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DGAP-HV: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: -2-

DJ DGAP-HV: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.06.2015 in München (Deutschland) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

SKW Stahl-Metallurgie Holding AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
24.04.2015 15:09 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   SKW Stahl-Metallurgie Holding AG 
 
   Unterneukirchen 
 
   ISIN DE000SKWM021 
   WKN SKWM02 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Der Vorstand der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG, Unterneukirchen 
   (Deutschland), lädt hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre der SKW 
   Stahl-Metallurgie Holding AG zur ordentlichen Hauptversammlung am 
 
   Dienstag, 09. Juni 2015, 
   um 10.00 Uhr (MESZ) 
 
   in das 
 
   Haus der Bayerischen Wirtschaft 
   Max-Joseph-Str. 5 
   80333 München 
   Deutschland 
 
   ein. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
       1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
             des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 mit 
             dem zusammengefassten Lagebericht für die SKW 
             Stahl-Metallurgie Holding AG und den SKW Metallurgie 
             Konzern, einschließlich des erläuternden Berichts zu den 
             Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 des 
             Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats, 
             für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
             Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die 
             genannten Unterlagen über die Internetseite der SKW 
             Stahl-Metallurgie Holding AG 
             (http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/) 
             zugänglich und liegen während der Hauptversammlung zur 
             Einsichtnahme aus. 
 
 
             Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
             Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss bereits 
             gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
 
 
             Entsprechend den gesetzlichen Regelungen ist daher zu 
             Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss zu fassen. Da kein 
             Bilanzgewinn besteht, ist auch kein Beschluss über die 
             Ergebnisverwendung zu fassen. Der Bilanzverlust ist auf neue 
             Rechnung vorzutragen. 
 
 
       2.    Beschlussfassung über die Entlastung von 
             Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
             Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
 
         a)    Herrn Dr. Kay Michel für seine Amtszeit als 
               Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu 
               erteilen, 
 
 
         b)    Frau Sabine Kauper für ihre Amtszeit als 
               Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu 
               erteilen, 
 
 
         c)    Frau Ines Kolmsee für ihre Amtszeit als 
               Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2014 keine 
               Entlastung zu erteilen. 
 
 
 
             Es ist beabsichtigt, dass die Beschlussfassung zu diesem 
             Tagesordnungspunkt zu jeder Person einzeln durchgeführt 
             wird. 
 
 
       3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
             Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
             Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
 
         a)    Herrn Titus Weinheimer für seine Amtszeit als 
               Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 
               Entlastung zu erteilen, 
 
 
         b)    Herrn Jochen Martin für seine Amtszeit als 
               Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 
               Entlastung zu erteilen, 
 
 
         c)    Herrn Armin Bruch für seine Amtszeit als 
               Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 
               Entlastung zu erteilen, 
 
 
         d)    Herrn Dr. Hans Liebler für seine Amtszeit als 
               Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 
               Entlastung zu erteilen. 
 
 
         e)    Herrn Dr. Dirk Markus für seine Amtszeit als 
               Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 
               Entlastung zu erteilen, 
 
 
         f)    Frau Jutta Schull für ihre Amtszeit als 
               Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 
               Entlastung zu erteilen. 
 
 
 
             Es ist beabsichtigt, dass die Beschlussfassung zu diesem 
             Tagesordnungspunkt zu jeder Person einzeln durchgeführt 
             wird. 
 
 
       4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
             ehemaligen Vorstandsmitglieds Gerhard Ertl für das 
             Geschäftsjahr 2011 
 
 
             Die Hauptversammlungen vom 14. Juni 2012, 11. Juni 2013 und 
             03. Juni 2014 hatten jeweils beschlossen, die 
             Beschlussfassung über die Entlastung von Herrn Gerhard Ertl, 
             der bis 30. September 2011 dem Vorstand der SKW 
             Stahl-Metallurgie Holding AG angehörte, für seine Tätigkeit 
             im Geschäftsjahr 2011 zu vertagen. Eine weitere Vertagung 
             des Entlastungsbeschlusses ist aus Sicht von Vorstand und 
             Aufsichtsrat nicht angezeigt. 
 
