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DGAP-HV: United Internet AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: United Internet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.05.2015 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

United Internet AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
08.04.2015 15:11 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   United Internet AG 
 
   Montabaur 
 
   ISIN DE0005089031 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 2015 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen 
   Hauptversammlung der Gesellschaft ein. Sie findet statt am Donnerstag, 
   den 21. Mai 2015, ab 11.00 Uhr, in der Alten Oper, Opernplatz 1, 
   Mozartsaal, 60313 Frankfurt am Main. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
           Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern 
           einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach 
           §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, des 
           Vergütungsberichts und der Erklärung zur Unternehmensführung 
           gemäß § 289a HGB (einschließlich des Corporate Governance 
           Berichts) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung 
           vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und 
           Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
 
 
           Die vorstehenden Unterlagen sind vom Tag der Einberufung der 
           Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft 
           unter www.united-internet.de im Bereich Investor 
           Relations/Hauptversammlung zugänglich. Sie werden auch in der 
           Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den für das 
           Geschäftsjahr 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn der United 
           Internet AG in Höhe von EUR 1.422.774.783,56 wie folgt zu 
           verwenden: 
 
 
       *     Ein Teilbetrag von EUR 122.260.597,20 wird als 
             Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet. Im Zeitpunkt der 
             Einberufung sind 203.767.662 Aktien für das Geschäftsjahr 
             2014 dividendenberechtigt. Daraus resultiert eine Dividende 
             von EUR 0,60 pro Aktie. 
 
 
       *     Der Restbetrag von EUR 1.300.514.186,36 wird auf 
             neue Rechnung vorgetragen. 
 
 
 
           Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 1.232.338 
           zum Zeitpunkt der Einberufung unmittelbar oder mittelbar von 
           der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b 
           AktG nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der 
           für das abgelaufene Geschäftsjahr 2014 dividendenberechtigten 
           Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der 
           Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
           Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert 
           eine Dividende von EUR 0,60 je dividendenberechtigte 
           Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die 
           Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag vorsieht. 
 
 
           Die Dividende wird am 22. Mai 2015 gezahlt. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung 
           der im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitglieder des Vorstands 
           der Gesellschaft für diesen Zeitraum zu beschließen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung 
           der im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitglieder des 
           Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum zu 
           beschließen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart, 
           Zweigniederlassung Eschborn/Frankfurt am Main 
 
 
       *     zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
             für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen; sowie 
 
 
       *     zum Prüfer für die prüferische Durchsicht der 
             Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte zu bestellen, sofern 
             die Gesellschaft beschließt, diese Berichte einer 
             prüferischen Durchsicht unterziehen zu lassen. 
 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die 
           vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung 
           der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu 
           deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Wahl des Aufsichtsrats 
 
 
           Der Aufsichtsrat der United Internet AG setzt sich nach §§ 95, 
           96 AktG i.V.m. § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus 
           drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung 
           gewählt werden. Die Amtszeit aller drei Mitglieder des 
           Aufsichtsrats endet mit der Beendigung der diesjährigen 
           Hauptversammlung. Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der 
           Gesellschaft steht Herrn Ralph Dommermuth ein Entsendungsrecht 
           für eines der Mitglieder des Aufsichtsrats zu. 
 
 
           Herr Dommermuth hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass er bei 
           der nun anstehenden Neubesetzung des Aufsichtsrats sein 
           Entsendungsrecht nicht ausüben möchte. Deshalb hat die 
           Hauptversammlung drei Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt zur Wahl vor: 
 
 
       (1)   Herrn Kurt Dobitsch, Vorsitzender des 
             Aufsichtsrats der United Internet AG, Markt Schwaben 
 
 
             Herr Dobitsch ist bereits derzeit Vorsitzender des 
             Aufsichtsrats der United Internet AG. Er ist ferner Mitglied 
             in den gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten folgender 
             Unternehmen: 
 
 
         *     1&1 Internet AG, Montabaur 
 
 
         *     1&1 Telecommunication AG, Montabaur 
 
 
         *     United Internet Ventures AG, Montabaur 
               (Vorsitz) 
 
