PETROTEC AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
08.04.2015 15:09
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Petrotec AG
Borken
WKN PET111
ISIN DE000PET1111
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen
Hauptversammlung ein, die am
Dienstag, den 19. Mai 2015 um 11:00 Uhr
im
Holiday Inn Düsseldorf Airport
Broichhofstraße 3
40880 Ratingen
stattfinden wird.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des
Lageberichtes für die Gesellschaft und des Konzernlageberichts
für das Geschäftsjahr 2014, des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315
Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats.
Ab Einberufung der Hauptversammlung können die vorstehenden
Unterlagen, die in der Hauptversammlung auch zur Einsichtnahme
durch die Aktionäre ausliegen werden, im Internet unter
www.petrotec.de im Bereich Hauptversammlung eingesehen werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173
AktG gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt.
Damit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung.
Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es
nicht.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds
des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitglied des Vorstands Jean Scemama für das
Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu
erteilen, und zwar
3.1 Herrn Rainer Laufs für das gesamte Geschäftsjahr
2014,
3.2 Herrn Dr. Yom-Tov Samia für den Zeitraum vom 1.
Januar 2014 bis zum 29. Dezember 2014 und
3.3 Herrn Isaac Isman für den Zeitraum vom 1. Januar
2014 bis zum 29. Dezember 2014.
4. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Baker Tilly Roelfs AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2015 zu wählen.
5. Beschlussfassung über Nachwahlen zum Aufsichtsrat
Die Herren Daniel J. Oh und Brad Albin sind am 6. Januar 2015
von Amtsgericht Coesfeld zu Aufsichtsratsmitgliedern der
Gesellschaft bestellt worden. Die gerichtliche Bestellung der
Herren Daniel J. Oh und Brad Albin soll auch durch die
Hauptversammlung legitimiert werden. Die Herren Daniel J. Oh
und Brad Albin sollen daher der Hauptversammlung zur Wahl
vorgeschlagen werden.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG
und nach § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei
Aufsichtsratsmitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt
werden, zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge
nicht gebunden. Eine - auch mehrfache - Wiederwahl ist
zulässig.
5.1 Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Daniel J. Oh,
President und Chief Executive Officer, Renewable Energy
Group, Inc. für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019
beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Daniel J. Oh ist in keinen weiteren gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Mitglied.
5.2 Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Brad Albin,
Vice President Manufacturing, Renewable Energy Group, Inc.,
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das
Geschäftsjahr 2019 beschließt, in den Aufsichtsrat zu
wählen.
Herr Brad Albin ist in keinen weiteren gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Mitglied.
Nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex
soll der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die
Hauptversammlung die persönlichen und die geschäftlichen
Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den
Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär offen legen. Die Empfehlung
zur Offenlegung beschränkt sich auf solche Umstände, die nach
der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender
Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen
würde. Wesentlich beteiligt im Sinn dieser Empfehlung sind
Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10 % der
stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen die vorgeschlagenen
Kandidaten in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung
zur einem wesentlich an der PETROTEC AG beteiligten Aktionär,
der REG European Holdings B.V., Schiphol, Niederlande, die
eine mittelbare 100%ige Tochtergesellschaft der Renewable
Energy Group, Inc., Ames, Iowa ist, deren Offenlegung
empfohlen wird. Herr Oh und Herr Albin sind beide bei der
Renewable Energy Group, Inc. in leitenden Funktionen tätig und
haben zahlreiche Positionen in Konzerngesellschaften der
REG-Gruppe außerhalb Deutschlands inne.
Im Hinblick auf Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate
Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 wird bekannt
gegeben, dass Herr Rainer Laufs als Kandidat für das Amt des
Aufsichtsratsvorsitzenden vorgeschlagen werden soll.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum
Ablauf (24.00 Uhr) des 12. Mai 2015 bei der Gesellschaft unter der
Adresse
PETROTEC AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: 0621 / 71 77 213
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
angemeldet haben.
Die Anmeldung hat in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache zu erfolgen. Die Aktionäre haben ihre Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
durch einen in Textform (§ 126b BGB) durch das depotführende Institut
erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder
englischer Sprache nachzuweisen.
Der Nachweis muss sich auf den Beginn (0.00 Uhr) des 21. Tages vor der
Hauptversammlung beziehen, also auf den 28. April 2015, 0.00 Uhr (sog.
Nachweisstichtag).
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der
vorstehenden Adresse spätestens bis zum Ablauf (24.00 Uhr) des 12. Mai
2015 zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an
der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis erbracht hat. Verkauf oder sonstige
Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Bedeutung für das Teilnahme- und Stimmrecht des angemeldeten
Aktionärs. Gleiches gilt für einen Zuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien
besitzen und erst danach Aktien erwerben, sind als Aktionär weder
teilnahme- noch stimmberechtigt.
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes und der Anmeldung
bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden Ihnen
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre, rechtzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen,
können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. eine
Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder einen sonstigen Dritten,
ausüben lassen. Wir bieten unseren Aktionären auch an, von der
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