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DGAP-HV: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: -4-

DJ DGAP-HV: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.06.2015 in München (Deutschland) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

SKW Stahl-Metallurgie Holding AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
24.04.2015 15:09 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   SKW Stahl-Metallurgie Holding AG 
 
   Unterneukirchen 
 
   ISIN DE000SKWM021 
   WKN SKWM02 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Der Vorstand der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG, Unterneukirchen 
   (Deutschland), lädt hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre der SKW 
   Stahl-Metallurgie Holding AG zur ordentlichen Hauptversammlung am 
 
   Dienstag, 09. Juni 2015, 
   um 10.00 Uhr (MESZ) 
 
   in das 
 
   Haus der Bayerischen Wirtschaft 
   Max-Joseph-Str. 5 
   80333 München 
   Deutschland 
 
   ein. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
       1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
             des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 mit 
             dem zusammengefassten Lagebericht für die SKW 
             Stahl-Metallurgie Holding AG und den SKW Metallurgie 
             Konzern, einschließlich des erläuternden Berichts zu den 
             Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 des 
             Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats, 
             für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
             Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die 
             genannten Unterlagen über die Internetseite der SKW 
             Stahl-Metallurgie Holding AG 
             (http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/) 
             zugänglich und liegen während der Hauptversammlung zur 
             Einsichtnahme aus. 
 
 
             Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
             Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss bereits 
             gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
 
 
             Entsprechend den gesetzlichen Regelungen ist daher zu 
             Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss zu fassen. Da kein 
             Bilanzgewinn besteht, ist auch kein Beschluss über die 
             Ergebnisverwendung zu fassen. Der Bilanzverlust ist auf neue 
             Rechnung vorzutragen. 
 
 
       2.    Beschlussfassung über die Entlastung von 
             Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
             Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
 
         a)    Herrn Dr. Kay Michel für seine Amtszeit als 
               Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu 
               erteilen, 
 
 
         b)    Frau Sabine Kauper für ihre Amtszeit als 
               Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu 
               erteilen, 
 
 
         c)    Frau Ines Kolmsee für ihre Amtszeit als 
               Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2014 keine 
               Entlastung zu erteilen. 
 
 
 
             Es ist beabsichtigt, dass die Beschlussfassung zu diesem 
             Tagesordnungspunkt zu jeder Person einzeln durchgeführt 
             wird. 
 
 
       3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
             Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
             Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
 
         a)    Herrn Titus Weinheimer für seine Amtszeit als 
               Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 
               Entlastung zu erteilen, 
 
 
         b)    Herrn Jochen Martin für seine Amtszeit als 
               Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 
               Entlastung zu erteilen, 
 
 
         c)    Herrn Armin Bruch für seine Amtszeit als 
               Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 
               Entlastung zu erteilen, 
 
 
         d)    Herrn Dr. Hans Liebler für seine Amtszeit als 
               Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 
               Entlastung zu erteilen. 
 
 
         e)    Herrn Dr. Dirk Markus für seine Amtszeit als 
               Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 
               Entlastung zu erteilen, 
 
 
         f)    Frau Jutta Schull für ihre Amtszeit als 
               Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 
               Entlastung zu erteilen. 
 
 
 
             Es ist beabsichtigt, dass die Beschlussfassung zu diesem 
             Tagesordnungspunkt zu jeder Person einzeln durchgeführt 
             wird. 
 
 
       4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
             ehemaligen Vorstandsmitglieds Gerhard Ertl für das 
             Geschäftsjahr 2011 
 
 
             Die Hauptversammlungen vom 14. Juni 2012, 11. Juni 2013 und 
             03. Juni 2014 hatten jeweils beschlossen, die 
             Beschlussfassung über die Entlastung von Herrn Gerhard Ertl, 
             der bis 30. September 2011 dem Vorstand der SKW 
             Stahl-Metallurgie Holding AG angehörte, für seine Tätigkeit 
             im Geschäftsjahr 2011 zu vertagen. Eine weitere Vertagung 
             des Entlastungsbeschlusses ist aus Sicht von Vorstand und 
             Aufsichtsrat nicht angezeigt. 
 
 
             Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
 
 
               Herrn Gerhard Ertl für seine Amtszeit als 
               Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2011 keine 
               Entlastung zu erteilen. 
 