 
         *     Bechtle AG, Gaildorf 
 
 
         *     Nemetschek AG, München (Vorsitz) 
 
 
         *     Singhammer IT Consulting AG, München 
 
 
 
             Darüber hinaus hat Herr Dobitsch die folgenden Mandate in 
             vergleichbaren Kontrollgremien in in- und ausländischen 
             Unternehmen inne: 
 
 
         *     Graphisoft S.E., Budapest, Ungarn 
 
 
         *     Vectorworks Inc., Columbia, Vereinigte Staaten 
               von Amerika 
 
 
 
       (2)   Herrn Michael Scheeren, Mitglied des 
             Aufsichtsrats der United Internet AG, Frankfurt am Main 
 
 
             Herr Scheeren ist bereits derzeit Mitglied des Aufsichtsrats 
             der United Internet AG. Er ist ferner Mitglied in den 
             gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten folgender 
             Unternehmen: 
 
 
         *     1&1 Internet AG, Montabaur (Vorsitz) 
 
 
         *     1&1 Telecommunication AG, Montabaur (Vorsitz) 
 
 
         *     1&1 Telecommunication Holding SE, Montabaur 
               (Vorsitz) 
 
 
         *     GMX & WEB.DE Mail & Media SE, Montabaur 
               (Vorsitz) 
 
 
         *     United Internet Ventures AG, Montabaur 
 
 
 
             Darüber hinaus hat Herr Scheeren die folgenden Mandate in 
             vergleichbaren Kontrollgremien in in- und ausländischen 
             Unternehmen inne: 
 
 
         *     Goldbach Group AG, Küsnacht-Zürich, Schweiz 
 
 
 
       (3)   Herrn Kai-Uwe Ricke, Vorsitzender des 
             Verwaltungsrats der Delta Partners, Dubai, Emirat Dubai, 
             Stallikon, Schweiz 
 
 
             Herr Ricke ist bereits derzeit Mitglied des Aufsichtsrats 
             der United Internet AG. Er ist ferner Mitglied in den 
             gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten folgender 
             Unternehmen: 
 
 
         *     1&1 Internet AG, Montabaur 
 
 
         *     1&1 Telecommunication AG, Montabaur 
 
 
         *     1&1 Telecommunication Holding SE, Montabaur 
 
 
         *     GMX & WEB.DE Mail & Media SE, Montabaur 
 
 
         *     United Internet Ventures AG, Montabaur 
 
 
         *     Zalando SE, Berlin 
 
 
 
             Darüber hinaus hat Herr Ricke die folgenden Mandate in 
             vergleichbaren Kontrollgremien in in- und ausländischen 
             Unternehmen inne: 
 
 
         *     Delta Partners, Dubai, Emirat Dubai 
               (Vorsitzender des Verwaltungsrats) 
 
 
         *     euNetworks Group Ltd., Singapur, Singapur 
 
 
         *     SUSI Partner AG, Zürich, Schweiz 
 
 
         *     Virgin Mobile CEE, Amsterdam, Niederlande 
 
 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt entsprechend § 8 Abs. 2 der Satzung 
           der Gesellschaft vor, die Herren Dobitsch, Scheeren und Ricke 
           mit Wirkung ab dem Ablauf der Hauptversammlung am 21. Mai 2015 
           bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach 
           der Wahl beschließt, wobei das Geschäftsjahr in dem die Wahl 
           erfolgt, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat zu 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 08, 2015 09:11 ET (13:11 GMT)

wählen. Vorbehaltlich der Bildung von Rumpfgeschäftsjahren 
           endet das Amt damit mit dem Ablauf der ordentlichen 
           Hauptversammlung des Jahres 2020. Die Hauptversammlung ist an 
           Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Von den Kandidaten für den Aufsichtsrat qualifiziert sich 
           unter anderem Herr Scheeren aufgrund seiner langjährigen 
           Tätigkeit als Finanzvorstand als unabhängiger Finanzexperte 
           i.S.d. § 100 Abs. 5 AktG. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der 
           Einzelwahl durchzuführen. 
 