 
             Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
 
 
               Herrn Gerhard Ertl für seine Amtszeit als 
               Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2011 keine 
               Entlastung zu erteilen. 
 
 
 
       5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
             Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
             Geschäftsjahr 2015 sowie des Prüfers für die mögliche 
             prüferische Durchsicht des Zwischenberichts für das erste 
             Halbjahr des Geschäftsjahrs 2015 
 
 
             Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
             Prüfungsausschusses, vor, die Deloitte & Touche GmbH 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rosenheimer Platz 4, 81669 
             München, Deutschland, 
 
 
            a) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
            das Geschäftsjahr 2015 
 
 
             und 
 
 
   b) - für den Fall, dass der verkürzte Abschluss und 
   der Zwischenlagebericht (§§ 37w, 37y Wertpapierhandelsgesetz) 
   für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2015 einer 
   prüferischen Durchsicht unterzogen werden - zum Prüfer für die 
   prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts 
 
 
             zu bestellen. 
 
 
             Es ist beabsichtigt, dass die Beschlussfassung zu diesem 
             Tagesordnungspunkt zu den Unterpunkten a) und b) jeweils 
             einzeln durchgeführt wird. 
 
 
       6.    Beschlussfassung über eine Erhöhung des 
             Grundkapitals gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der 
             Aktionäre sowie damit verbundene Satzungsänderung 
 
 
             Das Grundkapital der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG soll 
             erhöht werden. Die Kapitalerhöhung dient der Stärkung der 
             Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft, der Rückführung 
             von Bankverbindlichkeiten und der Finanzierung weiteren 
             Wachstums. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen eine 
             Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der 
             Aktionäre. 
 
 
             Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
 
         a)    Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 
               6.544.930,00 wird gegen Bareinlagen um bis zu EUR 
               6.544.930,00 auf bis zu EUR 13.089.860,00 durch Ausgabe 
               von bis zu 6.544.930 neuen, auf den Namen lautenden 
               Stückaktien (die 'neuen Aktien'), jeweils mit einem 
               anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je 
               Stückaktie erhöht. Der Ausgabebetrag beträgt mindestens 
               EUR 1,00 je Stückaktie. Die neuen Aktien sind ab dem 1. 
               Januar 2015 gewinnberechtigt. Der Bezug ist den Aktionären 
               in einem Bezugsverhältnis (alte zu neue Aktien) 
               anzubieten, welches dem Verhältnis der am Tag vor Beginn 
               der Bezugsfrist ausgegebenen Anzahl von Aktien zu der 
               Anzahl der im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden 
               neuen Aktien entspricht. 
 
 
         b)    Den Aktionären kann das gesetzliche Bezugsrecht 
               auch dergestalt eingeräumt werden, dass die neuen Aktien 
               insgesamt oder teilweise von einem oder mehreren 
               Kreditinstituten und/oder einem oder mehreren Unternehmen 
               im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG zum geringsten 
               Ausgabebetrag gezeichnet und mit der Verpflichtung 
               übernommen werden, sie den Aktionären zu dem vom Vorstand 
               mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzenden 
               Bezugspreis zum Bezug anzubieten und den Mehrerlös - unter 
               Abzug einer angemessenen Provision sowie der Kosten und 
               Auslagen - an die Gesellschaft abzuführen (mittelbares 
               Bezugsrecht). 
               Etwaige nicht innerhalb der Bezugsfrist bezogene neue 
               Aktien können nach Weisung des Vorstands verwertet werden. 
               Eine etwaige Verwertung hat bestmöglich, mindestens jedoch 
               zu dem Bezugspreis zu erfolgen, zu dem die neuen Aktien 
               den Bezugsrechtsinhabern zum Bezug angeboten wurden. 
 