 
 
       5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
             Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
             Geschäftsjahr 2015 sowie des Prüfers für die mögliche 
             prüferische Durchsicht des Zwischenberichts für das erste 
             Halbjahr des Geschäftsjahrs 2015 
 
 
             Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
             Prüfungsausschusses, vor, die Deloitte & Touche GmbH 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rosenheimer Platz 4, 81669 
             München, Deutschland, 
 
 
            a) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
            das Geschäftsjahr 2015 
 
 
             und 
 
 
   b) - für den Fall, dass der verkürzte Abschluss und 
   der Zwischenlagebericht (§§ 37w, 37y Wertpapierhandelsgesetz) 
   für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2015 einer 
   prüferischen Durchsicht unterzogen werden - zum Prüfer für die 
   prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts 
 
 
             zu bestellen. 
 
 
             Es ist beabsichtigt, dass die Beschlussfassung zu diesem 
             Tagesordnungspunkt zu den Unterpunkten a) und b) jeweils 
             einzeln durchgeführt wird. 
 
 
       6.    Beschlussfassung über eine Erhöhung des 
             Grundkapitals gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der 
             Aktionäre sowie damit verbundene Satzungsänderung 
 
 
             Das Grundkapital der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG soll 
             erhöht werden. Die Kapitalerhöhung dient der Stärkung der 
             Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft, der Rückführung 
             von Bankverbindlichkeiten und der Finanzierung weiteren 
             Wachstums. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen eine 
             Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der 
             Aktionäre. 
 
 
             Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
 
         a)    Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 
               6.544.930,00 wird gegen Bareinlagen um bis zu EUR 
               6.544.930,00 auf bis zu EUR 13.089.860,00 durch Ausgabe 
               von bis zu 6.544.930 neuen, auf den Namen lautenden 
               Stückaktien (die 'neuen Aktien'), jeweils mit einem 
               anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je 
               Stückaktie erhöht. Der Ausgabebetrag beträgt mindestens 
               EUR 1,00 je Stückaktie. Die neuen Aktien sind ab dem 1. 
               Januar 2015 gewinnberechtigt. Der Bezug ist den Aktionären 
               in einem Bezugsverhältnis (alte zu neue Aktien) 
               anzubieten, welches dem Verhältnis der am Tag vor Beginn 
               der Bezugsfrist ausgegebenen Anzahl von Aktien zu der 
               Anzahl der im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden 
               neuen Aktien entspricht. 
 
 
         b)    Den Aktionären kann das gesetzliche Bezugsrecht 
               auch dergestalt eingeräumt werden, dass die neuen Aktien 
               insgesamt oder teilweise von einem oder mehreren 
               Kreditinstituten und/oder einem oder mehreren Unternehmen 
               im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG zum geringsten 
               Ausgabebetrag gezeichnet und mit der Verpflichtung 
               übernommen werden, sie den Aktionären zu dem vom Vorstand 
               mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzenden 
               Bezugspreis zum Bezug anzubieten und den Mehrerlös - unter 
               Abzug einer angemessenen Provision sowie der Kosten und 
               Auslagen - an die Gesellschaft abzuführen (mittelbares 
               Bezugsrecht). 
               Etwaige nicht innerhalb der Bezugsfrist bezogene neue 
               Aktien können nach Weisung des Vorstands verwertet werden. 
               Eine etwaige Verwertung hat bestmöglich, mindestens jedoch 
               zu dem Bezugspreis zu erfolgen, zu dem die neuen Aktien 
               den Bezugsrechtsinhabern zum Bezug angeboten wurden. 
 
 
         c)    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2015 09:09 ET (13:09 GMT)

DJ DGAP-HV: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: -2-

des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der 
               Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den 
               Bezugspreis sowie die weiteren Bedingungen für die Ausgabe 
               der neuen Aktien festzusetzen. Die Festsetzung des 
               Bezugspreises je neuer Aktie hat durch den Vorstand mit 
               Zustimmung des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der 
               zum Zeitpunkt der Durchführung der Kapitalerhöhung 
               aktuellen Marktsituation und mit einem angemessenen 
               Platzierungsabschlag bestmöglich zu erfolgen. Die Kosten 
               der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung trägt die 
               Gesellschaft. 
 
 
         d)    Der Beschluss über die Erhöhung des 
               Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der 
               Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 09. Dezember 2015 
               in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht 
               Traunstein eingetragen ist. 
 
 
         e)    Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung 
               von § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft 
               (Kapital, Aktien) entsprechend der Durchführung der 
               Kapitalerhöhung anzupassen. 
 
