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DGAP-HV: Adler Modemärkte AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Adler Modemärkte AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2015 in Aschaffenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Adler Modemärkte AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
30.03.2015 15:16 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Adler Modemärkte AG 
 
   Haibach 
 
   ISIN DE000A1H8MU2 
   WKN A1H8MU 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen 
   Hauptversammlung am 
 
   Mittwoch, den 13. Mai 2015, um 10.00 Uhr, 
 
   im Kleinen Saal der Stadthalle am Schloss in 
 
   63739 Aschaffenburg, Schloßplatz 1, 
 
   ein. 
 
   I. Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des 
           Lageberichts für die Adler Modemärkte AG und des Lageberichts 
           für den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
           HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate 
           Governance- und des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 
           2014 
 
 
           Alle vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter 
           www.adlermode-unternehmen.com im Bereich Investor Relations 
           unter der Rubrik 'Hauptversammlung' erhältlich. Ferner werden 
           die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und 
           erläutert. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 17. März 2015 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer 
           Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer Billigung des 
           Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG 
           bedarf es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
           Beschlussfassung erfolgt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz zum 
           31. Dezember 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
           13.516.455,42 wie folgt zu verwenden: 
 
 
   1.    Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,50 je             EUR 
         dividendenberechtigter Stückaktie:              9.255.000,00 
 
   2.    Einstellung in die Gewinnrücklagen:                      EUR 
                                                         4.261.455,42 
 
 
           Die Dividende wird voraussichtlich am 15. Mai 2015 ausbezahlt. 
 
 
           Der oben genannte Ausschüttungsbetrag basiert auf dem zur Zeit 
           des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat 
           vorhandenen, dividendenberechtigten Grundkapital der 
           Gesellschaft. Eigene Aktien sind nicht dividendenberechtigt. 
           Im Zeitpunkt des Gewinnvorschlags hielt die Gesellschaft keine 
           eigenen Aktien. Sollte sich die Zahl der 
           dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung 
           verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend 
           angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der 
           unverändert eine Dividende von EUR 0,50 je 
           dividendenberechtigter Aktie sowie einen entsprechend 
           angepassten Betrag zur Einstellung in die Gewinnrücklagen 
           vorsieht. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses 
           Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses 
           Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers 
           für das Geschäftsjahr 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses, vor, PricewaterhouseCoopers AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschluss- und 
           Konzernabschlussprüfer für das am 31. Dezember 2015 endende 
           Geschäftsjahr 2015 zu wählen. Dies umfasst auch die Wahl zum 
           Prüfer für eine prüferische Durchsicht von 
           Zwischenfinanzberichten, die vor der nächsten ordentlichen 
           Hauptversammlung der Gesellschaft aufgestellt werden, soweit 
           die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte 
           beauftragt wird. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Billigung des Systems 
           zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Die Hauptversammlung am 23. Mai 2012 hat das seit 2011 
           geltende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder mit 
           großer Mehrheit gebilligt, das Grundlage für die Festsetzung 
           der Vorstandsvergütung für die zurückliegenden Geschäftsjahre 
           von 2011 bis 2014 war. Nachdem der Aufsichtsrat nach ersten 
           Anpassungen in 2013 mit Wirkung zum 1. Januar 2015 erneut über 
           Anpassungen des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder 
           beschlossen hat, soll die Hauptversammlung über die Billigung 
           dieses angepassten Systems beschließen. 
 
 
           Im Vergütungsbericht wird zusätzlich zur Vergütung der 
           Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2014 auch das 
           Vergütungssystem einschließlich der beschlossenen Änderungen 
           beschrieben. Dieses seit dem 1. Januar 2015 geltende System 
           zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ist Gegenstand der 
           Beschlussfassung. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des 
           Geschäftsberichts und Bestandteil der unter Tagesordnungspunkt 
           1 genannten Unterlagen, die im Internet unter 
           www.adlermode-unternehmen.com im Bereich Investor Relations 
           unter der Rubrik 'Hauptversammlung' erhältlich sind. Ferner 
           werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich 
           gemacht und erläutert. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das seit dem 1. Januar 
           2015 geltende und im Vergütungsbericht als Bestandteil des 
           Geschäftsberichts 2014 erläuterte System zur Vergütung der 
           Vorstandsmitglieder gemäß § 120 Abs. 4 AktG zu billigen. 
 
