VTG Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 16.04.2015 15:12 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- VTG Aktiengesellschaft Hamburg WKN: VTG999/VTG998 ISIN: DE000VTG9999/DE000VTG9981 Einladung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 29. Mai 2015 um 10.30 Uhr im CCH - Congress Center Hamburg, Am Dammtor/Marseiller Straße, 20355 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VTG Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, der Lageberichte für die VTG Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und Absatz 5, 315 Absatz 4 HGB, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher. Diese Unterlagen können vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter www.vtg.de/hauptversammlung eingesehen werden. Sie werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 14.404.050,21 wie folgt zu verwenden: (1) Ausschüttung an die Aktionäre durch Zahlung EUR 12.940.298,55 einer Dividende von EUR 0,45 je dividendenberechtigter Stückaktie (2) Gewinnvortrag EUR 1.463.751,66 Die Auszahlung der Dividende soll am 1. Juni 2015 erfolgen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen. Dieser nimmt auch die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, sofern eine solche erfolgt. Der Aufsichtsrat hat sich von der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, eine Erklärung über den Umfang der geschäftlichen, finanziellen, persönlichen und sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und der Gesellschaft und Unternehmen des VTG-Konzerns und deren Organmitgliedern andererseits, sowie den Umfang von im vorausgegangenen Geschäftsjahr erbrachten und für das folgende Jahr vereinbarten anderen Leistungen als der Abschlussprüfung (insbesondere Beratungsleistungen) für die Gesellschaft und Unternehmen des VTG-Konzerns vorlegen lassen. Anhaltspunkte dafür, dass die Unabhängigkeit der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, nicht hinreichend gewährleistet ist, haben sich hieraus nicht ergeben. 6. Beschlussfassung über Nachwahl zum Aufsichtsrat Das Aufsichtsratsmitglied Gunnar Uldall hat sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats der VTG Aktiengesellschaft mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 29. Mai 2015 niedergelegt. Es ist deshalb die Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats zur Bestellung eines Nachfolgers für Herrn Uldall erforderlich. Der Aufsichtsrat der VTG Aktiengesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1 und 2, 96 Abs. 1 letzte Variante, 101 Abs. 1 AktG i.V. mit § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder ist die Hauptversammlung nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Andreas Goer, Merlischachen, Schweiz, Unternehmer mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats der VTG Aktiengesellschaft zu wählen. Die Bestellung erfolgt entsprechend § 8 Abs. 2 Satz 3 der Satzung der VTG Aktiengesellschaft für den Rest der Amtszeit des zur Beendigung der Hauptversammlung am 29. Mai 2015 aus dem Aufsichtsrat ausscheidenden Gunnar Uldall, das heißt für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit des neu gewählten Mitglieds des Aufsichtsrats beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem dessen Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Vorbehaltlich der Bildung von Rumpfgeschäftsjahren endet das Amt damit mit dem Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2017. Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu dem vom Aufsichtsrat zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten: Mitgliedschaften von Herrn Andreas Goer in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: * Keine Mitgliedschaften von Herrn Andreas Goer in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * Akasa AG, Baar, Schweiz (Verwaltungsratspräsident) * BLS Cargo AG, Bern, Schweiz * Hector Rail AB, Danderyd, Schweden * Immobiliengesellschaft Walwag AG, Baar, Schweiz (Verwaltungsratspräsident) Der vorgeschlagene Aufsichtsratskandidat ist wesentlich an der VTG Aktiengesellschaft beteiligter Aktionär im Sinne der Ziffer 5.4.1 Abs. 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex und hat der AAE Ahaus Alstätter Eisenbahn Holding AG, einer 100%igen Konzerngesellschaft der VTG Aktiengesellschaft, ein Darlehen über einen Nominalbetrag von EUR 70 Millionen gewährt. Weiterhin ist Herr Goer im Nominalwert von EUR 74 Millionen Gläubiger von nachrangigen Schuldverschreibungen, die durch die VTG Finance S.A., eine 100%ige Konzerngesellschaft der VTG Aktiengesellschaft im Gesamtnennbetrag von EUR 250 Millionen begeben wurden und für die die VTG Aktiengesellschaft eine nachrangige Garantie gewährt hat. Darüber hinaus steht der vorgeschlagene Aufsichtsratskandidat nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex mitzuteilenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder Konzernunternehmen, Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. Der vorgenannte Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. 7. Beschlussfassung über die Aufhebung einer bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelanleihen mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts auf diese Options- oder Wandelanleihen, die Aufhebung des bestehenden bedingten Kapitals und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals sowie entsprechende Satzungsänderung Die von der Hauptversammlung am 5. Juni 2014 beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelanleihen und zum Ausschluss des Bezugsrechts auf diese Options- oder Wandelanleihen läuft am 4. Juni 2019 aus. Von dieser Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Auf
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April 16, 2015 09:13 ET (13:13 GMT)