DJ DGAP-HV: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.06.2015 in München (Deutschland) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 24.04.2015 15:09 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- SKW Stahl-Metallurgie Holding AG Unterneukirchen ISIN DE000SKWM021 WKN SKWM02 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Der Vorstand der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG, Unterneukirchen (Deutschland), lädt hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, 09. Juni 2015, um 10.00 Uhr (MESZ) in das Haus der Bayerischen Wirtschaft Max-Joseph-Str. 5 80333 München Deutschland ein. I. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die SKW Stahl-Metallurgie Holding AG und den SKW Metallurgie Konzern, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats, für das Geschäftsjahr 2014 Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die genannten Unterlagen über die Internetseite der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG (http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/) zugänglich und liegen während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss zu fassen. Da kein Bilanzgewinn besteht, ist auch kein Beschluss über die Ergebnisverwendung zu fassen. Der Bilanzverlust ist auf neue Rechnung vorzutragen. 2. Beschlussfassung über die Entlastung von Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, a) Herrn Dr. Kay Michel für seine Amtszeit als Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen, b) Frau Sabine Kauper für ihre Amtszeit als Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen, c) Frau Ines Kolmsee für ihre Amtszeit als Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2014 keine Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, dass die Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt zu jeder Person einzeln durchgeführt wird. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, a) Herrn Titus Weinheimer für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen, b) Herrn Jochen Martin für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen, c) Herrn Armin Bruch für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen, d) Herrn Dr. Hans Liebler für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. e) Herrn Dr. Dirk Markus für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen, f) Frau Jutta Schull für ihre Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, dass die Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt zu jeder Person einzeln durchgeführt wird. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des ehemaligen Vorstandsmitglieds Gerhard Ertl für das Geschäftsjahr 2011 Die Hauptversammlungen vom 14. Juni 2012, 11. Juni 2013 und 03. Juni 2014 hatten jeweils beschlossen, die Beschlussfassung über die Entlastung von Herrn Gerhard Ertl, der bis 30. September 2011 dem Vorstand der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG angehörte, für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2011 zu vertagen. Eine weitere Vertagung des Entlastungsbeschlusses ist aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat nicht angezeigt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, Herrn Gerhard Ertl für seine Amtszeit als Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2011 keine Entlastung zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Prüfers für die mögliche prüferische Durchsicht des Zwischenberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2015 Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rosenheimer Platz 4, 81669 München, Deutschland, a) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 und b) - für den Fall, dass der verkürzte Abschluss und der Zwischenlagebericht (§§ 37w, 37y Wertpapierhandelsgesetz) für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2015 einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden - zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zu bestellen. Es ist beabsichtigt, dass die Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt zu den Unterpunkten a) und b) jeweils einzeln durchgeführt wird. 6. Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre sowie damit verbundene Satzungsänderung Das Grundkapital der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG soll erhöht werden. Die Kapitalerhöhung dient der Stärkung der Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft, der Rückführung von Bankverbindlichkeiten und der Finanzierung weiteren Wachstums. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: a) Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 6.544.930,00 wird gegen Bareinlagen um bis zu EUR 6.544.930,00 auf bis zu EUR 13.089.860,00 durch Ausgabe von bis zu 6.544.930 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien (die 'neuen Aktien'), jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie erhöht. Der Ausgabebetrag beträgt mindestens EUR 1,00 je Stückaktie. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2015 gewinnberechtigt. Der Bezug ist den Aktionären in einem Bezugsverhältnis (alte zu neue Aktien) anzubieten, welches dem Verhältnis der am Tag vor Beginn der Bezugsfrist ausgegebenen Anzahl von Aktien zu der Anzahl der im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden neuen Aktien entspricht. b) Den Aktionären kann das gesetzliche Bezugsrecht auch dergestalt eingeräumt werden, dass die neuen Aktien insgesamt oder teilweise von einem oder mehreren Kreditinstituten und/oder einem oder mehreren Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG zum geringsten Ausgabebetrag gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zu dem vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzenden Bezugspreis zum Bezug anzubieten und den Mehrerlös - unter Abzug einer angemessenen Provision sowie der Kosten und Auslagen - an die Gesellschaft abzuführen (mittelbares Bezugsrecht). Etwaige nicht innerhalb der Bezugsfrist bezogene neue Aktien können nach Weisung des Vorstands verwertet werden. Eine etwaige Verwertung hat bestmöglich, mindestens jedoch zu dem Bezugspreis zu erfolgen, zu dem die neuen Aktien den Bezugsrechtsinhabern zum Bezug angeboten wurden. c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung
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des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Bezugspreis sowie die weiteren Bedingungen für die Ausgabe der neuen Aktien festzusetzen. Die Festsetzung des Bezugspreises je neuer Aktie hat durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Durchführung der Kapitalerhöhung aktuellen Marktsituation und mit einem angemessenen Platzierungsabschlag bestmöglich zu erfolgen. Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung trägt die Gesellschaft. d) Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 09. Dezember 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Traunstein eingetragen ist. e) Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft (Kapital, Aktien) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen. 7. Neuwahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 S. 1 Aktiengesetz sowie § 7 Abs. 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat ist nicht mitbestimmt. Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung werden die Mitglieder des Aufsichtsrats grundsätzlich für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitzurechnen ist. Die Hauptversammlung kann gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung auch kürzere Amtsperioden für die zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder bestimmen. Das durch die Hauptversammlung vom 08. Juni 2011 gewählte Mitglied des Aufsichtsrates Herr Dr. Dirk Markus hat mit Wirkung zum 28. Februar 2015 sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrates niedergelegt. Ein Nachfolger wurde bislang nicht bestellt. Es ist somit ein Aufsichtsratsmitglied neu zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Auf Basis des Vorschlags des Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, Herrn Reto A. Garzetti Verwaltungsrat der SE Swiss Equities AG, Zürich, CH bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. Herr Garzetti hat zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung folgende weitere Mandate in inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten. Mitgliedschaft in vergleichbaren ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - SE Swiss Equities AG, Zürich CH, Mitglied des Verwaltungsrates - Siegfried Holding AG, Zofingen CH, Mitglied des Verwaltungsrates - AGI AG für Isolierungen, Dällikon CH, Mitglied des Verwaltungsrates - Meili Peter Architekten AG, Zürich, CH, Mitglied des Verwaltungsrates - HFS Helvetic Financial Services AG, Wollerau CH, Mitglied des Verwaltungsrates Konzernmandat: HPI Helvetic Financial Investments AG, Wollerau CH, Mitglied des Verwaltungsrates - Altura Investements Limited, Cayman Island, Mitglied des Board of Directors Konzern- Piora AG, Zug CH, Mitglied des Verwaltungsrates Silver Reel mandate: Pictures AG, Zug CH Mitglied des Verwaltungsrates - Occlutech Holding AG, Schaffhausen CH, Mitglied des Verwaltungsrates - Neugass Kino AG, Zürich CH, Mitglied des Verwaltungsrates Der Aufsichtsrat soll bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung gem. Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex ('Kodex') die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen. Wesentlich beteiligt im Sinn dieser Empfehlung sind gemäß dem Kodex Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten. Die Empfehlung zur Offenlegung beschränkt sich auf solche Umstände, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats liegen solche Umstände hinsichtlich des vorgeschlagenen Kandidaten nicht vor. Einen aussagekräftigen Lebenslauf des vorgeschlagenen Kandidaten finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/. II. Weitere Angaben und Hinweise 1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG auf 6.544.930,00 EUR und ist eingeteilt in 6.544.930 Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Namen. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft grundsätzlich kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Es bestehen mithin 6.544.930 Stimmrechte. 2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die sich bis zum 02. Juni 2015, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft anmelden und für die angemeldeten Aktien zum Anmeldeschluss (02. Juni 2015, 24.00 Uhr (MESZ)) im Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss der Gesellschaft bis zum Anmeldeschluss in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) in deutscher oder englischer Sprache unter einer der nachfolgend genannten Adressen zugehen. * per Post unter der Anschrift: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG Büro München Investor Relations Prinzregentenstraße 68 81675 München Deutschland * oder per Telefax unter der Faxnummer: +49 89 5998923-29 * oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse: ir@skw-steel.com Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für den Zugang der Anmeldung an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung. Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich in den Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit der Einladung übersandt werden. Der Internetseite der Gesellschaft (http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/) sind diese Hinweise zum Anmeldeverfahren ebenfalls zu entnehmen. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am Ende des 02. Juni 2015, 24.00 Uhr (MESZ), im Aktienregister verzeichnete Bestand maßgeblich. Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die der Gesellschaft nach dem Ablauf des 02. Juni 2015 bis zum Tag der Hauptversammlung am 09. Juni 2014 (einschließlich) zugehen, werden im Aktienregister der
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