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DGAP-HV: PETROTEC AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: PETROTEC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.05.2015 in Ratingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

PETROTEC AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
08.04.2015 15:09 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Petrotec AG 
 
   Borken 
 
   WKN PET111 
   ISIN DE000PET1111 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen 
   Hauptversammlung ein, die am 
 
           Dienstag, den 19. Mai 2015 um 11:00 Uhr 
 
 
   im 
 
           Holiday Inn Düsseldorf Airport 
           Broichhofstraße 3 
           40880 Ratingen 
 
 
   stattfinden wird. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des 
           Lageberichtes für die Gesellschaft und des Konzernlageberichts 
           für das Geschäftsjahr 2014, des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 
           Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats. 
 
 
           Ab Einberufung der Hauptversammlung können die vorstehenden 
           Unterlagen, die in der Hauptversammlung auch zur Einsichtnahme 
           durch die Aktionäre ausliegen werden, im Internet unter 
           www.petrotec.de im Bereich Hauptversammlung eingesehen werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 
           AktG gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. 
 
 
           Damit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. 
           Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es 
           nicht. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds 
           des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitglied des Vorstands Jean Scemama für das 
           Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu 
           erteilen, und zwar 
 
 
       3.1   Herrn Rainer Laufs für das gesamte Geschäftsjahr 
             2014, 
 
 
       3.2   Herrn Dr. Yom-Tov Samia für den Zeitraum vom 1. 
             Januar 2014 bis zum 29. Dezember 2014 und 
 
 
       3.3   Herrn Isaac Isman für den Zeitraum vom 1. Januar 
             2014 bis zum 29. Dezember 2014. 
 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, Baker Tilly Roelfs AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
           Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2015 zu wählen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über Nachwahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Die Herren Daniel J. Oh und Brad Albin sind am 6. Januar 2015 
           von Amtsgericht Coesfeld zu Aufsichtsratsmitgliedern der 
           Gesellschaft bestellt worden. Die gerichtliche Bestellung der 
           Herren Daniel J. Oh und Brad Albin soll auch durch die 
           Hauptversammlung legitimiert werden. Die Herren Daniel J. Oh 
           und Brad Albin sollen daher der Hauptversammlung zur Wahl 
           vorgeschlagen werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
           und nach § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei 
           Aufsichtsratsmitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt 
           werden, zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge 
           nicht gebunden. Eine - auch mehrfache - Wiederwahl ist 
           zulässig. 
 
 
       5.1   Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Daniel J. Oh, 
             President und Chief Executive Officer, Renewable Energy 
             Group, Inc. für die Zeit bis zur Beendigung der 
             Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
             Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019 
             beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
             Herr Daniel J. Oh ist in keinen weiteren gesetzlich zu 
             bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder 
             ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
             Mitglied. 
 
 
       5.2   Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Brad Albin, 
             Vice President Manufacturing, Renewable Energy Group, Inc., 
             für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
             über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das 
             Geschäftsjahr 2019 beschließt, in den Aufsichtsrat zu 
             wählen. 
 
 
             Herr Brad Albin ist in keinen weiteren gesetzlich zu 
             bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder 
             ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
             Mitglied. 
 
 
 
           Nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
           soll der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die 
           Hauptversammlung die persönlichen und die geschäftlichen 
           Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den 
           Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der 
           Gesellschaft beteiligten Aktionär offen legen. Die Empfehlung 
           zur Offenlegung beschränkt sich auf solche Umstände, die nach 
           der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender 
           Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen 
           würde. Wesentlich beteiligt im Sinn dieser Empfehlung sind 
           Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10 % der 
           stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten. 
 
 
           Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen die vorgeschlagenen 
           Kandidaten in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung 
           zur einem wesentlich an der PETROTEC AG beteiligten Aktionär, 
           der REG European Holdings B.V., Schiphol, Niederlande, die 
           eine mittelbare 100%ige Tochtergesellschaft der Renewable 
           Energy Group, Inc., Ames, Iowa ist, deren Offenlegung 
           empfohlen wird. Herr Oh und Herr Albin sind beide bei der 
           Renewable Energy Group, Inc. in leitenden Funktionen tätig und 
           haben zahlreiche Positionen in Konzerngesellschaften der 
           REG-Gruppe außerhalb Deutschlands inne. 
 
