PETROTEC AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 08.04.2015 15:09 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Petrotec AG Borken WKN PET111 ISIN DE000PET1111 Einladung zur Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Dienstag, den 19. Mai 2015 um 11:00 Uhr im Holiday Inn Düsseldorf Airport Broichhofstraße 3 40880 Ratingen stattfinden wird. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des Lageberichtes für die Gesellschaft und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2014, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats. Ab Einberufung der Hauptversammlung können die vorstehenden Unterlagen, die in der Hauptversammlung auch zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen werden, im Internet unter www.petrotec.de im Bereich Hauptversammlung eingesehen werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 AktG gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Damit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es nicht. 2. Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitglied des Vorstands Jean Scemama für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen, und zwar 3.1 Herrn Rainer Laufs für das gesamte Geschäftsjahr 2014, 3.2 Herrn Dr. Yom-Tov Samia für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 29. Dezember 2014 und 3.3 Herrn Isaac Isman für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 29. Dezember 2014. 4. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat schlägt vor, Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2015 zu wählen. 5. Beschlussfassung über Nachwahlen zum Aufsichtsrat Die Herren Daniel J. Oh und Brad Albin sind am 6. Januar 2015 von Amtsgericht Coesfeld zu Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft bestellt worden. Die gerichtliche Bestellung der Herren Daniel J. Oh und Brad Albin soll auch durch die Hauptversammlung legitimiert werden. Die Herren Daniel J. Oh und Brad Albin sollen daher der Hauptversammlung zur Wahl vorgeschlagen werden. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und nach § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Aufsichtsratsmitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden, zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Eine - auch mehrfache - Wiederwahl ist zulässig. 5.1 Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Daniel J. Oh, President und Chief Executive Officer, Renewable Energy Group, Inc. für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Daniel J. Oh ist in keinen weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Mitglied. 5.2 Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Brad Albin, Vice President Manufacturing, Renewable Energy Group, Inc., für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Brad Albin ist in keinen weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Mitglied. Nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offen legen. Die Empfehlung zur Offenlegung beschränkt sich auf solche Umstände, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Wesentlich beteiligt im Sinn dieser Empfehlung sind Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen die vorgeschlagenen Kandidaten in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur einem wesentlich an der PETROTEC AG beteiligten Aktionär, der REG European Holdings B.V., Schiphol, Niederlande, die eine mittelbare 100%ige Tochtergesellschaft der Renewable Energy Group, Inc., Ames, Iowa ist, deren Offenlegung empfohlen wird. Herr Oh und Herr Albin sind beide bei der Renewable Energy Group, Inc. in leitenden Funktionen tätig und haben zahlreiche Positionen in Konzerngesellschaften der REG-Gruppe außerhalb Deutschlands inne. Im Hinblick auf Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 wird bekannt gegeben, dass Herr Rainer Laufs als Kandidat für das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden vorgeschlagen werden soll. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf (24.00 Uhr) des 12. Mai 2015 bei der Gesellschaft unter der Adresse PETROTEC AG c/o PR IM TURM HV-Service AG Römerstraße 72-74 68259 Mannheim Fax: 0621 / 71 77 213 E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de angemeldet haben. Die Anmeldung hat in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform (§ 126b BGB) durch das depotführende Institut erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache nachzuweisen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn (0.00 Uhr) des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, also auf den 28. April 2015, 0.00 Uhr (sog. Nachweisstichtag). Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der vorstehenden Adresse spätestens bis zum Ablauf (24.00 Uhr) des 12. Mai 2015 zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Verkauf oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Bedeutung für das Teilnahme- und Stimmrecht des angemeldeten Aktionärs. Gleiches gilt für einen Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst danach Aktien erwerben, sind als Aktionär weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes und der Anmeldung bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden Ihnen Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, rechtzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Wir bieten unseren Aktionären auch an, von der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 08, 2015 09:09 ET (13:09 GMT)