Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 25.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Wie die Revolution der sauberen Energie eine solide Investitionsmöglichkeit bieten könnte
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
128 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Süss MicroTec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.06.2015 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Süss MicroTec AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
21.04.2015 15:06 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   SÜSS MicroTec AG 
 
   Garching 
 
   Wertpapier-Kenn-Nr. A1K023 
   ISIN: DE000A1K0235 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der 
 
   am 02. Juni 2015, um 10.00 Uhr 
 
   im Haus der Bayerischen Wirtschaft, 
 
   Max-Joseph-Straße 5 in 80333 München, 
 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           SÜSS MicroTec AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
           31. Dezember 2014, des zusammengefassten Lageberichts für die 
           SÜSS MicroTec AG und den Konzern sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Die genannten Unterlagen sind auf unserer Internetseite unter 
           www.suss.com im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung 
           zugänglich und liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft 
           am Sitz der SÜSS MicroTec AG, Schleißheimer Straße 90, 85748 
           Garching, zur Einsicht der Aktionäre aus. Sie werden den 
           Aktionären auf Verlangen auch unentgeltlich und unverzüglich 
           in Abschrift zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der 
           Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist 
           der Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Die 
           Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb 
           keinen Beschluss zu fassen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
             'Den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 
             2014 wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.' 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
          'Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 
          2014 wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.' 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
          'Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit 
          Sitz in Hamburg, Zweigniederlassung München, wird zum 
          Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
          Geschäftsjahr 2015 bestellt.' 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Anpassung der 
           Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Änderung von § 19 der 
           Satzung 
 
 
           Die derzeitige Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der 
           Süss MicroTec AG wurde auf der Hauptversammlung vom 19. Juni 
           2008 zuletzt angepasst. Angesichts der seitdem deutlich 
           gestiegenen Erwartungen an die Überwachungs- und 
           Beratungstätigkeit des Aufsichtsrats im Interesse einer guten 
           Corporate Governance sind auch die inhaltlichen und zeitlichen 
           Anforderungen an dessen Mitglieder umfangreicher geworden. In 
           der Gesamtschau halten Vorstand und Aufsichtsrat deshalb eine 
           angemessene Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung für geboten. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
 
 
       a)    § 19 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats) 
             wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
 
 
              '§ 19 Vergütung des Aufsichtsrats 
 
 
           (1)   Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten pro 
                 Geschäftsjahr folgende feste Vergütung: 
 
 
                a) Vorsitzender des Aufsichtsrats EUR 60.000,00 
 
 
                b) stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats 
                EUR 50.000,00 und 
 
 
                c) Mitglied des Aufsichtsrats EUR 45.000,00. 
 
 
                 Gehört ein Mitglied dem Aufsichtsrat nur einen Teil des 
                 Geschäftsjahres an, bestimmt sich die Vergütung pro rata 
                 temporis. 
 
 
           (2)   Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des 
                 Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 2.000,00 
                 für die Teilnahme an einer Sitzung als Präsenzsitzung, 
                 Telefon- oder Videokonferenz oder entsprechende 
                 Zuschaltung. 
 
 
           (3)   Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in eine 
                 von der Gesellschaft zugunsten der Mitglieder des 
                 Vorstands und des Aufsichtsrats zu marktüblichen 
                 Bedingungen abgeschlossenen 
                 Vermögensschadenshaftpflichtversicherung einbezogen. 
 
 
           (4)   Jedem Mitglied des Aufsichtsrats werden die 
                 ihm bei Wahrnehmung seines Amtes entstandenen Auslagen 
                 ersetzt. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des 
                 Aufsichtsrats einen eventuell auf den Auslagenersatz 
                 bzw. die Aufsichtsratsvergütung entfallenden 
                 Umsatzsteuerbetrag erstattet, soweit sie berechtigt 
                 sind, der Gesellschaft die Umsatzsteuer gesondert in 
                 Rechnung zu stellen und dieses Recht ausüben.' 
 
 
 
 
       b)    Mit Wirksamkeit der Satzungsänderung gemäß lit. 
             a) dieses Tagesordnungspunktes findet die Neuregelung der 
             Aufsichtsratsvergütung erstmals Anwendung für das am 1. 
             Januar 2015 begonnene Geschäftsjahr. 
 
 
 
   Unterlagen 
   Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen sämtliche der 
   Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machende Unterlagen in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der Süss MicroTec AG, 
   Schleißheimer Straße 90, 85748 Garching, zur Einsicht der Aktionäre 
   aus und werden jedem Aktionär auf Verlangen unentgeltlich und 
   unverzüglich in Abschrift überlassen. Diese Unterlagen können außerdem 
   im Internet unter www.suss.com im Bereich Investor Relations / 
   Hauptversammlung eingesehen werden, auf der sich zudem die 
   Informationen gemäß § 124a AktG befinden. Sie werden auch in der 
   Hauptversammlung zugänglich gemacht. 
 
   Grundkapital und Stimmrechte 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das 
   Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 19.115.538 auf den Namen 
   lautende Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die 
   Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 19.115.538. Die Gesellschaft 
   hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
   Bedingungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 22 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig 
   angemeldet sind. Die Anmeldung muss mindestens sechs Tage vor der 
   Hauptversammlung, also spätestens am 26. Mai 2015, 24:00 Uhr (MESZ), 
   unter folgender Adresse zugehen: 
 
           SÜSS MicroTec AG 
           c/o Better Orange IR & HV AG 
           Haidelweg 48 
           81241 München 
           E-Mail-Adresse: suss@better-orange.de 
           Telefax: +49 89 889690633 
 
 
   Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und kann auch per 
   Telefax oder E-Mail übermittelt werden. Zur Erleichterung der 
   Anmeldung wird den Aktionären zusammen mit den Mitteilungen gemäß § 
   125 AktG sowie auf Verlangen ein Anmeldeformular übersandt. 
 
   Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der 
   Süss MicroTec AG am Tag der Hauptversammlung und in den letzten sechs 
   Tagen vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. vom 27. Mai 2015, 0:00 
   Uhr (MESZ) bis einschließlich 02. Juni 2015, Löschungen und 
   Eintragungen im Aktienregister nicht erfolgen. 
 
   Mit der Anmeldung zur Hauptversammlung ist keine Sperre für die 
   Veräußerung der angemeldeten Aktien verbunden. Aktionäre können 
   deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei 
   verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär jedoch nur, 
   wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das 
   Teilnahmerecht sowie für die Ausübung des Stimmrechts ist der am Tag 
   der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand 
   maßgeblich. Dieser wird dem Bestand am Ende des letzten Tages der 
   Anmeldefrist (26. Mai 2015, 24:00 Uhr (MESZ); sogenannter Technical 
   Record Date) entsprechen, da in der Zeit vom 27. Mai 2015, 0:00 Uhr 
   (MESZ) bis einschließlich 02. Juni 2015 keine Löschungen und 
   Eintragungen im Aktienregister durchgeführt werden. Erwerber von 
   Aktien, die hinsichtlich der erworbenen Aktien bei Ablauf der 
   Anmeldefrist noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, können 
   daher aus eigenem Recht keine Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 21, 2015 09:06 ET (13:06 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2015 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.