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DGAP-HV: Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2015 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
17.04.2015 15:08 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide 
 
   Frankfurt am Main 
 
   ISIN DE 0005773303 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zu der am 
   Freitag, dem 29. Mai 2015, um 10.00 Uhr in der Jahrhunderthalle 
   Frankfurt, Pfaffenwiese 301, in 65929 Frankfurt am Main, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzern-Abschlusses, des Lageberichts der 
           Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 mit 
           dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des 
           Vorstands zu den Angaben der §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 und § 
           289 Abs. 5 HGB 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und Konzern-Abschluss gemäß § 172 AktG am 16. 
           März 2015 gebilligt und den Jahresabschluss damit 
           festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem 
           Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen. 
 
 
           Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind über die 
           Internetseite www.hauptversammlung.fraport.de zugänglich und 
           werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahrs 2014 in Höhe von EUR 124.662.709,80 zur 
           Ausschüttung einer Dividende im Betrag von EUR 1,35 je 
           dividendenberechtigter Stückaktie, das entspricht insgesamt 
           einem Betrag in Höhe von EUR 124.558.267,05 zu verwenden und 
           den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 104.442,75 in andere 
           Gewinnrücklagen einzustellen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Bestellung des Abschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt 
           am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu 
           bestellen. 
 
 
   **** 
 
   Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und 
   Informationen 
 
   Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im 
   Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der 
   Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.hauptversammlung.fraport.de zugänglich. 
 
   Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und 
   veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und 
   Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben 
   genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Über die genannte 
   Internetadresse können auch die zu Beginn der Hauptversammlung 
   gehaltenen Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des 
   Vorstandsvorsitzenden verfolgt werden. Unter dieser Internetadresse 
   werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse 
   veröffentlicht. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind insgesamt 
   92.342.748 Stückaktien ausgegeben. Alle ausgegebenen Aktien gewähren 
   je eine Stimme; die Anzahl der Stimmrechte beträgt demnach 92.342.748. 
   Von den 92.342.748 Stückaktien werden zum Zeitpunkt der Einberufung 
   77.365 Aktien von der Fraport AG selbst gehalten (eigene Aktien). Die 
   eigenen Aktien gewähren, solange sie von der Fraport AG gehalten 
   werden, keine Stimmrechte. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 
   3 AktG und dessen Bedeutung) 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in 
   Textform (§ 126b BGB) unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden 
   und der Gesellschaft unter dieser Adresse einen von ihrem 
   depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder 
   englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis ihres 
   Anteilsbesitzes übermitteln: 
 
   Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide 
   c/o Deutsche Bank AG 
   Securities Production 
   General Meetings 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt am Main 
   E-Mail: wp.hv@db-is.com 
   Telefax: +49 69 12012-86045 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 08. Mai 
   2015 (0.00 Uhr - sogenannter 'Nachweisstichtag') beziehen. Anmeldung 
   und Nachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 22. 
   Mai 2015 (24.00 Uhr) zugehen. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
   besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Gesellschaft 
   ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des 
   Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird 
   dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die 
   Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst 
   sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
   maßgeblich, das heißt, Veräußerungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
   Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für 
   Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, 
   die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach 
   Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur 
   teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich von dem bisherigen 
   Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
   Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des 
   Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären 
   Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung zugesandt. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der 
   Hauptversammlung durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, von der Gesellschaft 
   benannte Stimmrechtsvertreter oder einem Dritten ausüben lassen. Auch 
   in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur 
   Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den 
   vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär 
   mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
   diesen zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 
   3 Satz 3 AktG der Textform. Für den Fall, dass ein Kreditinstitut, 
   eine Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen nach § 135 Abs. 8 
   und 10 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt 
   werden soll, sehen weder das Gesetz noch die Satzung eine besondere 
   Form vor. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu 
   bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine 
   besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die 
   Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher 
   in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form 
   der Vollmacht ab. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder 
   gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer erteilten 
   Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte 
   am Tag der Hauptversammlung den Nachweis (z.B. die Vollmacht im 

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April 17, 2015 09:09 ET (13:09 GMT)

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