 
 
       7.    Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
             Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 
             1, 101 Abs. 1 S. 1 Aktiengesetz sowie § 7 Abs. 1 der Satzung 
             aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern 
             zusammen. Der Aufsichtsrat ist nicht mitbestimmt. Gemäß § 7 
             Abs. 2 der Satzung werden die Mitglieder des Aufsichtsrats 
             grundsätzlich für die Zeit bis zur Beendigung der 
             Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das 
             vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, 
             wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht 
             mitzurechnen ist. Die Hauptversammlung kann gemäß § 7 Abs. 2 
             der Satzung auch kürzere Amtsperioden für die zu wählenden 
             Aufsichtsratsmitglieder bestimmen. 
 
 
             Das durch die Hauptversammlung vom 08. Juni 2011 gewählte 
             Mitglied des Aufsichtsrates Herr Dr. Dirk Markus hat mit 
             Wirkung zum 28. Februar 2015 sein Amt als Mitglied des 
             Aufsichtsrates niedergelegt. Ein Nachfolger wurde bislang 
             nicht bestellt. Es ist somit ein Aufsichtsratsmitglied neu 
             zu wählen. 
 
 
             Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
             Auf Basis des Vorschlags des Nominierungsausschusses schlägt 
             der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, 
 
 
             Herrn Reto A. Garzetti 
 
 
             Verwaltungsrat der SE Swiss Equities AG, Zürich, CH 
 
 
             bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
             Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, zum 
             Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. 
 
 
             Herr Garzetti hat zum Zeitpunkt der Einberufung der 
             Hauptversammlung folgende weitere Mandate in inländischen 
             Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen 
             Kontrollgremien: 
 
 
             Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen 
             Aufsichtsräten. 
 
 
             Mitgliedschaft in vergleichbaren ausländischen 
             Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
         -     SE Swiss Equities AG, Zürich CH, Mitglied des 
               Verwaltungsrates 
 
 
         -     Siegfried Holding AG, Zofingen CH, Mitglied des 
               Verwaltungsrates 
 
 
         -     AGI AG für Isolierungen, Dällikon CH, Mitglied 
               des Verwaltungsrates 
 
 
         -     Meili Peter Architekten AG, Zürich, CH, 
               Mitglied des Verwaltungsrates 
 
 
         -     HFS Helvetic Financial Services AG, Wollerau 
               CH, Mitglied des Verwaltungsrates 
 
 
 
 
   Konzernmandat:    HPI Helvetic Financial Investments AG, Wollerau 
                     CH, Mitglied des Verwaltungsrates 
 
 
 
         -     Altura Investements Limited, Cayman Island, 
               Mitglied des Board of Directors 
 
 
 
 
   Konzern-    Piora AG, Zug CH, Mitglied des Verwaltungsrates Silver Reel 
   mandate:    Pictures AG, Zug CH Mitglied des Verwaltungsrates 
 
 
 
         -     Occlutech Holding AG, Schaffhausen CH, Mitglied 
               des Verwaltungsrates 
 
 
         -     Neugass Kino AG, Zürich CH, Mitglied des 
               Verwaltungsrates 
 
 
 
             Der Aufsichtsrat soll bei seinen Wahlvorschlägen an die 
             Hauptversammlung gem. Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen 
             Corporate Governance Kodex ('Kodex') die persönlichen und 
             die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum 
             Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem 
             wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär 
             offenlegen. Wesentlich beteiligt im Sinn dieser Empfehlung 
             sind gemäß dem Kodex Aktionäre, die direkt oder indirekt 
             mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft 
             halten. Die Empfehlung zur Offenlegung beschränkt sich auf 
             solche Umstände, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats 
             ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung 
             als maßgebend ansehen würde. Nach Einschätzung des 
             Aufsichtsrats liegen solche Umstände hinsichtlich des 
             vorgeschlagenen Kandidaten nicht vor. 
 
 
             Einen aussagekräftigen Lebenslauf des vorgeschlagenen 
             Kandidaten finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft 
             unter 
             http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/. 
 
