FRANKFURT (Dow Jones)--Eine Reihe von Kraftwerksbetreibern hat in einem Streit mit der Bundesnetzagentur einen Erfolg erzielt: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob am Dienstag zwei Beschlüsse der Behörde auf, mit denen der Einsatz und die Kostenerstattung für Kraftwerkseinsätze zur Stabilisierung des Stromnetzes geregelt werden sollten. Zuvor hatte es 25 Beschwerden gegeben - darunter laut der Kanzlei Scholtka und Partner auch von RWE, E.ON, EnBW und Vattenfall.
Die Bundesnetzagentur hatte im Jahr 2012 festgelegt, auf welche Weise die Stromversorger zum Herauf- oder Herunterfahren ihrer Kraftwerke verpflichtet sind, um Netzengpässe zu vermeiden. Außerdem hatte die Behörde bestimmt, dass die Unternehmen dafür gewöhnlich nur einen "Aufwendungsersatz" erhalten. Diese sogenannten Redispatch-Maßnahmen sind vor allem wegen der schwankenden Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien notwendig. Die Kosten dafür werden über den Strompreis auf die Kunden umgelegt.
Die bestehende Regelung sei zu restriktiv, entschied das Oberlandesgericht am Dienstag. Die Versorger sollten auch weitere entstehende Kosten und entgangene Gewinne geltend machen dürfen.
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April 28, 2015 07:13 ET (11:13 GMT)
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