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DGAP-HV: VTG Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2015 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

VTG Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
16.04.2015 15:12 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   VTG Aktiengesellschaft 
 
   Hamburg 
 
   WKN: VTG999/VTG998 
   ISIN: DE000VTG9999/DE000VTG9981 
 
 
   Einladung 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 
 
   29. Mai 2015 um 10.30 Uhr 
 
   im CCH - Congress Center Hamburg, Am Dammtor/Marseiller Straße, 20355 
   Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           VTG Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses 
           zum 31. Dezember 2014, der Lageberichte für die VTG 
           Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich der 
           erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Absatz 4 und Absatz 5, 315 Absatz 4 HGB, des Vorschlags des 
           Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des 
           Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der 
           Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG 
           festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
           entfällt daher. 
 
 
           Diese Unterlagen können vom Tag der Einberufung der 
           Hauptversammlung an im Internet unter 
           www.vtg.de/hauptversammlung eingesehen werden. Sie werden auch 
           während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 14.404.050,21 wie folgt 
           zu verwenden: 
 
 
  (1)  Ausschüttung an die Aktionäre durch Zahlung  EUR  12.940.298,55 
       einer Dividende von EUR 0,45 je 
       dividendenberechtigter Stückaktie 
 
  (2)  Gewinnvortrag                                EUR   1.463.751,66 
 
 
           Die Auszahlung der Dividende soll am 1. Juni 2015 erfolgen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers sowie des 
           Prüfers für die prüferische Durchsicht des 
           Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
           zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2015 zu wählen. Dieser nimmt auch die 
           prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, 
           sofern eine solche erfolgt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat sich von der PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
           eine Erklärung über den Umfang der geschäftlichen, 
           finanziellen, persönlichen und sonstigen Beziehungen zwischen 
           ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und der 
           Gesellschaft und Unternehmen des VTG-Konzerns und deren 
           Organmitgliedern andererseits, sowie den Umfang von im 
           vorausgegangenen Geschäftsjahr erbrachten und für das folgende 
           Jahr vereinbarten anderen Leistungen als der Abschlussprüfung 
           (insbesondere Beratungsleistungen) für die Gesellschaft und 
           Unternehmen des VTG-Konzerns vorlegen lassen. Anhaltspunkte 
           dafür, dass die Unabhängigkeit der PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
           nicht hinreichend gewährleistet ist, haben sich hieraus nicht 
           ergeben. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über Nachwahl zum Aufsichtsrat 
 
 
           Das Aufsichtsratsmitglied Gunnar Uldall hat sein Mandat als 
           Mitglied des Aufsichtsrats der VTG Aktiengesellschaft mit 
           Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 29. Mai 2015 
           niedergelegt. Es ist deshalb die Neuwahl eines Mitglieds des 
           Aufsichtsrats zur Bestellung eines Nachfolgers für Herrn 
           Uldall erforderlich. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der VTG Aktiengesellschaft setzt sich gemäß 
           §§ 95 Satz 1 und 2, 96 Abs. 1 letzte Variante, 101 Abs. 1 AktG 
           i.V. mit § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern 
           zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Bei der 
           Wahl der Aufsichtsratsmitglieder ist die Hauptversammlung 
           nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
           Herrn Andreas Goer, Merlischachen, Schweiz, Unternehmer 
 
 
           mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zum Mitglied 
           des Aufsichtsrats der VTG Aktiengesellschaft zu wählen. Die 
           Bestellung erfolgt entsprechend § 8 Abs. 2 Satz 3 der Satzung 
           der VTG Aktiengesellschaft für den Rest der Amtszeit des zur 
           Beendigung der Hauptversammlung am 29. Mai 2015 aus dem 
           Aufsichtsrat ausscheidenden Gunnar Uldall, das heißt für eine 
           Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
           Amtszeit des neu gewählten Mitglieds des Aufsichtsrats 
           beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem dessen Amtszeit beginnt, 
           wird nicht mitgerechnet. Vorbehaltlich der Bildung von 
           Rumpfgeschäftsjahren endet das Amt damit mit dem Ablauf der 
           ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2017. 
 
 
           Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu dem vom Aufsichtsrat 
           zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten: 
 
 
           Mitgliedschaften von Herrn Andreas Goer in anderen gesetzlich 
           zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
 
       *     Keine 
 
 
 
           Mitgliedschaften von Herrn Andreas Goer in vergleichbaren in- 
           und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
       *     Akasa AG, Baar, Schweiz 
             (Verwaltungsratspräsident) 
 
 
       *     BLS Cargo AG, Bern, Schweiz 
 
 
       *     Hector Rail AB, Danderyd, Schweden 
 
 
       *     Immobiliengesellschaft Walwag AG, Baar, Schweiz 
             (Verwaltungsratspräsident) 
 
 
 
           Der vorgeschlagene Aufsichtsratskandidat ist wesentlich an der 
           VTG Aktiengesellschaft beteiligter Aktionär im Sinne der 
           Ziffer 5.4.1 Abs. 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
           und hat der AAE Ahaus Alstätter Eisenbahn Holding AG, einer 
           100%igen Konzerngesellschaft der VTG Aktiengesellschaft, ein 
           Darlehen über einen Nominalbetrag von EUR 70 Millionen 
           gewährt. Weiterhin ist Herr Goer im Nominalwert von EUR 74 
           Millionen Gläubiger von nachrangigen Schuldverschreibungen, 
           die durch die VTG Finance S.A., eine 100%ige 
           Konzerngesellschaft der VTG Aktiengesellschaft im 
           Gesamtnennbetrag von EUR 250 Millionen begeben wurden und für 
           die die VTG Aktiengesellschaft eine nachrangige Garantie 
           gewährt hat. Darüber hinaus steht der vorgeschlagene 
           Aufsichtsratskandidat nach Einschätzung des Aufsichtsrats in 
           keiner gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate 
           Governance Kodex mitzuteilenden persönlichen oder 
           geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder 
           Konzernunternehmen, Organen der Gesellschaft oder einem 
           wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. 
 
 
           Der vorgenannte Wahlvorschlag berücksichtigt die vom 
           Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Aufhebung einer 
           bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe 
           von Options- und Wandelanleihen mit der Möglichkeit des 
           Ausschlusses des Bezugsrechts auf diese Options- oder 
           Wandelanleihen, die Aufhebung des bestehenden bedingten 
           Kapitals und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals 
           sowie entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Die von der Hauptversammlung am 5. Juni 2014 beschlossene 
           Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelanleihen und 
           zum Ausschluss des Bezugsrechts auf diese Options- oder 
           Wandelanleihen läuft am 4. Juni 2019 aus. Von dieser 
           Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Auf 

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April 16, 2015 09:13 ET (13:13 GMT)

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