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DGAP-HV: WashTec AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: WashTec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2015 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

WashTec AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
16.04.2015 15:17 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   WashTec AG 
 
   Augsburg 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) 750 750 
   ISIN: DE 000 750 750 1 
 
 
   Ergänzung der Tagesordnung 
   für die ordentliche Hauptversammlung am 13. Mai 2015 
 
   Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 1. April 2015 wurde die 
   ordentliche Hauptversammlung der WashTec AG am Mittwoch, den 13. Mai 
   2015, 11.00 Uhr, in der IHK für Augsburg und Schwaben, Stettenstraße 
   1-3, 86150 Augsburg, einberufen. 
 
   Auf Verlangen der Aktionärin EQMC Europe Development Capital Fund Plc 
   wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der 
   ordentlichen Hauptversammlung am 13. Mai 2015 um folgenden Gegenstand 
   zur Beschlussfassung ergänzt und hiermit bekannt gemacht: 
 
     7.    Einführung einer langfristigen variablen Vergütung 
           für den Aufsichtsrat 
 
 
   Zu diesem Tagesordnungspunkt schlägt die EQMC Europe Development 
   Capital Fund Plc vor, folgendes Long Term Incentive Program für den 
   Aufsichtsrat zu beschließen: 
 
   A.     Vorschlag für eine langfristige variable 
          Vergütung für die Mitglieder des 
          Aufsichtsrats der WashTec AG 
 
          Zusätzlich zu der festen Vergütung und der 
          kurzfristigen variablen Vergütung gemäß § 
          8.16 der Satzung sollen die Mitglieder des 
          Aufsichtsrats eine langfristige variable 
          Vergütung erhalten. Diese Vergütung soll im 
          Rahmen eines Long Term Incentive Program 
          (LTIP) in Form eines virtuellen Share 
          Matching Award Program gewährt werden. Die 
          teilnehmenden Mitglieder des Aufsichtsrats 
          sollen eine einmalige Bonuszahlung erhalten, 
          die von dem Erfüllungsgrad bestimmter 
          Wertschöpfungsziele über einen 
          Vierjahreszeitraum sowie von dem 
          Eigeninvestment der Mitglieder des 
          Aufsichtsrats abhängen. Die Bonuszahlung 
          soll einer virtuellen Aktienzahl 
          multipliziert mit einem Referenzkurs 
          entsprechen. Die virtuelle Aktienzahl kann 
          maximal das 1,2-fache der von den 
          Mitgliedern des Aufsichtsrats ursprünglich 
          als Eigeninvestment erworbenen Zahl von 
          Aktien entsprechen. 
 
   § 1    Definitionen 
 
          Beendigungsereignis hat die Bedeutung gemäß 
          § 6.1. 
 
          Bonuszahlung hat die Bedeutung gemäß § 4. 
 
          Capital Employed meint Netto Working Capital 
          zuzüglich Sachanlagen sowie zuzüglich einer 
          Steigerung des Geschäftsoder Firmenwerts und 
          erworbener immaterieller 
          Vermögensgegenstände während der 
          Incentivierungsphase. 
 
          Change of Control bezeichnet den Erwerb 
          einer Zahl von Aktien der Gesellschaft, der 
          zu einer Beteiligung in Höhe von mehr als 50 
          % der Aktien der Gesellschaft durch einen 
          vorhandenen Aktionär oder einen Dritten 
          führt. 
 
          EBIT bedeutet Earnings before Interest and 
          Taxes (Gewinn vor Steuern) der 
          WashTec-Gruppe basierend auf dem gebilligten 
          Konzernabschluss der Gesellschaft. 
 
          EBITDA-CAPEX bedeutet Earnings before 
          Interest, Taxes, Depreciation and 
          Amortization (Gewinn vor Zinsen, Steuern, 
          Abschreibungen auf Sachanlagen und 
          Abschreibungen auf immaterielle 
          Vermögenswerte) abzüglich Mittelabfluss aus 
          der Investitionstätigkeit basierend auf dem 
          gebilligten Konzernabschluss der 
          Gesellschaft. 
 
          EBIT-Ziel hat die Bedeutung gemäß § 3. 
 
          EPS-Ziel hat die Bedeutung gemäß § 3. 
 
          Erfolgsziele umfasst das EBIT-Ziel, das 
          ROCE-Ziel und das EPS-Ziel. 
 
          Geschäftsoder Firmenwert meint den 
          Geschäftsoder Firmenwert wie in der 
          gebilligten Konzernbilanz der Gesellschaft 
          ausgewiesen. 
 