 
 
     II.   Weitere Angaben und Hinweise 
 
 
     1.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
 
           Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich 
           das Grundkapital der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG auf 
           6.544.930,00 EUR und ist eingeteilt in 6.544.930 Stückaktien. 
           Die Aktien lauten auf den Namen. Jede Aktie gewährt ein 
           Stimmrecht. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft 
           grundsätzlich kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im 
           Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen 
           Aktien. Es bestehen mithin 6.544.930 Stimmrechte. 
 
 
     2.    Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung der SKW 
           Stahl-Metallurgie Holding AG und zur Ausübung des Stimmrechts 
           sind die Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - 
           berechtigt, die sich bis zum 02. Juni 2015, 24.00 Uhr (MESZ), 
           bei der Gesellschaft anmelden und für die angemeldeten Aktien 
           zum Anmeldeschluss (02. Juni 2015, 24.00 Uhr (MESZ)) im 
           Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung zur Teilnahme 
           an der Hauptversammlung muss der Gesellschaft bis zum 
           Anmeldeschluss in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) in 
           deutscher oder englischer Sprache unter einer der nachfolgend 
           genannten Adressen zugehen. 
 
 
       *     per Post unter der Anschrift: 
 
 
             SKW Stahl-Metallurgie Holding AG 
             Büro München 
             Investor Relations 
             Prinzregentenstraße 68 
             81675 München 
             Deutschland 
 
 
       *     oder per Telefax unter der Faxnummer: +49 89 
             5998923-29 
 
 
       *     oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse: 
             ir@skw-steel.com 
 
 
 
           Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären bzw. deren 
           Bevollmächtigten Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
           übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
           sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für den 
           Zugang der Anmeldung an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
 
           Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für 
           die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
           Stimmrechts, sondern dient lediglich der leichteren 
           organisatorischen Abwicklung. Weitere Hinweise zum 
           Anmeldeverfahren finden sich in den Unterlagen, die den 
           Aktionären zusammen mit der Einladung übersandt werden. Der 
           Internetseite der Gesellschaft 
           (http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/) 
           sind diese Hinweise zum Anmeldeverfahren ebenfalls zu 
           entnehmen. 
 
 
           Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung 
           nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien 
           auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. 
 
 
           Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am 
           Ende des 02. Juni 2015, 24.00 Uhr (MESZ), im Aktienregister 
           verzeichnete Bestand maßgeblich. Anträge auf Umschreibungen im 
           Aktienregister, die der Gesellschaft nach dem Ablauf des 02. 
           Juni 2015 bis zum Tag der Hauptversammlung am 09. Juni 2014 
           (einschließlich) zugehen, werden im Aktienregister der 

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April 24, 2015 09:09 ET (13:09 GMT)

DJ DGAP-HV: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: -3-

Gesellschaft erst mit Wirkung zum Tag nach der 
           Hauptversammlung vollzogen. Das Aktienregister am Tag der 
           Hauptversammlung entspricht daher dem Stand des 
           Aktienregisters am 02. Juni 2014, 24.00 Uhr (MESZ). 
 
 
           Nach § 135 Aktiengesetz darf ein Kreditinstitut das Stimmrecht 
           für Aktien, die ihm nicht gehören, als deren Inhaber es aber 
           im Aktienregister eingetragen ist, nur aufgrund einer 
           Ermächtigung ausüben. 
 
 
           Wir bitten um Verständnis, dass wir bei persönlicher Teilnahme 
           des eingetragenen Aktionärs grundsätzlich nicht mehr als eine 
           Eintrittskarte ausstellen können. Auch die Austeilung einer 
           Gästekarte zusätzlich zu einer Eintrittskarte ist 
           grundsätzlich nicht möglich. 
 
 
           Bei gemeinschaftlich Berechtigten (z. B. Erbengemeinschaften, 
           gemeinsam eingetragene Ehepartner) kann mehr als eine 
           Eintrittskarte ausgestellt werden. 
 
 
     3.    Stimmrechtsvertretung 
 
 
     a)    Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, 
           können sich in der Hauptversammlung vertreten lassen. Das 
           Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein 
           Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige 
           Person ausgeübt werden. Auch in diesen Fällen ist eine 
           fristgerechte Anmeldung durch den Aktionär oder den 
           Bevollmächtigten notwendig. 
 
