DJ DGAP-HV: WashTec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2015 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
WashTec AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 16.04.2015 15:17 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- WashTec AG Augsburg Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) 750 750 ISIN: DE 000 750 750 1 Ergänzung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 13. Mai 2015 Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 1. April 2015 wurde die ordentliche Hauptversammlung der WashTec AG am Mittwoch, den 13. Mai 2015, 11.00 Uhr, in der IHK für Augsburg und Schwaben, Stettenstraße 1-3, 86150 Augsburg, einberufen. Auf Verlangen der Aktionärin EQMC Europe Development Capital Fund Plc wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 13. Mai 2015 um folgenden Gegenstand zur Beschlussfassung ergänzt und hiermit bekannt gemacht: 7. Einführung einer langfristigen variablen Vergütung für den Aufsichtsrat Zu diesem Tagesordnungspunkt schlägt die EQMC Europe Development Capital Fund Plc vor, folgendes Long Term Incentive Program für den Aufsichtsrat zu beschließen: A. Vorschlag für eine langfristige variable Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats der WashTec AG Zusätzlich zu der festen Vergütung und der kurzfristigen variablen Vergütung gemäß § 8.16 der Satzung sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats eine langfristige variable Vergütung erhalten. Diese Vergütung soll im Rahmen eines Long Term Incentive Program (LTIP) in Form eines virtuellen Share Matching Award Program gewährt werden. Die teilnehmenden Mitglieder des Aufsichtsrats sollen eine einmalige Bonuszahlung erhalten, die von dem Erfüllungsgrad bestimmter Wertschöpfungsziele über einen Vierjahreszeitraum sowie von dem Eigeninvestment der Mitglieder des Aufsichtsrats abhängen. Die Bonuszahlung soll einer virtuellen Aktienzahl multipliziert mit einem Referenzkurs entsprechen. Die virtuelle Aktienzahl kann maximal das 1,2-fache der von den Mitgliedern des Aufsichtsrats ursprünglich als Eigeninvestment erworbenen Zahl von Aktien entsprechen. § 1 Definitionen Beendigungsereignis hat die Bedeutung gemäß § 6.1. Bonuszahlung hat die Bedeutung gemäß § 4. Capital Employed meint Netto Working Capital zuzüglich Sachanlagen sowie zuzüglich einer Steigerung des Geschäftsoder Firmenwerts und erworbener immaterieller Vermögensgegenstände während der Incentivierungsphase. Change of Control bezeichnet den Erwerb einer Zahl von Aktien der Gesellschaft, der zu einer Beteiligung in Höhe von mehr als 50 % der Aktien der Gesellschaft durch einen vorhandenen Aktionär oder einen Dritten führt. EBIT bedeutet Earnings before Interest and Taxes (Gewinn vor Steuern) der WashTec-Gruppe basierend auf dem gebilligten Konzernabschluss der Gesellschaft. EBITDA-CAPEX bedeutet Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization (Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte) abzüglich Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit basierend auf dem gebilligten Konzernabschluss der Gesellschaft. EBIT-Ziel hat die Bedeutung gemäß § 3. EPS-Ziel hat die Bedeutung gemäß § 3. Erfolgsziele umfasst das EBIT-Ziel, das ROCE-Ziel und das EPS-Ziel. Geschäftsoder Firmenwert meint den Geschäftsoder Firmenwert wie in der gebilligten Konzernbilanz der Gesellschaft ausgewiesen. Gesellschaft meint die WashTec AG. Incentivierungsphase bezeichnet den Zeitraum, in dem die Erfolgsziele erreicht werden müssen. Der Zeitraum beginnt am 1. Januar 2015 und dauert bis zum 31. Dezember 2018. Eigeninvestmentaktien hat die Bedeutung gemäß § 2.1. LTIP