InVision Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 02.04.2015 15:14 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- InVision AG Ratingen ISIN: DE0005859698 WKN: 585969 Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung 2015 Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie hiermit ein zur Ordentlichen Hauptversammlung der InVision Aktiengesellschaft, Ratingen, am Montag, den 18. Mai 2015, 10:00 Uhr, im Innside Hotel Düsseldorf Hafen Tagungsraum 'Riverside' Speditionstraße 9 40221 Düsseldorf Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass das Unternehmen aus Kostengründen keine Bewirtung bereitstellt und dass Fahrt- und Parkkosten nicht erstattet werden können. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an stehen die vorgenannten Unterlagen unter www.invision.de/investors/shareholders_meetings zum Download zur Verfügung. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 in seiner Sitzung am 23. März 2015 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der InVision AG zum 31. Dezember 2014 ausgewiesenen und zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.326.872,22 wie folgt zu verwenden und den folgenden Beschluss zu fassen: 'Der zur Verfügung stehende Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 2.326.872,22 wird für die Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,00 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. EUR 2.235.000,00 als Gesamtbetrag der Dividende, verwendet. Der Restbetrag in Höhe von EUR 91.872,22 wird auf neue Rechnung vorgetragen.' a. Gesamtbetrag der Dividende EUR - 1,00 Euro je 2.235.000,00 dividendenberechtigter Stückaktie - b. Vortrag auf neue Rechnung EUR 91.872,22 ________________________________________________________________________ Bilanzgewinn EUR 2.326.872,22 Die Dividende ist am 19. Mai 2015 zahlbar. Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Bis zur Hauptversammlung kann sich durch den Erwerb eigener Aktien (mit oder ohne anschließender Einziehung oder Veräußerung erworbener Aktien) die Zahl der dividendenberechtigten Aktien vermindern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 1,00 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet, der eine entsprechende Reduktion des insgesamt an die Aktionäre auszuschüttenden Betrags der Dividende und eine entsprechende Erhöhung des auf neue Rechnung vorzutragenden Betrags vorsehen wird. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen: 'Den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen: 'Den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat schlägt vor, den folgenden Beschluss zu fassen: 'Die RSM Verhülsdonk GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 sowie für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2015, soweit diese erfolgen sollte, bestellt.' 6. Beschlussfassung über die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft und die entsprechende Satzungsänderung Die Gesellschaft hat ihren Sitz derzeit in Ratingen. Im Mai 2015 wird die Gesellschaft die im Geschäftsjahr 2013 neu erworbenen Geschäftsräume im Medienhafen Düsseldorf beziehen. Die neue Geschäftsanschrift lautet Speditionstraße 5, 40221 Düsseldorf. Demzufolge soll auch der Satzungssitz der Gesellschaft in die Stadt Düsseldorf verlegt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen: 'Der Sitz der Gesellschaft wird nach Düsseldorf verlegt und § 1 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Düsseldorf." 7. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts; Aufhebung der bestehenden Ermächtigung Die von der Hauptversammlung am 24. August 2010 beschlossene Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien läuft am 23. August 2015 aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Ermächtigung zu erneuern und folgenden Beschluss zu fassen: '1. Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach den § 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Auf diesen Betrag wird der rechnerische Anteil am Grundkapital von Aktien angerechnet, die ab dem 18. Mai 2015 bei der Ausnutzung genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden oder seither von Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten aus Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen bezogen werden können, soweit bei deren Begebung das Bezugsrecht der Aktionäre entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels mit eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke ausgeübt werden. Sie kann auch durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 17. Mai 2020. Mit dem Wirksamwerden dieser Ermächtigung wird die Ermächtigung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24. August 2010 (TOP 6) aufgehoben; die Ermächtigungen im Hauptversammlungsbeschluss vom 24. August 2010 zur Verwendung etwa erworbener eigener Aktien bleiben davon unberührt. Der Erwerb kann über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes erfolgen. Im Falle des Erwerbes über die Börse darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis den Durchschnitt der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 02, 2015 09:14 ET (13:14 GMT)