          Gesellschaft meint die WashTec AG. 
 
          Incentivierungsphase bezeichnet den 
          Zeitraum, in dem die Erfolgsziele erreicht 
          werden müssen. Der Zeitraum beginnt am 1. 
          Januar 2015 und dauert bis zum 31. Dezember 
          2018. 
 
          Eigeninvestmentaktien hat die Bedeutung 
          gemäß § 2.1. 
 
          LTIP steht für Long Term Incentive Program. 
 
          Multiplikator hat die Bedeutung gemäß § 4. 
 
          Netto Working Capital meint Forderungen aus 
          Lieferungen und Leistungen zuzüglich 
          Vorräten abzüglich Verbindlichkeiten aus 
          Lieferungen und Leistungen, wie sie in der 
          gebilligten Konzernbilanz der Gesellschaft 
          ausgewiesen sind. 
 
          Normalisierte EPS meint das normalisierte 
          Konzernergebnis der WashTec-Gruppe, wie es 
          in der gebilligten Konzernbilanz der 
          Gesellschaft ausgewiesen ist, dividiert 
          durch die gewichtete durchschnittliche Zahl 
          ausstehender Aktien (berechnet auf 
          vollständig verwässerter Basis). Bei der 
          Normalisierung werden nichtwiederkehrende 
          Effekte herausgerechnet; der effektive 
          Steuersatz während der Incentivierungsphase 
          soll 28,1 % betragen. 
 
          Pro-rata-Bonuszahlung hat die Bedeutung 
          gemäß § 6.1. 
 
          Referenzkurs ist der volumengewichtete 
          Durchschnittskurs der Aktien der 
          Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem 
          Nachfolgesystem) an der Frankfurter 
          Wertpapierbörse während der letzten drei 
          Monate der Incentivierungsphase. Übersteigt 
          der volumengewichtete Durchschnittskurs der 
          Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel 
          (oder in einem Nachfolgesystem) an der 
          Frankfurter Wertpapierbörse während der 
          letzten drei Monate der Incentivierungsphase 
          EUR 27,00, beträgt der Referenzkurs EUR 
          27,00. 
 
          ROCE bedeutet EBIT dividiert durch Capital 
          Employed. 
 
          ROCE-Ziel hat die Bedeutung gemäß § 3. 
 
          Sachanlagen meint die Sachanlagen, wie sie 
          in der gebilligten Konzernbilanz der 
          Gesellschaft ausgewiesen sind, unter 
          Berücksichtigung der kumulierten 
          Abschreibungen. 
 
          Verkürzte Incentivierungsphase bezeichnet 
          den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum Ende 
          des Geschäftsjahrs, in dem ein 
          Beendigungsereignis eintritt. Gehört ein 
          teilnehmendes Aufsichtsratsmitglied dem 
          Aufsichtsrat in dem Geschäftsjahr, in dem 
          das Beendigungsereignis eintritt, weniger 
          als drei Monate an, dauert die Verkürzte 
          Incentivierungsphase vom 1. Januar 2015 bis 
          zum Ende des Geschäftsjahrs, das dem 
          Geschäftsjahr vorausgeht, in dem das 
          Beendigungsereignis eintritt. 
 
          WashTec-Gruppe meint die Gesellschaft und 
          die Rechtsträger, die in den 
          Konzernabschluss der Gesellschaft einbezogen 
          sind. 
 
   § 2    Eigeninvestment 
 
   2.1    Um an dem LTIP teilzunehmen, muss ein 
          Mitglied des Aufsichtsrats ein 
          Eigeninvestment in Aktien der Gesellschaft 
          ('Eigeninvestmentaktien') bis zum 30. Juni 
          2015 tätigen. Ein Mitglied des Aufsichtsrats 
          kann auch mit Aktien am LTIP teilnehmen, die 
          es bereits vor der ordentlichen 
          Hauptversammlung der Gesellschaft im 
          Geschäftsjahr 2015 erworben hat. 
 
   2.2    Der Vorsitzende des Aufsichtsrats kann mit 
          einem Eigeninvestment von bis zu 25.000 
          Aktien an dem LTIP teilnehmen. Die übrigen 
          Mitglieder des Aufsichtsrats können mit 
          einem Eigeninvestment von bis zu 5.000 
          Aktien an dem LTIP teilnehmen. 
 
