REALTECH AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 08.04.2015 15:13 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- REALTECH AG Walldorf Wertpapier-Kenn-Nr.: 700 890 ISIN DE-000 700 8906 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Dienstag, dem 19. Mai 2015, 10.00 Uhr, im Best Western Palatin Kongresshotel GmbH, Ringstraße 17-19, 69168 Wiesloch, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. A. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.realtech.de/investors (Menüpunkt: 'Hauptversammlung') eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 19. Mai 2015 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. 2. Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Moore Stephens Treuhand Kurpfalz GmbH, Mannheim, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen. 5. Wahlen zum Aufsichtsrat Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft, die Herren Peter Stier und Rainer Schmidt, haben durch am 27. Mai 2014 bei der Gesellschaft eingegangenes Schreiben ihre Aufsichtsratsämter mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2014 gemäß Ziffer 9.5 der Satzung der Gesellschaft unter Einhaltung der erforderlichen Frist niedergelegt. Mit Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 7. Juli 2014 wurden Herr Dr. Wolfgang Erlebach und Herr Torsten Steinhaus bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2015 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt. Da die Amtszeit der Herren Dr. Erlebach und Steinhaus mit dem Ablauf dieser Hauptversammlung somit endet, sollen die Herren Dr. Erlebach und Steinhaus für eine weitere Amtszeit zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt werden. Um einen Gleichlauf mit der Amtszeit des amtierenden Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Daniele di Croce zu gewährleisten, soll die Wahl für eine Amtszeit bis zum Ablauf derjenigen Hauptversammlung erfolgen, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr beschließt. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, die folgenden Personen für eine erneute Amtszeit bis zum Ablauf derjenigen Hauptversammlung zu wählen, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr beschließt: a) Dr. Wolfgang Erlebach, Geschäftsführender Gesellschafter der Alpha Family Office GmbH, Alzenau Wasserlos b) Torsten Steinhaus, Rechtsanwalt und Steuerberater, Kirchheimbolanden Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat der REALTECH AG setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Herr Dr. Erlebach und Herr Steinhaus sind weder Mitglieder in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten noch in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien anderer Wirtschaftsunternehmen. Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex: Die Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 29. Oktober 2014 mit der Alpha Family Office GmbH, deren Geschäftsführer Herr Dr. Erlebach ist, am 29. Oktober 2014 einen Kaufvertrag über den Erwerb eines umfassenden schriftlichen Konzepts zur Reorganisation und Sanierung der REALTECH-Gruppe abgeschlossen. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen den zur Wiederwahl vorgeschlagenen Kandidaten und der Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär darüber hinaus keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Weitere Informationen zu den Kandidaten (Kurzlebensläufe) finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.realtech.de/investors (Menüpunkt: 'Hauptversammlung'). 6. Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung zum elektronischen Versand der Hauptversammlungseinladung Aus Gründen der Vereinfachung und der Kostenersparnis möchte die Gesellschaft den Versand der Hauptversammlungseinladung zukünftig auf elektronischen Versand (per E-Mail) umstellen. Gemäß § 128 Abs. 1 Satz 2 AktG ist dafür eine entsprechende Satzungsregelung erforderlich. Die Satzung der REALTECH AG sieht derzeit eine entsprechende Satzungsregelung nicht vor. Daher soll die Satzung der REALTECH AG entsprechend ergänzt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Ziffer 3 der Satzung um folgenden Absatz 3.2 zu ergänzen: '3.2 Die Übermittlung der Mitteilungen nach §§ 125 Abs. 2, 128 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes ist in Bezug auf die Tagesordnung, etwaige Ergänzungsverlangen und die Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz auf den Weg der elektronischen Kommunikation beschränkt. Dasselbe gilt für die Vorschläge zur Beschlussfassung. Der Vorstand bleibt ungeachtet dessen berechtigt, diese Mitteilungen auch auf anderem Wege zu versenden.' Die bisherige Regelung in Ziffer 3 der Satzung wird zu Absatz 3.1 und besteht unverändert fort. 7. Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie entsprechende Satzungsänderung Die von der ordentlichen Hauptversammlung am 21. Mai 2010 erteilte Ermächtigung des Vorstands gemäß Ziffer 4.3 der Satzung, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt 2.647.976,00 EUR durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital), läuft am 20. Mai 2015 aus. Um der Gesellschaft auch in Zukunft die Inanspruchnahme genehmigten Kapitals zu ermöglichen, soll die bestehende Ermächtigung aufgehoben und durch ein neues genehmigtes Kapital im Umfang von bis zu 2.692.826 EUR des derzeitigen Grundkapitals ersetzt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: a) Aufhebung der bestehenden Ermächtigung Die von der Hauptversammlung am 21. Mai 2010 zu Punkt 7 der damaligen Tagesordnung beschlossene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 20. Mai 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 2.647.976 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital), wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens des nachfolgend bestimmten genehmigten Kapitals aufgehoben, soweit zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Aufhebung von der Ermächtigung noch kein Gebrauch gemacht wurde. b) Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 2.692.826 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2015). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand
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April 08, 2015 09:14 ET (13:14 GMT)