 
           Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung 
           oder eine andere in § 135 Abs. 8 Aktiengesetz oder in § 135 
           Abs. 10 Aktiengesetz i. V. m. § 125 Abs. 5 Aktiengesetz 
           genannte Person/Institution bevollmächtigt wird, bedarf die 
           Erteilung der Vollmacht, der Widerruf der Vollmacht und der 
           Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß 
           § 134 Abs. 3 Aktiengesetz, § 15 Abs. 2 der Satzung der 
           Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch). Für die 
           Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die 
           Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem 
           Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf 
           von Vollmachten stehen folgende Adresse, Fax-Nummer bzw. 
           E-Mail-Adresse zur Verfügung: 
 
 
       *     per Post unter der Anschrift: 
 
 
             SKW Stahl-Metallurgie Holding AG 
             Büro München 
             Investor Relations 
             Prinzregentenstraße 68 
             81675 München 
             Deutschland 
 
 
       *     oder per Telefax unter der Faxnummer: +49 89 
             5998923-29 
 
 
       *     oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse: 
             ir@skw-steel.com 
 
 
 
           Am Tag der Hauptversammlung steht für die Vollmachtserteilung 
           gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises 
           einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten 
           Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten ab 9.00 Uhr 
           (MESZ) die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung, 
           Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Str. 5, 80333 
           München, Deutschland, zur Verfügung. 
 
 
           Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
           Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
 
           Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere in § 135 
           Abs. 8 Aktiengesetz oder in § 135 Abs. 10 Aktiengesetz i. V. 
           m. § 125 Abs. 5 Aktiengesetz genannte Personen/Institutionen 
           können für ihre Bevollmächtigung abweichende Regelungen 
           vorsehen. Die Aktionäre werden daher bei beabsichtigter 
           Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
           Aktionärsvereinigung oder anderer in § 135 Abs. 8 Aktiengesetz 
           oder in § 135 Abs. 10 Aktiengesetz i. V. m. § 125 Abs. 5 
           Aktiengesetz genannter Personen/Institutionen gebeten, sich 
           mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm 
           möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
 
     b)    Wir bieten unseren Aktionären an, ihre Stimmrechte 
           in der Hauptversammlung entsprechend ihren Weisungen durch von 
           der Gesellschaft zu diesem Zweck benannte Stimmrechtsvertreter 
           ausüben zu lassen. Zum einzelvertretungsberechtigten 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit dem Recht zur 
           Unterbevollmächtigung wurde Herr Christian Schunck benannt. 
           Auch in diesem Fall muss sich der Aktionär, wie zuvor 
           beschrieben, fristgerecht zur ordentlichen Hauptversammlung 
           anmelden. Wenn ein Aktionär die von der Gesellschaft benannten 
           Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchte, muss er ihnen zu 
           jedem Tagesordnungspunkt, über den abgestimmt wird, Weisung 
           erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Sofern zu 
           einem Abstimmungspunkt keine Weisung vorliegt, werden sich die 
           Stimmrechtsvertreter mit den Stimmrechten des 
           vollmachtgebenden Aktionärs zu diesem Punkt enthalten bzw. in 
           Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren nicht an der Abstimmung 
           teilnehmen. Die von der Gesellschaft benannten 
           Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen 
           erteilten Weisungen abzustimmen. 
 
 
           Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten 
           die Aktionäre zusammen mit der Einladung zugesandt. Das 
           Formular ist auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
           abrufbar. 
 
 
           Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
           Stimmrechtsvertreter kann vor der Hauptversammlung in Textform 
           per Post, Fax oder E-Mail an folgende Adresse erfolgen: 
 
 
       *     per Post unter der Anschrift: 
 
 
             SKW Stahl-Metallurgie Holding AG 
             Büro München 
             Investor Relations 
             Prinzregentenstraße 68 
             81675 München 
             Deutschland 
 
 
       *     oder per Telefax unter der Faxnummer: +49 89 
             5998923-29 
 
 
       *     oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse: 
             ir@skw-steel.com 
 
 
 
           Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft 
           benannten Stimmrechtsvertreter können bis zum 08. Juni 2015, 
           12.00 Uhr (MESZ) zugehend, unter der vorgenannten Adresse 
           erteilt, geändert oder widerrufen werden. Am Tag der 
           Hauptversammlung können Vollmachten und Weisungen an die von 
           der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ab 9.00 Uhr 
           (MESZ) an der Ein- und Ausgangskontrolle erteilt, geändert 
           oder widerrufen werden. 
 