   § 3    Erfolgsziele 
 
          Die Bonuszahlung hängt von der Erfüllung von 
          drei Erfolgszielen ab, die jeweils zu 100 % 
          erreicht werden müssen, um gewertet zu 
          werden: 
 
          (i)                                             Durchschnittliche 
                                                          jährliche 
                                                          Wachstumsrate 
                                                          (kumuliert) des EBIT 
                                                          von mindestens 10 % 
                                                          während der 
                                                          Incentivierungsphase 
                                                          und Umwandlung von 
                                                          EBIT in Cash Flow in 
                                                          Höhe von mindestens 
                                                          90 % während der 
                                                          Incentivierungspha- 
                                                          se, d.h., der 
                                                          aggregierte 
                                                          EBITDA-CAPEX während 
                                                          der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 16, 2015 09:18 ET (13:18 GMT)

DJ DGAP-HV: WashTec AG: Bekanntmachung der -2-

Incentivierungsphase 
                                                          muss mindestens 90 % 
                                                          des in der 
                                                          Incentivierungsphase 
                                                          generierten EBIT 
                                                          ausmachen 
                                                          ('EBIT-Ziel'). 
 
          (ii)                                            Durchschnittlich 
                                                          mehr als 20 % ROCE 
                                                          während der 
                                                          Incentivierungsphase 
                                                          ('ROCE-Ziel'). 
 
          (iii)                                           Durchschnittliche 
                                                          jährliche 
                                                          Wachstumsrate 
                                                          (kumuliert) der 
                                                          Normalisierten EPS 
                                                          von mindestens 14 % 
                                                          während der 
                                                          Incentivierungsphase 
                                                          ('EPS-Ziel'). 
 
          Die Grundlage für die Berechnung der 
          Erfüllung der Erfolgsziele sind die 
          Erfolgskennzahlen des Geschäftsjahrs 2014. 
 
   § 4    Berechnung der Bonuszahlung 
 
          Das Renditeprofil des LTIP hängt davon ab, 
          inwieweit die Erfolgsziele erreicht werden. 
          Die teilnehmenden Aufsichtsratsmitglieder 
          haben nur dann einen Anspruch auf eine 
          Bonuszahlung ('Bonuszahlung'), wenn sie 
          wenigstens eines der Erfolgsziele erreicht 
          haben. Die Bonuszahlung berechnet sich durch 
          Multiplikation eines Multiplikators 
          ('Multiplikator') mit der Zahl der 
          Eigeninvestmentaktien multipliziert mit dem 
          Referenzkurs. 
 
          -                                               Volle Erfüllung: 
                                                          Sind alle drei 
                                                          Erfolgsziele 
                                                          erreicht, beträgt 
                                                          der Multiplikator 
                                                          0,5. 
 
          -                                               Teilweise Erfüllung: 
                                                          Sind nur zwei von 
                                                          drei Erfolgszielen 
                                                          erreicht, beträgt 
                                                          der Multiplikator 
                                                          0,33. Ist nur eines 
                                                          der drei 
                                                          Erfolgsziele 
                                                          erreicht, beträgt 
                                                          der Multiplikator 
                                                          0,17. 
 
          -                                               Übererfüllung des 
                                                          EPS-Ziels: Sind das 
                                                          EBIT-Ziel und das 
                                                          ROCE-Ziel erreicht 
                                                          und beträgt die 
                                                          durchschnittliche 
                                                          jährliche 
                                                          Wachstumsrate 
                                                          (kumuliert) der 
                                                          Normalisierten EPS 
                                                          auf normalisierter 
                                                          Basis während der 
                                                          Incentivierungsphase 
                                                          15,8 % oder mehr, 
                                                          beträgt der 
                                                          Multiplikator 
                                                          zwischen 0,66 und 
                                                          1,2, wie in der 
                                                          folgenden Tabelle 
                                                          angegeben: 
 
 
 
 
 
 
 
              Durchschnittliche    Multiplikator 
              Wachstumsrate 
              (kumuliert) der 
              Normalisierten 
              EPS 
 
              15,8 %               0,66 
 
              17,6 %               0,83 
 
              19,3 %               1,01 
 
              20,9 %               1,20 
 
 
 
 
   § 5    Fälligkeit der 
          Bonuszahlung 
 
   5.1    Hat ein teilnehmendes 
          Aufsichtsratsmitglied 
          einen Anspruch auf 
          Bonuszahlung gemäß § 4, 
          wird dieser am Tag der 
          ordentlichen 
          Hauptversammlung der 
          Gesellschaft im 
          Geschäftsjahr 2019 fällig. 
 
