Themen heute:
BGH bestätigt: Lebensversicherer tragen Beweislast /// "Jetzt weitersagen"-Kampagne: Ford verstärkt sein Engagement für Menschen mit Behinderung
1.
Beschluss mit weitreichenden Folgen:
Risiko-Lebensversicherer tragen die Beweislast, wenn sie ein vertragswidriges Verhalten ihrer Kunden behaupten. Der BGH bestätigte jetzt ein vorhergehendes Urteil des OLG Düsseldorf. Die Witwe eines Versicherungsnehmers aus Brühl (NRW) hatte auf Auszahlung der Risiko-Lebensversicherung ihres Ehemannes geklagt. Kurz nach Vertragsabschluss im August 2000 wurde bei diesem Hautkrebs diagnostiziert. Neun Jahre später starb er daran im Alter von 52 Jahren. Die beklagte "Dialog Lebensversicherung" (Augsburg) unterstellte dem Mann arglistige Täuschung, da er bereits vor Vertragsabschluss von seiner Erkrankung gewusst habe. Da die Versicherung dies jedoch nicht nachweisen konnte, muss sie nun knapp 200.000 Euro an die Witwe auszahlen. "Diese Entscheidung wird das Verhältnis von Lebensversicherungen und Kunden nachhaltig prägen", erklärt Klägeranwalt Marc K. Veit aus Leverkusen. Die Dialog Lebensversicherung hatte die Auszahlung seit 2009 verweigert - unter Berufung auf eine vermeintliche arglistige Täuschung durch den Verstorbenen: Der damals 43-jährige Mann aus Brühl, von Beruf selbst Versicherungskaufmann, hatte seinen Antrag auf Abschluss des Lebensversicherungsvertrages fünf Tage vor einem Arzttermin 2000 abgeschickt. Zu diesem Zeitpunkt habe er aber eine ernsthafte Vor-Erkrankung zumindest nicht mehr ausschließen können, behauptete die Versicherung.
2.
Ford baut sein Angebot für Menschen mit Behinderung durch nochmals attraktivere Sonderkonditionen aus und erweitert gleichzeitig den Kreis der Berechtigten. Im Rahmen der einzigartigen "Jetzt weitersagen"-Kampagne, die ganz gezielt Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt stellt, empfiehlt der Automobilhersteller seinen Ford-Partnern die Gewährung von bis zu 25 Prozent Nachlass auf die UPE laut gültiger Preisliste oder alternativ einen attraktiven Nachlass in Verbindung mit einem Automatikgetriebe als aufpreisfreier Sonderausstattung (Automatikgetriebe zum Preis des Schaltgetriebes) für ausgewählte Modelle. Menschen mit Behinderung will Ford durch diese Offensive den Zugang zu einer selbstbestimmten Mobilität erleichtern. Aus diesem Grund kommen nicht länger nur schwerbehinderte Menschen ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 in den Genuss der Vergünstigungen, sondern auch Menschen ab GdB 20 und einer entsprechenden amtlichen Bescheinigung. Mit seiner innovativen Modellpalette gehört Ford seit jeher zu den bevorzugten Marken für Menschen mit Mobilitätseinschränkung.
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