steht für Long Term Incentive Program. Multiplikator hat die Bedeutung gemäß § 4. Netto Working Capital meint Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zuzüglich Vorräten abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, wie sie in der gebilligten Konzernbilanz der Gesellschaft ausgewiesen sind. Normalisierte EPS meint das normalisierte Konzernergebnis der WashTec-Gruppe, wie es in der gebilligten Konzernbilanz der Gesellschaft ausgewiesen ist, dividiert durch die gewichtete durchschnittliche Zahl ausstehender Aktien (berechnet auf vollständig verwässerter Basis). Bei der Normalisierung werden nichtwiederkehrende Effekte herausgerechnet; der effektive Steuersatz während der Incentivierungsphase soll 28,1 % betragen. Pro-rata-Bonuszahlung hat die Bedeutung gemäß § 6.1. Referenzkurs ist der volumengewichtete Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Monate der Incentivierungsphase. Übersteigt der volumengewichtete Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder in einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Monate der Incentivierungsphase EUR 27,00, beträgt der Referenzkurs EUR 27,00. ROCE bedeutet EBIT dividiert durch Capital Employed. ROCE-Ziel hat die Bedeutung gemäß § 3. Sachanlagen meint die Sachanlagen, wie sie in der gebilligten Konzernbilanz der Gesellschaft ausgewiesen sind, unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen. Verkürzte Incentivierungsphase bezeichnet den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum Ende des Geschäftsjahrs, in dem ein Beendigungsereignis eintritt. Gehört ein teilnehmendes Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat in dem Geschäftsjahr, in dem das Beendigungsereignis eintritt, weniger als drei Monate an, dauert die Verkürzte Incentivierungsphase vom 1. Januar 2015 bis zum Ende des Geschäftsjahrs, das dem Geschäftsjahr vorausgeht, in dem das Beendigungsereignis eintritt. WashTec-Gruppe meint die Gesellschaft und die Rechtsträger, die in den Konzernabschluss der Gesellschaft einbezogen sind. § 2 Eigeninvestment 2.1 Um an dem LTIP teilzunehmen, muss ein Mitglied des Aufsichtsrats ein Eigeninvestment in Aktien der Gesellschaft ('Eigeninvestmentaktien') bis zum 30. Juni 2015 tätigen. Ein Mitglied des Aufsichtsrats kann auch mit Aktien am LTIP teilnehmen, die es bereits vor der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2015 erworben hat. 2.2 Der Vorsitzende des Aufsichtsrats kann mit einem Eigeninvestment von bis zu 25.000 Aktien an dem LTIP teilnehmen. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats können mit einem Eigeninvestment von bis zu 5.000 Aktien an dem LTIP teilnehmen. § 3 Erfolgsziele Die Bonuszahlung hängt von der Erfüllung von drei Erfolgszielen ab, die jeweils zu 100 % erreicht werden müssen, um gewertet zu werden: (i) Durchschnittliche jährliche Wachstumsrate (kumuliert) des EBIT von mindestens 10 % während der Incentivierungsphase und Umwandlung von EBIT in Cash Flow in Höhe von mindestens 90 % während der Incentivierungspha- se, d.h., der aggregierte EBITDA-CAPEX während der
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Incentivierungsphase muss mindestens 90 % des in der Incentivierungsphase generierten EBIT ausmachen ('EBIT-Ziel'). (ii) Durchschnittlich mehr als 20 % ROCE während der Incentivierungsphase ('ROCE-Ziel'). (iii) Durchschnittliche jährliche Wachstumsrate (kumuliert) der Normalisierten EPS von mindestens 14 % während der Incentivierungsphase ('EPS-Ziel'). Die Grundlage für die Berechnung der Erfüllung der Erfolgsziele sind die Erfolgskennzahlen des Geschäftsjahrs 2014. § 4 Berechnung der Bonuszahlung Das Renditeprofil