 
           Im Hinblick auf Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate 
           Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 wird bekannt 
           gegeben, dass Herr Rainer Laufs als Kandidat für das Amt des 
           Aufsichtsratsvorsitzenden vorgeschlagen werden soll. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum 
   Ablauf (24.00 Uhr) des 12. Mai 2015 bei der Gesellschaft unter der 
   Adresse 
 
   PETROTEC AG 
   c/o PR IM TURM HV-Service AG 
   Römerstraße 72-74 
   68259 Mannheim 
   Fax: 0621 / 71 77 213 
   E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de 
 
   angemeldet haben. 
 
   Die Anmeldung hat in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder 
   englischer Sprache zu erfolgen. Die Aktionäre haben ihre Berechtigung 
   zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   durch einen in Textform (§ 126b BGB) durch das depotführende Institut 
   erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder 
   englischer Sprache nachzuweisen. 
 
   Der Nachweis muss sich auf den Beginn (0.00 Uhr) des 21. Tages vor der 
   Hauptversammlung beziehen, also auf den 28. April 2015, 0.00 Uhr (sog. 
   Nachweisstichtag). 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der 
   vorstehenden Adresse spätestens bis zum Ablauf (24.00 Uhr) des 12. Mai 
   2015 zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
   nur, wer den Nachweis erbracht hat. Verkauf oder sonstige 
   Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Bedeutung für das Teilnahme- und Stimmrecht des angemeldeten 
   Aktionärs. Gleiches gilt für einen Zuerwerb von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktien erwerben, sind als Aktionär weder 
   teilnahme- noch stimmberechtigt. 
 
   Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes und der Anmeldung 
   bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden Ihnen 
   Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
   rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
   die Aktionäre, rechtzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, 
   können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. eine 
   Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder einen sonstigen Dritten, 
   ausüben lassen. Wir bieten unseren Aktionären auch an, von der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 08, 2015 09:09 ET (13:09 GMT)

Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
   Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Diese sind weisungsgebunden, 
   müssen also zwingend entsprechend ihrer erteilten Weisung abstimmen. 
   Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte 
   Anmeldung und ein Nachweis des betreffenden Anteilsbesitzes nach den 
   vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär 
   mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere 
   dieser Personen zurückweisen. 
 
   Die Vollmacht ist gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126b 
   BGB) zu erteilen. Der Widerruf einer Vollmacht und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 
   3 Satz 3 AktG ebenfalls der Textform (§ 126b BGB). Der Widerruf kann 
   auch durch persönliches Erscheinen des Aktionärs zur Hauptversammlung 
   erfolgen. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
   Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
   gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; 
   die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu 
   Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise 
   geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden 
   gebeten, zur Erteilung der Vollmacht und etwaigen Weisungen das 
   Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es 
   wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der 
   Eintrittskarte zugesandt. 
 
   Vollmachten können nach erfolgter Anmeldung und Erhalt der 
   Eintrittskarte auch elektronisch über das passwortgeschützte 
   Vollmachtssystem unter www.hv-vollmachten.de erteilt werden. Das 
   Online-Passwort ist auf der Eintrittskarte abgedruckt. Weitere 
   Informationen zur Nutzung der passwortgeschützten Vollmachts-Plattform 
   finden sich unter der vorgenannten Internetadresse. 
 
   Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt 
   werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die ihm 
   erteilte Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine 
   Übermittlung des Nachweises per Post oder per Fax verwenden Aktionäre 
   bzw. Aktionärsvertreter bitte nachfolgende Adresse: 
 
   PETROTEC AG 
   c/o PR IM TURM HV-Service AG 
   Römerstraße 72-74 
   68259 Mannheim 
   Fax: 0621 / 71 77 213 
 
   Der Nachweis der Bestellung eines Bevollmächtigten kann ferner 
   elektronisch über die passwortgeschützte Vollmachtsplattform unter 
   www.hv-vollmachten.de erfolgen. 
 
   Erfolgt bereits die Erteilung der Vollmacht über das 
   passwortgeschützte Vollmachtssystem bzw. unter vorstehender Adresse 
   unmittelbar gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein weiterer 
   gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung. Auch der 
   Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten 
   Übermittlungswegen, also über das passwortgeschützte Vollmachtssystem 
   bzw. unter vorstehender Adresse, gegenüber der Gesellschaft erklärt 
   werden. 
 
