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DGAP-HV: zooplus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.06.2015 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

zooplus AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
20.04.2015 15:10 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   zooplus AG 
 
   München 
 
   ISIN DE0005111702 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 
 
   Donnerstag, 11. Juni 2015, 9.30 Uhr 
 
   im Großen Konferenzraum der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Bernhard-Wicki-Straße 8, 80636 München 
 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   I. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie 
           des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils für das 
           Geschäftsjahr 2014, der Lageberichte für die Gesellschaft und 
           den Konzern für das Geschäftsjahr 2014, des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das genannte Geschäftsjahr sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der 
           zooplus AG, Sonnenstraße 15, 80331 München, und auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
           http://investors.zooplus.com/de/hauptversammlung.html 
           eingesehen werden und liegen in der Hauptversammlung selbst 
           zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder 
           Aktionär eine Abschrift. 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im 
           Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen 
           und nicht möglich, weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den 
           Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss 
           damit festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen, die unter 
           diesem Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz 
           lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit 
           zur Einsichtnahme, aber keine Beschlussfassung durch die 
           Hauptversammlung vor. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine entsprechende 
           Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die 
           PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, 
           Zweigniederlassung München, zum Abschluss- und 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen. 
 
 
     5.    Nachwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 
           Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft 
           zusammen und besteht aus sechs Mitgliedern. Die Gesellschaft 
           unterliegt nicht der Mitbestimmung. Somit setzt sich der 
           Aufsichtsrat ausschließlich aus Aktionärsvertretern zusammen. 
           Gemäß § 102 Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 2 der Satzung der 
           Gesellschaft werden die Aufsichtsratsmitglieder höchstens für 
           die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach 
           dem Beginn der Amtszeit beschließt, bestellt. Das 
           Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
           mitgerechnet. Nach § 10 Abs. 5 der Satzung findet bei 
           vorzeitigem Ausscheiden eines Aufsichtsratsmitglieds eine 
           Nachwahl für dessen verbleibende Amtsperiode statt. Die 
           Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Herr Dr. Jörg Lübcke hat mit Wirkung zum 30. November 2014 
           sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Herr Moritz Greve wurde 
           daraufhin gem. § 104 Abs. 2 S. 2 AktG mit Wirkung ab 01. 
           Dezember 2014, antragsgemäß bis zum Ablauf der nächsten 
           ordentlichen Hauptversammlung, zu der hiermit eingeladen wird, 
           gerichtlich zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. In 
           Übereinstimmung mit § 10 Abs. 5 der Satzung soll daher nunmehr 
           die Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds für die verbleibende 
           Amtsperiode von Herrn Dr. Lübcke, d. h. bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats 
           für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, erfolgen. Der 
           Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Person in den Aufsichtsrat 
           zu wählen: 
 
 
             Herrn Moritz Greve, Geschäftsführer der Maxburg 
             Capital Partners GmbH, München, wohnhaft in München. 
 
 
 
           Herr Moritz Greve hat die nachfolgende Positionen in einem dem 
           Aufsichtsrat vergleichbaren inländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen inne: 
 
 
             Aufsichtsrat der PharmaZell GmbH, Raubling. 
 
 
 
           Das neue Mitglied des Aufsichtsrats wird mit Wirkung ab 
           Beendigung dieser Hauptversammlung für die verbleibende 
           Amtsperiode des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Herrn 
           Dr. Jörg Lübcke in den Aufsichtsrat gewählt, d. h. bis zur 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das laufende Geschäftsjahr 2015 beschließt. 
 
 
           Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird erklärt, dass der Kandidat nach Einschätzung des 
           Aufsichtsrats in einer nach dieser Vorschrift offenzulegenden 
           geschäftlichen Beziehung zu einem wesentlich an der zooplus AG 
           beteiligten Aktionär, der Maxburg Beteiligungen GmbH & Co. KG, 
           steht. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten 
           Kapitals 2007/I; Satzungsänderung 
 
 
           Die Hauptversammlung vom 27. April 2007 hat unter 
           Tagesordnungspunkt 22 den Vorstand mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 31. Dezember 2011 ermächtigt, 
           einmalig oder mehrmals bis zu 3.358 Optionsrechte auf den 
           Bezug von bis zu 3.358 Inhaberaktien der Gesellschaft mit 
           einem Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie an Arbeitnehmer der 
           Gesellschaft auszugeben ('AOP 2007/I'). Zur Sicherung der 
           unter dem AOP 2007/I zugeteilten Bezugsrechte aus 
           Aktienoptionen hat die Hauptversammlung vom 27. April 2007 
           unter demselben Tagesordnungspunkt 22 die Schaffung eines 
           Bedingtes Kapitals 2007/I in Höhe von EUR 3.358,00 
           beschlossen. Das Bedingte Kapital 2007/I wurde am 14. Juni 
           2007 ins Handelsregister eingetragen. Mit Änderungsbeschlüssen 
           der Hauptversammlung vom 20. Juli 2007 unter 
           Tagesordnungspunkten 2 und 4 wurde das Bedingte Kapital 2007/I 
           an das aufgrund der Durchführung einer 
           Bezugsrechtskapitalerhöhung verfünffachte Grundkapital 
           angepasst. Ferner wurde das Bedingte Kapital 2007/I aufgrund 
           einer am 26. Mai 2011 beschlossenen Kapitalerhöhung aus 
           Gesellschaftsmitteln erhöht. Das Bedingte Kapital 2007/I 
           beträgt derzeit noch EUR 6.700,00. 
 
 
           Mit Beendigung des Aktienoptionsprogramms AOP 2007/I kann das 
           verbliebene Bedingte Kapital 2007/I in Höhe des nicht 
           ausgeschöpften Betrages von EUR 6.700,00 aufgehoben werden, da 
           es nicht mehr zur Sicherung von bestehenden Bezugsrechten 
           benötigt wird. Es bestehen keine Bezugsrechte mehr, da diese 
           entweder ausgeübt und die entsprechenden Aktien ausgegeben 
           wurden oder die Bezugsrechte verfallen sind. Die Ermächtigung 
           des Vorstands zur Ausgabe von weiteren Bezugsrechten hat sich 
           mit Ablauf des Ermächtigungszeitraums erschöpft. 
 
 
           § 5 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft lautet derzeit wie 
           folgt: 
 
 
       '4.   Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere 
             EUR 6.700,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 6.700 auf den 
             Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes 
             Kapital 2007/I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur 
             insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Aktienoptionen, die 
             aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung 
             vom 27.04.2007 unter Tagesordnung 22, Ziff. I., in der 
             Fassung der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 20.07.2007 
             unter den Tagesordnungspunkten 2 und 4, im Rahmen des 
             Aktienoptionsprogramms 2007/I in der Zeit bis zum 31.12.2007 

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April 20, 2015 09:10 ET (13:10 GMT)

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