Homag Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 31.03.2015 15:44 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- HOMAG Group AG Schopfloch ISIN: DE0005297204 Wertpapierkennnummer: 529720 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der HOMAG Group AG ein, die am Freitag, den 8. Mai 2015, um 10.30 Uhr im Kurhaus Freudenstadt, Lauterbadstraße 5, 72250 Freudenstadt, stattfindet. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des zusammengefassten Lageberichts der HOMAG Group AG und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB, jeweils für das am 31. Dezember 2014 abgelaufene Geschäftsjahr 2014 Auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.homag-group.com/hauptversammlung befinden sich Erläuterungen, warum zu diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss gefasst werden soll. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der HOMAG Group AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2014 in Höhe von EUR 64.481.837,91 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer EUR Dividende von EUR 0,40 6.275.200,00 je dividendenberechtigter Stückaktie auf 15.688.000 dividendenberechtigte Stückaktien Gewinnvortrag EUR 58.206.637,91 _________________________ Bilanzgewinn EUR 64.481.837,91 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen. Dieser nimmt auch die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, sofern eine solche erfolgt. 6. Beschlussfassung über die Nichtoffenlegung individualisierter Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder Nach § 286 Abs. 5 HGB und § 314 Abs. 2 Satz 2 HGB kann die Hauptversammlung für die Dauer von höchstens fünf Jahren beschließen, entgegen der Regelungen nach § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB keine individualisierten Angaben über die Bezüge jedes einzelnen Mitglieds des Vorstands zu machen. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass eine Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung unverhältnismäßig stark in die geschützte Privatsphäre der betroffenen Personen eingreift. Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor zu beschließen: 'Im Jahresabschluss und Konzernabschluss der Gesellschaft unterbleiben die in §§ 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8, 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB verlangten Angaben. Dieser Beschluss gilt für die Jahres- und Konzernabschlüsse der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2015 bis einschließlich 2019, längstens jedoch bis zum 7. Mai 2020.' Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden ('Anmeldung') und der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen ('Nachweis'). Für den Nachweis reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 17. April 2015 (d.h. 17. April 2015, 0.00 Uhr), zu beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; das heißt, Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts. Die Anmeldung und der Nachweis müssen bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache spätestens am Freitag, 1. Mai 2015, 24.00 Uhr, eingehen. Bitte verwenden Sie hierfür folgende Adresse (auch bei der Übersendung per Telefax oder per E-Mail ist für den Zweck der Fristwahrung der Zeitpunkt des Eingangs maßgebend): HOMAG Group AG c/o Commerzbank AG GS-MO 4.1.1 General Meetings 60261 Frankfurt am Main, oder Telefax: +49 (0) 69/136-26351, oder E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte a) Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch im Fall der Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann ein Formular auch im Internet unter www.homag-group.com/hauptversammlung abgerufen werden und wird auf Verlangen auch jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an: HOMAG Group AG Hauptversammlungsservice Homagstraße 3-5 72296 Schopfloch, oder Telefax: +49 (0) 7443/13-8-2461, oder E-Mail: HV@homag-group.de Diese Adresse (einschließlich Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse) steht von der Einberufung der Hauptversammlung an auch für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten zur Verfügung. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt werden soll, besteht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 31, 2015 09:45 ET (13:45 GMT)