   5.2    Ein teilnehmendes 
          Aufsichtsratsmitglied hat 
          nur dann einen Anspruch 
          auf Bonuszahlung in voller 
          Höhe, wenn es (i) die 
          Eigeninvestmentaktien bei 
          Ablauf der 
          Incentivierungsphase noch 
          hält und (ii) 
          ununterbrochen vom Tag der 
          ordentlichen 
          Hauptversammlung der 
          Gesellschaft im 
          Geschäftsjahr 2015 bis zum 
          Ablauf der 
          Incentivierungsphase 
          Mitglied des Aufsichtsrats 
          war. 
 
   5.3    Der Anspruch auf die 
          Zahlung steht unter der 
          auflösenden Bedingung, 
          dass das berechtigte 
          Aufsichtsratsmitglied (i) 
          für ein Drittel der Erlöse 
          nach Steuern, die es unter 
          dem LTIP erhalten hat, 
          innerhalb von drei Monaten 
          nach der ordentlichen 
          Hauptversammlung im 
          Geschäftsjahr 2019 Aktien 
          der Gesellschaft erwirbt 
          und (ii), dass es diese 
          Aktien nach dem Erwerb für 
          mindestens drei Jahre 
          hält; das Erfordernis, die 
          Aktien zu halten, endet, 
          wenn das berechtigte 
          Aufsichtsratsmitglied 
          während der dreijährigen 
          Haltefrist aus dem 
          Aufsichtsrat ausscheidet. 
 
   § 6    Pro-rata-Bonuszahlung 
 
   6.1    Tritt eines der folgenden 
          Ereignisse (jeweils das 
          'Beendigungsereignis') vor 
          Ablauf der 
          Incentivierungsphase ein, 
          hat das teilnehmende 
          Aufsichtsratsmitglied 
          einen anteiligen Anspruch 
          auf Bonuszahlung 
          ('Pro-rata-Bonuszahlung'), 
          sofern es die 
          Eigeninvestmentaktien bei 
          Eintritt des 
          Beendigungsereignisses 
          noch hält: 
 
          a)                            Amtsniederlegung oder Abberufung des 
                                        teilnehmenden Aufsichtsratsmitglieds 
                                        innerhalb von drei Monaten, nach 
                                        Eintritt eines Change of Control. 
 
          b)                            Tod des teilnehmenden 
                                        Aufsichtsratsmitglieds. 
 
          c)                            Beendigung des Amts des teilnehmenden 
                                        Aufsichtsratsmitglieds mit 
                                        Wirksamwerden einer Verschmelzung, 
                                        einer Aufspaltung oder eines 
                                        Formwechsels der Gesellschaft nach dem 
                                        Umwandlungsgesetz. 
 
          d)                            Delisting der Aktien der Gesellschaft 
                                        von der Frankfurter Wertpapierbörse. 
 
   6.2    Die Basis für die 
          Berechnung der 
          Pro-rata-Bonuszahlung ist 
          das Renditeprofil für das 
          LTIP gemäß § 4. Dieses 
          wird jedoch wie folgt 
          angepasst: 
 
          a)                            Der Referenzkurs ist der 
                                        volumengewichtete Durchschnittskurs der 
                                        Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel 
                                        (oder eines Nachfolgesystems) an der 
                                        Frankfurter Wertpapierbörse während der 
                                        letzten drei Monate vor dem Eintritt 
                                        des Beendigungsereignisses. Sollte der 
                                        volumengewichtete Durchschnittskurs der 
                                        Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel 
                                        (oder einem Nachfolgesystem) an der 
                                        Frankfurter Wertpapierbörse während der 
                                        letzten drei Monate vor dem 
                                        Beendigungsereignis EUR 27,00 

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April 16, 2015 09:18 ET (13:18 GMT)

übersteigen, beträgt der Referenzkurs 
                                        EUR 27,00. 
 
