Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 18.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 689 internationalen Medien
Kurze Gold-Preis-Konsolidierung zum Einstieg in diese Aktie nutzen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
69 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Homag Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2015 in Freudenstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Homag Group AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
31.03.2015 15:44 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   HOMAG Group AG 
 
   Schopfloch 
 
   ISIN: DE0005297204 
   Wertpapierkennnummer: 529720 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung 
   der HOMAG Group AG ein, die am 
 
   Freitag, den 8. Mai 2015, um 10.30 Uhr 
 
   im Kurhaus Freudenstadt, Lauterbadstraße 5, 72250 Freudenstadt, 
   stattfindet. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des 
           zusammengefassten Lageberichts der HOMAG Group AG und des 
           Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB, jeweils für das am 31. 
           Dezember 2014 abgelaufene Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.homag-group.com/hauptversammlung befinden sich 
           Erläuterungen, warum zu diesem Tagesordnungspunkt kein 
           Beschluss gefasst werden soll. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten 
           Jahresabschluss der HOMAG Group AG ausgewiesenen Bilanzgewinn 
           des Geschäftsjahrs 2014 in Höhe von EUR 64.481.837,91 wie 
           folgt zu verwenden: 
 
 
                                 Ausschüttung einer                  EUR 
                                 Dividende von EUR 0,40     6.275.200,00 
                                 je 
                                 dividendenberechtigter 
                                 Stückaktie auf 
                                 15.688.000 
                                 dividendenberechtigte 
                                 Stückaktien 
 
                                 Gewinnvortrag         EUR 58.206.637,91 
 
 
                                  _________________________ 
 
 
 
                                 Bilanzgewinn          EUR 64.481.837,91 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, die 
 
 
           Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
 
 
           zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2015 zu wählen. Dieser nimmt auch die 
           prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, 
           sofern eine solche erfolgt. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Nichtoffenlegung 
           individualisierter Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder 
 
 
           Nach § 286 Abs. 5 HGB und § 314 Abs. 2 Satz 2 HGB kann die 
           Hauptversammlung für die Dauer von höchstens fünf Jahren 
           beschließen, entgegen der Regelungen nach § 285 Nr. 9 lit. a) 
           Satz 5 bis 8 HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 
           HGB keine individualisierten Angaben über die Bezüge jedes 
           einzelnen Mitglieds des Vorstands zu machen. Die Verwaltung 
           ist der Ansicht, dass eine Verpflichtung zur 
           individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung 
           unverhältnismäßig stark in die geschützte Privatsphäre der 
           betroffenen Personen eingreift. 
 
 
           Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor 
           zu beschließen: 
 
 
             'Im Jahresabschluss und Konzernabschluss der 
             Gesellschaft unterbleiben die in §§ 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 
             bis 8, 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB verlangten 
             Angaben. Dieser Beschluss gilt für die Jahres- und 
             Konzernabschlüsse der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 
             2015 bis einschließlich 2019, längstens jedoch bis zum 7. 
             Mai 2020.' 
 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur 
   Hauptversammlung anmelden ('Anmeldung') und der Gesellschaft die 
   Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
   des Stimmrechts nachweisen ('Nachweis'). Für den Nachweis reicht ein 
   in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch 
   das depotführende Institut aus. 
 
   Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor 
   der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 17. April 2015 (d.h. 
   17. April 2015, 0.00 Uhr), zu beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Die 
   Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei ausschließlich 
   nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass 
   damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
   einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die 
   Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im 
   Nachweiszeitpunkt maßgeblich; das heißt, Veräußerungen oder der Erwerb 
   von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die 
   Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
   des Stimmrechts. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis müssen bei der Gesellschaft in 
   deutscher oder englischer Sprache spätestens am 
 
   Freitag, 1. Mai 2015, 24.00 Uhr, 
 
   eingehen. Bitte verwenden Sie hierfür folgende Adresse (auch bei der 
   Übersendung per Telefax oder per E-Mail ist für den Zweck der 
   Fristwahrung der Zeitpunkt des Eingangs maßgebend): 
 
   HOMAG Group AG 
   c/o Commerzbank AG 
   GS-MO 4.1.1 General Meetings 
   60261 Frankfurt am Main, 
 
   oder Telefax: +49 (0) 69/136-26351, 
   oder E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
   Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
 
     a)    Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
           teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimm- und ihre 
           sonstigen Aktionärsrechte unter entsprechender 
           Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, auch durch eine 
           Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch im Fall der 
           Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte sind eine 
           fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis 
           des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, 
           ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber 
           der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem 
           bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird 
           den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur 
           Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann ein Formular 
           auch im Internet unter 
 
 
           www.homag-group.com/hauptversammlung 
 
 
           abgerufen werden und wird auf Verlangen auch jedem Aktionär 
           unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu 
           richten an: 
 
 
           HOMAG Group AG 
           Hauptversammlungsservice 
           Homagstraße 3-5 
           72296 Schopfloch, 
 
 
           oder Telefax: +49 (0) 7443/13-8-2461, 
           oder E-Mail: HV@homag-group.de 
 
 
           Diese Adresse (einschließlich Telefax-Nummer und 
           E-Mail-Adresse) steht von der Einberufung der Hauptversammlung 
           an auch für die Vollmachtserteilung gegenüber der 
           Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber 
           dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den 
           Widerruf von Vollmachten zur Verfügung. 
 
 
           Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein 
           anderer der in § 135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger 
           bevollmächtigt werden soll, besteht - in Ausnahme zu 
           vorstehendem Grundsatz - ein Textformerfordernis weder nach 
           dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Wir weisen 
           jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, 
           Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten 
           Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise 
           eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 
           135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. 
           Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
           oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 31, 2015 09:45 ET (13:45 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2015 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.