Der Deutsche Bundestag hat die Voraussetzungen für die Vermittlung von Vermögensanlagen konkretisiert. Manche Vermittler sollten sich mit der Sachkundeprüfung beeilen. Vermittler von partiarischen Darlehen, Nachrangdarlehen und von unter das Kleinanlegerschutzgesetz fallenden Direktinvestments benötigen künftig eine Erlaubnis ...Den vollständigen Artikel lesen ...