          b)                            Der Multiplikator ist anzupassen. 
                                        Grundlage der Berechnung sind die 
                                        Multiplikatoren gemäß § 4 bis zum 
                                        Faktor 0,5; die Begrenzung auf 0,5 gilt 
                                        auch dann, wenn die durchschnittliche 
                                        jährliche Wachstumsrate (kumuliert) der 
                                        normalisierten EPS 15,8 % oder mehr 
                                        beträgt. Der zu verwendende 
                                        Multiplikator ist pro rata anzupassen, 
                                        um die Verkürzte Incentivierungsphase 
                                        widerzuspiegeln. Dementsprechend ist 
                                        der Multiplikator für jedes Jahr, um 
                                        das die Verkürzte Incentivierungsphase 
                                        kürzer ist als die 
                                        Incentivierungsphase, um ein Viertel zu 
                                        verringern; das ist jedes Jahr, in dem 
                                        das berechtigte Aufsichtsratsmitglied 
                                        nicht für mindestens drei Monate dem 
                                        Aufsichtsrat angehört hat. Bei 
                                        Erfüllung der drei Erfolgsziele beträgt 
                                        der Multiplikator somit nach der 
                                        Anpassung bei einer Verkürzten 
                                        Incentivierungsphase von drei Jahren 
                                        0,375, bei einer Verkürzten 
                                        Incentivierungsphase von zwei Jahren 
                                        0,25 und bei einer Verkürzten 
                                        Incentivierungsphase von einem Jahr 
                                        0,125. 
 
          c)                            Die Erfolgsziele werden nicht 
                                        angepasst. Jedoch gelten die 
                                        Erfolgsziele für die Verkürzte 
                                        Incentivierungsphase. 
 
   6.3    Sofern ein teilnehmendes 
          Aufsichtsratsmitglied 
          Anspruch auf eine 
          Pro-rata-Bonuszahlung hat, 
          wird die Zahlung am Tag 
          der ordentlichen 
          Hauptversammlung der 
          Gesellschaft in dem 
          Geschäftsjahr fällig, das 
          auf das Geschäftsjahr 
          folgt, in dem das 
          Beendigungsereignis 
          eingetreten ist. 
 
   § 7    Steuern 
 
          Etwaige auf die 
          Bonuszahlung (oder die 
          Pro-rataBonuszahlung) 
          anfallende Einkommensteuer 
          ist von jedem 
          teilnehmenden 
          Aufsichtsratsmitglied 
          selbst zu tragen. 
 
   B.     Bedingung für das 
          Wirksamwerden des LTIP 
 
          Die Einführung des LTIP 
          wird erst wirksam, sobald 
          die von der EQMC Europe 
          Development Capital Fund 
          Plc unter 
          Tagesordnungspunkt 6 der 
          Hauptversammlung am 13. 
          Mai 2015 beantragte 
          Klarstellung in § 8.16 der 
          Satzung zur Zulässigkeit 
          zusätzlicher langfristiger 
          variabler 
          Vergütungskomponenten 
          durch Eintragung in das 
          Handelsregister der 
          Gesellschaft wirksam 
          geworden ist. 
 
   Begründung der EQMC Europe Development Capital Fund Plc: 
 
   Wir unterstützen den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat an die 
   Hauptversammlung am 13. Mai 2015, die in der Satzung geregelte 
   Vergütung des Aufsichtsrats - die eine fixe und eine variable 
   kurzfristige Komponente enthält - anzuheben. 
 
   Zur nachhaltigen Incentivierung des Aufsichtsrats ist es nach unserer 
   Auffassung aber darüber hinaus geboten, die Vergütung des 
   Aufsichtsrats auch um eine variable langfristige Komponente zu 
   ergänzen. Aus diesem Grund möchten wir der Hauptversammlung am 13. Mai 
   2015 die Einführung eines Long Term Incentive Program (LTIP) für den 
   Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vorschlagen. 
 
   Der Vorschlag soll nicht in Gestalt einer Satzungsänderung vorgebracht 
   werden, sondern in Form eines einfachen Hauptversammlungsbeschlusses. 
   Denn hierdurch wird vermieden, dass der Text der Satzung unnötig mit 
   den umfang- und detailreichen Vorgaben, die mit einem LTIP zwingend 
   verbunden sind, belastet wird. 
 
   Um den formalen Vorgaben des Aktienrechts zu entsprechen, sind 
   folgende Schritte erforderlich: 
 
     -     Ergänzung der Tagesordnung 
 
 
           Die am 1. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichte 
           Tagesordnung der Hauptversammlung am 13. Mai 2015 benennt als 
           Tagesordnungspunkt nur die Änderung der Satzungsregeln über 
           die Aufsichtsratsvergütung (Tagesordnungspunkt 6). Um die 
           Einführung eines LTIP durch einfachen 
           Hauptversammlungsbeschluss und damit außerhalb der Satzung zu 
           ermöglichen, bedarf es daher der Ergänzung der Tagesordnung. 
 