 
         c)    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2015 09:09 ET (13:09 GMT)

des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der 
               Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den 
               Bezugspreis sowie die weiteren Bedingungen für die Ausgabe 
               der neuen Aktien festzusetzen. Die Festsetzung des 
               Bezugspreises je neuer Aktie hat durch den Vorstand mit 
               Zustimmung des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der 
               zum Zeitpunkt der Durchführung der Kapitalerhöhung 
               aktuellen Marktsituation und mit einem angemessenen 
               Platzierungsabschlag bestmöglich zu erfolgen. Die Kosten 
               der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung trägt die 
               Gesellschaft. 
 
 
         d)    Der Beschluss über die Erhöhung des 
               Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der 
               Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 09. Dezember 2015 
               in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht 
               Traunstein eingetragen ist. 
 
 
         e)    Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung 
               von § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft 
               (Kapital, Aktien) entsprechend der Durchführung der 
               Kapitalerhöhung anzupassen. 
 
 
 
       7.    Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
             Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 
             1, 101 Abs. 1 S. 1 Aktiengesetz sowie § 7 Abs. 1 der Satzung 
             aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern 
             zusammen. Der Aufsichtsrat ist nicht mitbestimmt. Gemäß § 7 
             Abs. 2 der Satzung werden die Mitglieder des Aufsichtsrats 
             grundsätzlich für die Zeit bis zur Beendigung der 
             Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das 
             vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, 
             wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht 
             mitzurechnen ist. Die Hauptversammlung kann gemäß § 7 Abs. 2 
             der Satzung auch kürzere Amtsperioden für die zu wählenden 
             Aufsichtsratsmitglieder bestimmen. 
 
 
             Das durch die Hauptversammlung vom 08. Juni 2011 gewählte 
             Mitglied des Aufsichtsrates Herr Dr. Dirk Markus hat mit 
             Wirkung zum 28. Februar 2015 sein Amt als Mitglied des 
             Aufsichtsrates niedergelegt. Ein Nachfolger wurde bislang 
             nicht bestellt. Es ist somit ein Aufsichtsratsmitglied neu 
             zu wählen. 
 
 
             Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
             Auf Basis des Vorschlags des Nominierungsausschusses schlägt 
             der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, 
 
 
             Herrn Reto A. Garzetti 
 
 
             Verwaltungsrat der SE Swiss Equities AG, Zürich, CH 
 
 
             bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
             Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, zum 
             Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. 
 
 
             Herr Garzetti hat zum Zeitpunkt der Einberufung der 
             Hauptversammlung folgende weitere Mandate in inländischen 
             Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen 
             Kontrollgremien: 
 
 
             Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen 
             Aufsichtsräten. 
 
 
             Mitgliedschaft in vergleichbaren ausländischen 
             Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
         -     SE Swiss Equities AG, Zürich CH, Mitglied des 
               Verwaltungsrates 
 
 
         -     Siegfried Holding AG, Zofingen CH, Mitglied des 
               Verwaltungsrates 
 
 
         -     AGI AG für Isolierungen, Dällikon CH, Mitglied 
               des Verwaltungsrates 
 
 
         -     Meili Peter Architekten AG, Zürich, CH, 
               Mitglied des Verwaltungsrates 
 
 
         -     HFS Helvetic Financial Services AG, Wollerau 
               CH, Mitglied des Verwaltungsrates 
 
 
 
 
   Konzernmandat:    HPI Helvetic Financial Investments AG, Wollerau 
                     CH, Mitglied des Verwaltungsrates 
 
 
 
         -     Altura Investements Limited, Cayman Island, 
               Mitglied des Board of Directors 
 
 
 
 
   Konzern-    Piora AG, Zug CH, Mitglied des Verwaltungsrates Silver Reel 
   mandate:    Pictures AG, Zug CH Mitglied des Verwaltungsrates 
 