des LTIP hängt davon ab, inwieweit die Erfolgsziele erreicht werden. Die teilnehmenden Aufsichtsratsmitglieder haben nur dann einen Anspruch auf eine Bonuszahlung ('Bonuszahlung'), wenn sie wenigstens eines der Erfolgsziele erreicht haben. Die Bonuszahlung berechnet sich durch Multiplikation eines Multiplikators ('Multiplikator') mit der Zahl der Eigeninvestmentaktien multipliziert mit dem Referenzkurs. - Volle Erfüllung: Sind alle drei Erfolgsziele erreicht, beträgt der Multiplikator 0,5. - Teilweise Erfüllung: Sind nur zwei von drei Erfolgszielen erreicht, beträgt der Multiplikator 0,33. Ist nur eines der drei Erfolgsziele erreicht, beträgt der Multiplikator 0,17. - Übererfüllung des EPS-Ziels: Sind das EBIT-Ziel und das ROCE-Ziel erreicht und beträgt die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate (kumuliert) der Normalisierten EPS auf normalisierter Basis während der Incentivierungsphase 15,8 % oder mehr, beträgt der Multiplikator zwischen 0,66 und 1,2, wie in der folgenden Tabelle angegeben: Durchschnittliche Multiplikator Wachstumsrate (kumuliert) der Normalisierten EPS 15,8 % 0,66 17,6 % 0,83 19,3 % 1,01 20,9 % 1,20 § 5 Fälligkeit der Bonuszahlung 5.1 Hat ein teilnehmendes Aufsichtsratsmitglied einen Anspruch auf Bonuszahlung gemäß § 4, wird dieser am Tag der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 fällig. 5.2 Ein teilnehmendes Aufsichtsratsmitglied hat nur dann einen Anspruch auf Bonuszahlung in voller Höhe, wenn es (i) die Eigeninvestmentaktien bei Ablauf der Incentivierungsphase noch hält und (ii) ununterbrochen vom Tag der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2015 bis zum Ablauf der Incentivierungsphase Mitglied des Aufsichtsrats war. 5.3 Der Anspruch auf die Zahlung steht unter der auflösenden Bedingung, dass das berechtigte Aufsichtsratsmitglied (i) für ein Drittel der Erlöse nach Steuern, die es unter dem LTIP erhalten hat, innerhalb von drei Monaten nach der ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2019 Aktien der Gesellschaft erwirbt und (ii), dass es diese Aktien nach dem Erwerb für mindestens drei Jahre hält; das Erfordernis, die Aktien zu halten, endet, wenn das berechtigte Aufsichtsratsmitglied während der dreijährigen Haltefrist aus dem Aufsichtsrat ausscheidet. § 6 Pro-rata-Bonuszahlung 6.1 Tritt eines der folgenden Ereignisse (jeweils das 'Beendigungsereignis') vor Ablauf der Incentivierungsphase ein, hat das teilnehmende Aufsichtsratsmitglied einen anteiligen Anspruch auf Bonuszahlung ('Pro-rata-Bonuszahlung'), sofern es die Eigeninvestmentaktien bei Eintritt des Beendigungsereignisses noch hält: a) Amtsniederlegung oder Abberufung des teilnehmenden Aufsichtsratsmitglieds innerhalb von drei Monaten, nach Eintritt eines Change of Control. b) Tod des teilnehmenden Aufsichtsratsmitglieds. c) Beendigung des Amts des teilnehmenden Aufsichtsratsmitglieds mit Wirksamwerden einer Verschmelzung, einer Aufspaltung oder eines Formwechsels der Gesellschaft nach dem Umwandlungsgesetz. d) Delisting der Aktien der Gesellschaft von der Frankfurter Wertpapierbörse. 6.2 Die Basis für die Berechnung der Pro-rata-Bonuszahlung ist das Renditeprofil für das LTIP gemäß § 4. Dieses wird jedoch wie folgt angepasst: a) Der Referenzkurs ist der volumengewichtete Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder eines Nachfolgesystems) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Monate vor dem Eintritt des Beendigungsereignisses. Sollte der volumengewichtete Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Monate vor dem Beendigungsereignis EUR 27,00
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