 
           Es ist vorgesehen, dass Herr Dobitsch im Falle seiner 
           Wiederwahl als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
           vorgeschlagen wird. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Vergütung des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat im Jahr 2010 einen 
           Beschluss über die Vergütung des Aufsichtsrats gefasst. 
 
 
           Die bisherige Vergütung des Aufsichtsrats bestand aus einer 
           festen jährlichen Vergütung sowie einer an das Ergebnis je 
           Aktie ('EPS') geknüpften variablen Vergütung. Die variable 
           Vergütung war dabei so aufgeteilt, dass neben einer auf 
           jährlicher Basis zu ermittelnden Erfolgskomponente auch eine 
           langfristig zu ermittelnde Erfolgskomponente gezahlt wurde. 
 
 
           Nunmehr soll die Vergütung des Aufsichtsrats aus einer festen 
           jährlichen Vergütung und der Gewährung eines Sitzungsgeldes 
           für jede Sitzung des Aufsichtsrats bestehen. Die 
           vorgeschlagene Neuregelung trägt der seit dem letzten 
           Vergütungsbeschluss geänderten Fassung des Deutschen Corporate 
           Governance Kodex Rechnung, die vorsieht, dass dem Aufsichtsrat 
           zur Stärkung der Unabhängigkeit allein eine fixe Vergütung 
           gewährt und auf eine variable Vergütung verzichtet werden 
           kann. Die neue Vergütungsregelung gilt für das Geschäftsjahr 
           2015 und die folgenden Geschäftsjahre. 
 
 
           Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu 
           beschließen: 
 
 
       a)    Aufhebung des Vergütungsbeschlusses von 2010 
 
 
             Der Beschluss der Hauptversammlung über die Vergütung der 
             Aufsichtsratsmitglieder vom 2. Juni 2010, wird mit Wirkung 
             ab dem Geschäftsjahr 2015 aufgehoben. 
 
 
       b)    Vergütungsbeschluss ab dem Geschäftsjahr 2015 
 
 
             Ab dem Geschäftsjahr 2015 gilt für die Vergütung der 
             Aufsichtsratsmitglieder folgende neue Regelung: 
 
 
         i)    Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält außer 
               der Erstattung seiner baren Auslagen eine feste jährliche 
               Vergütung in Höhe von EUR 15.000. Der Vorsitzende des 
               Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag. 
 
 
         ii)   Ein Mitglied des Aufsichtsrats, das nur während 
               eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört 
               hat, erhält je angefangenem Monat eine zeitanteilig 
               geringere Vergütung. 
 
 
         iii)  Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält darüber 
               hinaus ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 1.000 für jede 
               Sitzungsteilnahme als Präsenzsitzung, Telefon- oder 
               Videokonferenz oder entsprechende Zuschaltung. 
 
 
         iv)   Die Vergütung gemäß vorstehenden lit. i) bis 
               iii) ist insgesamt nach Ablauf des Geschäftsjahres fällig. 
               Die Erstattung der Auslagen erfolgt sofort. 
 
 
 
 
     8.    Beschlussfassung über die Schaffung eines 
           Genehmigten Kapitals 2015 mit der Möglichkeit des 
           Bezugsrechtsausschlusses unter Aufhebung des Genehmigten 
           Kapitals 2011 und entsprechende Satzungsänderungen 
 
