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DGAP-HV: InVision Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2015 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

InVision Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
02.04.2015 15:14 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   InVision AG 
 
   Ratingen 
 
   ISIN: DE0005859698 
   WKN: 585969 
 
 
   Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung 2015 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
   wir laden Sie hiermit ein zur 
 
   Ordentlichen Hauptversammlung der InVision Aktiengesellschaft, 
   Ratingen, 
 
   am 
   Montag, den 18. Mai 2015, 10:00 Uhr, 
 
   im 
   Innside Hotel Düsseldorf Hafen 
   Tagungsraum 'Riverside' 
   Speditionstraße 9 
   40221 Düsseldorf 
 
   Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass das Unternehmen aus 
   Kostengründen keine Bewirtung bereitstellt und dass Fahrt- und 
   Parkkosten nicht erstattet werden können. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des 
           Konzernlageberichts mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2014 und dem erläuternden Bericht des Vorstands 
           zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an stehen 
           die vorgenannten Unterlagen unter 
           www.invision.de/investors/shareholders_meetings zum Download 
           zur Verfügung. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der 
           Hauptversammlung ausliegen. Der Aufsichtsrat hat den vom 
           Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 
           und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 in seiner 
           Sitzung am 23. März 2015 gebilligt; der Jahresabschluss ist 
           damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des 
           Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses 
           durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher 
           nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
           erfolgt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten 
           Jahresabschluss der InVision AG zum 31. Dezember 2014 
           ausgewiesenen und zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn in 
           Höhe von EUR 2.326.872,22 wie folgt zu verwenden und den 
           folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           'Der zur Verfügung stehende Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 
           2014 in Höhe von EUR 2.326.872,22 wird für die Ausschüttung 
           einer Dividende von EUR 1,00 je dividendenberechtigter 
           Stückaktie, d.h. EUR 2.235.000,00 als Gesamtbetrag der 
           Dividende, verwendet. Der Restbetrag in Höhe von EUR 91.872,22 
           wird auf neue Rechnung vorgetragen.' 
 
 
   a.                           Gesamtbetrag der Dividende    EUR 
                                - 1,00 Euro je                2.235.000,00 
                                dividendenberechtigter 
                                Stückaktie - 
 
   b.                           Vortrag auf neue Rechnung     EUR 
                                                              91.872,22 
 
   ________________________________________________________________________ 
 
   Bilanzgewinn                                               EUR 
                                                              2.326.872,22 
 
 
           Die Dividende ist am 19. Mai 2015 zahlbar. 
 
 
           Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die Gesellschaft keine 
           eigenen Aktien. Bis zur Hauptversammlung kann sich durch den 
           Erwerb eigener Aktien (mit oder ohne anschließender Einziehung 
           oder Veräußerung erworbener Aktien) die Zahl der 
           dividendenberechtigten Aktien vermindern. In diesem Fall wird 
           bei unveränderter Ausschüttung von EUR 1,00 je 
           dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein 
           angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung 
           unterbreitet, der eine entsprechende Reduktion des insgesamt 
           an die Aktionäre auszuschüttenden Betrags der Dividende und 
           eine entsprechende Erhöhung des auf neue Rechnung 
           vorzutragenden Betrags vorsehen wird. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
 
 
           'Den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des 
           Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
 
 
           'Den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, den folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           'Die RSM Verhülsdonk GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und 
           Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2015 sowie für die prüferische Durchsicht des 
           verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das 
           erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2015, soweit diese erfolgen 
           sollte, bestellt.' 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Verlegung des Sitzes der 
           Gesellschaft und die entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Die Gesellschaft hat ihren Sitz derzeit in Ratingen. Im Mai 
           2015 wird die Gesellschaft die im Geschäftsjahr 2013 neu 
           erworbenen Geschäftsräume im Medienhafen Düsseldorf beziehen. 
           Die neue Geschäftsanschrift lautet Speditionstraße 5, 40221 
           Düsseldorf. Demzufolge soll auch der Satzungssitz der 
           Gesellschaft in die Stadt Düsseldorf verlegt werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
 
 
           'Der Sitz der Gesellschaft wird nach Düsseldorf verlegt und § 
           1 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
           'Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Düsseldorf." 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb 
           und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG 
           und zum Ausschluss des Bezugsrechts; Aufhebung der bestehenden 
           Ermächtigung 
 
 
           Die von der Hauptversammlung am 24. August 2010 beschlossene 
           Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien läuft 
           am 23. August 2015 aus. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Ermächtigung 
           zu erneuern und folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           '1. Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien bis zu 
           insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung 
           bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die erworbenen Aktien 
           dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die 
           Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche 
           ihr nach den § 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, 10% des 
           Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Auf diesen 
           Betrag wird der rechnerische Anteil am Grundkapital von Aktien 
           angerechnet, die ab dem 18. Mai 2015 bei der Ausnutzung 
           genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 
           186 Abs 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden oder seither von 
           Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten aus Options- 
           und/oder Wandelschuldverschreibungen bezogen werden können, 
           soweit bei deren Begebung das Bezugsrecht der Aktionäre 
           entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird. Die 
           Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels mit eigenen 
           Aktien ausgenutzt werden. Die Ermächtigung kann ganz oder in 
           Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, für einen oder mehrere 
           Zwecke ausgeübt werden. Sie kann auch durch abhängige oder in 
           Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder für 
           ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die 
           Ermächtigung gilt bis zum 17. Mai 2020. 
 
 
           Mit dem Wirksamwerden dieser Ermächtigung wird die 
           Ermächtigung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24. 
           August 2010 (TOP 6) aufgehoben; die Ermächtigungen im 
           Hauptversammlungsbeschluss vom 24. August 2010 zur Verwendung 
           etwa erworbener eigener Aktien bleiben davon unberührt. 
 
 
           Der Erwerb kann über die Börse oder mittels eines an alle 
           Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes bzw. der 
           öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes 
           erfolgen. Im Falle des Erwerbes über die Börse darf der von 
           der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis den Durchschnitt der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 02, 2015 09:14 ET (13:14 GMT)

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