zooplus AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 20.04.2015 15:10 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- zooplus AG München ISIN DE0005111702 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Donnerstag, 11. Juni 2015, 9.30 Uhr im Großen Konferenzraum der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bernhard-Wicki-Straße 8, 80636 München stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. I. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils für das Geschäftsjahr 2014, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2014, des Berichts des Aufsichtsrats für das genannte Geschäftsjahr sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der zooplus AG, Sonnenstraße 15, 80331 München, und auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://investors.zooplus.com/de/hauptversammlung.html eingesehen werden und liegen in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine Abschrift. Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen und nicht möglich, weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme, aber keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor. 2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine entsprechende Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung München, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen. 5. Nachwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft zusammen und besteht aus sechs Mitgliedern. Die Gesellschaft unterliegt nicht der Mitbestimmung. Somit setzt sich der Aufsichtsrat ausschließlich aus Aktionärsvertretern zusammen. Gemäß § 102 Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft werden die Aufsichtsratsmitglieder höchstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, bestellt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Nach § 10 Abs. 5 der Satzung findet bei vorzeitigem Ausscheiden eines Aufsichtsratsmitglieds eine Nachwahl für dessen verbleibende Amtsperiode statt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Herr Dr. Jörg Lübcke hat mit Wirkung zum 30. November 2014 sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Herr Moritz Greve wurde daraufhin gem. § 104 Abs. 2 S. 2 AktG mit Wirkung ab 01. Dezember 2014, antragsgemäß bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung, zu der hiermit eingeladen wird, gerichtlich zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. In Übereinstimmung mit § 10 Abs. 5 der Satzung soll daher nunmehr die Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds für die verbleibende Amtsperiode von Herrn Dr. Lübcke, d. h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, erfolgen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Person in den Aufsichtsrat zu wählen: Herrn Moritz Greve, Geschäftsführer der Maxburg Capital Partners GmbH, München, wohnhaft in München. Herr Moritz Greve hat die nachfolgende Positionen in einem dem Aufsichtsrat vergleichbaren inländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen inne: Aufsichtsrat der PharmaZell GmbH, Raubling. Das neue Mitglied des Aufsichtsrats wird mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die verbleibende Amtsperiode des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Herrn Dr. Jörg Lübcke in den Aufsichtsrat gewählt, d. h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das laufende Geschäftsjahr 2015 beschließt. Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass der Kandidat nach Einschätzung des Aufsichtsrats in einer nach dieser Vorschrift offenzulegenden geschäftlichen Beziehung zu einem wesentlich an der zooplus AG beteiligten Aktionär, der Maxburg Beteiligungen GmbH & Co. KG, steht. 6. Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2007/I; Satzungsänderung Die Hauptversammlung vom 27. April 2007 hat unter Tagesordnungspunkt 22 den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 31. Dezember 2011 ermächtigt, einmalig oder mehrmals bis zu 3.358 Optionsrechte auf den Bezug von bis zu 3.358 Inhaberaktien der Gesellschaft mit einem Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie an Arbeitnehmer der Gesellschaft auszugeben ('AOP 2007/I'). Zur Sicherung der unter dem AOP 2007/I zugeteilten Bezugsrechte aus Aktienoptionen hat die Hauptversammlung vom 27. April 2007 unter demselben Tagesordnungspunkt 22 die Schaffung eines Bedingtes Kapitals 2007/I in Höhe von EUR 3.358,00 beschlossen. Das Bedingte Kapital 2007/I wurde am 14. Juni 2007 ins Handelsregister eingetragen. Mit Änderungsbeschlüssen der Hauptversammlung vom 20. Juli 2007 unter Tagesordnungspunkten 2 und 4 wurde das Bedingte Kapital 2007/I an das aufgrund der Durchführung einer Bezugsrechtskapitalerhöhung verfünffachte Grundkapital angepasst. Ferner wurde das Bedingte Kapital 2007/I aufgrund einer am 26. Mai 2011 beschlossenen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erhöht. Das Bedingte Kapital 2007/I beträgt derzeit noch EUR 6.700,00. Mit Beendigung des Aktienoptionsprogramms AOP 2007/I kann das verbliebene Bedingte Kapital 2007/I in Höhe des nicht ausgeschöpften Betrages von EUR 6.700,00 aufgehoben werden, da es nicht mehr zur Sicherung von bestehenden Bezugsrechten benötigt wird. Es bestehen keine Bezugsrechte mehr, da diese entweder ausgeübt und die entsprechenden Aktien ausgegeben wurden oder die Bezugsrechte verfallen sind. Die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von weiteren Bezugsrechten hat sich mit Ablauf des Ermächtigungszeitraums erschöpft. § 5 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft lautet derzeit wie folgt: '4. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere EUR 6.700,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 6.700 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2007/I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Aktienoptionen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 27.04.2007 unter Tagesordnung 22, Ziff. I., in der Fassung der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 20.07.2007 unter den Tagesordnungspunkten 2 und 4, im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2007/I in der Zeit bis zum 31.12.2007
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April 20, 2015 09:10 ET (13:10 GMT)