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DGAP-HV: REALTECH AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.05.2015 in Wiesloch mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

REALTECH AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
08.04.2015 15:13 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   REALTECH AG 
 
   Walldorf 
 
   Wertpapier-Kenn-Nr.: 700 890 
   ISIN DE-000 700 8906 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
   Dienstag, dem 19. Mai 2015, 10.00 Uhr, im Best Western Palatin 
   Kongresshotel GmbH, Ringstraße 17-19, 69168 Wiesloch, stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
     A.    Tagesordnung 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses mit dem zusammengefassten 
           Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
           den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
   Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der 
   Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter www.realtech.de/investors (Menüpunkt: 
   'Hauptversammlung') eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in 
   der Hauptversammlung am 19. Mai 2015 zugänglich sein und mündlich 
   erläutert werden. Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung 
   zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach 
   §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 
   AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 
   AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses 
   und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen 
   nicht vor. 
 
     2.    Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
     3.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2015 
 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Moore Stephens Treuhand Kurpfalz 
   GmbH, Mannheim, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2015 zu wählen. 
 
     5.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
   Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft, die Herren Peter 
   Stier und Rainer Schmidt, haben durch am 27. Mai 2014 bei der 
   Gesellschaft eingegangenes Schreiben ihre Aufsichtsratsämter mit 
   Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2014 gemäß Ziffer 9.5 der Satzung der 
   Gesellschaft unter Einhaltung der erforderlichen Frist niedergelegt. 
   Mit Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 7. Juli 2014 wurden Herr 
   Dr. Wolfgang Erlebach und Herr Torsten Steinhaus bis zum Ablauf der 
   ordentlichen Hauptversammlung 2015 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats 
   der Gesellschaft bestellt. Da die Amtszeit der Herren Dr. Erlebach und 
   Steinhaus mit dem Ablauf dieser Hauptversammlung somit endet, sollen 
   die Herren Dr. Erlebach und Steinhaus für eine weitere Amtszeit zu 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt werden. Um einen Gleichlauf mit 
   der Amtszeit des amtierenden Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Daniele 
   di Croce zu gewährleisten, soll die Wahl für eine Amtszeit bis zum 
   Ablauf derjenigen Hauptversammlung erfolgen, die über die Entlastung 
   für das am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr beschließt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, die folgenden Personen für eine 
   erneute Amtszeit bis zum Ablauf derjenigen Hauptversammlung zu wählen, 
   die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2016 endende 
   Geschäftsjahr beschließt: 
 
        a) Dr. Wolfgang Erlebach, Geschäftsführender 
        Gesellschafter der Alpha Family Office GmbH, Alzenau Wasserlos 
 
 
        b) Torsten Steinhaus, Rechtsanwalt und Steuerberater, 
        Kirchheimbolanden 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der 
   Aufsichtsrat der REALTECH AG setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 
   101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern 
   zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Es ist 
   beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl 
   durchzuführen. 
 
   Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
   Herr Dr. Erlebach und Herr Steinhaus sind weder Mitglieder in 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten noch in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien anderer Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex: 
 
   Die Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 29. Oktober 
   2014 mit der Alpha Family Office GmbH, deren Geschäftsführer Herr Dr. 
   Erlebach ist, am 29. Oktober 2014 einen Kaufvertrag über den Erwerb 
   eines umfassenden schriftlichen Konzepts zur Reorganisation und 
   Sanierung der REALTECH-Gruppe abgeschlossen. Nach Einschätzung des 
   Aufsichtsrats bestehen zwischen den zur Wiederwahl vorgeschlagenen 
   Kandidaten und der Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen 
   der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionär darüber hinaus keine persönlichen oder geschäftlichen 
   Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex. 
 
   Weitere Informationen zu den Kandidaten (Kurzlebensläufe) finden sich 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.realtech.de/investors 
   (Menüpunkt: 'Hauptversammlung'). 
 
     6.    Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung 
           zum elektronischen Versand der Hauptversammlungseinladung 
 
 
   Aus Gründen der Vereinfachung und der Kostenersparnis möchte die 
   Gesellschaft den Versand der Hauptversammlungseinladung zukünftig auf 
   elektronischen Versand (per E-Mail) umstellen. Gemäß § 128 Abs. 1 Satz 
   2 AktG ist dafür eine entsprechende Satzungsregelung erforderlich. Die 
   Satzung der REALTECH AG sieht derzeit eine entsprechende 
   Satzungsregelung nicht vor. Daher soll die Satzung der REALTECH AG 
   entsprechend ergänzt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Ziffer 3 der Satzung um 
   folgenden Absatz 3.2 zu ergänzen: 
 
           '3.2 Die Übermittlung der Mitteilungen nach §§ 125 
           Abs. 2, 128 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes ist in Bezug auf 
           die Tagesordnung, etwaige Ergänzungsverlangen und die Angaben 
           nach § 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz auf den Weg der 
           elektronischen Kommunikation beschränkt. Dasselbe gilt für die 
           Vorschläge zur Beschlussfassung. Der Vorstand bleibt 
           ungeachtet dessen berechtigt, diese Mitteilungen auch auf 
           anderem Wege zu versenden.' 
 
 
   Die bisherige Regelung in Ziffer 3 der Satzung wird zu Absatz 3.1 und 
   besteht unverändert fort. 
 
     7.    Beschlussfassung über die Aufhebung des 
           bestehenden genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen 
           genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des 
           Bezugsrechts sowie entsprechende Satzungsänderung 
 
 
   Die von der ordentlichen Hauptversammlung am 21. Mai 2010 erteilte 
   Ermächtigung des Vorstands gemäß Ziffer 4.3 der Satzung, das 
   Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt 
   2.647.976,00 EUR durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf 
   den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu 
   erhöhen (genehmigtes Kapital), läuft am 20. Mai 2015 aus. Um der 
   Gesellschaft auch in Zukunft die Inanspruchnahme genehmigten Kapitals 
   zu ermöglichen, soll die bestehende Ermächtigung aufgehoben und durch 
   ein neues genehmigtes Kapital im Umfang von bis zu 2.692.826 EUR des 
   derzeitigen Grundkapitals ersetzt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
   a) Aufhebung der bestehenden Ermächtigung 
 
   Die von der Hauptversammlung am 21. Mai 2010 zu Punkt 7 der damaligen 
   Tagesordnung beschlossene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital 
   der Gesellschaft bis zum 20. Mai 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
   durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- 
   und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 
   2.647.976 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital), wird mit Wirkung auf 
   den Zeitpunkt des Wirksamwerdens des nachfolgend bestimmten 
   genehmigten Kapitals aufgehoben, soweit zum Zeitpunkt des 
   Wirksamwerdens dieser Aufhebung von der Ermächtigung noch kein 
   Gebrauch gemacht wurde. 
 
   b) Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 
 
   Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis 
   zum 18. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, 
   auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage 
   einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 2.692.826 EUR zu erhöhen 
   (genehmigtes Kapital 2015). 
 
   Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die 
   Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand 

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April 08, 2015 09:14 ET (13:14 GMT)

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