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(1)

DGAP-HV: Nexus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2015 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Nexus AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
07.04.2015 15:17 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   NEXUS AG 
 
   Villingen-Schwenningen 
 
   ISIN DE0005220909 
   sowie 
   Junge Aktien: ISIN DE000A14KS34 
 
 
   Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
   wir laden Sie ein zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung der NEXUS AG 
   am Montag, den 18.05.2015, um 10.00 Uhr 
   im Haus der Wirtschaft, 
   Willi-Bleicher-Straße 19, 
   70174 Stuttgart 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           NEXUS AG zum 31.12.2014, des Lageberichtes, des Berichtes des 
           Aufsichtsrats, des gebilligten Konzernabschlusses zum 
           31.12.2014 und des Konzernlageberichts sowie des erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben der §§ 289 Abs. 4 und 
           Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 des Handelsgesetzbuches 
           für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Gem. §§ 172, 173 AktG ist zu dem Tagesordnungspunkt 1 keine 
           Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. Der 
           Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gem. § 172 AktG 
           festgestellt. § 175 Abs. 1 S. 1 AktG sieht lediglich vor, dass 
           der Vorstand die Hauptversammlung u. a. zur Entgegennahme des 
           festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie 
           zur Beschlussfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns 
           und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom 
           Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des 
           Konzernlageberichts einzuberufen hat. 
 
 
           Gem. §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 S. 1 AktG hat der Vorstand der 
           Hauptversammlung u. a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, 
           den Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für 
           die Verwendung des Bilanzgewinns und - bei börsennotierten 
           Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben 
           nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB 
           sowie bei einem Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, 
           den Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats 
           hierüber zugänglich zu machen. 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung 
           näher erläutert. Sie liegen ab Einberufung der 
           Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der NEXUS AG, Auf der 
           Steig 6, 78052 Villingen-Schwenningen, sowie in der 
           Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und 
           sind über die Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.nexus-ag.de unter der Rubrik Unternehmen/Investor 
           Relations/Hauptversammlungen zugänglich gemacht. Auf Verlangen 
           wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift 
           der ausliegenden Unterlagen erteilt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten 
           Jahresabschluss zum 31.12.2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn in 
           Höhe von EUR 7.185.123,65 wie folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von je EUR 0,13 auf    EUR    1.961.227,45 
   die 15.086.365 Stück dividendenberechtigten auf 
   den Inhaber lautende Stückaktien, also insgesamt 
 
   Einstellung in die Gewinnrücklage                   EUR            0,00 
 
   Vortrag auf neue Rechnung (Gewinnvortrag)           EUR    5.223.896,20 
 
 
           Die Gesamtdividende ist vorbehaltlich vorschlagsentsprechender 
           Beschlussfassung am 19.05.2015 zahlbar. 
 
 
           Bei der Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien ist 
           berücksichtigt, dass die NEXUS AG 18.785 Stück eigene, auf den 
           Inhaber lautende Stückaktien der NEXUS AG hält. Der auf diesem 
           entfallenden Anteil am Bilanzgewinn ist im auf neue Rechnung 
           vorzutragenden Gewinn enthalten. 
 
 
           Weiterhin ist bei der Anzahl der dividendenberechtigten 
           Stückaktien berücksichtigt, dass die aus der am 02.03.2015 in 
           das Handelsregister der Gesellschaft eingetragenen 
           Kapitalerhöhung entstandenen neuen Stück 630.515 auf den 
           Inhaber lautenden Stückaktien im rechnerischen Nennwert von 
           EUR 1,00 erst ab 01.01.2015 gewinnberechtigt sind und dem gem. 
           aus dem Gewinn des Geschäftsjahres 2014 auf diese Aktien keine 
           Dividendenzahlung gem. der vorstehenden Beschlussfassung 
           erfolgt. Bis zur Dividendengleichstellung werden diese Aktien 
           deshalb gem. Zulassungsbeschluss der Frankfurter 
           Wertpapierbörse vom 03.03.2015 unter der Kennnummer ISIN 
           DE000A14KS34 geführt. 
 
