Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :HypoVereinsbank verliert Swapverfahren vor dem Bundesgerichtshof
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08.06.2015 / 06:30
In einem Verfahren um einen Currency Related Swap verliert die Unicredit HypoVereinsbank vor dem 17. Senat des Oberlandesgericht München und dem Bundesgerichtshof. Der Kläger erhält den gesamten Schaden inkl. Anwaltskosten ersetzt.
In einem Verfahren in dem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael A. Leipold die Klage bei der 34. Zivilkammer des Landgerichts München eingereicht hatte verliert die HypoVereinsbank einen Millionen schweren Schadensersatzprozess vor dem Landgericht, dem 17 Senat des Oberlandesgericht München und schließlich scheitert sie auch vor dem Bundesgerichtshof.
Der Kläger hatte zu einer Immobilienfinanzierung einen bunten Blumenstrauß an Swaps durch die HypoVereinbank verkauft bekommen. Unter anderem einen besonderes fatalen Currency Related Swap. Dieser hatte in der Spitze einen negativen Marktwert von 11 Mio. Euro bei einer Bezugsgröße von 5 Mio. Euro.
Dazu kamen quartalsweise Zahlungen in Höhe von ca. 550.000,00 Euro. Die HypoVereinsbank muss nun den Gesamtschaden in Höhe von ca. 7.5 Mio. Euro ersetzen.
Bis zum Bundesgerichtshof hatte sie erfolglos gekämpft. Der Kläger bekommt inkl. seiner Anwaltskosten alle Schäden der letzten Jahre ersetzt.
Dies ist ein neuer Sieg für Rechtsanwalt Leipold in Sachen Swaps gegenüber der HypoVereinsbank. Aufgrund dieses und vieler anderer Urteile kann betroffenen Kunden daher nur empfohlen werden, gegen diese Art von Geschäften vorzugehen.
Hinsichtlich der Verjährung ist allerdings zu beachten, dass im Jahr 2015 alle Swapgeschäfte verjähren, welche im Jahr 2005 abgeschlossen worden sind. Das Verjährungsdatum ist gleich dem Abschlussdatum. Interessierte Kunden sollten daher baldmöglichst Ihre Portfolios ansehen und sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.
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