 
           Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten 
           Stimmrechtsvertreter keine Vollmachten zur Einlegung von 
           Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung 
           des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen 
           entgegennehmen und dass sie auch nicht über die Abstimmung von 
           Anträgen zur Verfügung stehen, zu denen es keine in dieser 
           Einladung oder später bekannt gemachten Beschlussvorschläge 
           gibt. 
 
 
     III.  Rechte der Aktionäre 
 
 
           Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung 
           unter anderem die nachfolgenden Rechte zu. 
 
 
     1.    Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung nach § 122 
           Abs. 2 Aktiengesetz 
 
 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
           Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR 
           erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
           Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
           Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
           beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der 
           SKW Stahl-Metallurgie Holding AG zu richten und muss der 
           Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also 
           spätestens bis zum 09. Mai 2015, 24.00 Uhr (MESZ), unter 
           folgender Adresse zugehen: 
 
 
          SKW Stahl-Metallurgie Holding AG 
          Büro München 
          Investor Relations 
          Prinzregentenstraße 68 
          81675 München 
          Deutschland 
 
 
           Der oder die Antragsteller haben gemäß §§ 122 Abs. 1 Satz 3, 
           Abs. 2, 142 Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz nachzuweisen, dass er 
           oder sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der 
           Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind. 
 
 
     2.    Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
           nach §§ 126 Abs. 1, 127 Aktiengesetz 
 
 
           Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge 
           gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
           bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge 
           übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen 
           sein. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur 
           Hauptversammlung sind unter Angabe des Namens des Aktionärs 

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April 24, 2015 09:09 ET (13:09 GMT)

ausschließlich 
 
 
          * per Post unter der Anschrift: 
 
 
          SKW Stahl-Metallurgie Holding AG 
          Büro München 
          Investor Relations 
          Prinzregentenstraße 68 
          81675 München 
          Deutschland 
 
 
          * oder per Telefax an +49 (0)89/ 599 89 23 29 
 
 
          * oder per E-Mail an ir@skw-steel.com 
 
 
           an die Gesellschaft zu senden. 
 
 
           Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge und 
           Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des 
           Aktionärs sowie zugänglich zu machende Begründungen nach ihrem 
           Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
           veröffentlichen. Dabei werden bis zum Ablauf des 25. Mai 2015, 
           24.00 Uhr (MESZ), eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge 
           zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle 
           Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls auf der 
           genannten Internetseite veröffentlicht. 
 
 
     3.    Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 Aktiengesetz 
 
 
           In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
           Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten 
           der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen 
           Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie 
           die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
           einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur 
           sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
           erforderlich ist. Nach § 16 Abs. 2 Satz 3 der Satzung der 
           Gesellschaft ist der Vorsitzende dazu ermächtigt, das Frage- 
           und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu 
           beschränken. Zudem kann der Vorstand in bestimmten, in § 131 
           Abs. 3 Aktiengesetz geregelten Fällen die Auskunft verweigern. 
           Diese Fälle sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
           dargestellt. 
 
 
     4.    Weitergehende Erläuterungen 
 
 
           Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 
           §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 Aktiengesetz 
           sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
           abrufbar. 
 
 
     IV.   Veröffentlichungen auf der Internetseite der 
           Gesellschaft 
 
 
           Den Aktionären werden die Informationen gemäß § 124a 
           Aktiengesetz auf der Internetseite der SKW Stahl-Metallurgie 
           Holding AG unter 
           http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
           zugänglich gemacht. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der 
           Hauptversammlung auf derselben Internetseite bekanntgegeben. 
 
 
   Unterneukirchen (Deutschland), im April 2015 
 
   SKW Stahl-Metallurgie Holding AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
24.04.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  SKW Stahl-Metallurgie Holding AG 
              Rathausplatz 11 
              84579 Unterneukirchen 
              Deutschland 
Telefon:      +49 8634 62720-15 
Fax:          +49 8634 62720-16 
E-Mail:       ir@skw-steel.com 
Internet:     http://www.skw-steel.com 
ISIN:         DE000SKWM021 
WKN:          SKWM02 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 24, 2015 09:09 ET (13:09 GMT)

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