai 2015 (24.00 Uhr) unter 
   der folgenden Adresse zugehen: 
 
   ISARIA Wohnbau AG 
   c/o BADER & HUBL GmbH 
   Wilhelmshofstraße 67 
   74321 Bietigheim-Bissingen 
   oder per Telefax: 07142 / 78 86 67-55 
   oder per E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, 
   wer den Nachweis über den Anteilsbesitz erbracht hat. Die Berechtigung 
   zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder partiellen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang 
   des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für 
   Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
   Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
   werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und 
   stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur 
   Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, zum 
   Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben 
   lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. 
   Wird ein Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 
   Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG 
   bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils 
   bei diesen zu erfragen sind. 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft 
   benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres 
   Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 27, 2015 10:32 ET (14:32 GMT)

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