Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 26.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Geheimtipp: Rasanter Aufstieg, Branchenrevolution und Jahresumsatz von 50 Mio. $
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
80 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: BDI - BioEnergy International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2015 in im Seminarraum Riverside des Hotel Weitzer, 8020 Graz, Grieskai 12-16. mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

BDI - BioEnergy International AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
15.04.2015 15:09 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   BDI - BioEnergy International AG 
 
   Grambach, FN 149076 f 
 
 
   Einladung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 
 
 
   9. ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am Mittwoch, dem 13. Mai 2015, um 11.00 Uhr 
 
   im Seminarraum Riverside des Hotel Weitzer, 8020 Graz, Grieskai 12-16. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2014 
           und die strategische Ausrichtung des Unternehmens 
 
 
     2.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt 
           Lagebericht, des Corporate Governance-Berichts, des 
           Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des Berichts 
           des Aufsichtsrates gemäß § 96 Aktiengesetz ('AktG'), jeweils 
           für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
           des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
           des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
     5.    Neuwahl des Aufsichtsrates 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung 
           an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
 
     7.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 
 
 
   1. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   Folgende Unterlagen sind ab 22. April 2015 gemäß § 108 AktG auf der 
   Internetseite der Gesellschaft www.bdi-bioenergy.com zugänglich und 
   werden auch in der Hauptversammlung aufliegen: 
 
     -     Jahresabschluss samt Lagebericht; 
 
 
     -     Konzernabschluss samt Konzernlagebericht; 
 
 
     -     Corporate Governance-Bericht; 
 
 
     -     Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 Abs. 1 AktG, 
 
 
   jeweils für das Geschäftsjahr 2014; 
 
     -     Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 
           3-7; 
 
 
     -     Lebensläufe und Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG 
           der Kandidaten für die Neuwahl des Aufsichtsrates; 
 
 
     -     vollständiger Text dieser Einberufung; 
 
 
     -     Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer 
           Vollmacht. 
 
 
   Auf Verlangen erhält jeder Aktionär auch unverzüglich und kostenlos 
   eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. 
 
   2. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 
   AKTG 
 
   Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre 
   Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals 
   erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung 
   Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass 
   zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung 
   gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in 
   Schriftform spätestens am 22. April 2015 der Gesellschaft 
   ausschließlich an der Adresse 8074 Grambach, Parkring 18, Assistenz 
   CFO, Mag. Reinhard Loder, oder per Telefax unter der Telefax-Nummer 
   +43 316 4009-110 zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die 
   Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, in der 
   bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens 
   drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum 
   Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage 
   sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die 
   Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung 
   verwiesen. 
 
   Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung 
   Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals 
   erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform 
   Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und 
   verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite 
   der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in 
   Textform spätestens am 4. Mai 2015 der Gesellschaft entweder per Post 
   an die Adresse 8074 Grambach, Parkring 18, Assistenz CFO, Mag. 
   Reinhard Loder, oder per Telefax an +43 316 4009-110, oder per E-Mail 
   reinhard.loder@bdi-bioenergy.com zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl 
   eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die 
   Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Die 
   vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche Qualifikation, ihre 
   beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände 
   darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. 
   Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses 
   Aktionärsrechtes ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a 
   AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft 
   nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen 
   Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur 
   Teilnahmeberechtigung verwiesen. 
 
   Auskunftsrecht 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über 
   Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
   Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. 
 
   Anträge in der Hauptversammlung 
   Jeder Aktionär bzw. jede Aktionärin ist berechtigt, in der 
   Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. 
   Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch 
   zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß 
   § 110 AktG voraus. 
 
   Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den 
   §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der 
   Gesellschaft www.bdi-bioenergy.com zugänglich. 
 
   3. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im 
   Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach 
   dem Anteilsbesitz am Ende des 03. Mai 2015 (Nachweisstichtag). 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an 
   diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 
 
   3.1. Nachweis des Anteilsbesitzes 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist durch eine 
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, die der Gesellschaft 
   spätestens am 08. Mai 2015 unter einer der nachgenannten Adressen 
   zugehen muss: 
 
   per        BDI - BioEnergy International AG Assistenz CFO z.H. Herrn 
   Post:      Mag. Reinhard Loder Parkring 18 8074 Grambach 
 
   per        +43 316 4009-110 
   Telefa- 
   x: 
 
   per        reinhard.loder@bdi-bioenergy.com, wobei die Depotbestätigung, 
   E-Mail     beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. 
 
   oder 
 
   per       GIBAATWGGMS (Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000A02177 
   SWIFT:    im Text angeben). 
 
   3.2. Depotbestätigung gem. § 10a AktG 
 
   Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in 
   einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem 
   Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu 
   enthalten: 
 
     -     Angaben über den Aussteller: Name/Firma und 
           Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten 
           gebräuchlichen Codes (z.B. BIC-Code, SWIFT-Code), 
 
 
     -     Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, 
           Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register 
           und Registernummer bei juristischen Personen, 
 
 
     -     Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des 
           Aktionärs, ISIN AT0000A02177, 
 
 
     -     Depotnummer, anderenfalls eine sonstige 
           Bezeichnung, 
 
 
     -     Zeitpunkt bzw. Zeitraum, auf den sich die 
           Depotbestätigung bezieht. 
 
 
   Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf 
   den oben genannten Nachweisstichtag 03. Mai 2015 beziehen. 
 
   Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer 
   Sprache entgegengenommen. 
 
   Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. 
   durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre 
   können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. 
   Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. 
 
   4. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE 
 
   Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt 
   ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des 
   Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie 
   der Aktionär hat, den er vertritt. 
 
   Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder 
   einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch 
   mehrere Personen bevollmächtigt werden. 
 
   Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, 12. Mai 
   2015, 16.00 Uhr, an einer der nachgenannten Adressen zugehen: 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 15, 2015 09:09 ET (13:09 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2015 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.