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DGAP-HV: PETROTEC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.05.2015 in Ratingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

PETROTEC AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
08.04.2015 15:09 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Petrotec AG 
 
   Borken 
 
   WKN PET111 
   ISIN DE000PET1111 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen 
   Hauptversammlung ein, die am 
 
           Dienstag, den 19. Mai 2015 um 11:00 Uhr 
 
 
   im 
 
           Holiday Inn Düsseldorf Airport 
           Broichhofstraße 3 
           40880 Ratingen 
 
 
   stattfinden wird. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des 
           Lageberichtes für die Gesellschaft und des Konzernlageberichts 
           für das Geschäftsjahr 2014, des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 
           Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats. 
 
 
           Ab Einberufung der Hauptversammlung können die vorstehenden 
           Unterlagen, die in der Hauptversammlung auch zur Einsichtnahme 
           durch die Aktionäre ausliegen werden, im Internet unter 
           www.petrotec.de im Bereich Hauptversammlung eingesehen werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 
           AktG gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. 
 
 
           Damit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. 
           Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es 
           nicht. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds 
           des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitglied des Vorstands Jean Scemama für das 
           Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu 
           erteilen, und zwar 
 
 
       3.1   Herrn Rainer Laufs für das gesamte Geschäftsjahr 
             2014, 
 
 
       3.2   Herrn Dr. Yom-Tov Samia für den Zeitraum vom 1. 
             Januar 2014 bis zum 29. Dezember 2014 und 
 
 
       3.3   Herrn Isaac Isman für den Zeitraum vom 1. Januar 
             2014 bis zum 29. Dezember 2014. 
 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, Baker Tilly Roelfs AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
           Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2015 zu wählen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über Nachwahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Die Herren Daniel J. Oh und Brad Albin sind am 6. Januar 2015 
           von Amtsgericht Coesfeld zu Aufsichtsratsmitgliedern der 
           Gesellschaft bestellt worden. Die gerichtliche Bestellung der 
           Herren Daniel J. Oh und Brad Albin soll auch durch die 
           Hauptversammlung legitimiert werden. Die Herren Daniel J. Oh 
           und Brad Albin sollen daher der Hauptversammlung zur Wahl 
           vorgeschlagen werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
           und nach § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei 
           Aufsichtsratsmitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt 
           werden, zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge 
           nicht gebunden. Eine - auch mehrfache - Wiederwahl ist 
           zulässig. 
 
 
       5.1   Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Daniel J. Oh, 
             President und Chief Executive Officer, Renewable Energy 
             Group, Inc. für die Zeit bis zur Beendigung der 
             Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
             Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019 
             beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
             Herr Daniel J. Oh ist in keinen weiteren gesetzlich zu 
             bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder 
             ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
             Mitglied. 
 
 
       5.2   Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Brad Albin, 
             Vice President Manufacturing, Renewable Energy Group, Inc., 
             für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
             über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das 
             Geschäftsjahr 2019 beschließt, in den Aufsichtsrat zu 
             wählen. 
 
 
             Herr Brad Albin ist in keinen weiteren gesetzlich zu 
             bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder 
             ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
             Mitglied. 
 
 
 
           Nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
           soll der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die 
           Hauptversammlung die persönlichen und die geschäftlichen 
           Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den 
           Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der 
           Gesellschaft beteiligten Aktionär offen legen. Die Empfehlung 
           zur Offenlegung beschränkt sich auf solche Umstände, die nach 
           der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender 
           Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen 
           würde. Wesentlich beteiligt im Sinn dieser Empfehlung sind 
           Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10 % der 
           stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten. 
 
 
           Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen die vorgeschlagenen 
           Kandidaten in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung 
           zur einem wesentlich an der PETROTEC AG beteiligten Aktionär, 
           der REG European Holdings B.V., Schiphol, Niederlande, die 
           eine mittelbare 100%ige Tochtergesellschaft der Renewable 
           Energy Group, Inc., Ames, Iowa ist, deren Offenlegung 
           empfohlen wird. Herr Oh und Herr Albin sind beide bei der 
           Renewable Energy Group, Inc. in leitenden Funktionen tätig und 
           haben zahlreiche Positionen in Konzerngesellschaften der 
           REG-Gruppe außerhalb Deutschlands inne. 
 
 
           Im Hinblick auf Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate 
           Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 wird bekannt 
           gegeben, dass Herr Rainer Laufs als Kandidat für das Amt des 
           Aufsichtsratsvorsitzenden vorgeschlagen werden soll. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum 
   Ablauf (24.00 Uhr) des 12. Mai 2015 bei der Gesellschaft unter der 
   Adresse 
 
   PETROTEC AG 
   c/o PR IM TURM HV-Service AG 
   Römerstraße 72-74 
   68259 Mannheim 
   Fax: 0621 / 71 77 213 
   E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de 
 
   angemeldet haben. 
 
   Die Anmeldung hat in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder 
   englischer Sprache zu erfolgen. Die Aktionäre haben ihre Berechtigung 
   zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   durch einen in Textform (§ 126b BGB) durch das depotführende Institut 
   erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder 
   englischer Sprache nachzuweisen. 
 
   Der Nachweis muss sich auf den Beginn (0.00 Uhr) des 21. Tages vor der 
   Hauptversammlung beziehen, also auf den 28. April 2015, 0.00 Uhr (sog. 
   Nachweisstichtag). 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der 
   vorstehenden Adresse spätestens bis zum Ablauf (24.00 Uhr) des 12. Mai 
   2015 zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
   nur, wer den Nachweis erbracht hat. Verkauf oder sonstige 
   Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Bedeutung für das Teilnahme- und Stimmrecht des angemeldeten 
   Aktionärs. Gleiches gilt für einen Zuerwerb von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktien erwerben, sind als Aktionär weder 
   teilnahme- noch stimmberechtigt. 
 
   Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes und der Anmeldung 
   bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden Ihnen 
   Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
   rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
   die Aktionäre, rechtzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, 
   können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. eine 
   Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder einen sonstigen Dritten, 
   ausüben lassen. Wir bieten unseren Aktionären auch an, von der 

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April 08, 2015 09:09 ET (13:09 GMT)

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