BDI - BioEnergy International AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 15.04.2015 15:09 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- BDI - BioEnergy International AG Grambach, FN 149076 f Einladung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 9. ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, dem 13. Mai 2015, um 11.00 Uhr im Seminarraum Riverside des Hotel Weitzer, 8020 Graz, Grieskai 12-16. Tagesordnung 1. Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2014 und die strategische Ausrichtung des Unternehmens 2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrates gemäß § 96 Aktiengesetz ('AktG'), jeweils für das Geschäftsjahr 2014 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 5. Neuwahl des Aufsichtsrates 6. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 1. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen sind ab 22. April 2015 gemäß § 108 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft www.bdi-bioenergy.com zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen: - Jahresabschluss samt Lagebericht; - Konzernabschluss samt Konzernlagebericht; - Corporate Governance-Bericht; - Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 Abs. 1 AktG, jeweils für das Geschäftsjahr 2014; - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 3-7; - Lebensläufe und Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG der Kandidaten für die Neuwahl des Aufsichtsrates; - vollständiger Text dieser Einberufung; - Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär auch unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. 2. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 22. April 2015 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 8074 Grambach, Parkring 18, Assistenz CFO, Mag. Reinhard Loder, oder per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 316 4009-110 zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 4. Mai 2015 der Gesellschaft entweder per Post an die Adresse 8074 Grambach, Parkring 18, Assistenz CFO, Mag. Reinhard Loder, oder per Telefax an +43 316 4009-110, oder per E-Mail reinhard.loder@bdi-bioenergy.com zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Die vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Anträge in der Hauptversammlung Jeder Aktionär bzw. jede Aktionärin ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus. Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.bdi-bioenergy.com zugänglich. 3. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 03. Mai 2015 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 3.1. Nachweis des Anteilsbesitzes Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, die der Gesellschaft spätestens am 08. Mai 2015 unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss: per BDI - BioEnergy International AG Assistenz CFO z.H. Herrn Post: Mag. Reinhard Loder Parkring 18 8074 Grambach per +43 316 4009-110 Telefa- x: per reinhard.loder@bdi-bioenergy.com, wobei die Depotbestätigung, E-Mail beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. oder per GIBAATWGGMS (Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000A02177 SWIFT: im Text angeben). 3.2. Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC-Code, SWIFT-Code), - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000A02177, - Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt bzw. Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 03. Mai 2015 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. 4. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, 12. Mai 2015, 16.00 Uhr, an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
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April 15, 2015 09:09 ET (13:09 GMT)