Die 2012 eingereichte Schiedsklage gegen
den französischen Energieversorger EDF
Die grün-rote Landesregierung hatte am 16. Februar 2012 vor der
Internationalen Handelskammer in Paris die Schiedsklage eingereicht
und diese damit begründet, dass die CDU/FDP-Vorgängerregierung zu
viel für die 45 Prozent der von der EDF gehaltenen Anteile am
Energieunternehmen EnBW
Baden-Württemberg werde die Schiedsklage aufrechterhalten, weil der Kaufpreis um 800 Millionen Euro überhöht gewesen sei, erklärte das Ministerium. Die Landesregierung gehe nicht davon aus, dass die Schiedsklage zu enormen Kosten führen werde. Der Streitwert des Schiedsverfahrens ist vom Gerichtshof noch nicht festgelegt worden./wmg/DP/fbr
ISIN DE0005220008 FR0010242511
AXC0032 2015-04-26/14:32