 
 
         -     Occlutech Holding AG, Schaffhausen CH, Mitglied 
               des Verwaltungsrates 
 
 
         -     Neugass Kino AG, Zürich CH, Mitglied des 
               Verwaltungsrates 
 
 
 
             Der Aufsichtsrat soll bei seinen Wahlvorschlägen an die 
             Hauptversammlung gem. Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen 
             Corporate Governance Kodex ('Kodex') die persönlichen und 
             die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum 
             Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem 
             wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär 
             offenlegen. Wesentlich beteiligt im Sinn dieser Empfehlung 
             sind gemäß dem Kodex Aktionäre, die direkt oder indirekt 
             mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft 
             halten. Die Empfehlung zur Offenlegung beschränkt sich auf 
             solche Umstände, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats 
             ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung 
             als maßgebend ansehen würde. Nach Einschätzung des 
             Aufsichtsrats liegen solche Umstände hinsichtlich des 
             vorgeschlagenen Kandidaten nicht vor. 
 
 
             Einen aussagekräftigen Lebenslauf des vorgeschlagenen 
             Kandidaten finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft 
             unter 
             http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/. 
 
 
 
     II.   Weitere Angaben und Hinweise 
 
 
     1.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
 
           Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich 
           das Grundkapital der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG auf 
           6.544.930,00 EUR und ist eingeteilt in 6.544.930 Stückaktien. 
           Die Aktien lauten auf den Namen. Jede Aktie gewährt ein 
           Stimmrecht. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft 
           grundsätzlich kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im 
           Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen 
           Aktien. Es bestehen mithin 6.544.930 Stimmrechte. 
 
 
     2.    Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung der SKW 
           Stahl-Metallurgie Holding AG und zur Ausübung des Stimmrechts 
           sind die Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - 
           berechtigt, die sich bis zum 02. Juni 2015, 24.00 Uhr (MESZ), 
           bei der Gesellschaft anmelden und für die angemeldeten Aktien 
           zum Anmeldeschluss (02. Juni 2015, 24.00 Uhr (MESZ)) im 
           Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung zur Teilnahme 
           an der Hauptversammlung muss der Gesellschaft bis zum 
           Anmeldeschluss in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) in 
           deutscher oder englischer Sprache unter einer der nachfolgend 
           genannten Adressen zugehen. 
 
 
       *     per Post unter der Anschrift: 
 
 
             SKW Stahl-Metallurgie Holding AG 
             Büro München 
             Investor Relations 
             Prinzregentenstraße 68 
             81675 München 
             Deutschland 
 
 
       *     oder per Telefax unter der Faxnummer: +49 89 
             5998923-29 
 
 
       *     oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse: 
             ir@skw-steel.com 
 
 
 
           Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären bzw. deren 
           Bevollmächtigten Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
           übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
           sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für den 
           Zugang der Anmeldung an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
 
           Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für 
           die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
           Stimmrechts, sondern dient lediglich der leichteren 
           organisatorischen Abwicklung. Weitere Hinweise zum 
           Anmeldeverfahren finden sich in den Unterlagen, die den 
           Aktionären zusammen mit der Einladung übersandt werden. Der 
           Internetseite der Gesellschaft 
           (http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/) 
           sind diese Hinweise zum Anmeldeverfahren ebenfalls zu 
           entnehmen. 
 
 
           Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung 
           nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien 
           auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. 
 
 
           Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am 
           Ende des 02. Juni 2015, 24.00 Uhr (MESZ), im Aktienregister 
           verzeichnete Bestand maßgeblich. Anträge auf Umschreibungen im 
           Aktienregister, die der Gesellschaft nach dem Ablauf des 02. 
           Juni 2015 bis zum Tag der Hauptversammlung am 09. Juni 2014 
           (einschließlich) zugehen, werden im Aktienregister der 

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April 24, 2015 09:09 ET (13:09 GMT)

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