   Aktionäre, die sich nach den vorstehenden Bestimmungen ordnungsgemäß 
   angemeldet haben, können auch von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer 
   Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Die Vollmachten mit Weisungen 
   müssen ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) erteilt werden. Ohne 
   Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu 
   Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen. 
 
   Für die Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreters kann das den Aktionären zusammen mit der 
   Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet 
   werden. Nähere Einzelheiten finden Sie auch auf der Eintrittskarte. 
   Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung 
   gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen postalisch oder per Telefax 
   an folgende Adresse bis spätestens 18. Mai 2015, 18.00 Uhr (Eingang 
   bei der Gesellschaft) zu übermitteln: 
 
   PETROTEC AG 
   c/o PR IM TURM HV-Service AG 
   Römerstraße 72-74 
   68259 Mannheim 
   Fax: 0621 / 71 77 213 
 
   Die Übermittlung von Vollmacht nebst Weisungen an den von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann auch unter Verwendung 
   des mit der Eintrittskarte zugesandten Vollmachts- und 
   Weisungsformulars über die passwortgeschützte Vollmachtsplattform 
   unter www.hv-vollmachten.de erfolgen. 
 
   Rechte der Aktionäre 
 
   Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 
   mindestens 5 Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
   EUR 500.000 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand 
   muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
   Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der 
   Gesellschaft unter Nachweis der gesetzlich erforderlichen 
   Vorbesitzzeit mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis 
   spätestens 18. April 2015 (24.00 Uhr), unter folgender Adresse 
   zugehen: 
 
   PETROTEC AG 
   Vorstand 
   Investor Relations - Hauptversammlung 
   z. Hd. Frau Vera Berlin 
   Fürst-zu-Salm-Salm-Str. 18 
   46325 Borken 
 
   Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft gemäß § 126 Abs. 1 
   AktG Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat 
   zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Solche Anträge sind 
   unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer Begründung an folgende 
   Adresse zu richten: 
 
   PETROTEC AG 
   Investor Relations - Hauptversammlung 
   z. Hd. Frau Vera Berlin 
   Fürst-zu-Salm-Salm-Str. 18 
   46325 Borken 
   Fax 02862 / 9100752 
   E-Mail ir@petrotec.de 
 
   Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der 
   Hauptversammlung, also bis spätestens 4. Mai 2015 (24.00 Uhr), unter 
   der angegebenen Adresse eingehen, werden einschließlich einer etwaigen 
   Stellungnahme der Verwaltung allen Aktionären im Internet unter 
   www.petrotec.de unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die 
   Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 AktG 
   erfüllt sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären 
   bleiben unberücksichtigt. Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl 
   von Aufsichtsratsmitgliedern und zur Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers gelten die vorstehenden Ausführungen zu § 126 
   Abs. 1 AktG (einschließlich der angegebenen Adresse) gemäß § 127 AktG 
   entsprechend mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet 
   werden muss. 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
   vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, 
   soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist. Von einer Beantwortung einzelner Fragen 
   kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen 
   absehen. Nach § 17 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist der 
   Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht der 
   Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 
   Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter 
   www.petrotec.de einzusehen. 
 
   Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
   Informationen gemäß § 124a AktG werden den Aktionären im Internet auf 
   der Homepage der Petrotec AG unter www.petrotec.de im Bereich Investor 
   Relations/Hauptversammlungen zugänglich gemacht. 
 
   Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der 
   Einberufung § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG 
   Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 24.543.741 ist im Zeitpunkt 
   der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 24.543.741 
   Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Aus eigenen Aktien 
   steht der Gesellschaft jedoch kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft 
   hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen 
   Stückaktien. 
 
   Borken, im April 2015 
 
   Petrotec AG 
 
   Der Vorstand 
 
   Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG: 
   Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte PR 
   IM TURM HV-Service AG, z. Hd. Frau Häfele, Römerstraße 72-74, 68259 
   Mannheim, Fax 0621 / 70 99 07. 
 
 
 
 
 
08.04.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  PETROTEC AG 
              Fürst-zu-Salm-Salm-Straße 18 
              46325 Borken 
              Deutschland 

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April 08, 2015 09:09 ET (13:09 GMT)

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