 
           Die Hauptversammlung vom 26. Mai 2011 hat den Vorstand unter 
           Aufhebung des vorherigen genehmigten Kapitals ermächtigt, mit 
           Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft 
           durch Ausgabe neuer Stückaktien einmalig oder mehrmals um bis 
           zu insgesamt EUR 112.500.000,00 zu erhöhen. Von der 
           Ermächtigung hat der Vorstand teilweise Gebrauch gemacht und 
           am 15./16. September 2014 auf Grundlage der Ermächtigung 
           beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen 
           Bareinlage von EUR 194.000.000,00 um EUR 11.000.000,00 auf EUR 
           205.000.000,00 durch Ausgabe von 11.000.000 neuer Stückaktien 
           zu erhöhen. Der Aufsichtsrat hat dem Vorstandsbeschluss am 
           15./16. September 2014 zugestimmt und die Durchführung der 
           Kapitalerhöhung wurde am 17. September 2014 in das 
           Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Der Vorstand ist 
           nach der teilweisen Ausnutzung der Ermächtigung nunmehr noch 
           ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital 
           der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Stückaktien einmalig oder 
           mehrmals um bis zu insgesamt EUR 101.500.000,00 zu erhöhen. 
           Diese Ermächtigung erlischt am 25. Mai 2016. 
 
 
           Wegen vorgenannter teilweiser Ausnutzung steht die bisherige 
           Ermächtigung nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung. Unter 
           Aufhebung dieser Ermächtigung soll daher die Schaffung eines 
           neuen genehmigten Kapitals in Höhe von EUR 102.500.000,00 mit 
           entsprechender Änderung des § 5 (4) der Satzung der 
           Gesellschaft beschlossen werden, damit der Vorstand weiterhin 
           langfristig über Planungssicherheit verfügt und auch künftig 
           die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft den finanziellen 
           Erfordernissen schnell und flexibel anpassen kann. Bei 
           Ausnutzung dieses neuen genehmigten Kapitals soll den 
           Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht eingeräumt werden; 
           jedoch soll der Vorstand ermächtigt werden, für bestimmte 
           Zwecke das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats auszuschließen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
       a)    Aufhebung der bisherigen Ermächtigung 
 
 
             Die von der Hauptversammlung vom 26. Mai 2011 beschlossene 
             Ermächtigung gemäß § 5 (4) der Satzung der Gesellschaft wird 
             mit Wirksamwerden der nachfolgend unter b) und c) 
             vorgesehenen neuen Ermächtigung aufgehoben. 
 
 
       b)    Ermächtigung 
 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der 
             Gesellschaft bis zum 20. Mai 2020 mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen 
             Bareinlagen und/oder gegen Sacheinlagen einmalig oder 
             mehrmals um bis zu insgesamt EUR 102.500.000,00 zu erhöhen 
             (Genehmigtes Kapital 2015). Wird das Kapital erhöht, ist den 
             Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zu gewähren. Das 
             Bezugsrecht kann den Aktionären auch mittelbar, gemäß § 186 
             Abs. 5 AktG, gewährt werden. Der Vorstand wird jedoch 
             ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht 
             der Aktionäre auszuschließen: 
 
 
         *     für Spitzenbeträge, die sich aufgrund eines 
               Bezugsverhältnisses ergeben; 
 
 
         *     bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlage, wenn 
               der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der 
               bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und 
               Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festsetzung des 
               Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der 
               Aktien erfolgen soll, durch den Vorstand nicht wesentlich 
               im Sinne der §§ 203 Absatz 1 und 2, 186 Absatz 3 Satz 4 
               AktG unterschreitet und der auf die neuen Aktien, für die 
               das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende 
               anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt nicht zehn 
               vom Hundert des Grundkapitals überschreitet und zwar weder 
               im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der 
               Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diesen Betrag ist der 
               anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf 
               Aktien entfällt, die während der Laufzeit der Ermächtigung 
               unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer oder 
               entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 
               ausgegeben oder verwendet werden; ferner ist auf diesen 
               Betrag der anteilige Betrag am Grundkapital der Aktien 
               anzurechnen, die zur Bedienung von Wandlungs- und/oder 
               Optionsrechten ausgegeben wurden oder noch ausgegeben 
               werden können, sofern die zugrunde liegenden 
               Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser 
               Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts 
               entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden; 
 
 
         *     soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern 
               bzw. Gläubigern der von der Gesellschaft oder ihren 

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April 08, 2015 09:11 ET (13:11 GMT)

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