 
     -     Klarstellung in der Satzung 
 
 
           In der Satzung soll klargestellt werden, dass die 
           satzungsmäßigen Vergütungsregelungen nicht abschließend sind 
           und eine Ergänzung der Aufsichtsratsvergütung (Einführung 
           eines LTIP) durch einfachen Hauptversammlungsbeschluss 
           zulässig ist. Zu diesem Zweck soll die von Vorstand und 
           Aufsichtsrat ohnehin vorgeschlagene Neufassung der 
           Satzungsregelung zur Aufsichtsratsvergütung um einen 
           klarstellenden Zusatz ergänzt werden. 
 
 
     -     Beschlussvorschlag für die Einführung eines LTIP 
           für den Aufsichtsrat 
 
 
           Schließlich ist der Hauptversammlung der konkrete 
           Beschlussvorschlag für die Einführung einer langfristigen 
           variablen Aufsichtsratsvergütung (LTIP) zu unterbreiten. 
 
 
   Die Gründe für unseren Vorschlag zur Einführung eines LTIP für den 
   Aufsichtsrat legen wir unter nachfolgend 3. näher dar. 
 
     1.    Ergänzung der unter Tagesordnungspunkt 6 von 
           Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagenen Satzungsregelung zur 
           Aufsichtsratsvergütung um eine Klarstellung zur Zulässigkeit 
           von zusätzlichen langfristigen variablen Vergütungskomponenten 
 
 
           EQMC Europe Development Capital Fund Plc schlägt vor, den von 
           Vorstand und Aufsichtsrat in der am 1. April 2015 im 
           Bundesanzeiger veröffentlichten Einberufung der 
           Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 6 unterbreiteten 
           Vorschlag für die Neufassung von § 8.16 der Satzung mit den 
           folgenden Ergänzungen zu beschließen: 
 
 
             In § 8.16 Unterabsatz 6 der Satzung werden hinter 
             dem Wort 'Gesamtvergütung' die Worte 'laut Satzung' 
             eingefügt. Ferner wird einer neuer Unterabsatz 8 angefügt 
             mit dem Wortlaut 'Die Hauptversammlung kann durch Beschluss 
             eine oder mehrere langfristige variable 
             Vergütungskomponenten für den Aufsichtsrat beschließen, die 
             zur Vergütung laut Satzung hinzutreten.' 
 
 
 
     2.    Vorschlag für die Einführung einer langfristigen 
           variablen Vergütung für den Aufsichtsrat 
 
 
           EQMC Europe Development Capital Fund Plc schlägt der 
           Hauptversammlung am 13. Mai 2015 unter der ergänzten 
           Tagesordnung vor, für den Aufsichtsrat ein Long Term Incentive 
           Program (LTIP) einzuführen. 
 
 
           Zusätzlich zu der festen Vergütung und der kurzfristigen 
           variablen Vergütung gemäß § 8.16 der Satzung sollen die 
           Mitglieder des Aufsichtsrats eine langfristige variable 
           Vergütung erhalten. Diese Vergütung soll im Rahmen eines LTIP 
           in Form eines virtuellen Share Matching Award Program gewährt 
           werden. Die teilnehmenden Mitglieder des Aufsichtsrats sollen 
           eine einmalige Bonuszahlung erhalten, die von dem 
           Erfüllungsgrad bestimmter Wertschöpfungsziele über einen 
           Vierjahreszeitraum sowie von dem Eigeninvestment der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats (in Form eines Investments in 
           Aktien der Gesellschaft) abhängen. Die Bonuszahlung soll einer 
           virtuellen Aktienzahl multipliziert mit einem Referenzkurs 
           entsprechen. Die virtuelle Aktienzahl soll maximal das 
           1,2-fache der von den Mitgliedern des Aufsichtsrats 
           ursprünglich als Eigeninvestment erworbenen Zahl von Aktien 
           entsprechen können. 
 
 
           Um an dem LTIP teilzunehmen, soll ein Mitglied des 
           Aufsichtsrats ein Eigeninvestment in Aktien der Gesellschaft 
           bis zum 30. Juni 2015 tätigen müssen. Ein Mitglied des 
           Aufsichtsrats soll auch mit Aktien am LTIP teilnehmen können, 
           die es bereits vor der ordentlichen Hauptversammlung der 
           Gesellschaft im Geschäftsjahr 2015 erworben hat. Der 
           Vorsitzende des Aufsichtsrats kann mit einem Eigeninvestment 

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April 16, 2015 09:18 ET (13:18 GMT)

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