Bekanntmachung gemäß § 82 Abs. 9 BörseG
Ranshofen (pta034/16.04.2015/14:45) - In der am 16. April 2015 abgehaltenen 4.
ordentlichen Hauptversammlung wurde der Vorstand ermächtigt:
1) gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und 8 sowie Abs 1a und 1b AktG, jeweils mit Zustimmung
des Aufsichtsrats, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im
Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft während einer
Geltungsdauer von 30 Monaten ab 16. April 2015 über die Börse zu erwerben, wobei
der niedrigste Gegenwert nicht mehr als 20 % unter und der höchste Gegenwert
nicht mehr als 10 % über dem durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 3
Börsentage vor Erwerb der Aktien liegen darf. Der Handel in eigenen Aktien ist
als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise
oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke
durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für
Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb kann unter
Beachtung der gesetzlichen Vorgaben börslich oder außerbörslich erfolgen.
2) die auf Grundlage des Beschlusses gemäß Punkt 1 erworbenen, eigenen Aktien
ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen oder wieder zu veräußern
und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder in
mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die
Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen oder für Rechnung der Gesellschaft
durch Dritte ausgeübt werden.
3) für die Dauer von 5 Jahren ab 16. April 2015 an, gemäß § 65 Abs 1b AktG für
die Veräußerung eigener Aktien eine andere gesetzlich zulässige Art der
Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot, auch unter
Ausschluss des Wiederkaufsrechts der Aktionäre, zu beschließen und die
Veräußerungsbedingungen festzusetzen.
(Ende)
Aussender: AMAG Austria Metall AG
Adresse: Lamprechtshausenerstraße 61, 5282 Ranshofen
Land: Österreich
Ansprechpartner: Dipl.Kfm. Felix Demmelhuber
Tel.: +43 7722 801 2203
E-Mail: investorrelations@amag.at
Website: www.amag.at
ISIN(s): AT00000AMAG3 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1429188300325
© pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und
Finanznachrichten übermittelt durch pressetext.adhoc. Archiv:
http://adhoc.pressetext.com . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender
verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300. (END) Dow Jones NewswiresApril 16, 2015 08:45 ET (12:45 GMT)
Ranshofen (pta034/16.04.2015/14:45) - In der am 16. April 2015 abgehaltenen 4.
ordentlichen Hauptversammlung wurde der Vorstand ermächtigt:
1) gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und 8 sowie Abs 1a und 1b AktG, jeweils mit Zustimmung
des Aufsichtsrats, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im
Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft während einer
Geltungsdauer von 30 Monaten ab 16. April 2015 über die Börse zu erwerben, wobei
der niedrigste Gegenwert nicht mehr als 20 % unter und der höchste Gegenwert
nicht mehr als 10 % über dem durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 3
Börsentage vor Erwerb der Aktien liegen darf. Der Handel in eigenen Aktien ist
als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise
oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke
durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für
Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb kann unter
Beachtung der gesetzlichen Vorgaben börslich oder außerbörslich erfolgen.
2) die auf Grundlage des Beschlusses gemäß Punkt 1 erworbenen, eigenen Aktien
ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen oder wieder zu veräußern
und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder in
mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die
Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen oder für Rechnung der Gesellschaft
durch Dritte ausgeübt werden.
3) für die Dauer von 5 Jahren ab 16. April 2015 an, gemäß § 65 Abs 1b AktG für
die Veräußerung eigener Aktien eine andere gesetzlich zulässige Art der
Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot, auch unter
Ausschluss des Wiederkaufsrechts der Aktionäre, zu beschließen und die
Veräußerungsbedingungen festzusetzen.
(Ende)
Aussender: AMAG Austria Metall AG
Adresse: Lamprechtshausenerstraße 61, 5282 Ranshofen
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