 
           Bei Annahme des Beschlussvorschlags von Vorstand und 
           Aufsichtsrat gilt für die steuerliche Behandlung der Dividende 
           Folgendes: 
 
 
           Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2014 in vollem Umfang 
           aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 des 
           Körperschaftsteuergesetzes (nicht in das Nennkapital 
           geleistete Einlagen) geleistet wird, erfolgt kein Abzug von 
           Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen 
           Aktionären unterliegt die Dividende nicht der Besteuerung. 
           Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist 
           mit der Dividende nicht verbunden. Die Ausschüttung mindert 
           nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung die 
           steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrates 
 
 
           Die Amtszeit der gegenwärtig bestellten 
           Aufsichtsratsmitglieder läuft mit Ende der Hauptversammlung 
           vom 18.05.2015 ab. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt 
           sich gem. §§ 96 Abs. 1 Fall 6, § 101 Abs. 1 AktG i. V. m. § 8 
           Abs. 1 der Satzung aus sechs durch die Aktionäre in der 
           Hauptversammlung zu wählende Mitglieder zusammen. Die 
           Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat, der sich insoweit zugleich als 
           Nominierungsausschuss konstituiert hat, schlägt vor, folgende 
           Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen: 
 
 
       5.1.  Herrn Wolfgang Dörflinger, Kaufmann, wohnhaft in 
             Konstanz; 
 
 
       5.2.  Herrn Gerald Glasauer, Betriebswirt, wohnhaft in 
             Schwäbisch Hall; 
 
 
       5.3.  Herrn Dr. Hans-Joachim König, Rechtsanwalt der 
             Kanzlei Schrade & Partner, wohnhaft in Singen; 
 
 
       5.4.  Herrn Prof. Dr. Ulrich Krystek, Professor für 
             Betriebswirtschaftslehre an der Technische Universität 
             Berlin und Fachhochschule Worms, wohnhaft in Hofheim; 
 
 
       5.5.  Herrn Prof. Dr. Alexander Pocsay, selbständiger 
             Managementberater, wohnhaft in St. Ingbert; 
 
 
       5.6.  Frau Prof. Dr. med. Felicia M. Rosenthal, 
             Geschäftsführerin der CellGenix GmbH, wohnhaft in Freiburg 
             i.Br. 
 
 
 
           Die zur Wahl vorgeschlagenen Personen haben folgende Mandate 
           nach § 125 Abs. 1 S 3 AktG in gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten bzw. in vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien: 
 
 
       5.1.  Herr Wolfgang Dörflinger: 
             Keine Mandate; 
 
 
       5.2.  Herr Gerald Glasauer: 
             Delegate Software AG; 
             Medi-Globe Corp. Tempe USA; 
             Horizonte Stiftungen AG; 
             Natural Dental Implants AG; 
 
 
       5.3.  Herr Dr. Hans-Joachim König: 
             Maico Holding GmbH (Vorsitzender); 
             EL Industrieanlagen Verwaltungs GmbH (Vorsitzender); 
             RAFI GmbH & Co. KG Elektrotechnische Spezialfabrik 
             (Vorsitzender); 
             Volksbank Donau-Neckar eG (Vorsitzender); 
 
 
       5.4.  Herr Prof. Dr. Ulrich Krystek: 
             Keine Mandate; 
 
 
       5.5.  Herr Prof. Dr. Alexander Pocsay: 
             e-Consult AG; 
             KoTel AG; 
             inexio Informationstechnologie und Telekommunikation KGaA; 
             Testfabrik Consulting + Solutions AG; 
             IMC information multimedia communicating AG; 
             Compiricus AG; 
 
 
       5.6.  Frau Prof. Dr. med. Felicia M. Rosenthal: 
             S-F-X-Holding GmbH; 
 
 
 
           Die Amtszeit der neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder 
           endet mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 

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April 07, 2015 09:17 ET (13:17 GMT)

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