 
   II. Weitere Angaben zur Einberufung 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Die Gesamtzahl der Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 18.510.000 Stück. Sämtliche ausgegebenen Aktien 
   gehören derselben Aktiengattung an. Jede Stückaktie gewährt eine 
   Stimme; die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demnach im Zeitpunkt 
   der Einberufung dieser Hauptversammlung 18.510.000 Stimmen. Die 
   Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   keine eigenen Aktien. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung der Adler Modemärkte AG nur 
   diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig unter Beifügung 
   des in § 123 Abs. 3 AktG bestimmten Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Die Anmeldung und der 
   Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am Mittwoch, 6. Mai 2015, 
   24.00 Uhr in Textform (§ 126b BGB) unter der nachstehenden 
   Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
           Adler Modemärkte AG 
           c/o HCE Haubrok AG 
           Landshuter Allee 10 
           80637 München 
           Telefax: +49 (0) 89 21027 289 
           E-Mail: meldedaten@hce.de 
 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß § 123 Abs. 3 AktG ist durch das 
   depotführende Institut in Textform (§ 126b BGB) zu erstellen und hat 
   sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf 
   Mittwoch, 22. April 2015, 0.00 Uhr (Nachweisstichtag), zu beziehen. 
   Lassen Aktionäre ihre Aktien nicht in einem von einem Kredit- oder 
   Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot verwahren, kann der 
   Nachweis ihres Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft sowie von 
   innerhalb der Europäischen Union ansässigen Notaren, 
   Wertpapiersammelbanken oder Kredit- oder 
   Finanzdienstleistungsinstituten ausgestellt werden; für diesen 
   Nachweis gelten die vorgenannten Bestimmungen zur Textform in 
   deutscher oder englischer Sprache, dem Nachweisstichtag und der 
   Zugangsfrist entsprechend. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
   Aktionär nur, wer den Nachweis zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die 
   Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder 
   Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu 
   verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form 
   erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 30, 2015 09:16 ET (13:16 GMT)

Anteilsbesitzes einher. Insbesondere haben Aktienveräußerungen nach 
   dem Nachweisstichtag für Inhalt und Umfang des gesetzlichen Teilnahme- 
   und Stimmrechts des Veräußerers keine Bedeutung. Entsprechendes gilt 
   für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die 
   zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach 
   Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den 
   Anteilsbesitz werden den Aktionären bzw. den von ihnen benannten 
   Bevollmächtigten von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
   für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen 
   Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank oder ein sonstiges 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person 
   ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der 
   ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder den 
   Bevollmächtigten. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
   kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Vollmachten können in Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung gegenüber 
   dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erteilt 
   werden. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die 
   Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden 
   erklärten Bevollmächtigung stehen folgende Postanschrift, Faxnummer 
   und E-Mail-Adresse zur Verfügung: 
 
           Adler Modemärkte AG 
           c/o HCE Haubrok AG 
           Landshuter Allee 10 
           80637 München 
           Telefax: +49 (0) 89 210 27 289 
           E-Mail: vollmacht@hce.de 
 
 
   Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
   Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
   gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; 
   die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu 
   Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise 
   geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Für den Widerruf einer Vollmacht gelten die vorangehenden Sätze 
   entsprechend. 
 
   Ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung 
   werden den ordnungsgemäß angemeldeten Personen übersandt. Das 
   Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen 
   zugesandt und ist außerdem im Internet unter 
   www.adlermode-unternehmen.com im Bereich Investor Relations unter der 
   Rubrik 'Hauptversammlung' abrufbar. Die Aktionäre werden gebeten, 
   Vollmacht vorzugsweise mittels des von der Gesellschaft zur Verfügung 
   gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen. 
 
   Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich durch die 
   Stimmrechtsvertreter der Adler Modemärkte AG, die das Stimmrecht gemäß 
   den Weisungen der Aktionäre ausüben, vertreten zu lassen. Die 
   Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen ihre 
   Aktien gemäß vorstehenden Voraussetzungen form- und fristgerecht zur 
   Hauptversammlung anmelden. Um die rechtzeitige Anmeldung der Aktien 
   sicherzustellen, sollte die Anmeldung möglichst frühzeitig bei der 
   Depotbank eingehen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind 
   ausschließlich berechtigt, aufgrund erteilter Weisungen abzustimmen. 
   Ihnen sind daher neben der Vollmacht zusätzlich Weisungen für die 
   Ausübung des Stimmrechts zu erteilen. Ohne eine ausdrückliche und 
   eindeutige Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung 
   werden die Stimmrechtsvertreter der Adler Modemärkte AG das Stimmrecht 
   nicht ausüben. Aktionäre, die den Stimmrechtsvertretern der 
   Gesellschaft Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, werden gebeten, 
   hierzu das mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachts- und 
   Weisungsformular zu verwenden. Alternativ wird dieses Vollmachts- und 
   Weisungsformular den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen zugesandt 
   und ist außerdem im Internet unter www.adlermode-unternehmen.com im 
   Bereich Investor Relations unter der Rubrik 'Hauptversammlung' 
   abrufbar. Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtvertreter der 
   Gesellschaft im Vorfeld der Hauptversammlung müssen der Gesellschaft 
   unter der oben für die Vollmachtserteilung angegebenen Postanschrift, 
   Faxnummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens zum Dienstag, 12. Mai 
   2015, 24.00 Uhr, zugehen. Eine Erteilung von Vollmacht und Weisungen 
   an die Stimmrechtsvertreter am Tag der Hauptversammlung ist am An- und 
   Abmeldeschalter bis zum Beginn der Abstimmungen möglich. 
 
   Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen unseren Aktionären auch 
   im Internet unter www.adlermode-unternehmen.com im Bereich Investor 
   Relations unter der Rubrik 'Hauptversammlung' zur Verfügung. 
 
   Rechtzeitig abgegebene Vollmacht und Weisungen an die 
   Stimmrechtvertreter der Gesellschaft können bis Dienstag, 12. Mai 
   2015, 24.00 Uhr schriftlich, in Textform oder elektronisch unter der 
   oben genannten Adresse geändert oder widerrufen werden. Entscheidend 
   ist der Eingang bei der Gesellschaft. Die persönliche Teilnahme eines 
   Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung 
   gilt automatisch als Widerruf der zuvor abgegebenen Vollmacht an die 
   Stimmrechtvertreter der Gesellschaft. 
 
   Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt 
   werden, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt 
   auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. 
 
   Bitte beachten Sie, dass Sie keine Weisungen für mögliche Abstimmungen 
   über eventuelle, erst in der Hauptversammlung vorgebrachte 
   Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld der 
   Hauptversammlung mitgeteilte Anträge einschließlich Verfahrensanträge 
   abgeben können. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter zur Antrag- 
   und Fragenstellung ist ausgeschlossen. 
 
   Briefwahl 
 
   Aktionäre können ihre Stimme auch ohne an der Hauptversammlung 
   teilzunehmen durch Briefwahl abgeben; eine Ermächtigung an den 
   Vorstand, eine derartige Briefwahl vorzusehen, sieht § 21 Abs. 3 der 
   Satzung der Gesellschaft ausdrücklich vor. Zur Ausübung des 
   Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die ihren Anteilsbesitz (wie unter dem Punkt 'Teilnahme an 
   der Hauptversammlung') nachgewiesen und sich rechtzeitig angemeldet 
   haben. Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl ist auf die Abstimmung 
   über Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und auf 
   mit einer Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekannt 
   gemachte Beschlussvorschläge von Aktionären begrenzt. Die Stimmabgabe 
   im Wege der Briefwahl erfolgt schriftlich, in Textform oder in 
   elektronischer Form und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 
   Dienstag, 12. Mai 2015, 24.00 Uhr unter der nachstehenden 
   Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
           Adler Modemärkte AG 
           c/o HCE Haubrok AG 
           Landshuter Allee 10 
           80637 München 
           Telefax: +49 (0) 89 210 27 289 
           E-Mail: briefwahl@hce.de 
 
 
   Formulare zur Stimmabgabe im Wege der Briefwahl werden der 
   Eintrittskarte beigefügt. Ein Formular zur Stimmabgabe im Wege der 
   Briefwahl ist außerdem im Internet unter www.adlermode-unternehmen.com 
   im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 'Hauptversammlung' 
   abrufbar. Es kann zudem unter der oben genannten Adresse per Post, per 
   Telefax oder per E-Mail angefordert werden. Auf dem Formular finden 
   Aktionäre weitere Hinweise zur Briefwahl. Auch bevollmächtigte 
   Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§§ 
   135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) oder Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 
   AktG, insbesondere Aktionärsvereinigungen, können sich der Briefwahl 
   bedienen. Rechtzeitig abgegebene Briefwahlstimmen können bis Dienstag, 
   12. Mai 2015, 24.00 Uhr schriftlich, in Textform oder elektronisch 
   unter der oben genannten Adresse geändert oder widerrufen werden. 
   Entscheidend ist der Eingang bei der Gesellschaft. 
 
   Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines bevollmächtigten 
   Dritten an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der 
   zuvor abgegebenen Briefwahlstimmen. 
 
   Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt 
   werden, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt 
   insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der 
   Einzelabstimmung. 
 
   Bitte beachten Sie, dass Sie keine Briefwahlstimmen für mögliche 
   Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung 
   vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im 
   Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge einschließlich 

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