Adhoc Mitteilung gemäß § 48d Abs. 1 BörseG
Wien (pta032/07.05.2015/18:00) - 7.5.2015. Der Vorstand der CA Immobilien Anlagen AG hat beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der 27. ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Mai 2014 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein Rückkaufprogramm für eigene Aktien durchzuführen. Das Volumen beläuft sich auf bis zu zwei Millionen Stück Aktien (dies entspricht rd. 2% des derzeit aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft) mit einem Höchstlimit von 17,00 EUR je Aktie.
Im Übrigen hat sich der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert innerhalb der Bandbreite des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung zu bewegen und darf nicht niedriger als maximal 30% unter und nicht höher als maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage liegen.
Das Rückkaufprogramm ersetzt dass im November 2014 veröffentlichte Programm und beginnt frühestens am 12. Mai 2015 und endet spätestens am 7. Oktober 2016. Der Rückkauf erfolgt für jeden durch den Beschluss der Hauptversammlung erlaubten Zweck.
Details zum Aktienrückkaufprogramm sind veröffentlicht unter: http://www.caimmo.com/deu/investor_relations/aktienrueckkauf/
Details zum Aktienrückkaufprogramm Die Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms sind wie folgt:
Tag des 8. Mai 2014 Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG:
Tag und Veröffentlichung 30. Mai 2014 über ein des Informationsverbreitungssystem Ermächtigungsbeschlusses: gemäß §§ 81a Abs 1 Z 9 iVm 82 Abs 8 BörseG iVm § 11 Veröffentlichungs- und Meldeverordnung
Beginn und frühestens am 12. Mai 2015 bis voraussichtliche Dauer: 7. Oktober 2016
Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000641352)
Beabsichtigtes Volumen: bis zu 2.000.000 Stück Aktien (dies entspricht rund 2% des Grundkapital der Gesellschaft)
Gegenwert: Der Gegenwert darf nicht niedriger als maximal 30% unter (Preisuntergrenze) und nicht höher als maximal 10% über (Preisobergrenze) dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage liegen.
Art des Rückerwerbs: Erwerb über die Börse
Zweck des Rückerwerbs: Der Rückkauf erfolgt für jeden durch den Beschluss der Hauptversammlung erlaubten Zweck.
Auswirkungen auf die Keine Börsezulassung der CA Immobilien Anlagen AG:
Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2002: Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2002 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2002 zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Internetseite der CA Immobilien Anlagen AG ( http://www.caimmo.com/deu/investor_relations/aktienrueckkauf/ ) veröffentlicht.
Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von CA Immo-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von CA Immo-Aktien anzunehmen.
(Ende)
Aussender: CA Immobilien Anlagen AG Adresse: Mechelgasse 1, 1030 Wien Land: Österreich Ansprechpartner: Mag. Claudia Höbart Tel.: (+431) 532 59 07 - 502 E-Mail: claudia.hoebart@caimmo.com Website: www.caimmo.com
ISIN(s): AT0000641352 (Aktie) Börsen: Amtlicher Handel in Wien
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1431014400962
© pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und Finanznachrichten übermittelt durch pressetext.adhoc. Archiv: http://adhoc.pressetext.com . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300. (END) Dow Jones NewswiresMay 07, 2015 12:00 ET (16:00 GMT)
Wien (pta032/07.05.2015/18:00) - 7.5.2015. Der Vorstand der CA Immobilien Anlagen AG hat beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der 27. ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Mai 2014 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein Rückkaufprogramm für eigene Aktien durchzuführen. Das Volumen beläuft sich auf bis zu zwei Millionen Stück Aktien (dies entspricht rd. 2% des derzeit aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft) mit einem Höchstlimit von 17,00 EUR je Aktie.
Im Übrigen hat sich der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert innerhalb der Bandbreite des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung zu bewegen und darf nicht niedriger als maximal 30% unter und nicht höher als maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage liegen.
Das Rückkaufprogramm ersetzt dass im November 2014 veröffentlichte Programm und beginnt frühestens am 12. Mai 2015 und endet spätestens am 7. Oktober 2016. Der Rückkauf erfolgt für jeden durch den Beschluss der Hauptversammlung erlaubten Zweck.
Details zum Aktienrückkaufprogramm sind veröffentlicht unter: http://www.caimmo.com/deu/investor_relations/aktienrueckkauf/
Details zum Aktienrückkaufprogramm Die Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms sind wie folgt:
Tag des 8. Mai 2014 Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG:
Tag und Veröffentlichung 30. Mai 2014 über ein des Informationsverbreitungssystem Ermächtigungsbeschlusses: gemäß §§ 81a Abs 1 Z 9 iVm 82 Abs 8 BörseG iVm § 11 Veröffentlichungs- und Meldeverordnung
Beginn und frühestens am 12. Mai 2015 bis voraussichtliche Dauer: 7. Oktober 2016
Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000641352)
Beabsichtigtes Volumen: bis zu 2.000.000 Stück Aktien (dies entspricht rund 2% des Grundkapital der Gesellschaft)
Gegenwert: Der Gegenwert darf nicht niedriger als maximal 30% unter (Preisuntergrenze) und nicht höher als maximal 10% über (Preisobergrenze) dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage liegen.
Art des Rückerwerbs: Erwerb über die Börse
Zweck des Rückerwerbs: Der Rückkauf erfolgt für jeden durch den Beschluss der Hauptversammlung erlaubten Zweck.
Auswirkungen auf die Keine Börsezulassung der CA Immobilien Anlagen AG:
Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2002: Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2002 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2002 zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Internetseite der CA Immobilien Anlagen AG ( http://www.caimmo.com/deu/investor_relations/aktienrueckkauf/ ) veröffentlicht.
Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von CA Immo-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von CA Immo-Aktien anzunehmen.
(Ende)
Aussender: CA Immobilien Anlagen AG Adresse: Mechelgasse 1, 1030 Wien Land: Österreich Ansprechpartner: Mag. Claudia Höbart Tel.: (+431) 532 59 07 - 502 E-Mail: claudia.hoebart@caimmo.com Website: www.caimmo.com
ISIN(s): AT0000641352 (Aktie) Börsen: Amtlicher Handel in Wien
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1431014400962
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